Das Wichtigste in Kürze
- Die stellvertretende Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion, Julia Verlinden, hat am Samstag, dem 5. September 2026, um 16 Uhr über die „Neue Osnabrücker Zeitung“ eine neue Sicherheitsbewertung der Brennelementefabrik im niedersächsischen Lingen gefordert. Anlass ist für sie der Drohnenfund am Flughafen Leipzig/Halle.
- Die atomrechtliche Genehmigung, die das niedersächsische Umweltministerium am 22. Juli 2026 erteilt hat, enthält bereits ein grundsätzliches Betretungsverbot für Beschäftigte der russischen Konzerne Rosatom und TVEL. Ein Betreten ist laut Ministerium nur „in eng begrenzten Fällen unter Begleitung der Aufsichtsbehörde“ möglich.
- Der deutsche Generalbundesanwalt nennt in seiner Mitteilung vom 6. August 2026 zu dem Drohnenfund keine staatliche Steuerung. Ermittelt wird wegen versuchten Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr.
Die Forderung kam an einem Samstagnachmittag, zu dem in Berlin sonst wenig passiert. Um 16 Uhr verbreitete die „Neue Osnabrücker Zeitung“ eine Vorabmeldung mit Äußerungen von Julia Verlinden, der stellvertretenden Vorsitzenden der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen. Ihr Satz darin: „Ich fordere die Bundesregierung auf, eine neue Sicherheitsbewertung der Atomfabrik in Lingen vorzunehmen.“
Gemeint ist die Brennelementefabrik der Advanced Nuclear Fuels GmbH (ANF) im emsländischen Lingen, einer Tochtergesellschaft der Framatome GmbH. Für sie hat das niedersächsische Umweltministerium am 22. Juli 2026 die Fertigung hexagonaler Brennelemente russischer Bauart genehmigt – in Lizenzfertigung mit dem russischen Atomkonzern TVEL, den das Ministerium dem Staatskonzern Rosatom zuordnet. Verlinden begründet ihre Forderung mit dem Drohnenfund auf dem Gelände des Flughafens Leipzig/Halle und mit einer Verantwortung Russlands, die sie dafür annimmt. „Es kann nicht sein, dass Mitarbeiter eines Staates, der Deutschland längst nicht mehr nur hybrid bedroht, in einer niedersächsischen Atomfabrik ein- und ausgehen“, wird sie zitiert.
Das Betretungsverbot steht bereits in der Genehmigung
Der Satz beschreibt einen Zustand, den die erteilte deutsche Genehmigung so nicht vorsieht. In der Mitteilung des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz vom 22. Juli 2026 heißt es zu den Auflagen wörtlich: Dazu gehöre „ein grundsätzliches Betretungsverbot von Angehörigen des russischen Konzerns TVEL oder von Rosatom sowie von ihnen beauftragter Personen. Ein Betreten ist nur in eng begrenzten Fällen unter Begleitung der Aufsichtsbehörde möglich.“
Ob Verlinden auf genau diese Ausnahme zielt oder auf eine Praxis, die ihr darüber hinaus bekannt ist, geht aus der veröffentlichten Vorabmeldung nicht hervor. Eine Nachfrage bei ihrem Büro, beim deutschen Bundesumweltministerium und bei der ANF war dieser Redaktion am Samstagabend nicht mehr möglich. Belegt ist damit vorerst nur zweierlei: Die Genehmigung verbietet den Zutritt grundsätzlich, und sie lässt eine begleitete Ausnahme zu, deren Umfang öffentlich nicht beziffert ist. Ein Verstoß der ANF gegen diese Auflage ist öffentlich nicht dokumentiert.
Die Auflagen der Genehmigung vom 22. Juli 2026
- Grundsätzliches Betretungsverbot für Beschäftigte von TVEL und Rosatom sowie für von ihnen beauftragte Personen; Ausnahmen nur eng begrenzt und in Begleitung der Aufsichtsbehörde.
- Hard- und Software der TVEL-Lizenzmaschinen müssen extern sicherheitstechnisch überprüft und datentechnisch von der übrigen IT und OT des Werks getrennt werden.
- Aus Russland gelieferte fertige Gadolinium-Brennstäbe sind zu 100 Prozent mit Aktiv- und Passivscannern im Vier-Augen-Prinzip auf Manipulationen zu prüfen.
- Die Beschäftigten der ANF sind regelmäßig zum Schutz vor Spionage und Sabotage zu schulen.
Angaben nach der Pressemitteilung 064/2026 des Niedersächsischen Umweltministeriums vom 22. Juli 2026.
Das Land genehmigte, weil der Bund keine Ablehnung sah
Für die Frage, an wen sich Verlindens Forderung richtet, ist die Zuständigkeit entscheidend – und sie liegt nicht dort, wo die Genehmigung unterschrieben wurde. Das niedersächsische Umweltministerium handelt in atomrechtlichen Verfahren nach eigener Darstellung in Bundesauftragsverwaltung für das Bundesumweltministerium und ist dabei weisungsgebunden. Vor der Entscheidung habe der Bund „in einem bundesaufsichtlichen Schreiben an das Land klargestellt, dass es vor dem Hintergrund der aktuellen Einschätzung der Sicherheitsbehörden des Bundes zur Risikolage in Bezug auf Sabotage oder Spionage keine Möglichkeit gibt, eine Genehmigung rechtlich zu versagen“.
Der niedersächsische Umweltminister Christian Meyer (Grüne) hat die Entscheidung, die sein eigenes Haus getroffen hat, zugleich öffentlich kritisiert. „Ich habe immer gesagt, dass ich Geschäfte und eine enge Kooperation mit Putins Atomkonzern für grundfalsch halte“, erklärte er in derselben Mitteilung. Die sicherheitspolitische Bewertung der Bundesregierung könne er „vor dem Hintergrund massiver Warnungen der Sicherheitsdienste vor hybriden Bedrohungen, gerade bei kritischer Infrastruktur, persönlich nicht nachvollziehen“. Detaillierte Erkenntnisse dazu, wie der Bund zu seiner Bewertung komme, seien vertraulich und lägen ihm nicht vor.
Das deutsche Bundesumweltministerium hält in seiner eigenen Meldung vom selben Tag fest, es habe als Bundesatomaufsicht mit dem Land im Austausch gestanden und zusätzlich ein Rechtsgutachten eingeholt. Wenn also eine neue Sicherheitsbewertung entstehen soll, müsste sie aus genau dieser Linie kommen – aus der Bewertung der Bundessicherheitsbehörden, auf die sich das Land berufen hat.
Was der Generalbundesanwalt zu Leipzig sagt – und was nicht
Verlindens Begründung stützt sich auf einen Vorgang, der strafrechtlich noch nicht aufgeklärt ist. Nach der Mitteilung des deutschen Generalbundesanwalts vom 6. August 2026 wurde am Abend des 4. August 2026 auf dem Gelände des Flughafens Leipzig/Halle eine Drohne mit professionellem Sprengstoff und Zünder gefunden; ein Frachtflugzeug kollidierte demnach mutmaßlich mit einer weiteren Drohne. Die Bundesanwaltschaft übernahm die Ermittlungen von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden, das Bundeskriminalamt führt die polizeiliche Arbeit. Der Verdacht lautet auf versuchtes Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion (§ 308 Absatz 1 in Verbindung mit §§ 22, 23 des deutschen Strafgesetzbuchs) und gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr (§ 315 Absatz 1 Nummer 4).
Eine staatliche Steuerung benennt diese Mitteilung nicht. Nach der juristischen Presseschau von Legal Tribune Online vom 3. September 2026 richten sich die Ermittlungen inzwischen gegen zwei Beschuldigte; einem von ihnen werden dort Kontakte zum russischen Geheimdienst zugeschrieben. Der deutsche Bundesinnenminister Alexander Dobrindt wird in derselben Presseschau mit der Einschätzung wiedergegeben, der Drohnenangriff sei von Profis vorbereitet und von Agenten auf niedriger Ebene ausgeführt worden. Beides sind Zuschreibungen, keine gerichtlich festgestellten Tatsachen – für die Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung, und NETZ-TRENDS benennt sie nicht.
Für die Bewertung von Verlindens Forderung heißt das: Ihre Prämisse – die Verantwortung Russlands – ist der Stand einer politischen Einschätzung, nicht der eines abgeschlossenen Verfahrens. Das entwertet die Forderung nicht, verschiebt aber die Frage: Eine Sicherheitsbewertung kann sich auf eine Gefährdungslage stützen, ein Genehmigungswiderruf müsste auf mehr gestützt werden.
Die Chronologie
| Datum | Vorgang | Stelle |
|---|---|---|
| 22. Juli 2026 | Genehmigung für die Fertigung hexagonaler Brennelemente russischer Bauart in Lingen, unter Auflagen | Nds. Umweltministerium |
| 22. Juli 2026 | Kritik an der Genehmigung, Prüfung rechtlicher Schritte angekündigt | BUND |
| 4. August 2026 | Drohne mit Sprengstoff und Zünder auf dem Flughafengelände Leipzig/Halle gefunden | Generalbundesanwalt |
| 6. August 2026 | Übernahme der Ermittlungen durch die Bundesanwaltschaft | Generalbundesanwalt |
| 3. September 2026 | Ermittlungen gegen zwei Beschuldigte werden öffentlich berichtet | LTO-Presseschau |
| 5. September 2026 | Forderung nach einer neuen Sicherheitsbewertung für Lingen | Julia Verlinden (Grüne) |
Ein Verfahren mit rund 11.000 Beteiligten – und einem offenen Rechtsweg
Das Genehmigungsverfahren war kein Verwaltungsakt im Stillen. Nach Darstellung des niedersächsischen Ministeriums gab es eine zweimonatige Öffentlichkeitsbeteiligung, an der sich knapp 11.000 Menschen beteiligten, sowie im November 2024 eine dreitägige Anhörung in Lingen. Die vollständige Genehmigung wurde nach Angaben des Hauses aus Transparenzgründen bereits vor der rechtswirksamen Bekanntmachung im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Der Umweltverband BUND hatte die Entscheidung noch am 22. Juli scharf kritisiert und nach eigenen Angaben rechtliche Schritte geprüft. Die Zusammenarbeit mit Rosatom stelle „ein unkalkulierbares Risiko für die innere und äußere Sicherheit dar“, wird die BUND-Geschäftsführerin Politik, Verena Graichen, in der Mitteilung des Verbands zitiert. Ob daraus inzwischen eine Klage geworden ist, ließ sich am Samstagabend nicht klären.
Der Vorgang reiht sich in eine Debatte ein, die den deutschen Sicherheitsbehörden seit Wochen Arbeit macht. Erst am Freitag hatte Nordrhein-Westfalens Innenminister nach den Angriffen auf drei Umspannanlagen eine zunächst diskutierte fremdstaatliche Steuerung relativiert; parallel warnt das deutsche Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik nach der Veröffentlichung von Daten aus dem Berliner Landesnetz vor gezielten Phishing-Angriffen. Die Zuschreibung an einen Staat ist in all diesen Fällen der schwierigste Teil – und in Lingen ist sie zugleich der rechtlich entscheidende.
Was offen bleibt
Offen ist, wie viele begleitete Zutritte die Ausnahmeregelung in Lingen bisher überhaupt zugelassen hat – eine Zahl dazu ist nicht veröffentlicht. Offen ist ebenso, ob das deutsche Bundesumweltministerium die Forderung nach einer neuen Sicherheitsbewertung aufgreift und welche Schwelle eine geänderte Gefährdungseinschätzung erreichen müsste, damit eine erteilte atomrechtliche Genehmigung nachträglich beschränkt werden kann. Und offen ist, ob die Ermittlungen zum Drohnenfund von Leipzig/Halle die Zuschreibung tragen, auf die sich die Forderung stützt.
Was als Nächstes ansteht
Belegbar terminiert ist bislang wenig. Die Genehmigung ist erteilt und vorab veröffentlicht; die rechtswirksame Bekanntmachung im Bundesanzeiger ist der formale Schritt, an den sich Fristen für Rechtsbehelfe knüpfen. Die Ermittlungen des Generalbundesanwalts laufen. Eine Reaktion der deutschen Bundesregierung auf Verlindens Forderung war am Samstagabend nicht veröffentlicht. Sanktionen der EU auf russisches Uran und Brennelemente gibt es nach der Darstellung des niedersächsischen Ministeriums bislang nicht – und ohne sie bleibt der Hebel, auf den die Kritik zielt, ein sicherheitsrechtlicher und kein handelsrechtlicher.
Wie beurteilen Sie das: Sollte eine erteilte atomrechtliche Genehmigung neu geprüft werden, wenn sich die Sicherheitslage ändert – oder wäre das ein Eingriff in die Rechtssicherheit von Unternehmen? Schreiben Sie uns Ihre Meinung gerne in die Kommentare.
Quellen
- Neue Osnabrücker Zeitung: Vorabmeldung „Grüne Fraktionsvize fordert Prüfung von Atom-Projekt mit Russland“ vom 5. September 2026, 16:00 Uhr, mit Zitaten von Julia Verlinden – presseportal.de
- Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz: Pressemitteilung 064/2026 „Herstellung russischer Brennelemente in Lingen unter hohen Auflagen genehmigt“ vom 22. Juli 2026, mit Wortlaut der Auflagen und Zitaten von Minister Christian Meyer – umwelt.niedersachsen.de
- Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit: Meldung „Entscheidung über die Herstellung russischer Brennelemente in Lingen“ vom 22. Juli 2026 – bundesumweltministerium.de
- Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof: Pressemitteilung „Übernahme der Ermittlungen nach Drohnenfund am Flughafen Leipzig/Halle“ vom 6. August 2026 – generalbundesanwalt.de
- Legal Tribune Online: Juristische Presseschau vom 3. September 2026, Abschnitt zu den Ermittlungen im Fall Leipziger Flughafen – lto.de
- BUND – Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland: Pressemitteilung „Genehmigung für Atomfabrik Lingen bedroht Sicherheit – Umweltverband prüft rechtliche Schritte“ vom 22. Juli 2026 – presseportal.de
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