Schon vor bald fünf Jahren geisterte die Geschichte um die Welt, die weltgrößte Internet-Suchmaschine Google wolle alle Bücher dieser Welt einfach einscannen und digital vertreiben. Dabei stellte sich Google auf die einfache Formel: Alle Bücher, die nicht in den USA im Buchhandel erhältlich sind, gelten als „vergriffen“. Das bedeutete für die Hunderten deutschen Buchverlage: Fast alle Bücher waren in den USA scheinbar vergriffen und durften aus Sicht von Google deshalb eingescannt und digital vertrieben und verkauft werden. „Ähnlich ging Google in den USA vor. Das Ziel: So sollte die größte digitale Buchwelt aufgebaut werden“, sagt ein Anwalt mit Schwerpunkt Urheberrecht zu netz-trends.de.

Dass das für Ärger in der Verlegerzunft führen musste, war klar. Die Buchverleger sahen erhebliche Verletzungen ihrer Urheberrechte und sprachen von illegalen Aktionen auf Seiten von Google. Dabei berief sich Google darauf, man würde einen großen Dienst an der Allgemeinheit vollbringen, indem man das Wissen der Welt endlich weltweit digitalisiere und auch distribuieren.

Nun erreichte Google nach sieben langen quälenden Jahren mit auch gerichtlichen Auseinandersetzungen eine Einigung mit dem US-Buchverleger-Verband. Die jetzt erzielte Einigung mit der „Association of American Publishers“ sieht vor, dass die Buchverleger in jedem Fall ein Mitspracherecht haben, ob oder ob nicht ihre Werke über Google digital verbreitet werden, beziehungsweise verkauft werden dürfen. Google hat endlich zugesagt, alle E-Books zu entfernen, sollte ein Buchverlag dieses wünschen.

Immerhin erhält Google aber das Recht letztlich doch alle Bücher zu digitalisieren, solange nicht aktiv dagegen vorgegangen wird von Seiten der Verlage. Ähnlich sieht es bislang in Deutschland aus. Wie viel Google für die jetzt außergerichtlich erzielte Einigung an die Verlage in den USA bezahlt hat ist nicht klar. Es dürften aber weit über 100 Mio. US-Dollar sein nach Schätzungen von Branchenkennern.

David Drummond der „Google chief legal officer“ sagte in einem Statement, die jetzt mit dem amerikanischen Verlegerverband erzielte Einigung sei für Google wichtig, da man nun mit dem Ziel, die weltgrößte digitale Buch-Bibliothek aufzubauen, fortfahren könne.

+Bertelsmann scheint mit Random House nicht dabei zu sein

Insgesamt haben sich fünf der größten US-Verlage auf die Einigung mit Google eingelassen: McGraw-Hill Companies, Inc., Pearson Education, Inc., Penguin Group (USA) Inc., John Wiley & Sons, Inc. und Simon & Schuster, Inc. Interessant: Die Bertelsmann-Tochter Random House scheint nicht mit von der Partie zu sein, obwohl Random House auch einer der größten amerikanischen Buchverlage ist.

Doch noch ist Google im Streit mit den Buch-Verwertungsrechten nicht über den Berg. Es steht immer noch eine Einigung oder Nicht-Einigung mit der „Author’s Guild“ aus – einer Vereinigung von Schriftstellern. Auch sie sehen durch die massenhafte Digitalisierung der Bücher ohne die Einwilligung der Buchautoren eine erhebliche Urheberrechtsverletzung.

Da erst kürzlich ein US-Gericht (U.S. Circuit Court Judge Denny Chin) entschieden hat, auch eine Sammelklage gegen Google von den Autoren zuzulassen, wird dieser Konflikt noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Eine Einigung ist bislang jedenfalls nicht in Sicht.

Bislang deutete das Gericht jedenfalls bereits die Marschrichtung für beide Streit-Parteien an: Es dürften auch nach einer möglichen Einigung keine Nachteile für Dritte Parteien entstehen, es müsse also auf jeden Fall der Wettbewerb aufrecht erhalten bleiben.

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