Deutschland zwingt Vermieter bis Ende 2026 zu fernablesbaren Heizkostenzählern, sonst drohen Kürzungen – eine solche Pflicht und ein solches Kürzungsrecht kennt das Schweizer Recht nicht.
Das Wichtigste in Kürze
- In Deutschland müssen alte, nicht fernablesbare Heizkosten- und Warmwasserzähler bis 31. Dezember 2026 nachgerüstet werden, sonst dürfen Mieterinnen und Mieter die Heizkostenabrechnung um bis zu 21 Prozent kürzen.
- Die Schweiz ist kein EU-Mitglied und kennt keine Bundespflicht zur Fernablesbarkeit von Heizkostenzählern – weder im Energiegesetz noch in der Energieverordnung ist davon die Rede.
- Eine verbrauchsabhängige Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung (VHKA) ist zwar für Neubauten und grössere Sanierungen vorgeschrieben, die Nachrüstungspflicht für Altbauten ist aber Sache der Kantone – und uneinheitlich.
Deutsche Vermieter müssen bis Ende 2026 alte Heizkostenzähler fernablesbar machen, sonst dürfen Mieterinnen und Mieter die Abrechnung kürzen. In der Schweiz gibt es weder eine solche Bundesfrist noch ein vergleichbares Kürzungsrecht – die Regeln sind Sache der Kantone und deutlich lockerer.
Was in Deutschland bis Jahresende gilt
In Deutschland schreibt Paragraf 5 der Heizkostenverordnung vor, dass alte, nicht fernablesbare Heizkosten- und Warmwasserzähler in Gebäuden mit Zentralheizung bis zum 31. Dezember 2026 fernablesbar gemacht werden müssen. Verpassen Eigentümer diese Frist, dürfen Mieterinnen und Mieter nach Paragraf 12 der Heizkostenverordnung ihren Anteil an den Heizkosten kürzen – bis zu 21 Prozent, wenn mehrere Pflichten gleichzeitig verletzt werden. Grundlage ist eine EU-Richtlinie zur Energieeffizienz, die in Deutschland und in EU-Staaten wie Österreich in nationales Recht umgesetzt werden musste. Die Schweiz ist davon nicht betroffen, weil sie nicht EU-Mitglied ist.
Warum die Schweiz keine Bundespflicht zur Fernablesbarkeit kennt
Auf Bundesebene regelt die Energieverordnung (EnV), gestützt auf das Energiegesetz (EnG), dass Neubauten eine verbrauchsabhängige Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung (VHKA) erhalten müssen. Eine Pflicht zur Fernablesbarkeit der dafür nötigen Zähler oder Heizkostenverteiler kommt in der Energieverordnung nicht vor – auch nicht in der Verordnung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements über Wärmezähler vom 19. März 2006, die nur Eichung und Messgenauigkeit regelt. Weder das Bundesamt für Energie (BFE) noch die Energiedirektorenkonferenz (EnDK) nennen in ihren Publikationen einen Stichtag für eine Fernablese-Nachrüstung, wie ihn Deutschland und – mit 1. Jänner 2027 – auch Österreich kennen.
VHKA-Pflicht: Was auf Kantonsebene gilt
Die Pflicht zur verbrauchsabhängigen Abrechnung selbst ist in der Schweiz keine reine Bundessache: Sie greift laut dem Vollzugshilfe-Dokument der EnDK zu den Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) typischerweise bei Neubauten mit fünf oder mehr Wohneinheiten, bei einem vollständigen Ersatz der Heizungs- oder Warmwasseranlage sowie bei einer Sanierung, die mehr als 75 Prozent der wärmeübertragenden Gebäudehülle betrifft. Eine Nachrüstpflicht für bestehende Altbauten ohne solchen Anlass ist laut derselben Vollzugshilfe nur in einzelnen Kantonen vorgesehen – und mehrere Kantone haben eine solche Pflicht nach parlamentarischen Vorstössen inzwischen wieder abgeschafft. Welche Regeln im Einzelfall gelten, hängt deshalb vom Wohnkanton ab, nicht von einer schweizweiten Frist.
Kein Kürzungsrecht für Mieterinnen und Mieter
Der grösste Unterschied zu Deutschland zeigt sich bei den Folgen eines Verstosses. Das deutsche Kürzungsrecht aus Paragraf 12 Heizkostenverordnung hat im Schweizer Mietrecht keine Entsprechung: Weder das Obligationenrecht (Artikel 256 ff.) noch die Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) vom 9. Mai 1990 sehen eine automatische, prozentuale Kürzung vor, wenn eine Heizkostenabrechnung nicht verbrauchsabhängig oder nicht fernablesbar erstellt wird. Streit über die Abrechnung wird in der Schweiz grundsätzlich vor den ordentlichen Gerichten beziehungsweise den Schlichtungsbehörden für Miete ausgetragen – eine im Gesetz festgelegte Kürzung wie in Deutschland lässt sich aus den verfügbaren Quellen nicht belegen und wird hier deshalb nicht behauptet.
Checkliste für die Schweiz: Heizkostenabrechnung richtig einordnen
- Mieterinnen und Mieter: Prüfen, ob der Wohnkanton eine Nachrüstpflicht für bestehende Gebäude vorsieht – das ist nicht überall gleich geregelt.
- Mieterinnen und Mieter: Bei Zweifeln an der Abrechnung die kantonale Schlichtungsbehörde für Miete oder eine Mieterorganisation kontaktieren, statt auf ein pauschales Kürzungsrecht zu setzen – ein solches gibt es in der Schweiz nicht.
- Vermietende und Stockwerkeigentümergemeinschaften: Bei Neubauten, Heizungsersatz oder grösseren Sanierungen die VHKA-Pflicht gemäss den kantonalen MuKEn-Vorschriften einplanen.
- Alle: Beim BFE oder bei der kantonalen Energiefachstelle nachfragen, welche konkreten Fristen im eigenen Kanton gelten.
Häufige Fragen
Müssen Heizkostenzähler in der Schweiz fernablesbar sein?
Eine solche Bundespflicht gibt es nicht. Weder die Energieverordnung noch das Energiegesetz verlangen Fernablesbarkeit für Heizkostenzähler.
Gilt die deutsche Frist zum 31. Dezember 2026 auch in der Schweiz?
Nein. Die Schweiz ist nicht EU-Mitglied und muss die EU-Energieeffizienzrichtlinie, auf der die deutsche Frist beruht, nicht umsetzen.
Dürfen Schweizer Mieterinnen und Mieter die Heizkosten kürzen, wenn nicht verbrauchsabhängig abgerechnet wird?
Ein gesetzlich festgelegtes Kürzungsrecht wie in Deutschland gibt es nicht. Betroffene können sich an die kantonale Schlichtungsbehörde für Miete wenden.
Wer entscheidet, ob ein Gebäude in der Schweiz verbrauchsabhängig abrechnen muss?
Das hängt vom Kanton und vom Anlass ab – etwa Neubau, vollständiger Heizungsersatz oder eine Sanierung von mehr als 75 Prozent der Gebäudehülle laut den kantonalen MuKEn-Vorschriften.
Ihre Erfahrung: Wie wird in Ihrem Kanton und in Ihrer Liegenschaft die Heizkostenabrechnung gehandhabt? Schreiben Sie uns gerne in die Kommentare.
Quellen und Stand
- Heizkostenverordnung (Deutschland), Paragraf 5 (auf Deutsch, deutsche Quelle)
- Heizkostenverordnung (Deutschland), Paragraf 12 (auf Deutsch, deutsche Quelle)
- Bundesamt für Energie (BFE): Publikation zur verbrauchsabhängigen Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung (VHKA)
- Energiedirektorenkonferenz (EnDK): Vollzugshilfe VHKA zu den MuKEn 2014
Recherche- und Datenstand: 5. November 2026.
Transparenzhinweis: Bei Recherche, Strukturierung und Erstellung dieses Beitrags kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die verwendeten Quellen sind im Artikel aufgeführt. Die Veröffentlichung erfolgt erst nach manueller redaktioneller Freigabe. Länderfassung auf Basis eines Artikels von NETZ-TRENDS.de, für die Schweiz recherchiert.
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