Das Wichtigste in Kürze

  • Der SPIEGEL macht in Ausgabe 35 vom 21. August 2026 die Meinungsfreiheit zur Titelgeschichte – ein Thema, das in deutschen Leitmedien lange als Randthema behandelt wurde.
  • In Nordrhein-Westfalen stieg die Zahl der Ermittlungsverfahren nach Paragraf 188 des deutschen Strafgesetzbuchs von 57 (2019) auf 1.218 (2024) – das 21-Fache in fünf Jahren.
  • Die vielzitierte Lehrkräftestudie der Robert Bosch Stiftung nennt die „extreme Rechte“ als Verursacher der Verunsicherung – in einem Satz ohne Quellenangabe. Ihr Fragebogen erhebt an keiner Stelle, von wem der Druck ausgeht.

Es ist ein Satz, den man in dieser Redaktion selten schreibt: Danke, DER SPIEGEL. Das Hamburger Nachrichtenmagazin hat in seiner Ausgabe 35 vom 21. August 2026 die Meinungsfreiheit auf den Titel gehoben – unter der Zeile „Warum die Meinungsfreiheit bedroht ist“, das Cover mit schwarzen Balken über den eigenen Schlagzeilen. Die Titelgeschichte stammt von Markus Verbeet, dazu kommen ein Interview des Mannheimer Politikwissenschaftlers Richard Traunmüller und ein Essay von Tobias Rapp über die „Grenzen des Sagbaren“.

Der Dank ist ernst gemeint, und er ist nicht selbstlos. Wer in den vergangenen zehn Jahren darauf hinwies, dass sich das Klima der öffentlichen Rede in Deutschland verändert hat, bekam in aller Regel zwei Antworten: Erstens, Artikel 5 des deutschen Grundgesetzes gelte unverändert. Zweitens, wer sich beschwere, gehöre vermutlich zu denen, die etwas Anrüchiges sagen wollten. Beide Antworten treffen den Punkt nicht – und der SPIEGEL sagt das jetzt selbst.

Was das Magazin aufschreibt

Der Aufhänger der Titelgeschichte ist ein Fall aus Heilbronn. Nach Angaben des SPIEGEL hatte die dortige Polizei am 21. Oktober 2025 anlässlich eines Besuchs von Bundeskanzler Friedrich Merz ein Drohnenverbot verhängt und dies auf Facebook mitgeteilt. Unter dem Beitrag kommentierte ein Mann sinngemäß, das werde man ja wohl noch sagen dürfen – verbunden mit dem Wort „Lackaffe“. Die Staatsanwaltschaft wertete das als Straftat nach Paragraf 188 StGB, dem 2021 erweiterten Beleidigungsschutz für Personen des politischen Lebens. Das Amtsgericht erließ laut SPIEGEL einen Strafbefehl über 30 Tagessätze; nach Einspruch wurde das Verfahren Ende Mai gegen eine Geldauflage von 100 Euro eingestellt. 38 Personen habe die Staatsanwaltschaft in dem Zusammenhang geprüft.

Das Magazin zeichnet nach, wie es dazu kam. Ausgangspunkt war der Fall der früheren Grünen-Abgeordneten Renate Künast, die 2019 vor dem Landgericht Berlin zunächst unterlag und erst nach drei Jahren vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe umfassend recht bekam. Es folgte der Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke im Jahr 2019. 2021 verschärfte der deutsche Gesetzgeber unter der damaligen Bundesjustizministerin Christine Lambrecht das Beleidigungsstrafrecht und ergänzte Paragraf 188.

Die Leipziger Strafrechtsprofessorin Elisa Hoven sagt dem SPIEGEL, der deutsche Staat sei „übers Ziel hinausgeschossen“; sie fordert, den Paragrafen abzuschaffen oder mindestens zu reformieren. Der frühere Bundesverfassungsrichter Ferdinand Kirchhof beschreibt in der „Neuen Juristischen Wochenschrift“ eine „moralisierende Vorzensur unerwünschter Meinungen“. Und die UN-Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit, Irene Khan, kommt nach einer zwölftägigen Reise durch sechs deutsche Städte laut SPIEGEL zu dem Schluss, Deutschland stehe „an einem Scheideweg“.

Die Zahl, die den Befund härtet

Das eindrücklichste Belegstück steht nicht im SPIEGEL, sondern in einer Landtagsdrucksache aus Nordrhein-Westfalen. Auf eine parlamentarische Anfrage hin nannte die nordrhein-westfälische Landesregierung am 3. Juli 2025 die Zahl der Ermittlungsverfahren nach Paragraf 188 StGB in diesem einen Bundesland.

Jahr Ermittlungsverfahren nach § 188 StGB in NRW Faktor gegenüber 2019
2019 57 1,0×
2020 135 2,4×
2021 199 3,5×
2022 226 4,0×
2023 260 4,6×
2024 1.218 21,4×
Quelle: Landtag Nordrhein-Westfalen, Drucksache 18/14588 vom 3. Juli 2025, Antwort der Landesregierung. Angaben nur für Nordrhein-Westfalen.

Ein Anstieg auf das 21-Fache in fünf Jahren, in einem einzigen deutschen Bundesland, bei einem Straftatbestand, dessen Anwendung im Einzelfall stets eine Abwägung verlangt. Eine belastbare bundesweite Statistik zu Paragraf 188 liegt bislang nicht vor; im Bundestag kursierende Zahlen stammen aus einem Fraktionsantrag und sind nicht amtlich belegt. NETZ-TRENDS hat deshalb auf ihre Verwendung verzichtet.

Drei Erhebungen, ein Trend

Beim Institut für Demoskopie Allensbach läuft seit Jahrzehnten dieselbe Frage: Kann man in Deutschland seine politische Meinung frei sagen, oder ist es besser, vorsichtig zu sein? 1991 antworteten 78 Prozent mit „frei sagen“ und 16 Prozent mit „lieber vorsichtig“. In der Erhebung im Auftrag der „FAZ“ vom 26. September bis 10. Oktober 2025 (1.044 Befragte, persönlich-mündlich) standen sich 46 und 44 Prozent nahezu gleichauf gegenüber.

Liniendiagramm: Anteil der Befragten in Deutschland, die ihre politische Meinung frei sagen können, sinkt von 78 Prozent 1991 auf 46 Prozent im Oktober 2025, während der Anteil der Vorsichtigen von 16 auf 44 Prozent steigt
Die Kurven haben sich gekreuzt: 1991 hielten 16 Prozent der Befragten in Deutschland Vorsicht für angebracht, im Oktober 2025 waren es 44 Prozent. Grafik: NETZ-TRENDS. Quelle: Institut für Demoskopie Allensbach im Auftrag der „FAZ“.
Erhebung Gemessene Größe Wert
Allensbach für „FAZ“, Oktober 2025 hält Vorsicht beim Äußern der politischen Meinung für besser 44 %
dimap für die Friedrich-Naumann-Stiftung, Oktober 2025 hat negative Konsequenzen einer Meinungsäußerung erlebt 51 %
German Internet Panel, Universität Mannheim, Januar 2026 fühlt sich eher unfrei, öffentlich zu sagen, was er denkt 29 %
German Internet Panel, Universität Mannheim, Januar 2026 fühlt sich auch im privaten Bereich eher unfrei 13 %
Quellen: Institut für Demoskopie Allensbach (n = 1.044); dimap im Auftrag der Friedrich-Naumann-Stiftung; παρρησία Politics Lab der Universität Mannheim, German Internet Panel Welle 81 (n = 4.153). Alle Angaben beziehen sich auf Deutschland.

Die methodisch stärkste dieser Erhebungen ist die des German Internet Panel unter Leitung von Richard Traunmüller: offline rekrutierte Zufallsstichprobe, Panel über drei Wellen, 4.153 Befragte im Januar 2026, Schätzunsicherheit rund 1,7 Prozentpunkte. Und sie liefert den Satz, an dem sich die ganze Debatte entscheidet: Das Empfinden mangelnder Meinungsfreiheit hängt messbar mit tatsächlich erlebten Sanktionen zusammen – es lasse sich, so die Mannheimer Studie, „nicht als ‚bloßes Gefühl‘ abqualifizieren“.

Das Strafrecht ist die Spitze, nicht der Anfang

Hier setzt die Einordnung an, die im SPIEGEL nur angedeutet wird. Paragraf 188 ist ein staatliches Instrument, aber er beschreibt nicht den Ursprung der Entwicklung. Der liegt früher – und er liegt, das legen mehrere Datensätze nahe, in erheblichem Maß im linken und linksliberalen Milieu, dort, wo über zwei Jahrzehnte hinweg Sprachregeln, Ausladungen, Boykottaufrufe und Verhaltenskodizes zum akzeptierten Mittel der Auseinandersetzung wurden.

Die längste Zeitreihe dazu führt die US-Organisation FIRE (Foundation for Individual Rights and Expression). Ihre Datenbank „Scholars Under Fire“ zählt für die Jahre 2000 bis 2022 insgesamt 1.080 Versuche, Wissenschaftler für Äußerungen zu sanktionieren. Davon gingen 560 (52 Prozent) von links aus, 442 (41 Prozent) von rechts, 78 (7 Prozent) waren nicht zuzuordnen. 225 dieser Versuche endeten mit einer Entlassung.

In Deutschland liefert das German Internet Panel das Gegenstück auf der Ebene des Alltags. Nach den Mannheimer Daten berichten 29 Prozent der Wählerschaft der Linken und 22 Prozent der Wählerschaft der Grünen davon, andere Menschen für deren Äußerungen selbst sanktioniert zu haben – der höchste Wert im Parteienvergleich. Spiegelbildlich fühlen sich 73 Prozent der AfD-Anhängerschaft öffentlich unfrei, bei den Grünen sind es 9 Prozent. Und rund 10 Prozent aller Befragten geben an, im vergangenen Jahr für eine Meinungsäußerung als „rechts“ oder „extrem“ bezeichnet worden zu sein. Hochgerechnet auf die 61,9 Millionen Menschen zwischen 16 und 75 Jahren in Deutschland entspricht das nach Angaben der Mannheimer Forschenden 5,5 bis 8,0 Millionen Personen pro Jahr.

Dazu kommen die Vorgänge, die keine Statistik erfasst, weil sie Einzelfälle sind – aber Einzelfälle mit Signalwirkung. Der SPIEGEL nennt die Absage einer Podiumsdiskussion mit dem US-Investor Peter Thiel bei den Wiener Festwochen in Österreich: Der Intendant Milo Rau hatte eingeladen, zahlreiche Künstler kündigten Boykott an, ein eigens befragtes Beratungsgremium riet zur Durchführung – abgesagt wurde trotzdem. Rau selbst beschreibt das Ergebnis dem Magazin so: „Wir sitzen debattierend in unseren Theatern, Feuilletonredaktionen und Universitäten, während im Internet und in der Wirklichkeit der Faschismus längst gesiegt hat.“

Was die Daten nicht hergeben

Eine Studie, die Einschränkungen der Meinungsfreiheit weltweit sauber nach der Links-Rechts-Achse von Regierungen quantifiziert, existiert nicht. Die belastbarste Untersuchung dazu – ein V-Dem-Arbeitspapier auf Basis von 47 Ländern und 289 Amtszeiten – verortet den Effekt beim Populismus, nicht bei der Ideologie; die ideologischen Unterschiede erreichen keine statistische Signifikanz.

Auch bei FIRE hat sich die Richtung gedreht: 2025 zählte die Organisation mit 309 Sanktionsversuchen gegen Wissenschaftler ein Rekordjahr, gegenüber 80 im Vorjahr – und diese gingen nach FIRE-Angaben überwiegend von rechts und dabei fast durchweg vom Staat selbst aus.

Richard Traunmüller sagt dem SPIEGEL entsprechend, es gebe „in keinem politischen Lager die ganz großen Champions der Meinungsfreiheit“. Wer die Debatte gewinnen will, indem er sie zu einer Schuldfrage macht, hat sie bereits verloren.

Eine Stiftung fordert Haltung – und nennt ihre eigene nicht

Der interessanteste Fall in dieser Debatte ist nicht, dass ein Nachrichtenmagazin über Druck von rechts schreibt. Der interessanteste Fall ist die Studie, aus der der SPIEGEL diesen Befund übernimmt. Sie stammt von der Robert Bosch Stiftung in Stuttgart, sie heißt „Das Deutsche Schulbarometer – Befragung Lehrkräfte 2026“, sie umfasst 110 Seiten, erschien am 23. Juni 2026 und wurde von forsa zwischen dem 11. November und 2. Dezember 2025 unter 1.547 Lehrkräften erhoben. NETZ-TRENDS hat den vollständigen Bericht einschließlich des im Anhang abgedruckten Fragebogens ausgewertet.

Die Zahlen zuerst, denn sie sind unstrittig: 18 Prozent der befragten Lehrkräfte fühlen sich durch das Neutralitätsgebot in ihrem beruflichen Handeln verunsichert, an beruflichen Schulen 25 Prozent, in Ostdeutschland 27 Prozent. 27 Prozent meinen, sie dürften ihre eigene Meinung zu politischen Fragen im Unterricht grundsätzlich nicht äußern. Das ist ein realer Befund, und er verdient Aufmerksamkeit.

Was die Stiftung daraus macht, ist etwas anderes.

Der Satz, für den es keine Daten gibt

Auf Seite 28 des Forschungsberichts steht der Satz, den der SPIEGEL übernimmt:

„Diese Verunsicherung wird mithilfe von Dienstaufsichtsbeschwerden, Kleinen Anfragen und Forderungen nach ‚Neutralität‘ von Akteur:innen der extremen Rechten verstärkt.“

Der Bericht arbeitet durchgehend mit Autor-Jahr-Belegen im Fließtext. Dieser Satz trägt keinen. Die drei Quellen des Absatzes stehen davor und stützen andere Aussagen. Die Zuschreibung selbst ist im gesamten Dokument unbelegt.

Sie ist auch nicht erhoben worden. Der Fragebogen umfasst 40 Fragen auf den Seiten 88 bis 106. Zum Neutralitätsgebot gibt es genau drei Stellen: eine Antwortoption in Frage 20, eine Batterie aus sieben Aussagen in Frage 22 und das Einzelitem in Frage 23 – „Ich fühle mich durch das Neutralitätsgebot in meinem beruflichen Handeln verunsichert.“ Vierstufige Zustimmungsskala, keine Folgefrage, kein Filter, keine offene Nachfrage.

An keiner Stelle wird gefragt, von wem der Druck ausgeht. Es gibt kein Item mit Antwortvorgaben wie Eltern, Schulleitung, Schulaufsicht, Parteien, Medien oder Schülerschaft. Die einzige Antwortoption im ganzen Instrument, die überhaupt einen externen Akteur benennt, lautet „fehlende Unterstützung / Widerstand der Eltern“ – und sie steht bei einer anderen Frage, ohne jede politische Zuordnung.

Ebenso wenig wird gefragt, worüber Lehrkräfte sich unsicher fühlen. Die Items sind themenabstrakt formuliert: „politische oder gesellschaftliche Themen“. Migration, Gender, Nahost, Corona, Klima – nichts davon wird abgefragt. Wer wissen will, ob eine Lehrkraft beim Thema Abschiebungen zögert oder beim Thema Gazakrieg, findet in 110 Seiten keine Antwort.

Was im Bericht vorkommt – und was nicht

Aufschlussreicher als das, was die Studie sagt, ist die Zählung dessen, was in ihr steht. NETZ-TRENDS hat den Volltext aller 110 Seiten ausgewertet:

Begriff im Forschungsbericht Treffer Fundstelle
„Rechtsextremismus“ 1 Seite 28
„Akteur:innen der extremen Rechten“ 1 Seite 28
„links“, „linke“, politisch verwendet 0 der einzige Treffer beschreibt eine Balkenrichtung in einer Grafik
„Aktivismus“, „Cancel“, „woke“, „Identitätspolitik“ 0
„Gender“, „Nahost“, „Corona“, „Islam“ 0
„Beutelsbach“, „Überwältigungsverbot“, „Kontroversitätsgebot“ 0
„AfD“ 0
Gendersonderzeichen im Wortinneren (Doppelpunkt) 193 auf 62 von 110 Seiten
Quelle: eigene Volltextauswertung des Forschungsberichts „Das Deutsche Schulbarometer – Befragung Lehrkräfte 2026“, Robert Bosch Stiftung, 110 Seiten. Auszählung NETZ-TRENDS, Stand 23. August 2026.

In einem Bericht über Verunsicherung von Lehrkräften kommt also genau ein Akteur als Verursacher vor, und er wird in einem einzigen Satz genannt, der keine Quelle hat. Jede andere denkbare Druckrichtung – Elternbeschwerden zu Sprache oder Religion, Konflikte um den Nahostkrieg im Klassenzimmer, Vorwürfe mangelnder Sensibilität – kommt nicht vor. Nicht widerlegt, nicht geprüft: nicht gestellt.

Der Bericht widerspricht seinem eigenen Fragebogen

Auf Seite 28 heißt es, ein „Neutralitätsgebot“ bestehe „dementsprechend nicht“. Der Bericht nennt es fortan durchgehend „vermeintlich“ – in der Zusammenfassung, in der Überschrift der Abbildung 2.5, an vier weiteren Stellen.

Denselben Befragten hat die Stiftung in ihrem eigenen Fragebogen auf Seite 100 diese Antwortoption vorgelegt:

„Angst, das Mäßigungs- und Neutralitätsgebot laut Bundesbeamtengesetz zu verletzen“

Ein Gebot, das nach eigener Darstellung nicht existiert, wird 1.547 Lehrkräften als Antwortmöglichkeit angeboten – mitsamt Rechtsgrundlage. Und diese Rechtsgrundlage ist falsch: Lehrkräfte an öffentlichen Schulen in Deutschland sind Landesbeamte. Für sie gilt nicht das Bundesbeamtengesetz, sondern § 33 Absatz 2 Beamtenstatusgesetz. Der Bericht korrigiert das an keiner Stelle.

Die Rechtsfrage – ohne die Gegenseite

Für die Kernaussage „Ein ‚Neutralitätsgebot‘ besteht dementsprechend nicht“ führt der Bericht drei Belege an. Keiner davon ist eine Gerichtsentscheidung, ein Gesetzestext oder eine Verwaltungsvorschrift:

  • ein Juristisches Toolkit aus dem Thüringen-Projekt des Verfassungsblogs,
  • eine Präsentation für die Friedrich-Ebert-Stiftung, die parteinahe Stiftung der SPD, gehalten von dem Hamburger Rechtswissenschaftler Felix Hanschmann – laut öffentlich zugänglichen Angaben Vertrauensdozent der Rosa-Luxemburg-Stiftung, der parteinahen Stiftung der Linken,
  • ein Aufsatz von Alexander Wohnig, Bundesvorsitzender der Deutschen Vereinigung für Politische Bildung, erschienen in DDS – Die Deutsche Schule, herausgegeben von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft.

Das sind respektable Fachbeiträge. Sie sind nur eben nicht die Gegenprobe, sondern dieselbe Seite dreimal. Hinzu kommt eine Verkürzung: Das zitierte Verfassungsblog-Toolkit schreibt, für Lehrkräfte gelte „kein Gebot vollständiger politischer Neutralität“. Aus dem eingeschränkten Satz wird im Schulbarometer der uneingeschränkte.

Die Gegenposition existiert und ist leicht zu finden. Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages schreibt in seinem Sachstand WD 6 – 3000 – 045/19: „Generell gilt für alle Lehrkräfte, dass sie die Neutralitätspflicht nach § 33 BeamtStG zu beachten haben.“ Und weiter: „Lehrer dürfen trotz der in Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG zugesicherten Meinungsfreiheit während des Unterrichts oder anlässlich schulischer Veranstaltungen nicht für eine bestimmte politische Meinung werben.“ In Bayern verbietet Artikel 84 Absatz 2 BayEUG politische Werbung auf dem Schulgelände ausdrücklich; das bayerische Kultusministerium spricht seit 2013 vom „Grundsatz politischer Neutralität“. Baden-Württemberg kennt eine Neutralitätsklausel in § 38 Absatz 1 Schulgesetz.

Und der Beutelsbacher Konsens von 1976 mit seinem Überwältigungsverbot, auf den sich sämtliche deutschen Kultusministerien bis heute berufen? Kommt im Bericht nicht ein einziges Mal vor. Selbst der Verband Bildung und Erziehung, der die Studienaussage inhaltlich stützt, macht ihn in seiner Reaktion zum Maßstab.

Und dann ist da der Doppelpunkt

Die Stiftung schreibt auf 62 von 110 Seiten mit Gendersonderzeichen – 193 Doppelpunktformen, davon allein 170-mal „Schüler:innen“. Das ist zunächst Geschmackssache und Hausstil. Journalistisch relevant wird es an drei Punkten.

Erstens: Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat am 15. Dezember 2023 beschlossen, Doppelpunkt, Genderstern und Unterstrich im Wortinneren nicht in das Amtliche Regelwerk aufzunehmen – jenes Regelwerk, das für Schulen und Behörden verbindlich ist. Zweitens: Genau diese Zeichen sind an Schulen in Bayern (Ministerratsbeschluss vom 19. März 2024), Sachsen (Erlass vom 25. August 2021, verschärft am 6. Juli 2023) und Sachsen-Anhalt (seit August 2023) untersagt. Eine Stiftung, die Lehrkräften erklärt, was sie im Dienst dürfen und was nicht, schreibt ihnen in einer Form, die in Teilen des Landes im Dienst nicht erlaubt ist.

Drittens, und das ist der methodische Punkt: Der Fragebogen selbst ist nicht gegendert. Den Befragten wurde „Schülerinnen und Schüler“ vorgelegt. In den Abbildungen des Berichts erscheinen dieselben Items als „Schüler:innen“. Aus „Angst vor Konfliktsituationen unter den Schülern“ (Fragebogen, Seite 100) wird in Abbildung 2.3 „Angst vor Konfliktsituation unter den Schüler:innen“. Die Grafiken geben die tatsächlich gestellten Fragen also nicht im Wortlaut wieder. Das ist kein Skandal, aber es ist schlechte Praxis – und es zeigt, wo die Redaktion sich für wichtiger hält als das Instrument.

Der Kern der Sache

Eine Studie, die untersucht, warum Lehrkräfte sich beim Reden unsicher fühlen, erhebt nicht, von wem der Druck kommt – und beantwortet die Frage trotzdem, in einem Satz ohne Quelle, mit einem einzigen Akteur. Sie erklärt eine Rechtspflicht für nicht existent, legt sie aber im eigenen Fragebogen als Antwortoption vor, mit dem falschen Gesetz dazu. Sie belegt ihre Rechtsauffassung mit drei Stimmen aus derselben Richtung und übergeht die Gegenposition des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages ebenso wie den Beutelsbacher Konsens.

Das ist keine neutrale Beschreibung eines Befundes. Das ist eine Position – und sie als Forschungsergebnis zu präsentieren, ist der eigentliche Vorgang. Wer Lehrkräften rät, „Haltung zu zeigen“, darf das. Wer dabei so tut, als spreche die Empirie, nicht er selbst, verwechselt Bildungsarbeit mit Meinungsbildung.

Bemerkenswert ist die Wirkung. Der SPIEGEL gibt die Passage in seiner Titelgeschichte verkürzt als Forderungen nach „Neutralität“ „aus rechten Kreisen“ wieder – die Formulierung des Berichts lautet „von Akteur:innen der extremen Rechten“. Das Deutsche Schulportal, das die Studie zuerst und ausführlich meldete, ist selbst eine Initiative der Robert Bosch Stiftung; der Forschungsbericht verweist an mindestens vier Stellen auf dieses Portal. Herausgeberin der Studie und berichtendes Medium sind dieselbe Adresse. Und Dr. Katharina Thoren, im Impressum als „Verantwortlich“ und in der Redaktion geführt, ist zugleich als Pressekontakt und in der Pressemitteilung als „Bildungsexpertin der Robert Bosch Stiftung“ zitierte Einordnerin ausgewiesen. Auftraggeberin, Redaktion, Sprecherin und Verbreitungskanal fallen in einer Hand zusammen.

NETZ-TRENDS hat der Robert Bosch Stiftung dazu einen umfangreichen Fragenkatalog vorgelegt. Sobald eine Antwort vorliegt, wird sie an dieser Stelle ergänzt.

Der globale Rahmen: Der Trend ist echt, das Lager ist nicht eindeutig

Der SPIEGEL blickt fast ausschließlich auf Deutschland. Der internationale Befund macht die Sache nicht kleiner, aber komplizierter. Nach dem Democracy Report 2026 des schwedischen V-Dem-Instituts ist die staatliche Medienzensur mit Verschlechterungen in 44 Ländern der weltweit am häufigsten zurückgehende Demokratieindikator überhaupt; direkt dahinter folgt die Freiheit akademischer und kultureller Äußerung mit 41 Ländern. Freedom House registriert für 2025 das 20. Rückgangsjahr in Folge, mit Verschlechterungen in 54 und Verbesserungen in 35 Staaten.

Beide politischen Lager stellen dabei Beispiele. Im linksregierten Nicaragua wurde nach Freedom-House-Angaben seit 2018 mehr als 5.670 Nichtregierungsorganisationen die Rechtsfähigkeit entzogen; in Venezuela wurden in 20 Jahren rund 405 Medien geschlossen. Auf der anderen Seite kontrolliert in Ungarn die regierungsnahe KESMA-Stiftung nach Angaben von Reporter ohne Grenzen rund 500 Medien, und die Vereinigten Staaten stürzten im Liberal Democracy Index von V-Dem binnen eines Jahres von Rang 20 auf Rang 51 von 179 – der stärkste je gemessene Einbruch für dieses Land. Deutschland liegt in der RSF-Rangliste der Pressefreiheit 2026 auf Platz 14 mit 82,17 Punkten, nach Rang 11 im Vorjahr.

Und die Rolle der Zivilgesellschaft?

Ein Punkt, der in der Debatte regelmäßig überzeichnet wird, verdient eine nüchterne Zahl. Unter dem Digital Services Act der EU sind inzwischen rund 70 Organisationen als „Trusted Flagger“ anerkannt, in Deutschland vier: die Meldestelle REspect!, der Bundesverband Onlinehandel, HateAid und der Verbraucherzentrale Bundesverband. Nach Angaben der EU-Kommission entfielen im zweiten Halbjahr 2025 im Schnitt rund 800 Meldungen pro Monat EU-weit auf diese Stellen – etwa 0,1 Prozent aller Meldungen an sehr große Plattformen. Wer darin den Hebel der Meinungslenkung vermutet, überschätzt das Instrument erheblich.

Das heißt nicht, dass der Vorgang folgenlos wäre. Das US-Außenministerium verhängte am 23. Dezember 2025 Einreisebeschränkungen gegen fünf Personen aus Europa, darunter zwei Verantwortliche der deutschen Organisation HateAid – wegen angeblicher Beteiligung an einem „Zensur-Komplex“. Dagegen läuft seit März 2026 eine Klage vor einem US-Gericht. Meinungsfreiheit ist längst auch ein außenpolitischer Konfliktgegenstand.

Was bleibt

Der SPIEGEL-Titel wird die Debatte nicht entscheiden, aber er verschiebt ihre Zuständigkeit. Solange die Frage nach dem Zustand der öffentlichen Rede als Reklamation eines politischen Randes galt, musste sie niemand beantworten. Jetzt steht sie in dem Magazin, das jahrzehntelang die Tagesordnung der deutschen Publizistik mitbestimmt hat.

Zu klären bleibt genug. Der deutsche Bundestag hat sich am 11. Juni 2026 erstmals mit einem Antrag zur Streichung von Paragraf 188 StGB befasst. Eine amtliche bundesweite Statistik zu diesem Paragrafen fehlt weiterhin. Und die Frage, wer in Deutschland eigentlich wen zum Schweigen bringt, ist empirisch schlechter erforscht, als es der Lautstärke der Auseinandersetzung entspricht. Wer sie beantworten will, muss sie zuerst stellen – in einem Fragebogen, der beide Richtungen zulässt.

Wie erleben Sie das Klima der öffentlichen Rede – in Deutschland, Österreich oder der Schweiz? Schreiben Sie uns Ihre Meinung gerne in die Kommentare.

Quellen

Transparenzhinweis: Bei Recherche, Strukturierung und Erstellung dieses Beitrags kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die verwendeten Quellen sind im Artikel aufgeführt. Die Veröffentlichung erfolgt erst nach manueller redaktioneller Freigabe.

Kommentar schreiben