Käufer eines importierten Autos können die elektronische Übereinstimmungsbescheinigung des KBA anhand der Fahrzeug-Identifizierungsnummer abrufen – sofern Daten verfügbar sind.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das KBA bietet einen Online-Abruf von eCoC-Fahrzeugdaten über die FIN an; abgerufen werden die jeweils verfügbaren Daten.
  • Die EU-Regelung sieht strukturierte elektronische CoC-Daten ab dem 5. Juli 2026 vor und regelt den Zugriff von Zulassungsbehörden.
  • Ein erfolgreicher Abruf ist keine Fahrzeughistorie und ersetzt nicht automatisch jedes Dokument, das eine örtliche Zulassungsstelle verlangt.

Beim Import eines Autos kann ein fehlendes oder ungeklärtes CoC-Dokument die Zulassung verzögern. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bietet inzwischen einen digitalen eCoC-Abruf per Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) an – Käufer können damit vorab prüfen, ob technische Fahrzeugdaten verfügbar sind.

Das ist ein zusätzlicher Prüfweg, aber kein Gütesiegel für das Auto. Der elektronische Datensatz belegt weder Kilometerstand noch Unfallfreiheit, Eigentumsverhältnisse oder den technischen Zustand. Wer ein konkretes Fahrzeug kaufen will, sollte den Abruf deshalb mit den Angaben des Verkäufers und den Dokumenten für die spätere Zulassung abgleichen.

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Was CoC und eCoC bescheinigen

Das Certificate of Conformity (CoC), auf Deutsch Übereinstimmungsbescheinigung, wird vom Fahrzeughersteller ausgestellt. Es bestätigt, dass das einzelne Fahrzeug dem genehmigten Typ entspricht und die relevanten technischen Daten enthält. Die EU-Kommission beschreibt das CoC als Herstellererklärung zur Übereinstimmung mit den EU-Typgenehmigungsanforderungen.

Die Verordnung (EU) 2018/858 regelt das elektronische Format. Seit dem 5. Juli 2026 müssen Hersteller die CoC-Daten neu gefertigter Fahrzeuge grundsätzlich strukturiert und elektronisch der zuständigen Typgenehmigungsbehörde bereitstellen. Die Behörden sollen die Daten unter anderem den Zulassungsbehörden zugänglich machen. Die Verordnung sieht außerdem eine öffentliche Abrufmöglichkeit anhand der FIN vor. Das betrifft die Dokumenten- und Fahrzeugdaten – nicht die Bewertung eines gebrauchten Autos.

So funktioniert der Abruf beim KBA

Der eCoC-Onlinedienst des KBA fragt die FIN ab und ermöglicht den Zugriff auf verfügbare elektronische CoC-Daten. Die FIN steht üblicherweise in den Fahrzeugpapieren und ist am Fahrzeug angebracht. Käufer sollten sie vor dem Kauf direkt mit dem Fahrzeug abgleichen und den Datensatz mit dem Inserat, dem Kaufvertrag und den vorgelegten Fahrzeugpapieren vergleichen.

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Das KBA spricht von den jeweils verfügbaren Fahrzeugdaten. Daraus folgt: Ein leerer oder nicht möglicher Abruf beweist für sich allein weder einen Rechtsverstoß noch, dass das Fahrzeug nicht zulassungsfähig ist. Es kann bedeuten, dass für diese FIN kein abrufbarer Datensatz vorliegt oder die Daten nicht bereitgestellt werden. Kläre dann mit Verkäufer oder Hersteller, ob ein CoC im Original oder eine andere Hersteller-Datenbestätigung vorhanden ist.

Ein eCoC ist auch keine vollständige Fahrzeugakte. Es ersetzt keine Prüfung von Serviceheft, Rechnungen, HU-Berichten, Unfallangaben oder Eigentumsnachweisen. Bei einem Gebrauchtwagenimport bleiben deshalb eine unabhängige Fahrzeugprüfung und die Prüfung der Papiere wichtig.

Welche Unterlagen die Zulassung verlangt

Die konkreten Unterlagen hängen vom Zulassungsfall und der zuständigen Behörde ab. Das Bundesportal nennt für die Erstzulassung eines zuvor in einem EU-Staat zugelassenen Fahrzeugs in Hessen ein CoC-Papier oder eine Datenbestätigung des Herstellers. Für eine Neuzulassung in Bayern nennt das Portal die Übereinstimmungsbescheinigung im Original oder einen Datenabruf, wenn der Hersteller den elektronischen Abruf ermöglicht hat.

Diese Beispiele zeigen, worauf es praktisch ankommt: Nicht allein auf die Bezeichnung „eCoC“, sondern darauf, ob die zuständige Zulassungsstelle die Daten für genau diesen Zulassungsfall abrufen und verwenden kann. Bei einem Import sollte der Käufer vor Vertragsabschluss bei der eigenen Zulassungsstelle nachfragen, welche Nachweise sie akzeptiert.

Checkliste vor dem Autokauf

  • FIN anfordern: Lass dir die vollständige Fahrzeug-Identifizierungsnummer geben und gleiche sie mit Auto und Papieren ab.
  • eCoC-Verfügbarkeit prüfen: Nutze den KBA-Abruf, wenn das Fahrzeug und die Daten dort verfügbar sind. Vergleiche technische Angaben mit Inserat und Kaufunterlagen.
  • Fehlende Daten klären: Frage Verkäufer oder Hersteller nach dem CoC im Original oder einer Hersteller-Datenbestätigung. Zahle eine mögliche Ersatzgebühr nicht ungeprüft; Bedingungen und Kosten beim Hersteller erfragen.
  • Zulassungsstelle einbeziehen: Sende der Behörde vorab die Fahrzeugdaten und frage, welche Unterlagen sie für die konkrete Erstzulassung benötigt.
  • Fahrzeug separat prüfen: Das CoC bestätigt keine Unfallfreiheit, Laufleistung oder mängelfreie Technik. Diese Punkte benötigen eigene Belege und gegebenenfalls eine unabhängige Begutachtung.

Häufige Fragen

Kann ich ein eCoC beim KBA selbst abrufen?

Ja. Das KBA bietet einen Online-Dienst, bei dem die Fahrzeug-Identifizierungsnummer eingegeben wird. Der Dienst stellt die für das jeweilige Fahrzeug verfügbaren eCoC-Daten bereit. Ein Datenabruf ist daher nicht für jede FIN garantiert.

Ersetzt der elektronische Datensatz das CoC-Papier bei jeder Zulassung?

Nicht automatisch. Die EU-Verordnung regelt den elektronischen Datenzugang, aber die erforderlichen Unterlagen richten sich nach dem Zulassungsfall und der örtlich zuständigen Behörde. Vor allem beim Import sollte die Zulassungsstelle bestätigen, ob sie den Datensatz verwenden kann oder ein CoC im Original beziehungsweise eine Hersteller-Datenbestätigung verlangt.

Beweist ein CoC, dass ein Gebrauchtwagen unfallfrei ist?

Nein. Das CoC bestätigt technische Merkmale und die Übereinstimmung mit einem genehmigten Fahrzeugtyp. Unfallfreiheit, Kilometerstand und aktueller Zustand müssen unabhängig davon geprüft werden.

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Ihre Meinung ist gefragt: Würden Sie vor einem Autoimport zuerst den eCoC-Abruf nutzen oder lieber direkt ein CoC im Original verlangen?

Schreiben Sie uns Ihre Meinung gerne in die Kommentare.

Quellen und Stand

Recherche- und Datenstand: 7. November 2026.

Transparenz: Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz recherchiert und formuliert. Er ist zur menschlichen redaktionellen Prüfung vorgesehen.

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