Während der deutsche Bundestag über einen sinkenden Milliarden-Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten berät, kennt die Schweiz einen solchen Bundeszuschuss gar nicht: Die ElCom meldet für 2027 einen leicht steigenden Netztarif – und trotzdem einen um rund 4 Prozent tieferen Gesamtpreis.
Das Wichtigste in Kürze
- Der deutsche Bundestag hat am 6. November 2026 Sachverständige zu einem auf 5,53 Milliarden Euro sinkenden Bundeszuschuss zu den deutschen Übertragungsnetzkosten angehört; ohne Rechtssicherheit bis zum 7. Dezember 2026 drohen höhere deutsche Netzentgelte.
- Einen solchen Bundeszuschuss zu den Netzkosten kennt die Schweiz nicht: Netztarife werden kostenbasiert pro Netzbetreiber kalkuliert und von der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) veröffentlicht und geprüft, nicht vom Bund subventioniert.
- Für 2027 steigt der Schweizer Netztarif für einen Musterhaushalt (ElCom-Kategorie H4, 4’500 kWh/Jahr) leicht von 10,73 auf 10,94 Rappen pro Kilowattstunde – der Gesamtpreis sinkt trotzdem um rund 4 Prozent auf 26,5 Rappen/kWh, weil die Energiekosten stärker fallen.
- Anders als in Deutschland können Schweizer Haushalte den Stromlieferanten meist nicht frei wählen: Das Recht auf freie Wahl gilt erst ab einem Jahresverbrauch von 100’000 Kilowattstunden.
Der deutsche Bundestag streitet über einen sinkenden Zuschuss zu den Stromnetzkosten – die Schweiz kennt einen solchen Bundeszuschuss gar nicht. Die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) legt für 2027 eigene Zahlen vor.
Die Schweiz ist kein EU-Mitglied: Weder das deutsche Energiewirtschaftsgesetz noch EU-Regeln zu Netzentgelten gelten hier automatisch. Ein eigenes Stromabkommen zwischen der Schweiz und der EU ist Teil des Pakets «Bilaterale III» und bis November 2026 noch nicht in Kraft getreten. Für die Schweizer Netztarife 2027 gilt deshalb ausschliesslich das Stromversorgungsgesetz (StromVG) mit der ElCom als Aufsichtsbehörde.
Die deutsche Debatte: Bundeszuschuss sinkt 2027
Der Wirtschaftsausschuss des deutschen Bundestags hat am 6. November 2026 Sachverständige zum Gesetzentwurf über den Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für 2027 bis 2029 angehört (Bundestags-Drucksache 21/8236). Der deutsche Bund übernimmt damit einen Teil der Kosten für die vier grossen deutschen Übertragungsnetze, damit sie nicht vollständig über die Netzentgelte an Haushalte weitergereicht werden. Für 2027 soll der Zuschuss rund 5,53 Milliarden Euro betragen, nach 6,5 Milliarden Euro 2026 – ein Rückgang um etwa 15 Prozent. Bleibt bis zum 7. Dezember 2026 unklar, ob das Gesetz rechtzeitig Rechtssicherheit schafft, rechnen die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber nach eigenen Angaben mit höheren Entgelten als den vorläufig angekündigten 3,54 Euro-Cent pro Kilowattstunde.
Ein solches Modell – ein jährlicher Bundeszuschuss aus einem zentralen Fonds, der die Netzentgelte dämpft – existiert in der Schweiz nicht. Das ist kein Zufall, sondern folgt aus einem grundlegend anderen System.
Wie Netzentgelte in der Schweiz funktionieren
In der Schweiz legt nicht der Bund die Netzkosten fest, sondern jeder der rund 580 Netzbetreiber kalkuliert seinen eigenen Netztarif auf Basis der anrechenbaren Kosten für Bau, Betrieb und Kapitalverzinsung seines Netzes. Die ElCom genehmigt diese Tarife nicht im Voraus, veröffentlicht sie aber, prüft sie im Nachhinein auf Einhaltung des Gesetzes und kann bei begründetem Verdacht Preissenkungen anordnen. Netzbetreiber mussten ihre Tarife für 2027 bis zum 31. August 2026 der ElCom melden.
Eine zentrale Grösse dabei ist der sogenannte WACC (gewichteter durchschnittlicher Kapitalkostensatz), mit dem die ElCom die zulässige Kapitalverzinsung der Netzbetreiber festlegt. Er sank für 2027 von 3,43 auf 3,28 Prozent und senkte dadurch die schweizweiten Netzkosten um rund 34 Millionen Franken beziehungsweise etwa 0,06 Rappen pro Kilowattstunde. Ein Bundeszuschuss, der diese Kosten zusätzlich dämpft, ist im Schweizer System nicht vorgesehen – anrechenbare Netzkosten werden vollständig über die Netztarife gedeckt.
„Die Netztarife steigen für einen Haushalt (H4) um rund 2% an.“
Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom), Medienmitteilung vom 8. September 2026
Was Schweizer Haushalte 2027 zahlen
Für den ElCom-Musterhaushalt H4 (4’500 Kilowattstunden Jahresverbrauch, 5-Zimmer-Wohnung) sinkt der Gesamttarif 2027 im schweizweiten Median um rund 4 Prozent auf 26,5 Rappen pro Kilowattstunde – das entspricht einer Jahresrechnung von 1’194 Franken, 53 Franken weniger als 2026. Der Rückgang kommt jedoch nicht vom Netztarif, sondern vom Energietarif:
| Preisbestandteil (H4, 4’500 kWh/Jahr) | 2026 | 2027 |
|---|---|---|
| Energietarif | 12,11 Rp./kWh | 11,35 Rp./kWh |
| Netztarif | 10,73 Rp./kWh | 10,94 Rp./kWh |
| Messtarif | 74.40 Fr./Jahr | 78.48 Fr./Jahr |
| Stromreserve | 0,41 Rp./kWh | 0,17 Rp./kWh |
| Gesamttarif (Median) | ~27,7 Rp./kWh | 26,5 Rp./kWh |
Quelle der Zahlen: Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom), Medienmitteilung „Leicht sinkende Strompreise 2027“, 8. September 2026. Schweizweite Medianwerte für die Verbrauchskategorie H4, Stand der Tarifmeldungen 7. September 2026.
Modellrechnung: Was der steigende Netztarif für einen H4-Haushalt bedeutet
- Netztarif 2026: 10,73 Rappen/kWh
- Netztarif 2027: 10,94 Rappen/kWh
- Jahresverbrauch H4: 4’500 kWh
Rechenweg: 0,21 Rappen mal 4’500 Kilowattstunden ergeben rund 9.45 Franken mehr allein für die Netznutzung im Jahr 2027. Weil der Energietarif im selben Zeitraum um rund 0,76 Rappen pro Kilowattstunde sinkt (34.20 Franken weniger auf 4’500 kWh), fällt die Jahresrechnung insgesamt trotzdem um rund 53 Franken – die Differenz zur ElCom-Zahl ergibt sich aus weiteren kleineren Preisbestandteilen wie Messtarif und Abgaben.
Die ElCom weist ausdrücklich darauf hin, dass sie die Tarife nur veröffentlicht, nicht genehmigt: Netzbetreiber müssen ihre Preisänderungen gegenüber Kundinnen und Kunden selbst begründen. Eine Stichprobenprüfung der ElCom vom 3. September 2026 ergab, dass die Begründungen vieler Netzbetreiber dafür «oft unklar» ausfielen – ein Befund, den die Behörde weiter beobachten will.
Die wichtigsten Unterschiede zu Deutschland
Drei Unterschiede zum deutschen System prägen die Schweizer Situation für 2027:
- Keine Bundesförderung der Netzkosten. Was in Deutschland der Klima- und Transformationsfonds leistet, kennt die Schweiz nicht – anrechenbare Netzkosten werden vollständig über die Tarife der einzelnen Netzbetreiber gedeckt.
- Keine freie Lieferantenwahl für Haushalte. In Deutschland können Verbraucherinnen und Verbraucher bei einer Preiserhöhung des Vertriebstarifs den Anbieter wechseln. In der Schweiz gilt das laut Art. 13 Abs. 1 StromVG nur für Endverbraucher ab 100’000 Kilowattstunden Jahresverbrauch – private Haushalte sind an die Grundversorgung ihres lokalen Netzbetreibers gebunden und können diesen nicht wechseln.
- Unterschiedliche Aufsicht. Während in Deutschland die Bundesnetzagentur die Erlösobergrenzen der Übertragungsnetzbetreiber genehmigt, veröffentlicht und prüft die ElCom die Schweizer Netztarife nachträglich, ohne sie vorab zu genehmigen.
Die ElCom stellt die Tarife aller rund 580 Netzbetreiber für 2027 auf ihrer Vergleichsplattform zur Verfügung. Dort lässt sich auch nachsehen, wie stark der eigene Netzbetreiber vom schweizweiten Median abweicht – regional reichen die Unterschiede laut Berichten über die ElCom-Daten von leicht sinkenden bis spürbar steigenden Tarifen, je nach Energiebeschaffungsstrategie und Netzstruktur des lokalen Betreibers.
Checkliste für Schweizer Haushalte
- Eigenen Netztarif 2027 auf strompreis.elcom.admin.ch nachschlagen – die Tarife aller Netzbetreiber sind dort einzeln einsehbar.
- Einen Anbieterwechsel wie in Deutschland gibt es für die meisten Haushalte nicht: Nur wer mindestens 100’000 Kilowattstunden pro Jahr verbraucht, darf den Lieferanten frei wählen.
- Die Tarife der Grundversorgung gelten jeweils für ein ganzes Kalenderjahr und dürfen während dieser Zeit nicht geändert werden.
- Wer selbst Strom produziert oder speichert (etwa mit einer Photovoltaikanlage), sollte prüfen, wie sich der steigende Netztarif auf die Rückliefervergütung des eigenen Netzbetreibers auswirkt.
Halten Sie das Schweizer System mit kostenbasierten Netztarifen für fairer als einen Bundeszuschuss wie in Deutschland, oder sollte der Bund auch hierzulande stärker eingreifen? Schreiben Sie uns Ihre Meinung gerne in die Kommentare.
Häufige Fragen
Gibt es in der Schweiz einen Bundeszuschuss zu den Netzkosten wie in Deutschland?
Nein. Die anrechenbaren Kosten der Schweizer Stromnetze werden vollständig über die Netztarife der einzelnen Netzbetreiber gedeckt. Ein zentraler Bundeszuschuss wie der deutsche Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten existiert nicht.
Wer legt die Netztarife in der Schweiz fest?
Jeder der rund 580 Netzbetreiber kalkuliert seinen Netztarif selbst auf Basis seiner anrechenbaren Kosten. Die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) veröffentlicht diese Tarife, genehmigt sie aber nicht im Voraus, sondern prüft sie nachträglich und kann bei Verstössen Preissenkungen anordnen.
Werden die Netzentgelte in der Schweiz 2027 teurer oder günstiger?
Der Netztarif selbst steigt 2027 im schweizweiten Median leicht von 10,73 auf 10,94 Rappen pro Kilowattstunde. Der Gesamtstrompreis sinkt trotzdem um rund 4 Prozent, weil der Energietarif stärker fällt als der Netztarif steigt.
Kann ich als Haushalt meinen Stromanbieter wechseln, um höhere Netztarife zu vermeiden?
In der Regel nein. Das Recht auf freie Lieferantenwahl gilt in der Schweiz laut Art. 13 Abs. 1 StromVG nur für Endverbraucher ab 100’000 Kilowattstunden Jahresverbrauch pro Verbrauchsstätte. Private Haushalte bleiben an die Grundversorgung ihres lokalen Netzbetreibers gebunden.
Quellen und Stand
- Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom): Medienmitteilung „Leicht sinkende Strompreise 2027“, 8. September 2026.
- Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom): Vergleichsplattform Strompreise, Stand der Tarifdaten 7. September 2026.
- Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom): Fragen und Antworten zu Netzzugang und Lieferantenwechsel.
- Bund: Stromversorgungsgesetz (StromVG), insbesondere Art. 13.
- Deutscher Bundestag: Textarchiv zur Anhörung über den Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten, 6. November 2026 (deutscher Vergleichsfall).
- Deutscher Bundestag, Ausschuss für Wirtschaft und Energie: Öffentliche Anhörung zu BT-Drucksache 21/8236.
Recherche- und Datenstand: 6. November 2026.
Transparenzhinweis: Bei Recherche, Strukturierung und Erstellung dieses Beitrags kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die verwendeten Quellen sind im Artikel aufgeführt. Die Veröffentlichung erfolgt erst nach manueller redaktioneller Freigabe. Länderfassung auf Basis eines Artikels von NETZ-TRENDS.de, für die Schweiz recherchiert.
Artikel teilen