Kommentar EZB-Überweisung 555 Mio. € Kursgewinne Staatsanleihen an Griechenland

Zudem: Wenn jeder in der EU gleich behandelt werden soll, heißt dies, dass die EZB künftig grundsätzlich Gewinne aus der Weiterveräußerung von Bonds an Dritte an die betroffenen Ursprungsländer der Staatsanleihen weiterreichen müsste. Nur: Tut sie das auch? Oder wird für Griechenland eine Ausname gemacht? Und: Verträgt sich das mit dem Gleichheitsprinzip? Dass Griechenland immer noch mit dem Rücken zur Wand steht, zeicht sich auch an der Arbeitslosenquote. Sie liegt nach dem Monatsbericht 2/2013 der Deutschen Bundesbank im Februar 2013 bei rund 25 Prozent.* Nur: Gewinne privatisieren und Verluste sozialisieren heißt, dass die die gut wirtschaften letztlich bestraft werden und die die schlecht wirtschaften belohnt werden. Eine solche Ausnahmeregelung darf es nur in absoluten Ausnahmefällen geben. Mag sein, dass Griechenland derzeit eine solche Ausnahme darstellt. Aber daraus ein Prinzip zu erschließen wäre für Europa fatal.

*Quelle: Kapitel: "I. Wichtige Wirtschaftsdaten für die Europäische Währungsunion"; S. 6; http://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Downloads/Veroeffentlichungen/Monatsberichte/2013/2013_02_monatsbericht.pdf?__blob=publicationFile

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