Das Wichtigste in Kürze
- Der polnische Digitalminister Krzysztof Gawkowski hat am Donnerstagmorgen bekanntgegeben, dass er bei der EU-Kommission eine Geldbuße von 250 Millionen Euro gegen Meta beantragt hat – rund eine Milliarde Zloty.
- Grundlage ist nach Angaben des Ministeriums ein Test der staatlichen Cybersicherheitsstelle CERT Polska: Von 122 gemeldeten Anzeigen, die die Stelle für betrügerisch hielt, entfernte Meta demnach zehn, bei 106 lehnte das Unternehmen die Löschung ab, sechs Meldungen blieben unbeantwortet.
- Entscheiden kann darüber allein die EU-Kommission. Sie führt gegen Meta bereits seit dem 30. April 2024 ein förmliches Verfahren, das ausdrücklich auch irreführende Werbung betrifft. Eine abschließende Entscheidung liegt bislang nicht vor.
Ein Zahlenpaar trägt diese Nachricht: 122 und 106. So viele Anzeigen, die sie für betrügerisch hielt, meldete die polnische Cybersicherheitsstelle CERT Polska nach Darstellung des Warschauer Digitalministeriums testweise an Meta – und in so vielen Fällen lehnte der Konzern die Löschung demnach ab. Am Donnerstagmorgen, dem 27. August 2026, machte der stellvertretende Ministerpräsident und Digitalminister Krzysztof Gawkowski daraus eine Forderung: Die Europäische Kommission solle den Betreiber von Facebook und Instagram mit 250 Millionen Euro Geldbuße belegen, umgerechnet rund eine Milliarde Zloty.
Für Haushalte in Deutschland, Österreich und der Schweiz ist das zunächst eine polnische Meldung. Interessanter ist, was sie über den Zustand der europäischen Plattformaufsicht verrät. Denn das Thema, das Warschau anspricht, beschäftigt die EU-Kommission seit mehr als zwei Jahren – und gegen Polen selbst läuft ein EU-Verfahren, weil es die Stelle, die das Digitalgesetz der EU im eigenen Land durchsetzen soll, nicht benannt hat.
Was CERT Polska getestet hat – und was Meta dazu sagt
Die Zahlen, auf die sich der Antrag stützt, stammen nicht aus einem Gerichtsverfahren, sondern aus einem eigenen Test der Behörden. CERT Polska, die nationale Stelle für die Bearbeitung von Cybersicherheitsvorfällen, meldete nach der vom Ministerium verbreiteten Darstellung 122 Anzeigen, die sie für betrügerisch hielt. Das Ergebnis: zehn Löschungen, 106 Ablehnungen, sechs Meldungen ohne Antwort. Das entspricht einer Ablehnungsquote von knapp 87 Prozent.
Wichtig für die Einordnung: Diese Zahlen sind eine Behördenangabe, kein unabhängig überprüftes Ergebnis. Weder der vollständige Testaufbau noch die Auswahl der gemeldeten Anzeigen sind bislang veröffentlicht. Wie repräsentativ die Stichprobe für das gesamte Anzeigengeschäft in Polen ist, lässt sich von außen deshalb nicht beurteilen.
Meta widerspricht der Darstellung, es gehe zu lässig mit Betrugsanzeigen um. Der Konzern hatte bereits vor dem Antrag auf ein Schreiben des Ministeriums geantwortet; Gawkowski veröffentlichte diese Antwort am 26. August. Darin bezeichnet Meta die Bekämpfung von Betrug als Priorität und verweist auf eigene Zahlen: Zwischen Juli 2025 und Juni 2026 habe das Unternehmen im polnischen Marktsegment rund 380.000 Inhalte und etwa 137.000 Anzeigen wegen Regelverstößen entfernt, den überwiegenden Teil davon automatisiert, bevor eine Meldung einging. Meta bot dem Minister zudem ein Gespräch an.
Damit stehen zwei Zahlenwelten nebeneinander, die einander nicht widerlegen: Ein Konzern kann Hunderttausende Anzeigen entfernen und trotzdem auf 106 konkrete Meldungen nicht reagieren. Genau darin liegt der Streit – nicht in der Menge, sondern in der Frage, ob eine gezielte Meldung zuverlässig ankommt.
Worum es bei diesen Anzeigen geht
Der Streit betrifft nicht klassische Werbung, sondern bezahlte Anzeigen, die Anlagebetrug bewerben. Ein verbreitetes Muster: Bild und Name bekannter Personen aus der Wirtschaft werden – häufig als computergenerierte Fälschung – in eine angebliche Empfehlung für eine Handelsplattform eingebaut. Wer darauf klickt, landet auf einer Seite, die persönliche Daten abfragt und zu Einzahlungen drängt. In Polen war nach übereinstimmenden polnischen Medienberichten unter anderem der Gründer des Logistikunternehmens InPost, Rafał Brzoska, betroffen; er unterstützt die Forderung des Ministeriums öffentlich.
Der Antrag ist kein Bescheid – entscheiden muss die EU-Kommission
Gawkowski selbst hat den Vorgang auf der Plattform X angekündigt. Der Beitrag ist der Anlass dieser Meldung, nicht ihr Beleg:
https://x.com/KGawkowski/status/2092854656493838769
Darin schreibt der Minister, digitale Plattformen müssten die volle Verantwortung für ihr Handeln tragen, und deshalb habe er eine Geldbuße von einer Milliarde Zloty gegen Meta beantragt. In der weiteren Begründung, die polnische Medien wiedergeben, heißt es, Untätigkeit und Wirkungslosigkeit bei der Bekämpfung schädlicher Anzeigen werde nicht toleriert; die Löschung dauere derzeit sieben Tage, sie müsste sieben Minuten dauern.
Rechtlich ist das ein Antrag, keine Sanktion. Die polnische Zeitung Gazeta Prawna hält in ihrer Analyse des Vorgangs ausdrücklich fest, dass damit noch keine Strafe verhängt sei – die Entscheidung liege bei der Europäischen Kommission. Das ist keine Formalie: Für sehr große Online-Plattformen wie Facebook und Instagram liegt die Aufsicht nach dem Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) allein bei der Kommission in Brüssel. Ein Mitgliedstaat kann Hinweise geben, Beschwerden übermitteln und Druck ausüben. Verhängen kann die Geldbuße nur die EU-Behörde.
Als Rechtsgrundlage nennen polnische Fachmedien die Artikel 34 und 35 des DSA – die Pflicht sehr großer Plattformen, systemische Risiken ihrer Dienste zu bewerten und wirksam zu mindern. Ob Brüssel dem folgt, ist offen. Eine Reaktion der Kommission auf den polnischen Antrag lag bis zum Redaktionsschluss dieses Beitrags nicht vor.
Wegen irreführender Werbung ermittelt Brüssel seit April 2024
Der Punkt, den der Antrag aufwirft, ist in Brüssel nicht neu. Die Europäische Kommission hat am 30. April 2024 ein förmliches Verfahren gegen Facebook und Instagram eröffnet. Die vermuteten Verstöße betreffen laut Mitteilung ausdrücklich auch Metas Vorgehen bei irreführender Werbung. Die Kommission kündigte damals an, weiter Beweise zu sammeln, etwa über Auskunftsersuchen, Befragungen und Nachprüfungen. Eine abschließende Entscheidung liegt bis heute nicht vor.

Ein Zwischenschritt kam gut anderthalb Jahre später: Am 24. Oktober 2025 teilte die Kommission Meta vorläufige Feststellungen mit. Danach stellte Meta keine nutzerfreundlichen Wege bereit, um rechtswidrige Inhalte zu melden, setzte in den Meldeverfahren irreführende Gestaltungsmuster ein und bot bei Beschwerden gegen Moderationsentscheidungen keine ausreichende Begründungsmöglichkeit. Vorläufige Feststellungen sind noch keine Entscheidung – das Unternehmen kann darauf antworten und Abhilfe schaffen.
Für den polnischen Vorstoß bedeutet das zweierlei. Er trifft einen bereits geöffneten Vorgang und wirkt insofern anschlussfähig. Er wirft aber auch die Frage auf, warum ein Verfahren, das im April 2024 begann, im August 2026 noch zu keiner Entscheidung geführt hat. Dieselbe Beobachtung galt zuletzt für ein anderes Netzwerk: Als das US-Justizministerium im August einen Vergleich über 400 Millionen Dollar mit TikTok schloss, waren die beiden europäischen Verfahren zu vergleichbaren Fragen ebenfalls seit Jahren offen.
250 Millionen Euro sind weniger als drei Prozent des möglichen Rahmens
Die geforderte Summe klingt hoch. Gemessen an dem, was der DSA zulässt, ist sie es nicht.
Rechenbeispiel: Was der DSA maximal erlaubt
- Artikel 74 DSA erlaubt der EU-Kommission Geldbußen von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Anbieters.
- Meta Platforms wies für das Geschäftsjahr 2025 einen Umsatz von 200,97 Milliarden US-Dollar aus.
- Sechs Prozent davon entsprechen rund 12,1 Milliarden Dollar. Die von Polen beantragten 250 Millionen Euro liegen damit bei weniger als drei Prozent des rechtlich möglichen Höchstbetrags.
Die Umsatzzahl stammt aus dem Geschäftsbericht des Konzerns zum vierten Quartal und Gesamtjahr 2025, der Rahmen aus Artikel 74 der EU-Verordnung über digitale Dienste. Die Verordnung sieht daneben Zwangsgelder vor, um die Befolgung einer Anordnung durchzusetzen.
Wie viel Geld im Anzeigengeschäft mit Betrug tatsächlich steckt, ist umstritten. Die Nachrichtenagentur Reuters berichtete unter Berufung auf interne Unterlagen aus den Jahren 2021 bis 2025, Meta habe für 2024 mit Erlösen von rund 16 Milliarden Dollar aus betrügerischer Werbung gerechnet – etwa zehn Prozent des Jahresumsatzes. Meta hat dem nach Berichten über die Recherche widersprochen: Konzernsprecher Andy Stone nannte die Schätzung grob und überhöht, weil sie zahlreiche rechtmäßige Anzeigen einschließe; das Unternehmen gehe aggressiv gegen Betrug vor und habe die Zahl der Meldungen zu Betrugsanzeigen weltweit um 58 Prozent gesenkt. Unabhängig überprüfen lassen sich weder die Reuters zugespielten Unterlagen noch die Gegenzahlen des Konzerns.
Polen verlangt Durchsetzung – und hat den eigenen Aufseher bis heute nicht bestellt
Hier liegt der Punkt, der in der bisherigen Berichterstattung kaum vorkommt. Der DSA verpflichtet jeden Mitgliedstaat, bis zum 17. Februar 2024 einen Koordinator für digitale Dienste zu benennen und mit Befugnissen auszustatten. Diese Stelle nimmt Beschwerden entgegen, beaufsichtigt kleinere Plattformen im eigenen Land und ist der Draht zur Kommission.
Polen hat diese Frist nicht eingehalten. Die Europäische Kommission entschied am 7. Mai 2025, Polen deshalb vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen; das Vertragsverletzungsverfahren wird unter der Nummer INFR(2024)2041 geführt. Nach Darstellung der Kommission hat Polen es versäumt, einen solchen Koordinator zu benennen und ihn zur Wahrnehmung seiner Aufgaben zu befähigen.
Der Grund dafür ist innenpolitisch. Ein erster Umsetzungsentwurf scheiterte am Veto von Staatspräsident Karol Nawrocki, der nach Darstellung der Bürgerrechtsorganisation EDRi Zensurrisiken geltend machte, den DSA selbst aber als im Grundsatz gute Regelung bezeichnete. Ein neuer Anlauf passierte nach einem Bericht vom August 2026 am 6. August 2026 den polnischen Senat; vorgesehen ist der Präsident des Amtes für elektronische Kommunikation (UKE) als Koordinator. Nach diesem Bericht steht die abschließende Abstimmung im Sejm und die Unterschrift des Staatspräsidenten noch aus; in Kraft ist das Gesetz damit nicht.
Dieser Widerspruch entwertet den Antrag nicht. Die Zuständigkeit für sehr große Plattformen läge auch bei einem voll ausgestatteten polnischen Koordinator in Brüssel. Er erklärt aber, warum Warschau den Weg über die Kommission gehen muss und nicht über eine eigene Behörde – und er bringt ein Land, das Durchsetzung einfordert, in eine unbequeme Lage: Gegen es selbst läuft ein Verfahren, weil es die dafür vorgesehene Struktur bis heute nicht geschaffen hat.
In Deutschland und Österreich sitzt die Aufsicht seit 2024, die Schweiz steht daneben
Im deutschsprachigen Raum stellt sich die Lage anders dar – und für jedes Land wieder anders.
| Land | Zuständige Stelle | Benannt seit | Stand |
|---|---|---|---|
| Deutschland | Bundesnetzagentur, Koordinierungsstelle für digitale Dienste | Mai 2024 | benannt und tätig |
| Österreich | KommAustria, Koordinator für digitale Dienste | 17. Februar 2024 | benannt und tätig |
| Polen | Präsident des Amtes für elektronische Kommunikation (UKE), vorgesehen | – | Vertragsverletzungsverfahren, Klage beschlossen |
| Schweiz | keine – der DSA gilt dort nicht | – | eigenes Gesetz im Verfahren |
In Deutschland wurde die Bundesnetzagentur im Mai 2024 zur zentralen Plattformaufsicht bestimmt; sie führt die Koordinierungsstelle für digitale Dienste. In Österreich übernahm die KommAustria diese Rolle bereits zum 17. Februar 2024, dem Stichtag der Verordnung. Beide Stellen nehmen Beschwerden entgegen – auch über Anzeigen, die auf Betrug hinauslaufen.
In der Schweiz gilt der DSA nicht, weil das Land nicht Mitglied der EU ist. Der schweizerische Bundesrat hat einen Entwurf für ein Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen in die Vernehmlassung gegeben, deren Frist am 16. Februar 2026 endete. Der Entwurf sieht unter anderem Vorgaben zur Kennzeichnung von Werbung und öffentliche Werbearchive vor. In Kraft ist er nicht. Wer in Zürich oder Bern eine Betrugsanzeige auf Facebook meldet, kann sich derzeit auf keine dem DSA vergleichbare nationale Aufsicht stützen.
Warum das für Haushalte im deutschsprachigen Raum zählt
Das Muster, um das in Warschau gestritten wird, ist im deutschsprachigen Raum kein Randphänomen. Die deutsche Finanzaufsicht BaFin veröffentlicht regelmäßig Warnungen vor Anbietern, die ohne Erlaubnis Finanz-, Wertpapier- oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten – allein am 26. August 2026 traf es zwei weitere Internetauftritte, in einem Fall verbunden mit dem Verdacht auf Identitätsmissbrauch. NETZ-TRENDS hatte zuvor dokumentiert, dass die Behörde binnen fünf Werktagen acht solcher Warnungen herausgab, teils unter missbräuchlicher Verwendung bekannter Markennamen.
Zwischen diesen Warnungen und den polnischen Testergebnissen besteht kein belegter Zusammenhang – die BaFin nennt in ihren Meldungen keine Vertriebswege. Der Befund ist aber derselbe: Werbung für unerlaubte Finanzangebote erreicht Menschen dort, wo sie ohnehin sind, und die Beweislast für ihre Entfernung liegt praktisch bei den Betroffenen. Dass Verbraucherschutzverbände aus dem deutschsprachigen Raum bei digitalen Geschäftsmodellen inzwischen regelmäßig nach Brüssel statt nach Berlin blicken, hat NETZ-TRENDS zuletzt am Beispiel der Lootbox-Auswertung des vzbv beschrieben.
Was sich bei einer verdächtigen Anzeige tun lässt
- Die Anzeige direkt in der App melden und den Meldevorgang per Bildschirmfoto sichern – ohne Nachweis lässt sich später nicht belegen, dass gemeldet wurde.
- Bei ausbleibender Reaktion beschwert man sich in Deutschland bei der Koordinierungsstelle für digitale Dienste der Bundesnetzagentur, in Österreich bei der KommAustria.
- Vor jeder Einzahlung prüfen, ob der Anbieter in der Unternehmensdatenbank der deutschen BaFin steht und ob dort eine Warnung zu ihm vorliegt. In Österreich ist die Finanzmarktaufsicht FMA zuständig, in der Schweiz die Finma.
- Bereits geleistete Zahlungen umgehend der eigenen Bank melden und Anzeige bei der Polizei erstatten.
Was offen bleibt
Drei Punkte sind nach dem heutigen Stand ungeklärt, und sie sollten es im Text auch bleiben.
Erstens ist der Testaufbau von CERT Polska nicht öffentlich. Ohne ihn lässt sich nicht beurteilen, ob die 122 Meldungen ein belastbares Bild ergeben oder eine bewusst zugespitzte Auswahl. Zweitens ist offen, welchen prozeduralen Status der polnische Antrag in Brüssel überhaupt hat. Über Geldbußen gegen sehr große Plattformen entscheidet die Kommission in ihrem eigenen Verfahren; ob und wie ein beziffertes Verlangen eines Mitgliedstaats darin eingeht, hat sie bislang nicht erläutert. Drittens hat sich die Kommission bislang nicht geäußert. Ob der Vorgang das laufende Verfahren beschleunigt oder lediglich als weiterer Hinweis in der Akte landet, wird sich erst zeigen, wenn Brüssel antwortet.
Belegbar terminiert ist derzeit nur eines: Das förmliche Verfahren gegen Meta wegen irreführender Werbung läuft seit dem 30. April 2024 und ist nicht abgeschlossen. Alles Weitere hängt an einer Entscheidung, die keine nationale Regierung erzwingen kann – auch nicht mit einer Zahl auf einem Briefkopf.
Wie erleben Sie den Umgang der Plattformen mit gemeldeten Betrugsanzeigen – und halten Sie die europäische Aufsicht für wirksam? Schreiben Sie uns Ihre Meinung gerne in die Kommentare.
Quellen
- Krzysztof Gawkowski (@KGawkowski), stellvertretender Ministerpräsident und Digitalminister Polens: Beitrag auf X vom 27. August 2026
- Notes From Poland: Bericht vom 27. August 2026 zum Antrag über 250 Millionen Euro
- CyberDefence24: Bericht vom 27. August 2026 mit den Testzahlen von CERT Polska
- Gazeta Prawna: Analyse vom 27. August 2026 zur Rechtslage
- android.com.pl: Bericht vom 26. August 2026 über die veröffentlichte Antwort von Meta
- Europäische Kommission: Pressemitteilung vom 30. April 2024 zur Eröffnung des Verfahrens gegen Facebook und Instagram
- Europäische Kommission: Pressemitteilung IP/25/2503 vom 24. Oktober 2025 zu den vorläufigen Feststellungen (PDF)
- Europäische Kommission: Mitteilung vom 7. Mai 2025 zur Klage gegen Polen wegen fehlender DSA-Umsetzung
- Verordnung (EU) 2022/2065 (Digital Services Act): Artikel 74 – Geldbußen
- Meta Platforms: Mitteilung zum vierten Quartal und Gesamtjahr 2025 (PDF)
- Notebookcheck: Bericht über die Reuters-Recherche zu Erlösen aus betrügerischer Werbung, mit der Stellungnahme von Meta
- EDRi: Beitrag vom 21. Januar 2026 zum Veto des polnischen Staatspräsidenten
- Tech Times: Bericht vom 7. August 2026 zum neuen polnischen Umsetzungsgesetz
- Bundesnetzagentur: Pressemitteilung vom 14. Mai 2024 zur zentralen Plattformaufsicht
- RTR/KommAustria: Presseinformation zur Bestellung als Koordinator für digitale Dienste ab 17. Februar 2024
- BaFin: Warnmeldungen für Verbraucher, Abruf am 28. August 2026
- Bratschi Rechtsanwälte: Übersicht zum schweizerischen Entwurf eines Bundesgesetzes über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen
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