Die massenhafte heimliche Abfragerei von Kontodaten bei Banken von privaten Bürgern stehe in keinem Verhältnis mehr zur tatsächlichen Notwendigkeit des Staates zu wissen, ob Angaben von Privatbürgern bezüglich ihrer Bankdaten stimmten oder nicht, heißt es aus dem Hause des Datenschutzbeauftragten. Insgesamt seien alleine 2013 gut 40 Prozent mehr Konten bei Banken abgefragt worden, als im Jahr 2012, teilte der Bundesdatenschutzbeauftragte mit. Am häufigsten kommen Kontoabfragen von Finanzämter und Sozialbehörden vor - also dann, wenn es darum geht, dass beispielsweise jemand Arbeitslosengeld benötigt oder HartzIV.
Bereits seit gut 10 Jahren, seit 2002, ist es Deutschen Behörden erlaubt, heimlich die privaten Bankdaten bei Banken abzufragen. Neben den üblichen Themen, wie der staatlichen Angst vor "Sozialleistungsmissbrauch" geht es auch um den Verdacht von Steuerhinterziehungen. Als weiteren Grund geben Behörden gerne an, sie müssten auf Grund von Terrorverdachts private Konten von Bürgern bei Banken ausspionieren, beziehungsweise "abfragen".
Verboten ist allerdings das Abfragen von Kontobewegungen sowie das Abfragen des Kontostandes - doch ob sich Banken hier immer daran halten und solche Dinge geheim halten, weiß niemand. Rein rechtlich dürften lediglich die Kontonummer sowie der Name des Kontoinhabers abgefragt werden.
Besonders aktiv beim Ausschnüffeln seien, sagte der Bundesdatenschutzbeauftragte, derzeit Finanzämter, JobCenter, Gerichtsvollzieher und einige andere Behörden.