GDV-Statistik zeigt: 7,4 Millionen Fahrzeuge werden teurer, 5,1 Millionen günstiger – Wechselfrist endet am 30. November
Das Wichtigste in Kürze
- Die GDV-Typklassenstatistik 2027 ändert ab Januar die Einstufung für mehr als 12 Millionen Autofahrende in Deutschland: rund 7,4 Millionen Fahrzeuge rutschen in eine teurere, rund 5,1 Millionen in eine günstigere Klasse.
- Wer zum regulären Jahreswechsel wechseln will, muss die Kündigung bis zum 30. November beim bisherigen Versicherer eingegangen sein lassen.
- Wird die eigene Typklasse teurer, kann unabhängig davon ein Sonderkündigungsrecht nach § 40 VVG gelten – mit einer eigenen Monatsfrist ab Zugang der Erhöhungsmitteilung.
- Die Statistik beruht auf rund 33.000 Fahrzeugmodellen und auf den vom Kraftfahrt-Bundesamt bestätigten Schadendaten der vergangenen drei Jahre.
Der deutsche Versicherungsverband GDV hat die Typklassen für 2027 neu berechnet. Mehr als 12 Millionen Autofahrende bekommen eine andere Kfz-Versicherungsklasse – rund 7,4 Millionen eine teurere, 5,1 Millionen eine günstigere.
Die neue Einstufung gilt ab dem 1. Januar 2027 und betrifft die Kfz-Haftpflicht-, Vollkasko- und Teilkaskoversicherung. Grundlage ist die Typklassenstatistik des GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft), die jedes Jahr im Herbst erscheint und auf dem Verbraucherportal des Verbands abgerufen werden kann. Bei allen anderen Autofahrenden ändert sich nichts: Sie bleiben in ihrer bisherigen Klasse.
Wer regulär zum Jahreswechsel die Kfz-Versicherung wechseln möchte, muss die Kündigung bis zum 30. November bei seinem Versicherer eingereicht haben. Dieser Beitrag ordnet ein, wie die neue Einstufung zustande kommt, welche Modelle betroffen sind und welche Fristen jetzt zählen. Stand aller Angaben: 28. Oktober 2026.
Was sich bei den Typklassen 2027 ändert
Die Typklasse ist neben der Regionalklasse, der Schadenfreiheitsklasse und individuellen Merkmalen einer der Faktoren, die den Beitrag zur Kfz-Versicherung bestimmen. Sie bewertet, wie schadenanfällig ein Fahrzeugmodell im Vergleich zu anderen Modellen ist – getrennt für Haftpflicht-, Vollkasko- und Teilkaskoversicherung.
Nach Angaben des GDV fließen in die Berechnung die Schadendaten der vergangenen drei Jahre ein, die vom Kraftfahrt-Bundesamt amtlich bestätigt werden. Die Haftpflichtklassen berücksichtigen die Leistungen an Unfallgegner, die Vollkaskoklassen zusätzlich selbst verursachte Schäden am eigenen Fahrzeug, die Teilkaskoklassen etwa Diebstahl, Brand oder Glasbruch. Insgesamt wertet der Verband damit rund 33.000 Fahrzeugmodelle neu aus.
Die Klassen reichen 2027 von 10 bis 25 in der Haftpflicht, von 10 bis 34 in der Vollkasko und von 10 bis 33 in der Teilkasko. Je niedriger die Klasse, desto günstiger fällt dieser Teil des Beitrags in der Regel aus. Nach der GDV-Typklassenabfrage, die seit dem 1. Oktober 2026 die Werte für 2027 zeigt, verändert sich die Einstufung für mehr als 12 Millionen Autofahrende: Rund 7,4 Millionen Fahrzeuge erhalten eine höhere, rund 5,1 Millionen eine niedrigere Klasse. Bei der großen Mehrheit bleibt die bisherige Klasse unverändert bestehen.
Die Typklasse ist dabei nur einer von mehreren Beitragsfaktoren. Wie stark sich eine veränderte Klasse am Ende auf den tatsächlichen Beitrag auswirkt, hängt zusätzlich von der Regionalklasse des Zulassungsbezirks, der Schadenfreiheitsklasse, der jährlichen Fahrleistung, dem Fahrerkreis und der Kalkulation des jeweiligen Versicherers ab. Der GDV selbst nennt keine pauschale Euro- oder Prozentangabe pro Klassenstufe.
Diese Modelle werden teurer oder günstiger
Die meisten Modelle verschieben sich laut einer Auswertung des ADAC der GDV-Statistik 2027 nur um eine Klassenstufe, in Einzelfällen um zwei. Die folgende Auswahl zeigt bekannte Modelle mit ihrer neuen Klasse und der Veränderung gegenüber 2026 (in Klammern) für Haftpflicht (HP), Vollkasko (VK) und Teilkasko (TK):
| Modell | HP 2027 | VK 2027 | TK 2027 |
|---|---|---|---|
| Teurer eingestuft | |||
| Audi Q4 35 e-tron | 18 (+1) | 22 (+1) | 21 (+1) |
| BMW 330d Touring xDrive | 17 (+2) | 26 (±0) | 26 (±0) |
| Mercedes CLA 250 e | 17 (+1) | 24 (+1) | 24 (+1) |
| Renault Mégane/Scénic E-Tech Electric | 17 (+1) | 19 (+1) | 21 (+1) |
| Škoda Rapid 1.2 | 19 (+2) | 14 (±0) | 17 (±0) |
| Günstiger eingestuft | |||
| VW T7 Multivan 2.0 TDI | 12 (−2) | 21 (−1) | 24 (±0) |
| Mercedes GLC 200 4MATIC | 18 (−1) | 21 (−2) | 23 (±0) |
| Volvo XC60 T8 Hybrid AWD | 15 (−1) | 20 (−1) | 22 (−1) |
| Škoda Fabia 1.2 | 16 (−1) | 10 (−1) | 12 (−1) |
| Seat Toledo 1.2 | 19 (−1) | 14 (−1) | 16 (−1) |
Klassenstufen 2027 und Veränderung gegenüber 2026 laut GDV-Typklassenstatistik, ausgewertet vom ADAC (Stand 30. September 2026). HP = Haftpflicht, VK = Vollkasko, TK = Teilkasko. Keine Angabe zur Euro- oder Prozentauswirkung auf den tatsächlichen Beitrag.
Die eigene neue Klasse lässt sich mit dem amtlichen Kennzeichen beziehungsweise der Typschlüsselnummer in der Typklassenabfrage des GDV nachschlagen; auch der eigene Versicherer weist die neue Einstufung in der Regel rechtzeitig vor dem Jahreswechsel aus.
Wechselstichtag 30. November: die Frist im Überblick
Die meisten Kfz-Policen laufen vom 1. Januar bis zum 31. Dezember und verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn niemand kündigt. Für eine ordentliche Kündigung zum Jahresende gilt nach § 11 Absatz 3 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) eine Kündigungsfrist, die bei den üblichen Kfz-Bedingungen einen Monat beträgt.
Praktisch heißt das: Die Kündigung muss bis spätestens 30. November beim bisherigen Versicherer eingegangen sein – entscheidend ist der Zugang, nicht das Datum des Poststempels. Wer sicher gehen will, sollte die Kündigung in Textform (etwa per Brief, Fax oder E-Mail) senden und sich den Erhalt bestätigen lassen. Hat ein Vertrag eine abweichende Hauptfälligkeit, etwa durch einen Fahrzeugwechsel während des Jahres, gilt der im Versicherungsschein genannte Termin statt des 30. November.
Sonderkündigungsrecht: Wann Sie sofort kündigen können
Unabhängig vom Wechselstichtag kann ein eigenes Kündigungsrecht entstehen, wenn der Versicherer wegen der neuen Typklasse den Beitrag erhöht. Nach § 40 Absatz 1 VVG dürfen Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer kündigen, wenn der Versicherer aufgrund einer Anpassungsklausel die Prämie erhöht, ohne dass sich der Versicherungsschutz entsprechend erweitert. Die üblichen Kfz-Versicherungsbedingungen räumen dieses Recht ausdrücklich auch bei einer höheren Typ- oder Regionalklasse ein.
Der Versicherer muss die Erhöhung spätestens einen Monat vor ihrem Wirksamwerden mitteilen und dabei auf das Kündigungsrecht hinweisen; fehlt dieser Hinweis, ist die Mitteilung nach dem Gesetzeswortlaut fehlerhaft. Wer kündigen will, hat dafür einen Monat nach Zugang der Mitteilung Zeit. Die Kündigung wirkt sofort, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, an dem die Erhöhung in Kraft tritt.
Kein Sonderkündigungsrecht nach § 40 VVG besteht dagegen, wenn der Beitrag aus anderen Gründen steigt: etwa nach einer Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse wegen eines Unfalls, bei mehr gefahrenen Kilometern, nach einem Umzug in eine andere Regionalklasse oder bei einem veränderten Fahrerkreis. In diesen Fällen wird der Vertrag lediglich neu berechnet, ein zusätzliches Kündigungsrecht entsteht dadurch nicht. Dies ist keine Rechtsberatung; wer sich unsicher ist, sollte die eigenen Vertragsbedingungen prüfen oder sich an eine Verbraucherzentrale wenden.
Checkliste: Jetzt die eigene Typklasse prüfen
- Eigene neue Klasse für 2027 in der GDV-Typklassenabfrage oder im Schreiben des Versicherers nachsehen.
- Bei einer Erhöhung prüfen, ob der Versicherer auf ein Sonderkündigungsrecht nach § 40 VVG hingewiesen hat.
- Wechselwillige ohne Beitragserhöhung: Kündigung spätestens so absenden, dass sie bis 30. November beim Versicherer eingeht.
- Vor einem Wechsel nicht nur die Typklasse, sondern den gesamten Beitrag inklusive Rabatten, Werkstattbindung und Selbstbeteiligung vergleichen.
Wer ohnehin über einen Wechsel nachdenkt, kann die anstehende Typklassenänderung als Anlass nehmen, mehrere Angebote mit identischem Leistungsumfang zu vergleichen – unabhängig davon, ob die eigene Klasse steigt oder sinkt.
Ist Ihre Typklasse für 2027 teurer oder günstiger geworden? Schreiben Sie uns Ihre Erfahrung gerne in die Kommentare.
Häufige Fragen
Wie viele Autofahrende sind von den neuen Typklassen 2027 betroffen?
Laut der GDV-Statistik, ausgewertet vom ADAC, ändert sich die Einstufung für mehr als 12 Millionen Autofahrende: rund 7,4 Millionen Fahrzeuge erhalten eine höhere, rund 5,1 Millionen eine niedrigere Klasse. Bei der Mehrheit bleibt die Klasse unverändert.
Wo finde ich die neue Typklasse für mein Fahrzeug?
In der Typklassenabfrage des GDV auf dieversicherer.de, die seit dem 1. Oktober 2026 die Werte für 2027 zeigt, lässt sich die Klasse über die Typschlüsselnummer oder das Modell nachschlagen. Auch der eigene Versicherer informiert in der Regel rechtzeitig vor dem Jahreswechsel.
Bis wann muss ich kündigen, wenn ich zum 1. Januar wechseln will?
Bei den meisten Kfz-Policen mit einmonatiger Kündigungsfrist muss die Kündigung bis spätestens 30. November beim bisherigen Versicherer eingegangen sein. Maßgeblich ist der Zugang, nicht das Absendedatum.
Kann ich sofort kündigen, wenn meine Typklasse teurer wird?
Wenn der Versicherer wegen der neuen Typklasse den Beitrag erhöht, kann nach § 40 VVG ein Sonderkündigungsrecht entstehen – unabhängig vom 30. November. Die Frist dafür beträgt einen Monat ab Zugang der Erhöhungsmitteilung des Versicherers.
Quellen
- GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft): Typklassenabfrage 2027, Stand 30. September 2026, abgerufen 28. Oktober 2026
- ADAC: Für wen Autofahren 2027 teurer wird: Neue Typklassen der Kfz-Versicherung, veröffentlicht 30. September 2026
- Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz): § 40 VVG, Kündigung bei Prämienerhöhung
- Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz): § 11 VVG, Verlängerung, Kündigung
Recherche- und Datenstand: 28. Oktober 2026.
Transparenz: Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz recherchiert und formuliert und ist zur menschlichen redaktionellen Prüfung vorgesehen.