Bei der Ausschreibung zum 1. Oktober 2026 wurden 288 Megawatt Solar- und 319 Megawatt Biomasseleistung in Deutschland bezuschlagt
Das Wichtigste in Kürze
- Dachsolaranlagen ab 1.001 Kilowatt Spitzenleistung bekommen im Schnitt 9,67 Cent je Kilowattstunde – fast unverändert gegenüber der Vorrunde im Juni (9,72 Cent).
- Neue Biomasseanlagen erhalten durchschnittlich 18,75 Cent je Kilowattstunde, fast doppelt so viel wie Solarstrom vom Dach.
- Die Bundesnetzagentur bezuschlagte 143 Solar- und 244 Biomasse-Gebote, Schwerpunkte liegen in Nordrhein-Westfalen, Hessen, Niedersachsen und Bayern.
Die Bundesnetzagentur hat die Ergebnisse der Solar- und Biomasse-Ausschreibung vom 1. Oktober 2026 veröffentlicht. Neue Dachsolaranlagen bekommen im Schnitt 9,67 Cent je Kilowattstunde, neue Biomasseanlagen 18,75 Cent.
Die Behörde mit Sitz in Bonn organisiert diese Ausschreibungen nach dem deutschen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG): Wer eine neue Solar- oder Biomasseanlage ohne feste gesetzliche Förderung bauen will, bietet einen Preis je Kilowattstunde, und die günstigsten Gebote bekommen den Zuschlag. Mitbieten dürfen bei Dachanlagen nur Projekte ab 1.001 Kilowatt Spitzenleistung, rund ein Megawatt – das sind in aller Regel große Gewerbe-, Industrie- oder Hallendächer, keine Einfamilienhäuser.
Für beide Technologien finden solche Ausschreibungsrunden mehrmals im Jahr statt. Die Ergebnisse legen fest, welchen Preis neue Anlagenbetreiber für 20 Jahre garantiert bekommen, wenn sie mehr Strom einspeisen, als sie selbst verbrauchen können.
Solarstrom vom Dach: 9,67 Cent je Kilowattstunde
Für die Solarrunde hatte die Bundesnetzagentur 296 Megawatt ausgeschrieben. Eingereicht wurden 177 Gebote mit insgesamt 347 Megawatt – deutlich mehr als in der Vorrunde im Juni 2026 mit 238 Megawatt. 34 Gebote mit 58 Megawatt schloss die Behörde aus, etwa wegen formaler Mängel oder zu hoher Preise.
Zugelassen und bezuschlagt wurden 143 Gebote mit 288 Megawatt. Die Zuschlagswerte lagen zwischen 8,50 und 10 Cent je Kilowattstunde, der mengengewichtete Durchschnitt bei 9,67 Cent – praktisch auf dem Niveau der Vorrunde (9,72 Cent). Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller erklärte laut der Mitteilung der Behörde, der Umfang der eingereichten Gebote sei gegenüber der Vorrunde deutlich gestiegen, und das ausgeschriebene Volumen habe damit annähernd gedeckt werden können.
Biomasse bleibt fast doppelt so teuer
Bei Biomasseanlagen schrieb die Bundesnetzagentur 617 Megawatt aus. Eingereicht wurden 328 Gebote mit 442 Megawatt – die Behörde stuft die Runde wie schon die vorherigen als unterzeichnet ein, es gab also weniger Gebote als ausgeschriebenes Volumen. Nach gesetzlichen Vorgaben durfte sie dennoch nur Zuschläge im Umfang von 80 Prozent der zugelassenen Gebote erteilen. 39 Gebote schloss sie aus, bezuschlagt wurden 244 Gebote mit 319 Megawatt.
Die Zuschlagswerte reichten von 13,95 bis 19,80 Cent je Kilowattstunde, im Durchschnitt 18,75 Cent – fast doppelt so viel wie bei Solarstrom vom Dach. 24 Prozent des bezuschlagten Volumens entfielen auf komplett neue Anlagen, 76 Prozent auf Bestandsanlagen, die eine Anschlussförderung beantragt hatten; der Anteil der Neuanlagen ist in den vergangenen Runden spürbar gestiegen. Müller zufolge lag das eingereichte Gebotsvolumen bei der Biomasse erneut unter dem ausgeschriebenen Volumen.
Wer überhaupt mitbieten darf
Für die meisten privaten Hausdächer ändert sich durch diese Ausschreibung nichts: Kleinere Solaranlagen auf Einfamilienhäusern erhalten weiterhin eine feste, gesetzlich geregelte Einspeisevergütung ohne Ausschreibungsverfahren. Die Ausschreibungspflicht betrifft nur Dachanlagen ab 1.001 Kilowatt Spitzenleistung – typischerweise Solarparks auf Lagerhallen, Supermarktdächern, Industriegebäuden oder großen landwirtschaftlichen Betrieben. Eine Ausnahme gilt für Bürgerenergiegesellschaften, die unter bestimmten Voraussetzungen nach Paragraf 22b Absatz 2 EEG auch ohne Ausschreibung gefördert werden können.
Bei Biomasse sind es vor allem Betriebe mit Biogas- oder Biomethananlagen, die sich um einen Zuschlag bewerben – oft landwirtschaftliche Betriebe, die Strom aus Gülle, Energiepflanzen oder Reststoffen erzeugen.
Regionale Schwerpunkte
Bei den Solarzuschlägen lag Nordrhein-Westfalen vorn, gefolgt von Hessen, Brandenburg, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz:
| Bundesland | Zugeschlagene Leistung | Anzahl Zuschläge |
|---|---|---|
| Nordrhein-Westfalen | 66 MW | 38 |
| Hessen | 30 MW | 11 |
| Brandenburg | 28 MW | 14 |
| Niedersachsen | 27 MW | 16 |
| Rheinland-Pfalz | 19 MW | 6 |
Quelle: Bundesnetzagentur, Ausschreibungsergebnisse Aufdach-Solar zum Gebotstermin 1. Oktober 2026.
Bei der Biomasse lag Niedersachsen vorn, vor Bayern, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen:
| Bundesland | Zugeschlagene Leistung | Anzahl Zuschläge |
|---|---|---|
| Niedersachsen | 85 MW | 66 |
| Bayern | 61 MW | 46 |
| Schleswig-Holstein | 40 MW | 21 |
| Nordrhein-Westfalen | 33 MW | 15 |
Quelle: Bundesnetzagentur, Ausschreibungsergebnisse Biomasse zum Gebotstermin 1. Oktober 2026.
Warum das auch die Stromkundschaft betrifft
Die Bundesnetzagentur nennt in ihrer Mitteilung keine unmittelbaren Folgen für private Stromkunden – zunächst betreffen die Zuschläge nur die Unternehmen und Betriebe, die sich beworben haben. Mittelbar hängt die gesamte Stromkundschaft trotzdem daran: Die zugesagten Vergütungen laufen über 20 Jahre und zählen zu den bundesweiten Förderkosten für erneuerbare Energien, über die regelmäßig politisch gestritten wird. Außerdem speist jede neue Anlage zusätzlichen, in Deutschland erzeugten Strom ins Netz ein – mit jeder Ausschreibungsrunde wächst damit auch die heimische Erzeugungskapazität aus Sonne und Biomasse.
Häufige Fragen
Gilt die neue Förderhöhe auch für das eigene Hausdach?
Nein. Die Ausschreibungspflicht gilt nur für Dachanlagen ab 1.001 Kilowatt Spitzenleistung, rund ein Megawatt. Kleinere Solaranlagen auf Einfamilienhäusern erhalten weiterhin eine feste, gesetzlich geregelte Einspeisevergütung ohne Ausschreibung.
Wie hoch waren die Zuschläge für Biomasse genau?
Sie lagen zwischen 13,95 und 19,80 Cent je Kilowattstunde, der mengengewichtete Durchschnitt bei 18,75 Cent – fast doppelt so viel wie der Durchschnitt bei Solarstrom vom Dach mit 9,67 Cent.
Wie oft schreibt die Bundesnetzagentur Solar- und Biomasseanlagen aus?
Mehrmals im Jahr. Die vorige Solarrunde vor der aktuellen fand im Juni 2026 statt und kam auf ein Gebotsvolumen von 238 Megawatt, deutlich weniger als die 347 Megawatt der Runde zum 1. Oktober 2026.
Was passiert mit den ausgeschlossenen Geboten?
Bei der Solarrunde wurden 34 Gebote mit 58 Megawatt nicht zugelassen, bei der Biomasse 39 Gebote. Die Bundesnetzagentur nennt in ihrer Mitteilung keine Aufschlüsselung der einzelnen Ausschlussgründe.
Sollte die Ausschreibungspflicht aus Ihrer Sicht auf kleinere Dachanlagen ausgeweitet werden, oder bremst das den Ausbau eher? Schreiben Sie uns Ihre Meinung gerne in die Kommentare.
Quellen und Stand
- Bundesnetzagentur: Pressemitteilung „Ergebnisse der Ausschreibungen für Aufdach-Solaranlagen und Biomasseanlagen zum 1. Oktober 2026“, 3. November 2026.
- Bundesnetzagentur: „Solaranlagen des zweiten Segments“, Teilnahmebedingungen der Ausschreibung.
Recherche- und Datenstand: 6. November 2026.
Transparenzhinweis: Bei Recherche, Strukturierung und Erstellung dieses Beitrags kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die verwendeten Quellen sind im Artikel aufgeführt. Die Veröffentlichung erfolgt erst nach manueller redaktioneller Freigabe.
Artikel teilen