Widerspruch Geblitzt: Portale wie geblitzt.de helfen Prozessrisiko zu schätzen

Das schätzen Experten, denn genaue Zahlen gibt es nicht. Vielleicht sind es sogar noch viel mehr. Was den Autofahrer nervt, ist nämlich für viele Kommunen zu einem guten Geschäft geworden. Und die Verbesserung der Verkehrssicherheit ist dabei oftmals nicht mehr als ein Vorwand. Das meint jedenfalls der ADAC: "Immer mehr stationäre Messstellen dienen mutmaßlich der Verkehrsberuhigung und füllen (nebenbei) die (klammen) kommunalen Kassen."

Bild: netz-trends.de
Portale wie geblitzt.de wollen angeblich das Prozessrisiko bei Nicht-Bezahlung von Strafgebühren errechnen können. Das Portal selber lebt aber natürlich von den Streitigkeiten und Widersprüchen bei Bußgeldern.

Heute schon geblitzt? Sind Autofahrer die Melkkuh der Nation? Ein Internetportal verspricht Hilfe. Denn jährlich werden 40 Millionen Bußgeldbescheide für angebliche Verkehrsvergehen in Deutschland verschickt.

Schlimmer noch: Obwohl sich bei vielen Bescheiden ein Widerspruch lohnen könnte, zahlen die Betroffenen lieber das Geld. Die Widerspruchsquote ist verschwindend gering. Das belegt eine Studie der Sachverständigengesellschaft "Verkehr-Unfall-Technik". Sie kommt zum Ergebnis, das lediglich in 44 Prozent der untersuchten Fälle der Bescheid rechtmäßig war.

Betreiber wie von der Webseite geblitzt.de wollen das nun ändern. "Der Bürger selbst hat nämlich keine Chance, die Vorwürfe ohne einen Anwalt zu prüfen", sagt der Geschäftsführer Jan Ginhold. Aus diesem Grund hat er vor zwei Jahren geblitzt.de ins Leben gerufen. Und verspricht nicht weniger, als "alle Bußgeldbescheide durch Fachanwälte kostenlos zu überprüfen". Ist die Prognose für einen erfolgreichen Widerspruch positiv, übernehmen die Anwälte auch kostenlos die Vertretung vor Gericht. Natürlichen sollen drei Parteien davon profitieren: Der Betroffene, die Anwälte, das Portal.

Das Team von geblitzt.de hat sich auf Geschwindigkeits-, Abstands- und Rotlichtvergehen spezialisiert und inzwischen mehr als 10.000 Verfahren bearbeitet. "Die Erfolgsquote liegt bei 25 Prozent", bestätigt Detlef Grube, Fachanwalt für Verkehrsrecht, der für Webseite im Einsatz ist.

Stolz sind die Macher auf ihre spezielle Software, die die Bearbeitung der Fälle angeblich für die Vertragsanwälte "besonders einfach und effektiv" machten. Dadurch und durch die Unterstützung eines Prozessfinanzierers, könnten sie die Dienstleistung kostenlos anbieten.

"Notorische Raser profitieren von unserem Angebot allerdings nicht", stellt Jan Ginhold klar. Denn bei eindeutigem Fehlverhalten ist denen selbst von den Experten, nicht mehr zu helfen.


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