Tragischer Fall des Thomas Middelhoff / Haftstrafe unangemessen hart

Es deutet darauf hin, dass sich das Gericht primär zum Handlanger der seit Jahren gegen Middelhoff laufenden Medienkampagne hat machen lassen. Natürlich ist die Karstadt-Pleite, der Untergang des Schickedanz-Imperiums, auch ganz zentral mit das Verschulden von Thomas Middelhoff. Immerhin sollte ein CEO alles tun - und dazu ist er auch gesetzlich verpflichtet - um Schaden von einem Unternehmen, aber auch den Eigentümern fernzuhalten:

Arcandor klang zur Marken-Einführung 2005 wie ein aufsteigender Drache. Heute wissen wir: er hat alle, auch Thomas Middelhoff, in den Abgrund gerissen.

Man kann ja über den deutschen und über viele Jahre gefeierten ehemaligen Top-Manager Thomas Middelhoff sagen, was man möchte: Aber drei Jahre Gefängnis, primär, wenn man den meisten Medienberichten glauben darf, da er als CEO von Arcandor mit dem Firmenjet oder Hubschraubern, die die Firma bezahlte, auch Privatflüge absolviert haben soll, sind ein unangemessenes hartes Urteil.

Es war unverantwortlich, dass man eine bekanntermaßen in Geschäftsfragen nicht gerade erfahrene Frau vom Schlage Madeleine Schickedanz - die nie viel mehr war, als die etwas unbegabte Tochter der Quelle-Gründer Gustav und Grete Schickedanz (die beide aus einfachsten Fürther Kreisen stammten) - in ein solches abenteuerliches Finanz-Konstrukt hineingezogen hat, wie die Fusion von Quelle und Karstadt unter dem Dach von Arcandor.

Middelhoff hat Schuld auf sich geladen durch Arcandor – aber das ist ein anderes Thema

Die Arcandor Holding war von Anfang an ein unternehmerisches Himmelsfahrtkommando, zumal sukzessive Hunderte Millionen Euro Fremdkapital aufgenommen werden mussten. So war aus einer deutschen Vorzeige-Milliardärin, Madeleine Schickedanz, auf Anraten ihrer Manager und Hausbank plötzlich ein einziger Schuldenposten geworden. Dies alles führte schließlich dazu, dass das Amtsgericht Essen am 1. September 2009 (Az: 162 IN 161/09) das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Holdinggesellschaft Arcandor AG sowie weiterer Unternehmen der Arcandor-Gruppe eröffnet musste.

Natürlich darf man davon ausgehen, dass der CEO Thomas Middelhoff im Zentrum des Karstadt-Mutterkonzerns Arcandor durchaus wusste, welches enorme Risiko er seiner offensichtlich und bekanntermaßen nicht sehr begabten und fähigen Hauptaktionärin Schickedanz aufbürdete.

Doch muss man das eine vom anderen trennen. Ja, Thomas Middelhoff kann man durchaus vorwerfen, zentral am Untergang einer der begnadetsten Nachkriegs-Unternehmerfamilien Deutschlands - eben des Schickedanz-Clans aus Fürth - zentral mitschuldig zu sein.

Doch noch schlimmer wiegt das dubiose Lancieren von Schickedanz Hausbank, welcher sie blind vertraute: Allerdings bezahlte auch diese Bank - Sal. Oppenheim aus Köln - einen sehr hohen Preis. Sie trieb auch auf Grund der Übernahme großer Aktienbestände von Arcandor selbst fast in den Ruin. Schließlich wurde die Bank im Jahr 2010 verkleinert von der Deutschen Bank übernommen.

Drei Jahre Gefängnis für Thomas Middelhoff ist weder weise, noch gerecht

Dennoch hat auch ein Thomas Middelhoff es nun nicht verdient, für drei Jahre ins Gefängnis wandern zu müssen. Dieses Urteil ist weder weise, noch gerecht, noch angemessen. Es ist ein polterndes Urteil, wo ein Richter sich hat treiben lassen von Emotionen, nicht aber von der Managerrealität und dem Leitgedanken, der Gerechtigkeit zum Durchbruch zu verhelfen.

Vor allem ignoriert das Gerichtsurteil: Top-Manager sind für ihre Firma rund um die Uhr im Einsatz. Es lässt sich in der Regel tatsächlich kaum mehr privates und berufliches trennen. Das betrifft zunehmend nicht nur CEOs, sondern auch Bereichsleiter, Direktoren, von denen erwartet wird, dass sie 24 Stunden am Tag ihre Emails beantworten, Tag und Nacht, auch im Urlaub, am Flughafen oder dem privaten Theaterbesuch informiert sind, was in der Firma passiert und entsprechend reagieren.

Gerichtlichen Vorwürfen gegen Thomas Middelhoff, die da lauten, der Manager hätte Dutzende Mal den Firmenjet oder Hubschrauber angeblich genutzt, um angeblich primär private Dinge zu tun, wodurch angeblich Kosten von gut 500.000 bis 900.000 Euro produziert worden seien, kann man entgegnen: Warum gibt es in der heutigen globalen Zeit mit den entsprechenden Rund-um-die-Uhr-Ansprüchen an Top-Manager keine Art Flatrate für die Nutzung von Firmenjets?

Manager sind rund um die Uhr im Einsatz – wer klagt hier?

Zudem könnte man umgekehrt auch sagen: Können Manager denn ihre Firma verklagen, wenn sie täglich im Urlaub genötigt werden, für die Firma zu arbeiten? Das passiert in Deutschland aber längst Hunderttausendfach, dass Arbeitnehmer und angestellte Führungskräfte umfangreich kostenlose Arbeitsleistungen für ihre Firmen und damit die dahinter stehenden Shareholder machen.

Müssen deshalb gleich die Shareholder ins Gefängnis, da sie dieses entsprechend der deutschen Arbeitnehmerschutzgesetze nicht unterbinden oder vergüten? Sind das nicht auch erschlichene und letztlich unbezahlte Arbeitsleistungen?

Man hat das Gefühl, dass die nun gegen Thomas Middelhoff erlassene Haftstrafe einfach einerseits die Realität im Top-Management ignoriert und andererseits deutlich über das Ziel hinausgeschossen ist. Natürlich muss sich auch ein Thomas Middelhoff an das Firmenrecht halten. Aber es ist auch die Aufgabe der Shareholder, die Infrastruktur zu bieten, die es Managern ermöglicht, effizient zu arbeiten.

Die Sache mit dem Stau

Geradezu albern wird es, wenn man Middelhoff vorwirft, er habe sich, um einen Stau zu umgehen, von seinem Anwesen bei Bielefeld in die Karstadt-Zentrale nach Essen fliegen lassen, wobei angebliche Kosten von um die 4000 Euro entstanden sein.

Würde man solche 4000 Euro Kosten aber wiederum mit dem Gehalt eines Top-Managers vom Schlage Thomas Middelhoff verrechnen und die Stauzeit gegenrechnen, welche man heute tatsächlich auf Deutschlands Autobahnen und sonstigen Zubringern verbringt, statt zu arbeiten, dürfte hier durchaus ein Nullsummenspiel herauskommen.

Dass auch im Ruhrpott man schnell zwei oder gar drei Stunden im Stau und im Stopp-and-Go-Verkehr steht, ist bekannt. Nicht umsonst fliegen ja deutsche Spitzenpolitiker sowohl auf Landes- wie Bundesebene auch ständig in Hubschraubern über die Lande.

Ebenfalls lächerlich ist es, wenn der für den Middelhoff-Fall zuständige Vorsitzende Richter Jörg Schmitt erklärt, der Haftbefehl am Freitag sei dringend und umgehend umzusetzen, auf Grund einer angeblichen Fluchtgefahr. Ausschlaggebend für diese absurde Fluchtannahme seien die Höhe der verhängten Freiheitsstrafe sowie ein vorhandener Wohnsitz Middelhoffs im Ausland (welcher Prominenten hat den nicht?) sowie die unklare berufliche Situation des Managers.

Middelhoff und flüchten? Wohin denn bitte?

Noch konstruierter klingen Gerichts-Argumente selten. Als ob ein so bekannter Mann wie Middelhoff aus Deutschland flüchten könnte. Sein Bekanntheitsgrad ist in Deutschland dermaßen hoch, dass er garantiert über keinen Grenzübergang käme. Und selbst wenn - auch im Ausland wäre er im Zeitalter von Handy-Hobbyfotografen doch keine Sekunde sicher vor einem polizeilichen Zugriff.

Ebenfalls abenteuerlich wirkt das Argument von Richter Jörg Schmitt, ein späteres Antreten der erlassenen Haftstrafe sei auch wegen der unsicheren aktuellen beruflichen Situation von Middelhoff nötig. Dabei dürfte Middelhoffs Vermögen nach wie vor ausreichend genug sein, dass er so oder so nicht mehr zu arbeiten braucht. Wir haben es ja nicht mit einem Hartz-IV-Fall zu tun:

Vergessen wird in diesen Tagen – und das ist durchaus tragisch -, dass Thomas Middelhoff auch ein genialer CEO bei Bertelsmann war. Dazu gehört, dass auch die Familie Reinhard Mohn einem stets global denkenden CEO Middelhoff recht viel zu verdanken hat. Vergessen wird ebenso, dass Thomas Middelhoff der erste deutsche CEO war, der für Generationen von angehenden BWL-Studenten und angehenden Managern in seiner Dynamik, anpackenden Art und unternehmerischen Offenheit für neue Geschäftsfelder, wie dem Internet, ein Vorbild war und für viele immer noch ist.

Nun erklärte Middelhoffs Anwalt, Winfried Holtermüller, in der Sonntagszeitung "Bild am Sonntag" (Bams), er werde in Revision gehen und versuchen, seinen Mandanten Thomas Middelhoff wieder aus dem Gefängnis zu holen. Dazu wolle er nun den Bundesgerichtshof (BGH) anrufen.

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