Das Wichtigste in Kürze
- Die deutschen Sozialhilfeträger gaben 2025 netto 21,5 Milliarden Euro für Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch aus, 6,1 Prozent mehr als im Jahr davor. Das Statistische Bundesamt hat die Zahlen am Freitag um 8 Uhr veröffentlicht.
- Nur eine Position wuchs zweistellig: die Hilfe zur Pflege, um 13,3 Prozent auf 6,0 Milliarden Euro. Ihr Anteil an der Sozialhilfe stieg das dritte Jahr in Folge – von 23,6 Prozent im Jahr 2022 auf jetzt 27,8 Prozent.
- Im selben Zeitraum stieg der Betrag, den Pflegebedürftige in deutschen Heimen im ersten Aufenthaltsjahr selbst tragen, auf durchschnittlich 3.364 Euro im Monat. Das sind 256 Euro mehr als ein Jahr zuvor.
Von jedem Euro, den die deutschen Sozialämter im vergangenen Jahr für Sozialhilfe ausgegeben haben, ging mehr als ein Viertel in die Pflege. Das geht aus der Pressemitteilung Nr. 300 des Statistischen Bundesamtes hervor, die am Freitag, dem 21. August 2026, um 8 Uhr in Wiesbaden erschienen ist. Insgesamt zahlten die Träger 21,5 Milliarden Euro netto, ein Plus von 6,1 Prozent.
Die Gesamtsumme ist dabei nicht die interessante Zahl. Interessant ist, wie ungleich sie sich verteilt: Drei der vier Leistungsbereiche wuchsen im einstelligen Bereich, einer sprang um 13,3 Prozent nach oben. Das ist die Hilfe zur Pflege – jene Leistung, die einspringt, wenn Einkommen und Vermögen die Pflegekosten nicht mehr decken.

Was das Statistische Bundesamt gemeldet hat
Die amtliche Aufteilung für das Jahr 2025 sieht so aus: Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bleibt mit 11,8 Milliarden Euro der größte Block und deckt 54,9 Prozent der Ausgaben ab; sie wuchs um 2,9 Prozent. Auf die Hilfe zur Pflege entfielen 6,0 Milliarden Euro und damit 27,8 Prozent. Die Hilfe zum Lebensunterhalt lag bei 1,7 Milliarden Euro (plus 4,4 Prozent), die Hilfen zur Gesundheit und weitere Leistungen zusammen bei 2,0 Milliarden Euro (plus 6,7 Prozent).
Zwei Bewegungen laufen dabei gegeneinander. Der Anteil der Grundsicherung im Alter sinkt das dritte Jahr in Folge – 2022 lag er noch bei 59,0 Prozent. Der Anteil der Hilfe zur Pflege steigt das dritte Jahr in Folge, von 23,6 Prozent im Jahr 2022 auf 27,8 Prozent. Zur schwachen Entwicklung der Grundsicherung nennt das Bundesamt einen konkreten Grund: Zum 1. Januar 2025 blieben die Regelsätze unverändert, erstmals seit 2011.
Für die Hilfe zur Pflege nennt die Pressemitteilung keinen Grund. Sie stellt die Entwicklung fest, mehr nicht. Das ist die übliche Zurückhaltung der amtlichen Statistik – und zugleich die Stelle, an der ein Artikel erst anfängt.

Der Betrag, den die Sozialhilfestatistik nicht nennt
Wer verstehen will, warum ausgerechnet dieser Posten wächst, muss die Rechnung ansehen, die am Monatsanfang in deutschen Pflegeheimen ins Haus geht. Der Verband der Ersatzkassen weist sie regelmäßig zu Stichtagen aus. Nach seiner Auswertung zum Stichtag 1. Juli 2026 zahlen Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 im ersten Jahr ihres Heimaufenthalts im bundesweiten Durchschnitt 3.364 Euro im Monat aus eigener Tasche. Ein Jahr zuvor waren es 3.108 Euro. Die Differenz von 256 Euro im Monat summiert sich auf gut 3.070 Euro im Jahr.
| Bestandteil des monatlichen Eigenanteils | 1. Juli 2025 | 1. Juli 2026 | Veränderung |
|---|---|---|---|
| Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil für die pflegerische Versorgung | 1.583 € | 1.775 € | +192 € |
| Unterkunft und Verpflegung | 1.018 € | 1.068 € | +50 € |
| Investitionskosten der Einrichtung | 507 € | 521 € | +14 € |
| Eigenanteil insgesamt, erstes Aufenthaltsjahr | 3.108 € | 3.364 € | +256 € |
Zwischen den Bundesländern liegen dabei Welten. Am niedrigsten fällt der Eigenanteil dem Verband zufolge in Sachsen-Anhalt mit 2.891 Euro aus, am höchsten in Bremen mit 3.761 Euro – eine Spanne von 870 Euro im Monat für dieselbe Leistungsart im selben Land.
Der Verband führt das auf die Konstruktion des Systems zurück. „Die Pflegekosten steigen ungebremst und bei einer Teilleistungsversicherung wie der Pflegeversicherung geht das zulasten der Betroffenen“, erklärte die Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner. Zwei Bestandteile der Rechnung hält sie für besonders angreifbar: Investitionskosten und Ausbildungskosten. Würden die deutschen Bundesländer diese Posten vollständig übernehmen, müssten Heimbewohner nach Angaben des Verbandes „auf einen Schlag monatlich 649 Euro weniger im Durchschnitt bezahlen“. Das ist die Darstellung des Verbandes; eine Stellungnahme der Länder dazu liegt dieser Redaktion nicht vor.
Was „Hilfe zur Pflege“ ist
- Die Leistung. Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel des Zwölften Buchs Sozialgesetzbuch ist die Sozialhilfeleistung für Pflegebedürftige, deren Einkommen und Vermögen die Pflegekosten nicht decken. Sie ist bedürftigkeitsabhängig – anders als die Leistungen der Pflegeversicherung, die unabhängig vom Einkommen gezahlt werden.
- Die Teilleistung. Die deutsche Pflegeversicherung deckt die Pflegekosten nur zum Teil ab. Was darüber hinausgeht, tragen die Pflegebedürftigen selbst – bis das Geld nicht mehr reicht.
- Der Rückgriff auf die Kinder. Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz, das zum 1. Januar 2020 in Kraft trat, dürfen die Sozialämter Kinder erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von mehr als 100.000 Euro heranziehen. Das deutsche Bundesarbeitsministerium führt die Hilfe zur Pflege ausdrücklich als eine der betroffenen Leistungen.
Wer die Rechnung am Ende bekommt
Die Hilfe zur Pflege ist keine Leistung des Bundes. Sie wird von den örtlichen und überörtlichen Sozialhilfeträgern gezahlt – in Deutschland je nach Bundesland von Landkreisen, kreisfreien Städten oder überörtlichen Trägern. Steigt der Eigenanteil schneller als Renten und Ersparnisse, verschiebt sich ein Teil der Pflegekosten von den privaten Haushalten in die kommunalen Haushalte.
Wie viele Menschen das betrifft, weist eine zweite amtliche Statistik aus. Nach der Empfängerstatistik des Statistischen Bundesamtes erhielten im Jahr 2024 knapp 432.000 Personen in Deutschland Hilfe zur Pflege, 6,1 Prozent mehr als im Jahr davor. Gut vier Fünftel von ihnen lebten in einer Einrichtung. Das Durchschnittsalter lag bei den stationär versorgten Personen bei 79,8 Jahren, bei den ambulant versorgten bei 71,5 Jahren. Die Statistik hat den Stand vom 21. Oktober 2025; vergleichbare Empfängerzahlen für 2025 lagen bis Redaktionsschluss nicht vor. Die Meldung vom Freitag betrifft ausschließlich die Ausgaben.
Was die Städte fordern
Aus den Kommunen kommt dazu seit Monaten dieselbe Forderung. Der Deutsche Städtetag hat sie bereits am 22. April 2026 in einer Pressemeldung formuliert: „Wir fordern, dass die Eigenanteile in der Pflege wirksam begrenzt werden. Langfristig muss die Pflegeversicherung zu einer Vollversicherung ausgebaut werden“, erklärte Hauptgeschäftsführer Christian Schuchardt. Die Städte dürften „nicht länger Ausfallbürgen eines unterfinanzierten Systems sein“. Der Verband beziffert den Anstieg der Ausgaben für Hilfe zur Pflege zwischen 2014 und 2024 auf 51 Prozent.
Am Freitag, dem Tag der neuen Zahlen, bekräftigte Städtetagspräsident Burkhard Jung die Forderung. In einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur, über das mehrere Medien am selben Tag berichteten, sagte der Leipziger Oberbürgermeister nach dieser Wiedergabe, mit einem Umbau zur Vollversicherung würden „Menschen, die ihr Leben lang hart gearbeitet haben, nicht mehr wegen der Pflegekosten in die Sozialhilfe fallen“. Als Zwischenschritt nannte er demnach einen einkommensabhängig gestaffelten Deckel für die Eigenanteile. Eine eigene Mitteilung des Städtetags zu diesen Äußerungen lag bis Redaktionsschluss nicht vor; die Wiedergabe stützt sich daher auf die Agenturberichterstattung.
Die kommunale Finanzlage, auf die sich beide Aussagen beziehen, ist unabhängig von der Pflege angespannt – NETZ-TRENDS hat das am Beispiel des Stuttgarter Haushalts beschrieben.
Was die Zahlen nicht hergeben
- Das Statistische Bundesamt nennt für den Anstieg der Hilfe zur Pflege keine Ursache. Den Zusammenhang zwischen steigenden Eigenanteilen und steigenden Sozialhilfeausgaben stellt der Deutsche Städtetag her, nicht die amtliche Statistik.
- Wie viel des Zuwachses auf mehr Fälle und wie viel auf höhere Beträge je Fall entfällt, lässt sich aus der Ausgabenmeldung nicht ablesen. Die Empfängerzahlen für 2025 fehlen noch.
- Die Meldung erfasst ausschließlich Leistungen nach dem SGB XII. Das Bürgergeld nach dem SGB II und die Eingliederungshilfe nach dem SGB IX zählen seit 2020 nicht mehr zur Sozialhilfe und stecken nicht in den 21,5 Milliarden Euro.
Was der Bund plant – und was noch nicht entschieden ist
Eine Reform ist auf dem Weg, aber nicht beschlossen. Das deutsche Bundesministerium für Gesundheit führt das Pflegeneuordnungsgesetz mit einem Referentenentwurf vom 5. Juni 2026 als laufendes Verfahren. Ziel sei es, „die Finanzen der Pflegeversicherung“ zu stabilisieren und „die Versorgung der Menschen“ zu verbessern. Ein Kabinettsbeschluss ist auf der Seite des Ministeriums nicht ausgewiesen; ohne ihn beginnt das parlamentarische Verfahren im deutschen Bundestag nicht.
Für Betroffene ist damit offen, was den Ausschlag gibt: eine Begrenzung der Eigenanteile, wie sie die Kommunen fordern, eine Umschichtung innerhalb der Pflegeversicherung – oder eine Kombination. Solange nichts entschieden ist, bleibt die Rechenlogik unverändert: Was die Pflegeversicherung nicht zahlt, zahlen die Pflegebedürftigen; was die Pflegebedürftigen nicht zahlen können, zahlt das Sozialamt.
Österreich und die Schweiz beantworten die Frage anders
Dass diese Reihenfolge zwingend wäre, lässt sich am Blick über die Grenze bezweifeln. In Österreich ist der sogenannte Pflegeregress abgeschafft: Nach § 330a des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes ist der Zugriff auf das Vermögen von Menschen, die in einer stationären Pflegeeinrichtung aufgenommen wurden, seit dem 1. Jänner 2018 ausgeschlossen. Der österreichische Verfassungsgerichtshof stellte in seiner Entscheidung vom 10. Oktober 2018 fest, ein solcher Zugriff sei „jedenfalls unzulässig“ – und zwar auch dann, wenn er auf einem vor 2018 rechtskräftig gewordenen Bescheid beruht.
In der Schweiz übernehmen die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV die Lücke zwischen Rente und Heimkosten. Sie werden von den Kantonen ausgerichtet und sind ebenfalls bedarfsabhängig – die Prüfung von Einkommen und Vermögen entfällt dort also nicht, sie findet nur innerhalb des Sozialversicherungssystems statt und nicht in der Sozialhilfe. Wie unterschiedlich sich die Lebenshaltungskosten im deutschsprachigen Raum zuletzt entwickelt haben, hat NETZ-TRENDS am Vergleich der Juli-Inflation in Österreich und Deutschland gezeigt.
Was als Nächstes ansteht
Drei Termine sind absehbar. Der Verband der Ersatzkassen weist die Eigenanteile regelmäßig zu Stichtagen aus; der jüngste war der 1. Juli 2026. Das Statistische Bundesamt veröffentlicht die Sozialhilfeausgaben eines Jahres nach dem bisherigen Rhythmus im August des Folgejahres – die Zahlen für 2026 also voraussichtlich im August 2027. Und das Pflegeneuordnungsgesetz muss das Kabinett passieren, bevor Bundestag und Bundesrat darüber beraten können.
Bis dahin gilt die Zahl vom Freitag: 6,0 Milliarden Euro, 27,8 Prozent der deutschen Sozialhilfe, dritter Anstieg in Folge.
Haben Sie erlebt, wie Rente und Erspartes für einen Heimplatz nicht mehr gereicht haben – und wie das Sozialamt darauf reagiert hat? Schreiben Sie uns Ihre Meinung gerne in die Kommentare.
Quellen
- Statistisches Bundesamt: Pressemitteilung Nr. 300 vom 21. August 2026, „Ausgaben für Sozialhilfe im Jahr 2025 um 6,1 % gestiegen“, veröffentlicht um 8 Uhr
- Statistisches Bundesamt: Pressemitteilung Nr. 303 vom 18. August 2025 mit den Vergleichswerten für das Jahr 2024 sowie Pressemitteilung Nr. 295 vom 2. August 2024 für das Jahr 2023
- Statistisches Bundesamt: Statistik „Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zur Pflege“, Berichtsjahr 2024, Stand 21. Oktober 2025
- Verband der Ersatzkassen: Pressemitteilung vom 14. Juli 2026 zu den Eigenanteilen in der stationären Pflege, Stichtag 1. Juli 2026
- Deutscher Städtetag: Pressemeldung vom 22. April 2026, „Pflegereform darf Kommunen nicht weiter belasten“
- Deutscher Städtetag: Äußerungen von Präsident Burkhard Jung in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur vom 21. August 2026, wiedergegeben nach der Agenturmeldung
- Bundesministerium für Gesundheit: Verfahrensseite zum Pflegeneuordnungsgesetz mit dem Referentenentwurf vom 5. Juni 2026
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Informationen zum Angehörigen-Entlastungsgesetz
- Verfassungsgerichtshof der Republik Österreich: Mitteilung zur Entscheidung vom 10. Oktober 2018 zum Pflegeregress
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