Bußgeldkatalog Umrechnung der Punkte in Flensburg ab Mai 2014

Bußgeldkatalog - Wie werden die alten Punkte umgerechnet, wenn zum 1.Mai 2014 das Punktesystem für Verkehrssünder im Verkehrszentralregister (VZR) in Flensburg umgestellt wird? Das ist für viele Autofahrer einen spannende Frage, denn zukünftig soll der Führerschein schon bei 8 Punkten weg sein.

Foto: Kraftfahrtbundesamt
Zum Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg gehört das Verkehrszentralregister, hier werden alle Straf-Punkte der Verkehrssünder verwaletet.

Der Termin für die Punktereform wurde mehrfach verschoben, besonders spannend zum Schluss war die Frage der Umrechnung bestehender Punkte, denn für viele Vergehen im Straßenverkehr reduzieren sich die Strafpunkte, dafür soll der Führerschein schon bei 8 Punkten weg sein. Was passiert, wenn man aber jetzt schon mehr als 8 Punkte hat ? Für die alten Punkte gibt es eine Umrechnungstabelle. Die Tabelle sieht wie folgt aus:

Alte Punkte => Neue Punkte

1-3 => 1

4-5 => 2

6-7 => 3

8-10 => 4

11-13 => 5

14-15 => 6

16-17 => 7

18 => 8


Die Umrechnung der alten Punkte war lange umstritten, weil mit den neuen Regeln , die Punkte völlig anders vergeben werden. Eine einfache Umrechnung schien deshalb ungerecht zu sein, so wird zum Beispiel bei zu schnellem Fahren jetzt nur noch ein Punkt fällig, vorher waren es bis zu 4 Punkte. Wer vorher so an die Grenze seinen Punkteregisters gestoßen ist, wird sich sicher mit der neuen Reform benachteiligt fühlen. Allein der technische Aufwand wäre für eine Fallbezogene Umrechnung für das Melderegister in Flensburg zu hoch gewesen. Der Kompromiss ist eine einfache Umrechnungstabelle.

Die Regeln für das neue Punktesystem

Für schwere Verstöße gibt es ab Mai nur einen Punkt. Zu schweren Verstößen gehört zum Beispiel das zu Schnelle Fahren innerorts über 20 km/h.

Erst bei besonders schweren Verstößen, soll es zwei Punkte gegen. Dazu zählt das Fahren bei rot über die Ampel, hier war bisher der Führerschein sofort weg, jetzt darf man sich ein solches Vergehen bis zu 3 Mal erlauben, bevor man vorübergehendes Fahrverbot erteilt bekommt.

Drei Punkte soll es nur bei echten Straftaten geben. Zu solchen Straftaten gehört zum Beispiel die Unfallflucht.

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