Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien sollen in die EU-Roamingzone kommen – einen Starttermin gibt es noch nicht

Das Wichtigste in Kürze

  • Die EU-Kommission hat am 6. November 2026 bilaterale Verhandlungen über „Roam Like at Home“ mit sechs Westbalkan-Partnern eröffnet.
  • Für Reisende ändert sich vorerst nichts: Es gibt noch keinen gemeinsamen Starttermin, und der deutsche Heimattarif gilt in den sechs Ländern nicht automatisch.
  • Vor einem Beitritt müssen die Partner die EU-Roamingregeln vollständig übernehmen, umsetzen und wirksam beaufsichtigen können.

Telefonieren, Nachrichten senden und mobiles Datenvolumen im Westbalkan ohne zusätzliche Roamingaufschläge: Dieses Ziel ist einen Schritt näher gerückt. Die Europäische Kommission verhandelt nun mit Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien. Für die nächste Reise ist das jedoch noch kein Freifahrtschein. Solange die Abkommen nicht abgeschlossen und die Regeln umgesetzt sind, gelten weiterhin die Preise und Pakete des eigenen Mobilfunkanbieters.

Die Nachricht ist deshalb vor allem eine Perspektive für künftige Reisen, Familienkontakte und Geschäftsfahrten. Sie ist keine sofortige Tarifänderung. Wer jetzt in eines der sechs Länder fährt, sollte das Reiseziel im Preisblatt oder in der App seines Anbieters prüfen. Der Westbalkan ist derzeit nicht automatisch Teil der regulierten EU-Roamingzone.

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Sechs Verhandlungen statt einer sofortigen Erweiterung

Die Europäische Kommission teilte am 6. November mit, dass sie die Verhandlungen mit allen sechs Partnern eröffnet hat. Grundlage ist ein Beschluss des Rates der Europäischen Union vom 4. Juni 2026. Der Rat hatte die Gespräche im Juni genehmigt; die zugehörige Entscheidung (EU) 2026/1329 benennt die Kommission als Verhandlungsführerin.

Es geht um jeweils eigene sektorale Abkommen mit Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien. Diese sollen an die bestehenden Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen angebunden werden. Die sechs Verfahren können daher unterschiedlich schnell vorankommen. Aus der gemeinsamen Ankündigung folgt nicht, dass alle Länder zwingend am selben Tag in die Roamingzone aufgenommen werden.

„Roam Like at Home“ bedeutet grundsätzlich, dass Reisende Anrufe, SMS und mobile Daten unter denselben Preisbedingungen wie im Heimattarif nutzen können. In der EU gilt das Prinzip seit 2017. Nach Angaben der Kommission gehören inzwischen außerdem Island, Liechtenstein und Norwegen sowie seit dem 1. Januar 2026 die Ukraine und Moldau zum entsprechenden Raum.

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Heute gilt im Westbalkan weiterhin der Auslandstarif

Die wichtigste praktische Einordnung steht in den Fragen und Antworten der EU-Kommission: Für den Abschluss des Prozesses gibt es derzeit keine festgelegte Frist. Eine eröffnete Verhandlung ist kein fertiges Roamingabkommen. Bis zur tatsächlichen Aufnahme bestimmt der jeweilige Mobilfunkvertrag, was Telefonate, SMS und Daten in den sechs Ländern kosten.

Zwischen Mobilfunkunternehmen in der EU und im Westbalkan besteht bereits eine freiwillige Vereinbarung über niedrigere Datenpreise. Der Regional Cooperation Council beschreibt dafür Preisobergrenzen für mindestens ein Produkt, das jeweils einer möglichst großen Kundengruppe angeboten wird: Seit 2026 soll ein Gigabyte in einem solchen Angebot weniger als 14 Euro kosten, ab 2028 weniger als 9 Euro. Das ist keine allgemeine Garantie für jeden deutschen Tarif. Anbieter dürfen die Senkung über besondere Reisepakete oder andere Tarifmodelle umsetzen.

Wer nur den üblichen EU-Hinweis „Roaming inklusive“ in seinem Vertrag sieht, sollte den Westbalkan daher nicht automatisch mitrechnen. Auch eine deutsche Flatrate macht einen Anruf aus Deutschland nach Serbien oder Albanien nicht zwangsläufig kostenlos. Solche Gespräche sind Auslandsverbindungen aus dem Heimatnetz und kein Roaming. Roaming beginnt, wenn sich das Mobiltelefon in ein ausländisches Mobilfunknetz einbucht.

Regelübernahme, Aufsicht und positive Prüfung

Vor der Aufnahme müssen die sechs Partner den einschlägigen EU-Rechtsbestand für Roaming vollständig angleichen und umsetzen. Dazu gehören nach Angaben von Rat und Kommission nicht nur Endkundenpreise, sondern auch Obergrenzen für Entgelte zwischen den Netzbetreibern sowie Regeln für die Zustellung von Anrufen. Die zuständigen Stellen müssen außerdem nachweisen, dass sie die Vorgaben überwachen und durchsetzen können.

Die Kommission bewertet anschließend, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Nach Abschluss der Abkommen und erfolgreicher Angleichung soll der Rat über die Erweiterung des Roamingraums entscheiden. Erst die danach wirksam werdende gegenseitige Marktöffnung führt dazu, dass Kunden aus der EU im jeweiligen Partnerland ohne zusätzliche Roamingaufschläge telefonieren, SMS senden und mobile Daten nutzen können – und umgekehrt.

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Diese Reihenfolge erklärt, warum die Kommission keinen Termin nennt. Verhandelt werden nicht nur politische Zusagen, sondern technische Preisgrenzen, Aufsichtszuständigkeiten und Verfahren für die dauerhafte Anwendung. Für Reisende zählt am Ende das konkrete Inkrafttreten, nicht der Beginn der Gespräche.

Vier Prüfungen vor der nächsten Reise

Praktische Checkliste

  • Länderzone nachsehen: Prüfen Sie in App, Preisliste oder Kundenportal, welcher Zone das konkrete Reiseland zugeordnet ist.
  • Datenpreis und Paket vergleichen: Ein buchbares Datenpaket kann günstiger sein als die Abrechnung pro Megabyte. Achten Sie auf Laufzeit, Volumen und automatische Verlängerung.
  • Kostenlimit beachten: Lesen Sie die SMS, die der Anbieter nach dem Einbuchen ins ausländische Netz sendet. Sie nennt die für diesen Aufenthalt geltenden Preise.
  • Automatische Netzwahl kontrollieren: In Grenzregionen kann sich das Gerät in ein Netz eines Nachbarlands einbuchen. Bei unklaren Preisen helfen manuelle Netzwahl oder deaktiviertes Datenroaming.

Für Navigation, Tickets oder Messenger kann es sinnvoll sein, Karten, Fahrkarten und wichtige Dokumente vorab im WLAN zu speichern. Wer eine lokale SIM oder eSIM erwägt, sollte deren Identitätsprüfung, Gültigkeit, Datenvolumen und mögliche Hotspot-Beschränkungen kontrollieren. Ein lokales Angebot ist nicht automatisch günstiger als ein vorhandenes Reisepaket.

Auch „Roam Like at Home“ ist keine grenzenlose Flatrate

Selbst nach einer späteren Aufnahme würden die Schutzregeln des EU-Roamings gelten. Die Roamingverordnung (EU) 2022/612 erlaubt Anbietern eine angemessene Nutzung, die sogenannte Fair-Use-Regel. Sie soll verhindern, dass eine günstige SIM dauerhaft überwiegend in einem anderen Land eingesetzt wird. Bei großen oder offenen Datenpaketen kann das im Ausland nutzbare Volumen begrenzt sein.

Die Bundesnetzagentur erklärt für bestehendes EU-Roaming, dass Anbieter unter anderem den Aufenthalt und die Nutzung über mindestens vier Monate beobachten können. Fair-Use-Grenzen müssen im Vertrag stehen. Sonderrufnummern, Mehrwertdienste und Verbindungen über Schiffs- oder Satellitennetze können ebenfalls außerhalb der üblichen Roamingregeln liegen.

Für die Westbalkan-Erweiterung wird entscheidend sein, welche Regeln zum jeweiligen Start gelten und wie sie in den sechs Partnerländern umgesetzt werden. Erst dann lässt sich für einen konkreten Vertrag sicher sagen, welches Datenvolumen ohne Aufschlag verfügbar ist.

Häufige Fragen

Kann ich meinen deutschen Tarif jetzt schon ohne Aufpreis im Westbalkan nutzen?

Nicht automatisch. Die Verhandlungen haben begonnen, aber es gibt noch keinen Starttermin. Entscheidend sind die Länderzone und die Bedingungen Ihres Mobilfunkanbieters.

Welche Länder sollen aufgenommen werden?

Verhandelt wird mit Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien.

Werden alle sechs Länder gleichzeitig aufgenommen?

Das ist nicht zugesagt. Die EU führt bilaterale Verhandlungen, und jeder Partner muss die Regeln angleichen, umsetzen und wirksam beaufsichtigen können. Die Verfahren können daher unterschiedlich lange dauern.

Gilt die Regel auch für Anrufe aus Deutschland in den Westbalkan?

Roaming betrifft die Nutzung eines deutschen Mobilfunkvertrags in einem ausländischen Netz. Ein Anruf aus Deutschland in ein anderes Land ist eine internationale Verbindung und kann weiterhin gesondert berechnet werden.

Ihre Erfahrung

Welche Roamingkosten oder Reisepakete sind Ihnen bei Fahrten in den Westbalkan begegnet? Teilen Sie Ihre Erfahrungen und den jeweiligen Tarif gern in den Kommentaren.

Quellen und Stand

Recherche- und Datenstand: 7. November 2026.

Transparenzhinweis: Bei Recherche, Strukturierung und Erstellung dieses Beitrags kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die verwendeten Quellen sind im Artikel aufgeführt. Die Veröffentlichung erfolgt erst nach manueller redaktioneller Freigabe.

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