Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) verspricht ab 2027 zehn Milliarden Euro Entlastung – wer aber noch Handwerker beauftragt, sollte die Rechnung besser noch 2026 bezahlen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Kabinett hat am 2. September 2026 den Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 beschlossen; der Bundesrat nahm am 16. Oktober 2026 Stellung, der Bundestag muss noch final entscheiden.
  • Der Grundfreibetrag soll von aktuell 12.348 Euro auf 12.564 Euro (2027) und 12.900 Euro (2028) steigen, Kinderfreibetrag und Kindergeld ebenfalls.
  • Gegenfinanziert wird unter anderem über eine früher greifende Reichensteuer und eine neue Zusatzsteuer ab 280.000 Euro Jahreseinkommen.
  • Wer Handwerkerleistungen von der Steuer absetzt, verliert ab 2027 Vorteile: Die Absetzbarkeit sinkt von 20 auf 15 Prozent, der Höchstbetrag von 1.200 auf 900 Euro.

Die Bundesregierung will Familien und mittlere Einkommen ab 2027 um zehn Milliarden Euro entlasten. Wer aber noch Handwerkerrechnungen plant, sollte sie 2026 zahlen – danach sinkt der Steuervorteil.

Der Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 betrifft praktisch alle Steuerzahler in Deutschland: höhere Freibeträge auf der einen Seite, eine frühere Reichensteuer und gekürzte Absetzmöglichkeiten auf der anderen. Das Kabinett hat die Reform am 2. September 2026 beschlossen, seither läuft das parlamentarische Verfahren.

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Endgültig beschlossen ist noch nichts: Der Bundesrat hat am 16. Oktober 2026 in seiner Stellungnahme eigene Änderungswünsche eingebracht, etwa bei den Zuschlägen für Sonn- und Feiertagsarbeit. Die Zahlen aus dem Regierungsentwurf gelten deshalb vorbehaltlich der weiteren Beratungen im Bundestag.

Was der Entwurf für 2027 und 2028 vorsieht

Der Grundfreibetrag soll von aktuell 12.348 Euro auf 12.564 Euro im Jahr 2027 und 12.900 Euro im Jahr 2028 steigen. Der Kinderfreibetrag erhöht sich von 9.756 auf 10.056 Euro (2027) und 10.236 Euro (2028), das Kindergeld von 259 auf 267 Euro und ab 2028 auf 272 Euro pro Kind und Monat. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag steigt von 1.230 auf 1.430 Euro. Finanziert wird das unter anderem dadurch, dass der Reichensteuersatz von 45 Prozent schon ab 250.000 Euro zu versteuerndem Einkommen greift und eine neue Steuer von 47 Prozent ab 280.000 Euro hinzukommt.

„Wir entlasten die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land um zehn Milliarden Euro.“

Lars Klingbeil, Bundesfinanzminister (SPD), Rede im Deutschen Bundestag am 8. Oktober 2026

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Laut Bundesregierung soll eine Familie mit zwei mittleren Einkommen und zwei Kindern dadurch 2028 insgesamt mehr als 600 Euro im Jahr zusätzlich haben.

Handwerkerbonus: Warum sich 2026 noch mehr lohnt

Für Eigentümer und Mieter, die Handwerker beauftragen, bringt der Entwurf eine Kürzung statt einer Entlastung. Von den reinen Arbeitskosten einer Handwerkerrechnung lassen sich aktuell 20 Prozent direkt von der Steuerschuld abziehen, maximal 1.200 Euro im Jahr. Ab 2027 sollen es nur noch 15 Prozent sein, maximal 900 Euro. Für die Steuerermäßigung zählt laut geltendem Recht das Jahr der Zahlung, nicht das Jahr der Rechnung oder der Auftragserteilung.

Modellrechnung: 2026 gegen 2027

  • Annahme: reine Arbeitskosten einer Handwerkerrechnung, Material zählt nicht mit.
  • Bei 3.000 Euro Arbeitskosten: 600 Euro Steuerersparnis 2026, nur noch 450 Euro ab 2027 – Differenz 150 Euro.
  • Bei 6.000 Euro Arbeitskosten: 1.200 Euro Steuerersparnis 2026 (Höchstbetrag), nur noch 900 Euro ab 2027 – Differenz 300 Euro.

Eigene Modellrechnung von NETZ-TRENDS auf Basis der aktuell geltenden und der im Regierungsentwurf vorgesehenen Prozentsätze, keine Steuerberatung im Einzelfall.

Checkliste für Handwerkerleistungen

  • Für den Abzug zählt das Zahlungsdatum – eine 2026 beglichene Rechnung sichert noch die höheren 20 Prozent.
  • Nur unbare Zahlung wird anerkannt, Barzahlung schließt die Steuerermäßigung aus.
  • Nur Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten zählen, nicht die verbauten Materialkosten.
  • Rechnung und Zahlungsbeleg für die Steuererklärung aufbewahren.
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Die übrigen Neuerungen aus dem Entwurf – etwa der auf 75 Euro angehobene Stundenlohn-Grenzwert für steuerfreie Sonn- und Feiertagszuschläge oder der von 2 auf 5 Prozent steigende Pauschsteuersatz für Minijobs – betreffen vor allem Arbeitgeber und Beschäftigte mit Zuschlägen, nicht die breite Masse der Steuerzahler.

Häufige Fragen

Ist die Einkommensteuerreform 2027 schon beschlossene Sache?

Nein. Das Kabinett hat den Entwurf beschlossen, der Bundesrat hat Stellung genommen, doch der Bundestag muss noch final zustimmen. Einzelne Zahlen können sich im weiteren Verfahren noch ändern.

Ab wann soll die Kürzung beim Handwerkerbonus gelten?

Laut Entwurf ab dem Steuerjahr 2027. Entscheidend ist das Jahr der Zahlung: Wer eine Handwerkerrechnung noch 2026 bezahlt, sichert sich die aktuell höheren 20 Prozent.

Wie viel mehr bleibt einer Familie laut Regierung ab 2027 netto übrig?

Die Bundesregierung nennt für eine Familie mit zwei mittleren Einkommen und zwei Kindern eine Entlastung von mehr als 600 Euro im Jahr 2028 – zusätzlich zur Wirkung bereits 2027.

Quellen und Stand

Recherche- und Datenstand: 4. November 2026.

Transparenz: Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz recherchiert und formuliert und ist zur menschlichen redaktionellen Prüfung vorgesehen.

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