Bundestag hört am 4. November zur Wohngeldreform an – laut IW-Studie verlieren bis 2029 rund 381.000 Haushalte ihren Anspruch
Das Wichtigste in Kürze
- Laut einer Mikrosimulation des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) im Auftrag des Bundes verlieren bis 2029 rund 381.000 Haushalte in Deutschland ihren Wohngeldanspruch vollständig.
- 143.000 dieser Haushalte wechseln in die Grundsicherung: 68.000 in Leistungen nach dem SGB II, 75.000 in die Grundsicherung im Alter nach dem SGB XII.
- Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen des Bundestags hört am 4. November 2026 acht Sachverständige zum Gesetzentwurf (Drucksache 21/8284) an.
Der Bundestag berät eine Wohngeldreform, die ab 2027 die Heizkostenkomponente halbiert und Erhöhungen aussetzt. Laut einer IW-Berechnung verlieren bis 2029 rund 381.000 Haushalte ihren Wohngeldanspruch vollständig.
Grundlage ist der Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes (Bundestags-Drucksache 21/8284), den die Bundesregierung am 30. September 2026 vorgelegt hat. Zuständig ist das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) unter Bundesministerin Verena Hubertz (SPD).
Der Bundestag hat den Entwurf am 8. Oktober 2026 erstmals beraten und in die Ausschüsse überwiesen. Am 4. November folgt die öffentliche Anhörung im zuständigen Fachausschuss – ein Termin, den Betroffene und Verbände genau verfolgen, weil sich dort oft noch Details am Gesetzentwurf ändern.
Was die Reform am Wohngeld ändert
Der Gesetzentwurf setzt an drei Stellen an. Die jährliche Dynamisierung – die automatische Anpassung des Wohngelds an gestiegene Mieten und Energiepreise – wird zum 1. Januar 2027 einmalig ausgesetzt. Die Heizkostenkomponente, ein fester Zuschlag für Heizkosten, wird halbiert. Und die Wohngeldformel selbst wird über den Parameter „c“ in Anlage 2 des Wohngeldgesetzes (WoGG) angepasst.
Dazu kommen Verwaltungsvereinfachungen: Bei der Einkommensermittlung sollen künftig stärker pauschale Werte aus dem Einkommensteuerrecht gelten statt Einzelfallberechnungen – höhere tatsächliche Werbungskosten bleiben dabei unberücksichtigt. Der Nachweis für den Freibetrag bei Schwerbehinderung oder Pflegebedürftigkeit wird vereinfacht, und Wohngeld wird künftig nur noch auf ein Konto ausgezahlt.
Für bereits laufende Bewilligungen gibt es eine Übergangsregelung im neuen § 42e WoGG: Bestehende Bescheide werden nicht rückwirkend geändert. Die volle Wirkung der Reform tritt deshalb laut Gesetzentwurf erst ein, wenn alle laufenden Bewilligungszeiträume ausgelaufen sind – nach Angaben der Bundesregierung im Jahr 2029.
„Unter den aktuellen Bedingungen ist der vorliegende Vorschlag allerdings der einzige gangbare Weg, um den Haushalt zu konsolidieren und gleichzeitig weiterhin Investitionen in neuen bezahlbaren Wohnraum zu ermöglichen.“
Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (SPD), in der ersten Lesung des Gesetzentwurfs im Bundestag am 8. Oktober 2026
Hubertz begründete die Kürzung mit dem Bundeshaushalt: Die Mittel ihres Ministeriums seien überwiegend für langfristige Neubau-Investitionen gebunden, sodass „das Wohngeld der einzige Posten“ sei, an dem sich kurzfristig sparen lasse. Für den sozialen Wohnungsbau stellt der Bund den Ländern 2027 nach ihren Angaben 5 Milliarden Euro zur Verfügung – fünfmal so viel wie 2021.
381.000 Haushalte laut IW-Berechnung betroffen
Wie stark die Kürzung wirkt, hat das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) im Auftrag des Bundes per Mikrosimulation auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2018 des Statistischen Bundesamts berechnet. Ergebnis laut Gesetzesbegründung: Im Jahr 2029, wenn die Reform voll greift, fallen etwa 381.000 Haushalte komplett aus dem Wohngeld heraus.
Nicht alle verlieren damit jede staatliche Unterstützung. Weil ihr Einkommen ohne Wohngeld nicht mehr für die Existenzsicherung reicht, erhalten laut Gesetzentwurf 68.000 dieser Haushalte stattdessen einen Anspruch auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II, Bürgergeld), weitere 75.000 einen Anspruch nach dem Zwölften Buch (SGB XII, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung). Zusammen wechseln damit 143.000 Haushalte in die Grundsicherung – rund 238.000 Haushalte verlieren das Wohngeld dagegen ganz ohne Ersatzanspruch.
Für Familienhaushalte kommt eine weitere Folge hinzu: Wer aus dem Wohngeld herausfällt, verliert damit in der Regel auch den Anspruch auf den Kinderzuschlag – eine zusätzliche Leistung für Familien mit kleinem Einkommen.
Zur Einordnung: Mit der sogenannten Wohngeld-Plus-Reform war der Kreis der Berechtigten erst 2023 stark ausgeweitet worden. Laut dem aktuellen Gesetzentwurf wuchs die Zahl der Wohngeldhaushalte dadurch auf rund 1,2 Millionen – etwa doppelt so viele wie vor jener Reform.
Was der Staat einspart – und was draufgeht
Die Kürzung soll den Bundeshaushalt entlasten, erzeugt aber an anderer Stelle neue Kosten – etwa durch die Haushalte, die stattdessen SGB II oder SGB XII beziehen. Der Gesetzentwurf weist dafür eigene Zahlen aus:
| Posten | 2027 | 2028 | ab 2029 |
|---|---|---|---|
| Minderausgaben Wohngeld (Bund und Länder zusammen, je zur Hälfte) | 1.476 Mio. € | 2.036 Mio. € | 2.160 Mio. €/Jahr |
| Mehrausgaben SGB II und SGB XII | anteilig | anteilig | 728 Mio. €/Jahr |
| Gesamteffekt für die öffentlichen Haushalte | 1.156 Mio. € | 1.486 Mio. € | 1.504 Mio. €/Jahr |
Quelle: Begründung zum Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes, Bundestags-Drucksache 21/8284, S. 71–73. Gesamteffekt inklusive SGB II, SGB XII, Kinderzuschlag und Kommunen; 2027 und 2028 nur anteilig, da laufende Bescheide per Übergangsregelung geschützt bleiben.
Die 728 Millionen Euro Mehrausgaben verteilen sich laut Gesetzentwurf auf 504 Millionen Euro im SGB II (davon 430 Millionen Euro beim Bund, 74 Millionen Euro bei den Kommunen) und 224 Millionen Euro im SGB XII, die vollständig der Bund trägt. Beim Kinderzuschlag sinken die Ausgaben dagegen um 72 Millionen Euro, weil mit dem Wohngeld auch dieser Anspruch für betroffene Familien wegfällt. Zusätzlich sinkt laut Gesetzentwurf der jährliche Verwaltungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger um rund 290.000 Stunden und 585.000 Euro, weil weniger Anträge und Berechnungen nötig werden.
Kritik im Bundestag: „die falsche Antwort“
In der ersten Lesung am 8. Oktober wies die Opposition die Begründung zurück. Der AfD-Abgeordnete Otto Strauß nannte es „die falsche Antwort“, ausgerechnet beim Wohngeld zu kürzen, und kritisierte, dass die SPD dabei mitmache. Die AfD-Fraktion fordert in einem eigenen Antrag (Drucksache 21/8386), die zum 1. Januar 2027 vorgesehene reguläre Anpassung des Wohngelds stattdessen vollständig umzusetzen.
Auch aus den Regierungsfraktionen kam im Plenum Widerspruch gegen Details. Die Grünen-Abgeordnete Mayra Vriesema wandte während Hubertz‘ Rede ein, die von der Ministerin betonte Rücksicht auf laufende Bescheide gelte „ja auch immer nur für ein Jahr“ – Betroffene müssten anschließend ohnehin einen neuen, dann niedrigeren Bescheid beantragen.
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zum Entwurf die Verwaltungsvereinfachungen ausdrücklich begrüßt, zugleich aber kritisiert, dass die Formelanpassung die Entlastung für einkommensschwache Haushalte schwäche. Er fordert, die zusätzlichen Belastungen der Kommunen durch Wechsel in die Grundsicherung vollständig auszugleichen. Die Bundesregierung entgegnete in ihrer Gegenäußerung, der Bund trage den Großteil dieser Kosten bereits selbst.
Anhörung am 4. November: Wer wird gehört
Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen lädt für die öffentliche Anhörung am 4. November 2026, 16:30 bis 18 Uhr, im Paul-Löbe-Haus in Berlin acht Sachverständige. Mieter- und Sozialverbände stehen dabei Eigentümer- und Kommunalvertretern gegenüber:
- Dr. Melanie Weber-Moritz, Präsidentin des Deutschen Mieterbunds (benannt von der SPD)
- Greta Schabram, Referentin für Sozialforschung, Wohnen und Statistik beim Paritätischen Gesamtverband (benannt von der Linken)
- Joachim Krauß, stellvertretender Geschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (benannt von den Grünen)
- Martin Künkler, Referatsleiter beim Deutschen Gewerkschaftsbund (benannt von der SPD)
- Dr. Kai H. Warnecke, Präsident von Haus & Grund Deutschland (benannt von CDU/CSU)
- Dr. Christian Lieberknecht, Geschäftsführer des Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (benannt von CDU/CSU)
- Dr. Markus Mempel, Referatsleiter beim Deutschen Landkreistag, zugleich für den Deutschen Städte- und Gemeindebund (benannt von CDU/CSU)
- Sebastian Klöppel, Referent für Wohnen beim Deutschen Städtetag
Nach der Anhörung berät der Ausschuss abschließend über den Entwurf, bevor der Bundestag voraussichtlich in zweiter und dritter Lesung final entscheidet. Bis dahin können sich am Gesetzentwurf noch Details ändern.
Was Betroffene jetzt wissen sollten
Noch ist die Reform nicht beschlossen – die Anhörung ist erst der nächste Schritt im Verfahren. Wer heute Wohngeld bezieht, ist davon aber ohnehin nicht sofort betroffen.
Checkliste für Wohngeld-Haushalte
- Laufender Bescheid: Ein bereits bewilligter Wohngeldbescheid gilt laut Übergangsregelung (§ 42e WoGG) bis zum Ende des bewilligten Zeitraums unverändert weiter.
- Neuer Bescheid ab 2027: Wird der Bewilligungszeitraum verlängert oder neu beantragt, greift die gekürzte Berechnung – die Höhe kann dann niedrigeren ausfallen.
- Alternative Leistungen prüfen: Wer durch die Kürzung aus dem Wohngeld fällt, sollte vorab prüfen lassen, ob Anspruch auf Bürgergeld (SGB II) oder Grundsicherung im Alter (SGB XII) besteht.
- Beratung nutzen: Verbraucherzentralen und der Deutsche Mieterbund bieten Beratung zu Wohngeld und Anschlussleistungen an.
Ob und in welcher Form der Entwurf nach der Anhörung am 4. November verändert wird, ist offen. Verbände wie der Deutsche Mieterbund und der Paritätische Gesamtverband haben bereits angekündigt, dort für Nachbesserungen bei der Heizkostenkomponente zu plädieren.
Häufige Fragen
Wann soll die Wohngeldreform in Kraft treten?
Die Dynamisierung soll zum 1. Januar 2027 einmalig ausgesetzt werden, ebenso die halbierte Heizkostenkomponente. Weil laufende Bescheide durch eine Übergangsregelung geschützt bleiben, entfaltet die Reform ihre volle Wirkung laut Gesetzentwurf aber erst 2029.
Wie viele Haushalte verlieren den Wohngeldanspruch?
Laut einer Mikrosimulation des Instituts der deutschen Wirtschaft im Auftrag des Bundes sind es ab 2029 rund 381.000 Haushalte.
Was passiert mit den betroffenen Haushalten?
143.000 von ihnen erhalten laut Gesetzentwurf stattdessen Anspruch auf Grundsicherung – 68.000 nach dem SGB II, 75.000 nach dem SGB XII. Für die übrigen rund 238.000 Haushalte entfällt die staatliche Unterstützung in dieser Form ganz.
Ist die Reform schon beschlossen?
Nein. Der Bundestag hat den Entwurf am 8. Oktober 2026 erstmals beraten, der zuständige Ausschuss hört am 4. November 2026 Sachverständige an. Über die endgültige Fassung entscheidet der Bundestag erst danach.
Was halten Sie von der geplanten Wohngeldkürzung? Schreiben Sie uns Ihre Meinung gerne in die Kommentare.
Quellen
- Deutscher Bundestag: Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes, Drucksache 21/8284 vom 30.09.2026
- Deutscher Bundestag: hib-Meldung 768/2026 vom 05.10.2026 zum Gesetzentwurf
- Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 21/99 (Sitzung vom 08.10.2026), erste Lesung, S. 12469–12471
- Deutscher Bundestag, Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen: Öffentliche Anhörung „Wohngeld-Reform“ am 04.11.2026
- Deutscher Bundestag: Liste der Sachverständigen zur Anhörung Wohngeldreform
Recherche- und Datenstand: 30. Oktober 2026.
Transparenzhinweis: Bei Recherche, Strukturierung und Erstellung dieses Beitrags kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die verwendeten Quellen sind im Artikel aufgeführt. Die Veröffentlichung erfolgt erst nach manueller redaktioneller Freigabe.