Das Wichtigste in Kürze

  • Das US-Justizministerium hat am 21. August 2026 einen Vergleich über 400 Millionen Dollar mit TikTok und ByteDance bekanntgegeben. 300 Millionen Dollar werden sofort fällig, 100 Millionen erst, wenn ein Gerichtsbeschluss von 2019 gegen die Vorgänger-App Musical.ly aufgehoben ist.
  • Für Kinder in Deutschland, Österreich und der Schweiz folgt daraus rechtlich nichts: Der Vergleich stützt sich auf das US-Gesetz COPPA. Die beiden europäischen Verfahren gegen TikTok laufen unabhängig davon weiter und sind bislang nicht entschieden.
  • 42 Prozent der internetnutzenden Kinder zwischen 6 und 13 Jahren in Deutschland öffnen TikTok mindestens einmal pro Woche – das Mindestalter der Plattform liegt bei 13 Jahren.

Ein Verfahren, das mit dem Vorwurf begann, TikTok habe Konten von Kindern unter 13 Jahren geführt und deren Daten ohne Einwilligung der Eltern verarbeitet, endet mit einer Zahl: 400 Millionen Dollar. Das US-Justizministerium teilte den Vergleich am Freitag mit. Er beendet eine Klage, die dieselbe Behörde vor zwei Jahren beim Bundesbezirksgericht für den Central District of California eingereicht hatte.

Für Familien im deutschsprachigen Raum ist die Nachricht damit zunächst eine amerikanische. Interessanter ist die Frage, die sie aufwirft: Wenn in den Vereinigten Staaten ein Gesetz existiert, das die Datenverarbeitung von Kindern unter 13 Jahren ausdrücklich verbietet und dessen Verletzung eine dreistellige Millionensumme kostet – was gilt eigentlich in Deutschland, Österreich und der Schweiz? Die Antwort ist unübersichtlicher, als sie sein müsste.

Was das US-Justizministerium TikTok vorgeworfen hat

Die Klage stammt vom 2. August 2024. Nach damaliger Darstellung des Ministeriums konnten Millionen Kinder unter 13 Jahren reguläre TikTok-Konten anlegen, Videos veröffentlichen und Nachrichten mit Erwachsenen austauschen. Das Unternehmen habe personenbezogene Daten dieser Kinder erhoben, ohne die Einwilligung der Erziehungsberechtigten einzuholen, und Löschverlangen von Eltern nicht zuverlässig umgesetzt.

Der schwerwiegendere Teil des Vorwurfs betraf die Vorgeschichte: Bereits im Februar 2019 hatte die US-Handelsbehörde FTC gegen die Vorgänger-App Musical.ly einen Vergleich über 5,7 Millionen Dollar erwirkt – nach Angaben der Behörde damals der höchste Betrag in einem Verfahren nach dem Kinderdatenschutzgesetz COPPA. Der damit verbundene Gerichtsbeschluss verpflichtete das Unternehmen zu bestimmten Schutzmaßnahmen. Diese seien nicht eingehalten worden, argumentierte das Justizministerium 2024. Die FTC hat sich in diesem Monat mehrfach zum Umgang mit Kundendaten geäußert; in dieser Woche legte sie einen Entwurf zum Umgang mit Preisen vor, die aus Kundendaten errechnet werden.

Was COPPA regelt

Der Children’s Online Privacy Protection Act ist ein US-Bundesgesetz von 1998. Es verlangt von Online-Diensten, die sich an Kinder unter 13 Jahren richten oder von deren Nutzung wissen, eine überprüfbare Einwilligung der Eltern, bevor personenbezogene Daten erhoben werden. Anders als die europäische Datenschutz-Grundverordnung ist COPPA kein allgemeines Datenschutzrecht, sondern eine eng zugeschnittene Regel für eine Altersgruppe. Durchgesetzt wird es von der Handelsbehörde FTC, die Klagen über das Justizministerium einreichen lässt.

Warum ein Viertel der Summe an eine Bedingung geknüpft ist

Die 400 Millionen Dollar zerfallen nach Angaben des Ministeriums in zwei Teile. 300 Millionen Dollar sind sofort fällig. Die restlichen 100 Millionen Dollar werden erst gezahlt, wenn der Gerichtsbeschluss aus dem Musical.ly-Verfahren von 2019 aufgehoben ist. Das letzte Viertel der Summe ist damit an die Aufhebung einer Auflage geknüpft, die seit sieben Jahren gilt – und deren behauptete Verletzung Teil der Klagebegründung von 2024 war.

Zu den Schutzmaßnahmen, die TikTok inzwischen ergriffen habe, bleibt die Mitteilung des Ministeriums allgemein. Genannt werden verstärkte Vorkehrungen für jüngere Konten, verbesserte Alterskontrollen und erweiterte Aufsichtsmöglichkeiten für Eltern sowie Veränderungen bei Eigentümerstruktur, Geschäftsführung und Compliance-Funktion. Konkrete Fristen, messbare Vorgaben oder ein unabhängiges Monitoring nennt die Pressemitteilung nicht.

Ein Schuldeingeständnis steht nicht im Vergleich

Der Associate Attorney General Stanley E. Woodward Jr. wird in der Mitteilung mit den Worten zitiert, der Vergleich sei „a major victory for American children and parents“ – ein großer Erfolg für amerikanische Kinder und Eltern. Assistant Attorney General Brett A. Shumate erklärte, das wichtigste Ergebnis sei, dass Kinder und Eltern heute besser geschützt seien als zu Beginn des Verfahrens.

Ein Eingeständnis eines Rechtsverstoßes durch TikTok oder ByteDance enthält die Mitteilung nicht; ein Vergleich beendet das Verfahren, ohne dass ein Gericht über die Vorwürfe entscheidet. Auf Anfrage des US-Technikportals Engadget hätten sich beide Unternehmen zunächst nicht geäußert.

Drei Altersgrenzen im deutschsprachigen Raum

In Europa gibt es kein COPPA. Es gibt Artikel 8 der Datenschutz-Grundverordnung, und der funktioniert anders: Er legt fest, ab welchem Alter ein Kind selbst wirksam in die Verarbeitung seiner Daten durch einen Online-Dienst einwilligen kann. Die Regelgrenze liegt bei 16 Jahren, die Mitgliedstaaten dürfen sie auf bis zu 13 Jahre absenken. Genutzt haben sie das unterschiedlich – mit dem Ergebnis, dass für dieselbe App in drei benachbarten Ländern drei verschiedene Regeln gelten.

Ab wann Kinder selbst einwilligen dürfen

  • Deutschland: 16 Jahre. Es gilt die Regelgrenze aus Artikel 8 Absatz 1 DSGVO; darunter ist die Einwilligung der Erziehungsberechtigten nötig.
  • Österreich: 14 Jahre. Paragraf 4 Absatz 4 des österreichischen Datenschutzgesetzes senkt die Grenze ab.
  • Schweiz: keine feste Altersgrenze. Das revidierte Datenschutzgesetz kennt keine Artikel-8-Regel; nach schweizerischem Zivilrecht entscheidet die Urteilsfähigkeit im Einzelfall, für nicht urteilsfähige Kinder handeln die Erziehungsberechtigten.

Das für TikTok geltende Mindestalter von 13 Jahren deckt sich damit in keinem der drei Länder mit dem, was das Datenschutzrecht verlangt. In Deutschland ist ein Zwölfjähriger auf TikTok ein Fall für die Hausregeln der Plattform – eine Dreizehnjährige aber ebenso ein Fall für das Datenschutzrecht, weil sie bis 16 nicht selbst einwilligen kann.

Zwei von fünf Kindern zwischen 6 und 13 nutzen TikTok wöchentlich

Wie weit die Altersgrenzen von der Wirklichkeit entfernt sind, zeigt die KIM-Studie 2024 des Medienpädagogischen Forschungsverbunds Südwest. Für die Untersuchung wurden zwischen dem 18. September und dem 7. November 2024 rund 1.200 Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren in Deutschland befragt. 42 Prozent der internetnutzenden Kinder dieser Altersgruppe gaben an, TikTok mindestens einmal pro Woche zu nutzen; 2022 waren es 37 Prozent. Die Studie hält dazu ausdrücklich fest, dass viele Kinder solche Plattformen nutzen, obwohl sie das erforderliche Mindestalter von 13 Jahren noch nicht erreicht haben.

Balkendiagramm zur wöchentlichen Nutzung von Apps durch Kinder von 6 bis 13 Jahren in Deutschland: WhatsApp 73 Prozent, TikTok 42 Prozent, Instagram 25 Prozent, Snapchat 21 Prozent, Facebook 17 Prozent
Eigene Darstellung NETZ-TRENDS auf Basis der KIM-Studie 2024 des Medienpädagogischen Forschungsverbunds Südwest.

Diese Zahl ist der eigentliche Grund, warum das amerikanische Verfahren auch hier interessiert. Der Vorwurf, den das US-Justizministerium erhoben hat – ein Dienst weiß, dass Kinder unter der eigenen Altersgrenze ihn benutzen, und richtet sein Verfahren nicht darauf ein –, beschreibt keinen amerikanischen Sonderfall.

In der EU laufen zwei Verfahren – entschieden ist keines

Die EU-Kommission prüft TikTok seit Februar 2024 nach dem Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act). Zwei Zwischenstände liegen inzwischen vor, beide aus diesem Jahr, beide vorläufig.

Im Februar kam die Kommission zu der vorläufigen Auffassung, dass das Design der App gegen den DSA verstößt: endloses Scrollen, automatische Wiedergabe, Push-Benachrichtigungen und stark personalisierte Empfehlungen. TikTok habe nicht angemessen bewertet, wie diese Elemente auf das Wohlbefinden wirken, und Anzeichen problematischer Nutzung – etwa nächtliche Nutzung durch Minderjährige – nicht ausreichend berücksichtigt.

Im Juli folgte ein zweiter Zwischenstand, diesmal zu den Konten Minderjähriger. Nach Darstellung der Kommission vom 24. Juli 2026 können Minderjährige ihr Konto auf öffentlich stellen, sodass die Inhalte auch ohne eigenes Konto sichtbar sind; Beiträge von 16- und 17-Jährigen würden zudem über den „Für dich“-Feed weiterempfohlen. Exekutiv-Vizepräsidentin Henna Virkkunen wird mit dem Satz zitiert, ein hohes Schutzniveau solle „nicht nur auf Wunsch verfügbar sein, sondern standardmäßig gelten“.

Beide Feststellungen sind ausdrücklich vorläufig. TikTok kann die Akten einsehen und schriftlich erwidern; erst danach entscheidet die Kommission. Bestätigt sie die Vorwürfe, sind Geldbußen von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes möglich. Ein Verstoß ist bis dahin nicht festgestellt. Wie schwer sich Aufsicht über Plattformen tut, zeigt auch ein anderer Weg: Australien setzt inzwischen auf eine Abgabe auf digitale Werbeerlöse statt auf Verfahren im Einzelfall.

Was die irische Behörde bereits entschieden hat

Abgeschlossen ist dagegen ein Verfahren nach der DSGVO. Die irische Datenschutzkommission, die für TikTok in der EU federführend zuständig ist, verhängte im September 2023 eine Geldbuße von 345 Millionen Euro. Untersucht wurde ein Zeitraum von Juli bis Dezember 2020. Gegenstand waren unter anderem die Voreinstellungen für Kinderkonten, die standardmäßig öffentlich waren, sowie die Funktion „Family Pairing“. Die Behörde stellte Verstöße unter anderem gegen die Pflicht zu datenschutzfreundlichen Voreinstellungen aus Artikel 25 DSGVO und gegen die Transparenzpflichten aus den Artikeln 12 und 13 DSGVO fest und ordnete an, den Zustand binnen drei Monaten abzustellen.

Ein direkter Größenvergleich mit dem amerikanischen Vergleich führt in die Irre: Die beiden Summen sind in unterschiedlichen Währungen festgesetzt, sie beruhen auf verschiedenen Rechtsgrundlagen, und der irische Untersuchungszeitraum umfasste sechs Monate, während sich die amerikanische Klage auf den Zeitraum ab 2019 bezog.

Datum Stelle Gegenstand Stand
Februar 2019 Handelsbehörde FTC, USA Konten von Kindern unter 13 Jahren bei Musical.ly 5,7 Mio. Dollar
September 2023 Datenschutzkommission, Irland Voreinstellungen für Kinderkonten, Family Pairing 345 Mio. Euro
August 2024 Justizministerium, USA Klage wegen Verstößen gegen COPPA durch Vergleich beendet
Februar 2026 EU-Kommission Vorwurf des suchterzeugenden Designs (DSA) vorläufig, offen
Juli 2026 EU-Kommission Vorwurf unsicherer Konten Minderjähriger (DSA) vorläufig, offen
August 2026 Justizministerium, USA Vergleich im COPPA-Verfahren 400 Mio. Dollar
Quellen: FTC, irische Datenschutzkommission, EU-Kommission, US-Justizministerium; Stand 22. August 2026. Die Verfahren beruhen auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen und sind nicht unmittelbar vergleichbar.

Wie groß die betroffene Gruppe in Europa ist

Wie viele Menschen die Plattform in Europa erreicht, muss TikTok nach Artikel 24 Absatz 2 des DSA halbjährlich selbst veröffentlichen. Die Auswertungsseite socialmediatransparency.org, die diese Pflichtangaben zusammenträgt, weist für das zweite Halbjahr 2025 rund 27,3 Millionen durchschnittlich monatlich aktive Nutzerinnen und Nutzer in Deutschland aus, EU-weit rund 178,3 Millionen. Eine Aufschlüsselung nach Altersgruppen enthält die Pflichtangabe nicht – genau die Zahl also, die für die Bewertung des Jugendschutzes am wichtigsten wäre, fehlt in der vorgeschriebenen Veröffentlichung.

Was offen bleibt

Die Mitteilung des US-Justizministeriums nennt weder die Zahl der betroffenen Konten noch den Zeitraum, für den die Vorwürfe als erledigt gelten, noch eine Frist oder eine Kontrollinstanz für die zugesagten Schutzmaßnahmen. Auch bleibt offen, was mit den Daten geschieht, die in der beanstandeten Zeit erhoben wurden. In Europa wiederum sind beide DSA-Verfahren seit Monaten im Zwischenstadium: Vorläufige Feststellungen sind kein Bescheid, und ein Datum für eine Entscheidung hat die EU-Kommission nicht genannt.

Was Eltern jetzt selbst prüfen können

Unabhängig vom Ausgang der Verfahren bleibt die Kontoeinstellung der Punkt, an dem sich am schnellsten etwas ändern lässt. Konten lassen sich in den Datenschutzeinstellungen der App auf privat stellen; die von der irischen Behörde geprüfte Funktion „Family Pairing“ verbindet ein Elternkonto mit dem Konto des Kindes. Ein Auskunfts- oder Löschverlangen nach den Artikeln 15 und 17 DSGVO richtet sich in Deutschland und Österreich zunächst an den Anbieter. Beschwerden können Betroffene bei der Datenschutzbehörde ihres eigenen Landes einreichen; federführend zuständig ist für TikTok in der EU die irische Datenschutzkommission. Dass Voreinstellungen ein wirksamer Hebel sind, hat zuletzt auch das deutsche Bundeskartellamt im Verfahren um Apples Tracking-Abfrage gezeigt.

Für den DACH-Raum gilt damit vorerst: Der amerikanische Vergleich ist eine Nachricht über die Durchsetzungskraft eines fremden Rechtssystems, nicht über die des eigenen. Die europäischen Verfahren, die ähnliche Fragen betreffen, laufen seit zweieinhalb Jahren.

Wie beurteilen Sie den Umgang von Plattformen mit Konten von Kindern – und halten Sie die europäischen Verfahren für wirksam? Schreiben Sie uns Ihre Meinung gerne in die Kommentare.

Quellen

Transparenzhinweis: Bei Recherche, Strukturierung und Erstellung dieses Beitrags kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die verwendeten Quellen sind im Artikel aufgeführt. Die Veröffentlichung erfolgt erst nach manueller redaktioneller Freigabe.

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