Die Bundesregierung senkt den Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten 2027 bis 2029 um rund 15 Prozent – ein endgültiger Bundestagsbeschluss fehlt noch.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Bundesregierung hat am 3. September 2026 beschlossen, den Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten von 6,5 Milliarden Euro (2026) auf 5,525 Milliarden Euro jährlich für die Jahre 2027 bis 2029 zu senken – ein Minus von 970 Millionen Euro bzw. rund 15 Prozent.
- Der Zuschuss stammt aus dem Klima- und Transformationsfonds und wirkt über die Übertragungsnetzbetreiber auf die Stromrechnung der Verbraucherinnen und Verbraucher. Für 2026 entlastete er einen Haushalt mit 3.500 Kilowattstunden Jahresverbrauch rechnerisch um rund 100 Euro.
- Der Beschluss ist ein Kabinettsbeschluss, kein verkündetes Gesetz. Bundestag und Bundesrat müssen dem Bundeshaushalt 2027 noch zustimmen.
- Unabhängig vom Bundeszuschuss gibt es einen zweiten Kostenblock: Die Netzentgelte der regionalen Verteilnetze machten laut Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) zuletzt rund 9,26 Cent pro Kilowattstunde bzw. knapp 25 Prozent des Haushaltsstrompreises aus.
Der Bund kürzt seinen Zuschuss zu den Stromnetzentgelten 2027 um 970 Millionen Euro. Das macht die Entlastung kleiner, die Haushalte und Betriebe bislang bei den Übertragungsnetzentgelten bekommen.
Das Bundeskabinett hat am 3. September 2026 beschlossen, den Bundeszuschuss zu den Übertragungsnetzkosten von 6,5 Milliarden Euro im Jahr 2026 auf jährlich rund 5,525 Milliarden Euro für die Jahre 2027 bis 2029 zu senken. Das entspricht einem Minus von 970 Millionen Euro oder rund 15 Prozent, wie die deutsche Bundesregierung in einer Mitteilung erläutert.
Der Zuschuss betrifft nur einen Teil der Stromrechnung: die Entgelte für das überregionale Übertragungsnetz. Hinzu kommen die Entgelte der regionalen Verteilnetze, die separat berechnet werden und von der neuen Entscheidung nicht direkt betroffen sind.
Was der Netzentgelt-Zuschuss bewirkt
Die Übertragungsnetzbetreiber – in Deutschland sind das 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW – legen die Kosten für Bau und Betrieb der großen Stromleitungen auf die Netzentgelte um, die am Ende in jeder Stromrechnung stecken. Seit 2026 zahlt der Bund einen Zuschuss aus dem Klima- und Transformationsfonds direkt an diese Netzbetreiber, damit sie einen Teil ihrer Kosten nicht über die Entgelte an Verbraucherinnen und Verbraucher weitergeben müssen.
Nach Angaben der Bundesregierung sanken die Übertragungsnetzentgelte auf der Höchstspannungsebene dadurch 2026 von rund 6,65 auf 2,86 Cent pro Kilowattstunde. Für einen Haushalt mit 3.500 Kilowattstunden Jahresverbrauch entspricht das einer rechnerischen Entlastung von rund 100 Euro im Jahr. Zusammen mit dem Wegfall der Gasspeicherumlage bezifferte die Bundesregierung die Gesamtentlastung aller Verbraucherinnen und Verbraucher 2026 auf rund 10 Milliarden Euro.
Was die Bundesregierung am 3. September beschlossen hat
Für die Jahre 2027 bis 2029 hat das Kabinett nun einen niedrigeren Zuschuss beschlossen: rund 5,525 Milliarden Euro pro Jahr statt 6,5 Milliarden Euro. Die Bundesregierung selbst nennt dafür bislang keine Auswirkung in Cent pro Kilowattstunde oder Euro pro Haushalt – sie verweist darauf, dass die Übertragungsnetzbetreiber ihre Kalkulationen für 2027 erst noch erstellen müssen.
Rechtlich handelt es sich um einen Kabinettsbeschluss, der in den Regierungsentwurf zum Haushalt des Klima- und Transformationsfonds eingeflossen ist. Ein verkündetes Gesetz liegt nach Recherche von NETZ-TRENDS bislang nicht vor; Bundestag und Bundesrat müssen dem Haushalt 2027 noch zustimmen, bevor der niedrigere Zuschuss endgültig feststeht.
„Die geplante Kürzung des Netzentgeltzuschusses ist ein falsches Signal für den Wirtschaftsstandort Deutschland.“
Sebastian Bolay, Bereichsleiter Energie, Umwelt und Industrie beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK)
Der DIHK kritisierte die geplante Kürzung bereits am 5. August 2026, also noch vor dem förmlichen Kabinettsbeschluss, scharf: Netzentgelte machten nach Verbandsangaben bis zu 30 Prozent der Stromkosten von Betrieben aus. Statt die Kosten planbar zu senken, würden mit der Kürzung erneut Entlastungen zurückgenommen – ein Widerspruch zum im Koalitionsvertrag verankerten Ziel, die Netzentgelte dauerhaft zu deckeln, so der Verband.
Warum der Beschluss noch nicht endgültig ist
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hatte bereits im August 2026 gedämpfte Erwartungen formuliert: Spürbar sinkende Strompreise für Verbraucherinnen und Verbraucher erwarte sie „mittelfristig, aber nicht kurzfristig“ – deutliche Entlastungen seien eher in den 2030er-Jahren zu erwarten. Als Grund nannte sie unter anderem die hohen Kosten des Netzausbaus für die Energiewende.
Der Zuschuss-Beschluss selbst ist damit zweifach unsicher: Erstens muss der Bundestag dem Haushalt 2027 noch zustimmen, in dem die 5,525 Milliarden Euro verankert sind – Abgeordnete können den Betrag theoretisch noch ändern. Zweitens kennt niemand, auch die Bundesregierung nicht, schon die konkrete Auswirkung in Cent pro Kilowattstunde, weil die vier Übertragungsnetzbetreiber ihre Entgelt-Kalkulationen für 2027 erst im Herbst 2026 abschließen. Nach dem Energiewirtschaftsgesetz (§ 20 Abs. 1 EnWG) müssen die Übertragungsnetzbetreiber ihre Entgelte für das kommende Jahr spätestens zum 15. Oktober veröffentlichen; liegen sie bis dahin nicht vor, gilt vorläufig die voraussichtliche Höhe auf Basis der genehmigten Erlösobergrenze.
Was das für die eigene Stromrechnung bedeuten könnte
Weil die Bundesregierung für 2027 selbst noch keine Cent- oder Euro-Angabe nennt, lässt sich die Größenordnung nur modellhaft abschätzen – nicht als Prognose, sondern als einfache Fortschreibung der amtlichen 2026er-Zahlen.
Modellrechnung: Wie groß könnte der Effekt sein?
- Zuschuss 2026: 6,5 Mrd. Euro → rechnerische Entlastung laut Bundesregierung: rund 100 Euro bei 3.500 kWh Jahresverbrauch.
- Zuschuss 2027–2029: 5,525 Mrd. Euro, also 970 Mio. Euro bzw. rund 15 Prozent weniger.
- Rechenweg: 970 Mio. € ÷ 6.500 Mio. € × 100 € ≈ 15 €.
Bliebe das Verhältnis zwischen Zuschusshöhe und Entlastung konstant, entspräche die Kürzung für einen Haushalt mit 3.500 kWh Jahresverbrauch rechnerisch einer um rund 15 Euro pro Jahr kleineren Entlastung – nicht automatisch einer Preiserhöhung um diesen Betrag, da sich auch andere Kostenfaktoren ändern können. Es handelt sich um eine Modellrechnung von NETZ-TRENDS, keine Prognose der Bundesregierung oder der Netzbetreiber.
Wie stark sich das am Ende tatsächlich auf die eigene Jahresabrechnung auswirkt, hängt zusätzlich vom jeweiligen Stromlieferanten, vom Verteilnetzgebiet und vom individuellen Verbrauch ab. Lieferanten müssen Preisanpassungen zum 1. Januar in der Grundversorgung mindestens sechs Wochen, bei Sonderverträgen mindestens einen Monat vorher ankündigen (§ 41 EnWG) – entsprechende Schreiben sind frühestens mit den im Oktober und November veröffentlichten Netzentgelten zu erwarten.
Verteilnetz: ein zweiter, unabhängiger Kostenblock
Neben dem Übertragungsnetz-Zuschuss gibt es einen zweiten, davon unabhängigen Kostenblock: die Entgelte der regionalen Verteilnetzbetreiber, über die der Strom bis zu Haushalten und Betrieben gelangt. Laut der jüngsten Strompreisanalyse des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW, Stand Januar 2026) machten sie zuletzt rund 9,26 Cent pro Kilowattstunde aus – knapp 25 Prozent des durchschnittlichen Haushaltsstrompreises von rund 37,2 Cent pro Kilowattstunde. Der BDEW weist dabei nur einen bundesweiten Schnitt aus; regional unterscheiden sich die Verteilnetzentgelte nach Angaben von Verbraucherportalen erfahrungsgemäß deutlich, offizielle Werte je Netzgebiet veröffentlichen die einzelnen Verteilnetzbetreiber selbst.
Auch die Verteilnetzbetreiber müssen ihre Entgelte für 2027 bis zum 15. Oktober veröffentlichen (§ 20 Abs. 1 EnWG) – unabhängig davon, was beim Bundeszuschuss zu den Übertragungsnetzen am Ende beschlossen wird. Ob die Verteilnetzentgelte 2027 steigen, sinken oder gleich bleiben, hängt vom jeweiligen Netzgebiet ab und lässt sich nicht bundesweit einheitlich beziffern.
Checkliste für Haushalte und Betriebe
Praktische Checkliste
- Preisanpassungsschreiben des eigenen Stromlieferanten für 2027 abwarten und genau prüfen, nicht nur den Endbetrag.
- Bei einer angekündigten Erhöhung besteht meist ein Sonderkündigungsrecht – Frist in den eigenen Vertragsbedingungen nachlesen.
- Vor einem Anbieterwechsel aktuelle Tarife vergleichen; ein niedrigerer Grundpreis kann Netzentgelt-Effekte mehr als ausgleichen.
- Den eigenen Verteilnetzbetreiber auf der Stromrechnung oder beim Lieferanten erfragen, da sich die Entgelte regional stark unterscheiden.
- Den endgültigen Bundestagsbeschluss zum Haushalt 2027 im Blick behalten – der Zuschuss ist bislang nur beschlossen, nicht verkündet.
Häufige Fragen
Was ist der Netzentgelt-Zuschuss?
Ein Betrag aus dem Klima- und Transformationsfonds, den der Bund an die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber zahlt, damit diese einen Teil ihrer Kosten nicht über die Netzentgelte an Verbraucherinnen und Verbraucher weitergeben müssen.
Um wie viel sinkt der Zuschuss 2027?
Laut Kabinettsbeschluss vom 3. September 2026 von 6,5 Milliarden Euro (2026) auf rund 5,525 Milliarden Euro jährlich für 2027 bis 2029 – ein Minus von 970 Millionen Euro bzw. rund 15 Prozent.
Steht schon fest, wie viel teurer der Strom dadurch wird?
Nein. Die Bundesregierung nennt dafür bislang keine Cent- oder Euro-Angabe, weil die Übertragungsnetzbetreiber ihre Kalkulationen für 2027 erst erstellen. NETZ-TRENDS hat den möglichen Effekt in einer eigenen Modellrechnung auf rund 15 Euro pro Jahr für einen Haushalt mit 3.500 kWh Verbrauch geschätzt.
Ist der niedrigere Zuschuss schon endgültig beschlossen?
Nein. Es handelt sich um einen Kabinettsbeschluss im Rahmen des Haushaltsentwurfs 2027. Bundestag und Bundesrat müssen dem Haushalt noch zustimmen.
Haben Sie Ihr Preisanpassungsschreiben für 2027 schon bekommen – und wie groß war die Veränderung bei Ihnen? Schreiben Sie es in die Kommentare.
Quellen und Stand
- Bundesregierung: Niedrigere Netzentgelte, 3. September 2026.
- Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK): Kürzung des Netzentgeltzuschusses ist ein falsches Signal, 5. August 2026.
- Tagesspiegel/dpa: Reiche geht mittelfristig von sinkenden Strompreisen aus, 5. August 2026.
- Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW): Strompreisanalyse, Datenstand Januar 2026.
- Energiewirtschaftsgesetz: § 20 EnWG, § 41 EnWG.
Recherche- und Datenstand: 2. November 2026.
Transparenzhinweis: Bei Recherche, Strukturierung und Erstellung dieses Beitrags kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die verwendeten Quellen sind im Artikel aufgeführt. Die Veröffentlichung erfolgt erst nach manueller redaktioneller Freigabe.
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