Der neue Paragraf 24d im Energiewirtschaftsgesetz soll Strombezugskosten dämpfen – der Bundestag hört am 6. November dazu an

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Bundesregierung will den Bundeszuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für 2027 bis 2029 auf 5,525 Milliarden Euro pro Jahr festschreiben – rund 975 Millionen Euro oder 15 Prozent weniger als die 6,5 Milliarden Euro im Jahr 2026.
  • Rechtsgrundlage ist ein neuer Paragraf 24d im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Das Bundeskabinett hatte den Entwurf am 2. September 2026 beschlossen, seit dem 28. September 2026 liegt er als Bundestags-Drucksache 21/8236 vor.
  • Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hört am Freitag, 6. November 2026, von 8 bis 9 Uhr Verbände zu dem Gesetzentwurf an; die erste Lesung im Plenum hatte bereits am 8. Oktober 2026 stattgefunden.

Der Bundestag hört am Freitag zu einem Gesetzentwurf an, der ab 2027 weniger Bundesgeld für die Stromnetze vorsieht. Die vier Übertragungsnetzbetreiber sollen statt 6,5 nur noch 5,525 Milliarden Euro jährlich vom Bund erhalten.

Der Zuschuss soll die Entgelte dämpfen, die Übertragungsnetzbetreiber für Bau und Betrieb der Stromautobahnen verlangen – Kosten, die über die Stromrechnung an Haushalte und Unternehmen weitergereicht werden. Wie stark sich die Kürzung am Ende auf einzelne Rechnungen auswirkt, ist noch offen: Weder die Bundesregierung noch die Bundesnetzagentur haben dazu bislang einen Betrag in Cent pro Kilowattstunde genannt.

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Warum der Bund beim Zuschuss kürzt

Der Bund bezuschusst die Übertragungsnetzkosten bereits seit einigen Jahren, um die bundesweit einheitlichen Netzentgelte zu senken. Für 2026 standen dafür 6,5 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) bereit. Mit dem neuen Paragraf 24d EnWG soll diese Förderung für 2027 bis 2029 fortgeführt werden – allerdings auf einem niedrigeren Niveau von 5,525 Milliarden Euro pro Jahr, macht in Summe rund 16,6 Milliarden Euro für die drei Jahre.

Der Gesetzentwurf nennt als Zweck ausdrücklich, dass die Übertragungsnetzentgelte und darüber auch die Entgelte der Verteilnetze sinken sollen, damit die Strombezugskosten für Haushalte und Unternehmen insgesamt gedämpft werden. Als Hintergrund verweist die Begründung laut Bundestag zudem auf die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland sowie auf gestiegene Energiepreise infolge des Kriegs mit dem Iran.

Vom Kabinettsbeschluss zur Anhörung: der Zeitplan

Die Länder- und Verbändebeteiligung zu dem Vorhaben begann am 5. August 2026, Stellungnahmen konnten bis zum 13. August 2026 eingereicht werden. Das Bundeskabinett beschloss den Gesetzentwurf am 2. September 2026. Als Bundestags-Drucksache 21/8236 liegt er seit dem 28. September 2026 vor.

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Am 8. Oktober 2026 beriet der Bundestag den Entwurf rund 20 Minuten lang in erster Lesung und überwies ihn an den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Dieser Ausschuss hört nun am Freitag, 6. November 2026, von 8 bis 9 Uhr im Paul-Löbe-Haus (Sitzungssaal E.400) öffentlich Verbände zu den Drucksachen 21/8236 und 21/8826 an. Ein Termin für die abschließende zweite und dritte Lesung im Plenum war zum Redaktionsschluss dieses Beitrags noch nicht bekannt.

Was der Zuschuss laut Bundesregierung bewirken soll

In der Begründung des Gesetzentwurfs erklärt die Bundesregierung laut einem Bericht des Bundestags zur ersten Lesung, sie wolle mit der Fortschreibung des Zuschusses „ein wichtiges politisches Signal senden“ – auch wenn die Summe gegenüber 2026 sinkt. Im Plenum sprachen laut Bundestag unter anderem die Abgeordneten Josephine Ortleb (SPD), Andreas Lenz (CDU/CSU), Mathias Weiser (AfD), Jörg Cezanne (Die Linke) und Andrea Lindholz (CDU/CSU); weitere Reden wurden zu Protokoll gegeben.

„… dass die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland für den Gesetzgeber von hoher Bedeutung ist.“

Aus der Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung, Drucksache 21/8236, zitiert nach einem Bericht des Deutschen Bundestags zur ersten Lesung (8. Oktober 2026)

Das liest sich auch als Hinweis darauf, dass die niedrigere Zuschusshöhe im Vergleich zu 2026 eine Haushaltsentscheidung ist und keine reine Entlastungsmaßnahme – eine Einordnung dieser Redaktion, kein Zitat der Bundesregierung.

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Was die Kürzung in Zahlen bedeutet

Einordnung und Rechnung

  • Zuschuss 2026: 6,5 Milliarden Euro für die vier Übertragungsnetzbetreiber zusammen.
  • Geplanter Zuschuss 2027 bis 2029: jeweils 5,525 Milliarden Euro pro Jahr, macht rund 16,6 Milliarden Euro über drei Jahre.
  • Differenz zu 2026: 6,5 Mrd. € − 5,525 Mrd. € = 0,975 Mrd. €, also rund 975 Millionen Euro oder etwa 15 Prozent weniger pro Jahr.

Das ist eine Einordnung der im Gesetzentwurf genannten Beträge, keine Prognose für einzelne Stromrechnungen: Wie sich die geringere Entlastung auf die Netzentgelte der vier Übertragungsnetzbetreiber und darüber auf die Tarife einzelner Versorger verteilt, haben weder die Bundesregierung noch die Bundesnetzagentur bislang beziffert.

Zum Vergleich: Der ursprüngliche Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums vom 21. August 2026 sah dieselbe Fördersumme vor und sollte in zehn gleichen Jahresraten ausgezahlt werden. An dieser Grundstruktur hat sich bis zur Anhörung nichts geändert.

Was das für die Stromrechnung bedeutet – und was offen bleibt

Netzentgelte sind nach Angaben der Bundesnetzagentur ein eigener Bestandteil des Strompreises, den Lieferanten auf der Rechnung gesondert ausweisen und an die Netzbetreiber weiterleiten. Ihre Höhe unterscheidet sich regional, weil Verteilnetze von unterschiedlichen Unternehmen betrieben werden. Der Bundeszuschuss wirkt zunächst auf die bundesweit einheitliche Komponente der Übertragungsnetzentgelte – erst darüber, über mehrere Berechnungsschritte der Netzbetreiber und Lieferanten, kommt er auf der einzelnen Haushaltsrechnung an.

Für 2027 hat weder die Bundesregierung noch die Bundesnetzagentur beziffert, wie viele Cent pro Kilowattstunde oder Euro pro Haushalt die niedrigere Zuschusshöhe gegenüber 2026 ausmacht. Das hängt von der Kalkulation ab, mit der die vier Übertragungsnetzbetreiber ihre endgültigen Entgelte für 2027 festlegen, und davon, ob der Gesetzentwurf rechtzeitig vor dem Jahreswechsel verabschiedet wird. Eine vorsorgliche Kündigung oder ein Anbieterwechsel lässt sich aus dem heutigen Verfahrensstand nicht ableiten.

Was Stromkunden jetzt tun können

Praktische Checkliste zum Jahreswechsel

  • Ankündigungen des eigenen Stromanbieters zu Preisänderungen für 2027 aufmerksam lesen, sobald sie verschickt werden.
  • Auf der Jahresabrechnung nachsehen, wie hoch der ausgewiesene Netzentgelt-Anteil am Gesamtpreis ist.
  • Den Fortgang des Gesetzentwurfs (Drucksache 21/8236) verfolgen, etwa über die Internetseite des Bundestags – solange er nicht verabschiedet ist, bleibt die Zuschusshöhe vorläufig.
  • Bei einer angekündigten Preiserhöhung die Fristen für das Sonderkündigungsrecht prüfen, bevor man vorschnell unterschreibt.

Grundsätzlich gilt: Für einen Tarifvergleich zählt der Gesamtpreis aus Grundpreis, Arbeitspreis und Vertragsbedingungen – nicht allein die Entwicklung des Netzentgelt-Anteils, der nur einen Teil der Rechnung ausmacht.

Häufige Fragen

Ist der niedrigere Zuschuss für 2027 schon beschlossen?

Nein. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 2. September 2026 verabschiedet, der Bundestag berät ihn seit der ersten Lesung am 8. Oktober 2026. Am 6. November 2026 folgt die öffentliche Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Energie; ein Termin für die Schlussabstimmung ist nach den ausgewerteten Quellen noch nicht bekannt.

Wie viel Geld sollen die Netzbetreiber ab 2027 erhalten?

Nach dem Entwurf jeweils 5,525 Milliarden Euro für 2027, 2028 und 2029, finanziert aus dem Klima- und Transformationsfonds. 2026 waren es noch 6,5 Milliarden Euro.

Wer bekommt den Zuschuss?

Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber mit Regelzonenverantwortung: 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW.

Wird meine Stromrechnung 2027 dadurch teurer?

Das lässt sich aus dem Gesetzentwurf allein nicht ablesen. Ein niedrigerer Zuschuss bedeutet eine geringere Entlastung bei den Übertragungsnetzentgelten; wie stark sich das am Ende auf eine einzelne Rechnung auswirkt, hängt von der Kalkulation der Netzbetreiber, dem regionalen Verteilnetz und dem eigenen Stromvertrag ab.

Achten Sie beim Blick auf Ihre Stromrechnung eher auf den ausgewiesenen Netzentgelt-Anteil oder auf den Gesamtpreis? Schreiben Sie uns Ihre Erfahrung gerne in die Kommentare.

Quellen und Stand

Stand: 5. November 2026. Angaben zu möglichen Auswirkungen auf einzelne Stromrechnungen sind eine Einordnung auf Basis der genannten Quellen; ein konkreter Betrag pro Haushalt ist für 2027 noch nicht bekannt.

Transparenzhinweis: Bei Recherche, Strukturierung und Erstellung dieses Beitrags kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die verwendeten Quellen sind im Artikel aufgeführt. Die Veröffentlichung erfolgt erst nach manueller redaktioneller Freigabe.

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