Gesetz - Behörden schätzen Luxus Russland erlässt Luxussteuer Rentnern und alleinerziehenden Müttern

In Russland ist ein heftiger Streit um eine ab April 2013 geltende neue Luxussteuer entbrannt. Deshalb wurde nun in letzter Minute festgeschrieben: Rentner und alleinerziehende Mütter sollen nun doch von der sogenannten "Luxussteuer" des Russischen Finanzministeriums befreit werden. Das berichtete die russische Zeitung Izvestia in ihrer Online-Ausgabe unter Bezugnahme auf "Iswestija", des Pressedienstes des Russischen Ministeriums der Finanzen.

Wer in Russland reich ist, das schätzen die lokalen Behörden. Das gilt auch für die Armutsgrenze. Hier fährt ein offensichtlich wohlhabenderer junger Mann in St. Petersburg seine Freundin spazieren.

In Russland war die neu eingeführte Luxussteuer Bestandteil zahlreicher Diskussionen - sowohl in der Politik wie in der sonstigen Gesellschaft. Besonders das Arme - wie kinderreiche Familien mit niedrigem Einkommen oder Waisen -, Rentner und alleinerziehende Mütter ebenfalls zur Kasse gebeten werden sollten, hatte viele Russen empört. Jetzt hat das Russische Finanzministerium eingelenkt und vorgeschlagen, zumindest die sozial schwachen Gruppen - von denen es in Russland sehr viele gibt - von der sogenannten "Russischen Luxussteuer" zu befreien. Der Erlass umfasst auch Erbschaften reicher Verwandtschaft oder Immobilien.

Russlands Präsident Wladimir Putin hatte erst Ende 2012 die russische Bundesversammlung von der Notwendigkeit des Einführens einer Russischen Luxussteuer überzeugt. Allerdings überlässt das neue russische Gesetz zum Eintreiben einer Luxussteuer besonders den lokalen Behörden immensen Spielraum. Das ist auch der Tatsache geschuldet, dass russische Vermögensverhältnisse bei weitem nicht so gut und transparent von Staats wegen dokumentiert werden können, wie das beispielsweise in Deutschland zumindest etwas besser gelingt.

So sagte der Stellvertretende Direktor der Abteilung Steuer-und Zollpolitik im Russischen Finanzministerium, Sergei Razgulin, wonach die lokalen russischen Behörden das Recht hätten, das jeweilige Familien- oder Personenvermögen in den Regionen und Ortschaft zu schätzen. Dabei solle aber auch, betont die Moskauer Zentralregierung, der in der Region übliche Lebensstandard berücksichtig werden. Letztlich könnten also die lokalen Behörden, erklärte Razgulin, sogar "ganze Gruppen ganz oder teilweise" von der Luxussteuer befreien.

Dabei, schreibt die russische Zeitung Izvestia, könne sich Razgulin auf die Unterstützung der Stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Haushalt und Steuern, Oksana Dmitrieva (Partei "Gerechtes Russland"), verlassen. Derzeit dürfen die lokalen Behörden in Russland sogar auch über den Wert und der damit einhergehenden steuerlichen Belastung von teuren Immobilien selbstherrlich entscheiden. Dass das Tür und Tor für Korruption öffnet, ist zwar den Russen bekannt, aber bislang sehen sie kein Kraut dagegen gewachsen.

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