Seit dem 21. Oktober prüft Brüssel drei Punkte, ein Verstoß ist nicht festgestellt – was Reisende bei der Buchung beachten können

Das Wichtigste in Kürze

  • Die EU-Kommission prüft nach dem Digital Services Act (DSA) drei Punkte: betrügerische Angebote, Phishing mit Reservierungs- und Gastdaten sowie bezahlte Platzierungen ohne klare Werbekennzeichnung.
  • Es ist ein Prüfverfahren: Die Kommission spricht von einem möglichen Verstoß, festgestellt ist keiner.
  • Konkrete Fristen, Zahlen oder Bußgeldhöhen nennt die Kommissionsseite zum Verfahren nicht.
  • Unabhängig vom Ausgang gilt: Zahlungsdaten nur im eigenen Booking.com-Konto eingeben und die Adresszeile prüfen.

Die EU-Kommission hat am 21. Oktober 2026 ein förmliches Verfahren gegen Booking.com eröffnet. Sie prüft, ob die Plattform Betrug mit falschen Angeboten und Phishing ausreichend eindämmt.

Rechtsgrundlage ist der Digital Services Act (DSA), das europäische Gesetz über digitale Dienste. Nach Darstellung der Kommission geht es um die Frage, ob Booking.com Risiken durch betrügerische Angebote und Phishing nicht sorgfältig genug bewertet oder nicht wirksam verringert hat.

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Für Reisende in Deutschland ist das Verfahren kein Grund, Buchungen zu stornieren. Es ist aber ein Anlass, die eigenen Gewohnheiten beim Buchen und beim Lesen von Nachrichten der Unterkunft zu prüfen.

Was die Kommission prüft

Die Kommissionsseite nennt drei Prüfpunkte. Sie stehen im Verfahren als mögliche Verstöße gegen den DSA im Raum, nicht als erwiesene.

Prüfpunkt Worum es geht
1. Angebote Betrügerische und nicht regelkonforme Angebote auf der Plattform
2. Phishing Betrugsversuche, die Reservierungs- und Gastdaten ausnutzen
3. Werbung Bezahlte, hervorgehobene Angebote, die womöglich nicht klar als Werbung erkennbar sind
Quelle: Europäische Kommission, Mitteilung vom 21. Oktober 2026, Zusammenfassung der Redaktion.

Der dritte Punkt betrifft jeden, der Unterkünfte vergleicht. Wer in der Ergebnisliste weit oben landet, kann dafür bezahlt haben. Nach dem DSA müssen Plattformen Werbung klar als solche kennzeichnen, so beschreibt es die Kommission auf ihrer Übersichtsseite zu den Nutzerrechten.

Was ein förmliches Verfahren bedeutet

Die Eröffnung ist keine Feststellung eines Verstoßes. Die Kommission formuliert ausdrücklich, Booking.com „may have breached“ den DSA, also möglicherweise verstoßen habe.

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Zuständig ist Brüssel, weil Booking.com B.V. als sehr große Online-Plattform gilt. Die Kommission führt das Unternehmen seit dem 25. April 2023 in ihrer Liste der benannten Plattformen und gibt dafür mehr als 45 Millionen durchschnittlich monatlich aktive Nutzende an. Für die zusätzlichen Pflichten dieser Plattformen ist laut Kommission vor allem sie selbst zuständig, für die übrigen Pflichten die nationalen Koordinatoren der Mitgliedstaaten.

Was offen bleibt: Zu Fristen, Zahlen und möglichen Geldbußen enthält die ausgewertete Kommissionsseite keine Angaben. Eine Stellungnahme von Booking.com lag den ausgewerteten Primärquellen nicht bei. Wir haben sie deshalb nicht wiedergegeben.

Welche Rechte Nutzende nach dem DSA haben

Unabhängig vom Verfahren nennt die Kommission eine Reihe von Rechten gegenüber Plattformen. Für Buchungsportale sind vor allem diese relevant:

  • Melden: Rechtswidrige Inhalte lassen sich über die Meldefunktion der Plattform anzeigen (Artikel 16 DSA).
  • Beschweren: Gegen Moderationsentscheidungen gibt es eine interne Beschwerde (Artikel 20) und eine außergerichtliche Streitbeilegung (Artikel 21).
  • Aufsicht: Bei vermuteten Verstößen kann man sich an den nationalen Koordinator für digitale Dienste wenden (Artikel 53).
  • Schadensersatz: Vor einem nationalen Gericht ist Schadensersatz von einer Plattform möglich (Artikel 54).

Das ist eine Übersicht der Kommission, keine Rechtsberatung. Wer einen konkreten Schaden hat, sollte sich zusätzlich an die Verbraucherzentrale oder eine Anwältin oder einen Anwalt wenden.

Die Masche: Fake-Nachricht nach der Buchung

Wie Phishing rund um Buchungsportale aussehen kann, hat die Verbraucherzentrale Niedersachsen am 10. Juni 2025 beschrieben. Kurz vor der Reise erhalten Gäste demnach eine scheinbar offizielle Nachricht über den Chat der Booking.com-App, angeblich von der Unterkunft. Sie kündigt eine Kreditkartenprüfung an und führt über einen Link auf eine gefälschte Seite, auf der die Kartendaten erneut eingegeben werden sollen. In einem geschilderten Fall wurden 200 Euro abgebucht.

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Wichtig zur Einordnung: Die Warnung stammt aus dem Vorjahr und gehört nicht zu den Unterlagen der Kommission. Sie zeigt nur, wie ein solcher Betrug nach Angaben der Verbraucherzentrale abläuft.

Checkliste für Buchung und Reise

Das empfiehlt die Verbraucherzentrale Niedersachsen

  • Zahlungs- und persönliche Daten nie außerhalb des eigenen Booking.com-Kontos eingeben.
  • Die Adresszeile prüfen: Zwischen dem Punkt und dem ersten Schrägstrich muss „booking.com“ stehen.
  • Misstrauisch werden, wenn die Zahlungsdaten erneut verlangt werden, und im Zweifel bei Plattform oder Unterkunft nachfragen.
  • Auf unpersönliche Anrede, Zeitdruck („innerhalb weniger Stunden“) und auffällige Formulierungen achten.
  • Bei Schaden die Karte sofort sperren lassen, in Deutschland unter 116 116, und unberechtigte Abbuchungen der Bank melden.

Auffällige Nachrichten sollten Gäste zusätzlich der Plattform melden. Ähnliche Betrugsmaschen gibt es auch außerhalb des Reisemarkts, etwa mit gefälschten Mails im Namen von Behörden, wie die Warnung der BaFin zeigt.

Häufige Fragen

Hat die EU-Kommission einen Verstoß von Booking.com festgestellt?

Nein. Sie hat am 21. Oktober 2026 ein Verfahren eröffnet und spricht von einem möglichen Verstoß gegen den Digital Services Act.

Worum geht es in dem Verfahren?

Um betrügerische Angebote, Phishing mit Reservierungs- und Gastdaten und bezahlte Platzierungen, die womöglich nicht klar als Werbung erkennbar sind.

Muss ich eine Buchung bei Booking.com jetzt stornieren?

Die ausgewertete Kommissionsmitteilung enthält keine Aufforderung dazu. Sinnvoll ist, Zahlungsdaten nur im eigenen Konto einzugeben und Nachrichten kritisch zu prüfen.

Was tun, wenn Geld abgebucht wurde?

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät, die Karte sofort zu sperren, in Deutschland über die Nummer 116 116, und die Abbuchung umgehend der Bank oder dem Kartenherausgeber zu melden.

Welche Erfahrungen haben Sie mit Nachrichten von Unterkünften nach einer Online-Buchung gemacht? Schreiben Sie uns Ihre Meinung gerne in die Kommentare.

Quellen

Transparenzhinweis: Bei Recherche, Strukturierung und Erstellung dieses Beitrags kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die verwendeten Quellen sind im Artikel aufgeführt. Die Veröffentlichung erfolgt erst nach manueller redaktioneller Freigabe.

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