Das Wichtigste in Kürze
- Im deutschen Bundesland Niedersachsen sind an diesem Sonntag rund 6,33 Millionen Menschen wahlberechtigt. Gewählt werden 2.182 kommunale Vertretungen mit zusammen 29.501 Sitzen, dazu kommen 395 Direktwahlen an der Spitze von Landkreisen, Städten, Gemeinden und Samtgemeinden. Die Wahlräume sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
- Für die 29.501 Sitze liegen nach Angaben des Niedersächsischen Landeswahlleiters 68.061 zugelassene Bewerbungen vor, darunter 20.364 von Frauen – 29,9 Prozent. Bei den 395 Direktwahlen sind es 231 von 1.123 Bewerbungen und damit 20,6 Prozent.
- Die Spanne zwischen den Wahlvorschlagsträgern ist groß: Bei den Grünen stammen 46,0 Prozent der Kandidaturen für die Vertretungen von Frauen, bei der FDP 20,0 Prozent. Bleibt eine Liste kürzer als ihr Wahlergebnis, bleiben die überzähligen Sitze nach § 36 Absatz 7 des niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes die ganze Wahlperiode über unbesetzt.
Um 8 Uhr öffnen an diesem Sonntagmorgen in Niedersachsen die Wahlräume. Bis 18 Uhr entscheiden nach Angaben des Niedersächsischen Landeswahlleiters rund 6,33 Millionen Wahlberechtigte über die Zusammensetzung von 2.182 kommunalen Vertretungen – von der Regionsversammlung der Region Hannover über die Kreistage der 36 Landkreise bis zu 1.095 Stadtbezirks- und Ortsräten. Auf den Stimmzetteln stehen dabei nicht nur Parteien, sondern 68.061 einzelne Bewerbungen.
Hinter dieser Zahl steckt mehr als die Auskunft, wie viele Menschen sich um ein kommunales Mandat bemühen. Die amtliche Bilanz, die die Landeswahlleitung zehn Tage vor dem Wahltag veröffentlicht hat, schlüsselt auch auf, wer das tut – und wer nicht.
Was an diesem Sonntag tatsächlich zur Wahl steht
Die niedersächsischen Kommunalwahlen sind in Wahrheit mehrere Wahlen an einem Tag. Neu besetzt werden nach der Presseinformation KW 26/04 vom 3. September 2026 die Regionsversammlung der Region Hannover, die Kreistage der 36 Landkreise, die Räte der 8 kreisfreien Städte, die Räte von 927 kreisangehörigen Gemeinden und 113 Samtgemeinden, dazu 1.095 Stadtbezirks- und Ortsräte sowie die Einwohnervertretungen zweier gemeindefreier Gebiete – der Lohheide im Landkreis Celle mit neun und der Osterheide im Heidekreis mit sieben Sitzen.
Zusammen sind das 29.501 Sitze. Wie viele davon auf eine einzelne Kommune entfallen, hängt an der Einwohnerzahl: In den Gemeinden liegt die Zahl zwischen 6 und 64 Sitzen, in den Landkreisen zwischen 40 und 68, die Regionsversammlung der Region Hannover hat 84 Sitze.
Parallel dazu finden 395 Direktwahlen statt – in der Region Hannover, in 32 Landkreisen, 8 kreisfreien Städten, 253 kreisangehörigen Städten und Gemeinden sowie 101 Samtgemeinden. Gewählt werden dort die Verwaltungsspitzen, in der amtlichen Bezeichnung des Landeswahlleiters die „Landrätinnen und Landräte, (Ober-)Bürgermeisterinnen und (Ober-)Bürgermeister, Samtgemeindebürgermeisterinnen und Samtgemeindebürgermeister“. Wer dort mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erreicht, ist gewählt; sonst folgt am 27. September eine Stichwahl zwischen den beiden Bestplatzierten. Die neue Wahlperiode beginnt am 1. November 2026.
68.061 Bewerbungen – aber weniger Menschen, als die Zahl vermuten lässt
Rechnerisch kommen auf jeden der 29.501 Sitze 2,3 Bewerbungen. Die Landeswahlleitung schränkt diese Lesart im eigenen Papier allerdings selbst ein: „Die tatsächliche Zahl der Kandidierenden ist etwas niedriger, da sich viele Personen bei mehreren Wahlarten um ein Mandat bewerben.“ Wer für den Ortsrat, den Gemeinderat und den Kreistag zugleich antritt, taucht in der Statistik dreimal auf. Wie viele Köpfe tatsächlich hinter den 68.061 Bewerbungen stehen, weist das Papier nicht aus.
Die Verteilung über die vier Wahlebenen zeigt, wo der Andrang groß ist und wo nicht.
| Wahlebene | Sitze bzw. Ämter | Bewerbungen | davon Frauen | Frauenanteil |
|---|---|---|---|---|
| Landkreise, kreisfreie Städte, Region Hannover | 2.350 | 12.856 | 3.941 | 30,7 % |
| Kreisangehörige Gemeinden | 15.625 | 33.153 | 9.787 | 29,5 % |
| Samtgemeinden | 2.978 | 6.845 | 1.879 | 27,5 % |
| Stadtbezirke und Ortschaften | 8.548 | 15.207 | 4.757 | 31,3 % |
| Alle Vertretungen zusammen | 29.501 | 68.061 | 20.364 | 29,9 % |
| 395 Direktwahlen | 395 | 1.123 | 231 | 20,6 % |
Je höher das Amt, desto weniger Frauen bewerben sich
Einen Befund hebt die Presseinformation der Landeswahlleitung selbst nicht hervor: Der Frauenanteil fällt, sobald es nicht mehr um einen Sitz in einem Gremium geht, sondern um ein Amt an der Spitze einer Verwaltung.
Für die kommunalen Vertretungen liegt er bei 29,9 Prozent – 20.364 der 68.061 Bewerbungen. Bei den 395 Direktwahlen sind es 231 von 1.123 Bewerbungen und damit 20,6 Prozent. Der Abstand zwischen beiden Werten beträgt 9,3 Prozentpunkte. Über die vier Ebenen der Vertretungen hinweg schwankt der Anteil dagegen nur wenig: zwischen 27,5 Prozent in den Samtgemeinden und 31,3 Prozent in den Stadtbezirken und Ortschaften.
Wer die Zahlen nach Wahlvorschlagsträgern aufschlüsselt, findet Unterschiede, die deutlich größer sind als der Abstand zwischen den Wahlebenen.

Bei den Grünen stammen 3.758 von 8.178 Kandidaturen für die Vertretungen von Frauen, also 46,0 Prozent. Es folgen Die Linke mit 36,7 Prozent (772 von 2.102) und die SPD mit 32,8 Prozent (5.338 von 16.256). Unter dem Landesschnitt liegen die lokalen Wählergruppen mit 28,2 Prozent (4.055 von 14.364), die CDU mit 24,9 Prozent (4.543 von 18.235), die AfD mit 20,7 Prozent (542 von 2.622) und die FDP mit 20,0 Prozent (857 von 4.290). Zwischen dem höchsten und dem niedrigsten Wert dieser sieben Wahlvorschlagsträger liegen rund 26 Prozentpunkte.
Für das Gesamtbild wiegen dabei nicht alle gleich schwer: Auf CDU und SPD entfallen zusammen 34.491 der 68.061 Bewerbungen und damit 50,7 Prozent, zusammen mit den lokalen Wählergruppen sind es 48.855 und damit 71,8 Prozent. Wen diese drei Gruppen aufstellen, bestimmt den Landeswert also weitgehend mit.
Bei den Direktwahlen fällt eine zweite Zahl auf: 385 der 1.123 Bewerbungen – 34,3 Prozent – entfallen auf Einzelwahlvorschläge, also auf Menschen, die ohne Partei oder Wählergruppe antreten. Das ist mehr, als die CDU (220) und mehr, als die SPD (206) jeweils für sich aufbieten. In den Landkreisen und kreisfreien Städten bleibt diese Form dagegen die Ausnahme: Dort liegen nach Angaben der Landeswahlleitung 31 Einzelbewerbungen vor, „darunter die von fünf Frauen“.
Wenn eine Liste kürzer ist als ihr Wahlergebnis
Die Zahl der Kandidaturen ist nicht nur eine Frage der Repräsentation. Sie hat im niedersächsischen Wahlrecht eine unmittelbare rechtliche Folge, die erst mit der Auszählung sichtbar wird.
§ 36 Absatz 7 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes
„Ergibt die Berechnung nach den Absätzen 2 und 3 mehr Sitze für einen Wahlvorschlag, als er Bewerberinnen und Bewerber aufweist, so bleiben die übrigen Sitze bis zum Ablauf der Wahlperiode unbesetzt.“
Im Klartext: Wenn eine Partei oder Wählergruppe in einer Kommune mehr Sitze gewinnt, als Namen auf ihrer Liste stehen, wandern diese Sitze nicht an andere Wahlvorschläge weiter. Sie bleiben leer, und zwar nach dem Wortlaut der Vorschrift „bis zum Ablauf der Wahlperiode“ – nicht nur bis zur nächsten Sitzung. Das Gremium verkleinert sich damit faktisch, und die Mehrheitsverhältnisse verschieben sich gegenüber dem Stimmenergebnis.
Ob und wo das eintritt, lässt sich vor der Auszählung nicht sagen. Die Regel greift je Wahlgebiet und nicht landesweit: Entscheidend ist allein, wie viele Namen ein einzelner Wahlvorschlag in dieser einen Kommune aufgestellt hat und wie viele Sitze er dort erringt. Eine kleinere landesweite Kandidatenzahl besagt für sich genommen weder, dass Sitze unbesetzt bleiben, noch das Gegenteil. Die landesweiten Summen der Landeswahlleitung zeigen nur, wie unterschiedlich breit die Wahlvorschlagsträger insgesamt aufgestellt sind: Von den 68.061 Bewerbungen für die Vertretungen entfallen 18.235 auf die CDU, 16.256 auf die SPD, 14.364 auf lokale Wählergruppen, 8.178 auf die Grünen, 4.290 auf die FDP, 2.622 auf die AfD und 2.102 auf Die Linke. Insgesamt können 26 Parteien mit Wahlvorschlägen antreten, hinzu kommen Wählergruppen und Einzelwahlvorschläge; elf dieser Parteien kommen landesweit auf weniger als zehn Kandidaturen, eine davon – die Partei des Fortschritts – auf keine einzige.
Eine Sperrklausel kennt das niedersächsische Kommunalwahlrecht nicht. Einen Mindeststimmenanteil für die Sitzverteilung gibt es also nicht – auch kleine Wahlvorschläge ziehen ein, wenn die Stimmen für einen Sitz reichen.
Drei Stimmen, ab 16 Jahren, auch ohne deutschen Pass
Wahlberechtigt ist in Niedersachsen nach den Grundzügen des Kommunalwahlsystems, die die Landeswahlleitung veröffentlicht hat, wer am Wahltag mindestens 16 Jahre alt ist, die deutsche oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit besitzt und seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet wohnt. Für diesen Sonntag heißt das: Geburtsdatum spätestens 13. September 2010.
Aus den Schätzungen des Landesamts für Statistik Niedersachsen, die die Landeswahlleitung ausweist, ergibt sich daraus eine Wählerschaft, die sich deutlich von der bei Bundestagswahlen unterscheidet. Von den rund 6,33 Millionen Wahlberechtigten haben 325.000 keine deutsche, sondern eine andere EU-Staatsangehörigkeit. 136.000 sind 16 oder 17 Jahre alt und dürften bei einer Bundestagswahl nicht mitstimmen. 243.000 Menschen sind zum ersten Mal wahlberechtigt, 418.000 sind zwischen 16 und 21 Jahre alt.
Auf der Kandidatenseite bleibt die EU-Beteiligung dagegen klein: 336 der 68.061 Bewerbungen für die Vertretungen stammen von Menschen mit der Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaats, das sind knapp 0,5 Prozent. Bei den 395 Direktwahlen sind es vier von 1.123.
Kumulieren und Panaschieren – was die drei Stimmen bedeuten
Bei jeder Wahl zu einer Vertretung gibt es drei Stimmen und für jede Wahl einen eigenen Stimmzettel. Die drei Stimmen lassen sich frei verteilen:
- Kumulieren: alle drei Stimmen auf eine Gesamtliste oder auf eine einzige Person häufen.
- Panaschieren: die Stimmen auf mehrere Listen oder auf Personen verschiedener Wahlvorschläge verteilen.
- Mehr als drei abgegebene Stimmen machen den Stimmzettel nach Angaben der Landeswahlleitung „grundsätzlich ungültig“.
Bei den Direktwahlen gilt etwas anderes: Dort gibt es genau eine Stimme.
Die Briefwahl hat sich seit 1981 mehr als verdreifacht
Eine Zeitreihe in der Presseinformation reicht bis 1981 zurück und zeigt eine Verschiebung, die für den Wahlabend praktische Folgen hat. Bei den niedersächsischen Kreiswahlen 1981 wählten 10,2 Prozent der Teilnehmenden per Brief, bei einer Wahlbeteiligung von 76,2 Prozent. Bei den Kreiswahlen 2021 waren es 33,7 Prozent Briefwahl – bei einer Wahlbeteiligung von 57,0 Prozent. Die Landeswahlleitung selbst nennt das „einen klaren Trend“.
Für den Wahlabend hat das eine praktische Folge: Je größer der Briefwahlanteil ausfällt, desto weniger sagt ein früher Zwischenstand aus einzelnen Wahlbezirken über das Gesamtergebnis. Wie weit Urnen- und Gesamtergebnis dabei auseinanderliegen können, war zuletzt bei der Landtagswahl im deutschen Bundesland Sachsen-Anhalt am 6. September zu beobachten.
Was jetzt konkret ansteht
Die Wahlräume schließen um 18 Uhr, danach beginnt die Auszählung. Gezählt wird nicht nur, wie viele Stimmen auf eine Liste entfallen, sondern auch, wie viele auf jede einzelne Bewerbung: Die Sitze einer Liste gehen nach dem in der Presseinformation beschriebenen Verfahren zuerst an die Personen mit den höchsten persönlichen Stimmenzahlen und erst danach an die übrigen in der Reihenfolge der Liste. Eine Bewerbung auf hinterem Listenplatz kann also vorn landen. Über die Verteilung der Sitze auf die Wahlvorschläge entscheidet das Verfahren Hare/Niemeyer.
Der nächste feste Termin ist der 27. September: Überall dort, wo bei einer der 395 Direktwahlen niemand mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erreicht, folgt an diesem Tag die Stichwahl zwischen den beiden Bestplatzierten. Bei Stimmengleichheit in der Stichwahl entscheidet nach § 45 l Absatz 1 des niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes das von der Wahlleitung zu ziehende Los. Die neue Wahlperiode der kommunalen Vertretungen beginnt nach Angaben der Landeswahlleitung am 1. November 2026.
Offen bleibt eine Zahl, die die amtliche Statistik nicht liefert: wie viele Menschen sich tatsächlich hinter den 68.061 Bewerbungen verbergen. Sie wäre der genauere Maßstab dafür, wie viele Personen in Niedersachsen bereit sind, ein kommunales Ehrenamt zu übernehmen – und damit für die Frage, wie tragfähig die 29.501 Sitze am Ende besetzt werden können.
Haben Sie sich schon einmal für ein kommunales Mandat beworben – oder überlegt und es dann gelassen? Schreiben Sie uns Ihre Erfahrung gerne in die Kommentare.
Quellen
- Niedersächsischer Landeswahlleiter: Kommunalwahl in Niedersachsen am 13. September 2026 – Zahlen, Daten, Fakten, Presseinformation, erstellt am 3. September 2026, zuletzt aktualisiert am 8. September 2026, abgerufen am 13. September 2026
- Niedersächsischer Landeswahlleiter: Presseinformation Nr. KW 26/04 vom 3. September 2026 (PDF) – Quelle aller Zahlen zu Sitzen, Wahlvorschlägen, Kandidaturen, Wahlberechtigten sowie der Zeitreihe zu Wahlbeteiligung und Briefwahl
- Niedersächsischer Landeswahlleiter: Grundzüge des niedersächsischen Kommunalwahlsystems – Wahlalter, Wahlrecht für EU-Staatsangehörige, Wahlzeit von 8 bis 18 Uhr, Kumulieren und Panaschieren, abgerufen am 13. September 2026
- Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) in der Fassung, zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. Dezember 2021 (PDF) – § 6 Absatz 1 zur Wahlzeit von 8 bis 18 Uhr, § 36 Absätze 2 bis 8 zur Sitzverteilung und zu unbesetzt bleibenden Sitzen, § 45 g Absatz 2 und § 45 l Absatz 1 zur Stichwahl und zum Losentscheid
Transparenzhinweis: Bei Recherche, Strukturierung und Erstellung dieses Beitrags kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die verwendeten Quellen sind im Artikel aufgeführt. Die Veröffentlichung erfolgt erst nach manueller redaktioneller Freigabe.