Was die Briefe belegen

Tausende Beschwerden im Netz gegen den China-Abzock-Versender Orthoback. Grund genug für NETZ-TRENDS.de die Spur aufzunehmen vom China-Versender zum Inkassobüro, das gerne Briefe verschickt.

In dem uns vorliegenden Fall stammen die Forderungsschreiben von einer ACCS Germany GmbH, wo nicht klar ist, ob der Geschäftsführer in Deutschalnd oder den Niederlanden ist. Das Unternehmen ist als Inkassodienstleister registriert (Amtsgericht Düsseldorf HRB 92911; RDG-Zulassung, Aktenzeichen beim BMJ). ACCS tritt hier für die als Gläubiger genannte Fair Commerce Limited auf, eine Gesellschaft mit Korrespondenzadresse Workshop 60, 3/F, Block A, East Sun Industrial Centre, No. 16 Shing Yip Street, Kowloon (Hongkong). Als „Bestellseite“ wird orthoback.de ausgewiesen. Die Zahlung soll über ein externes „Debtor Portal“ (collectonline.eu) bzw. per niederländischer IBAN abgewickelt werden. (ACCS Germany)

Zur Firmenlage in Hongkong – und warum Transparenz hier schwierig ist

Die Adresse „Workshop 60 … East Sun Industrial Centre … Shing Yip Street“ taucht in diversen Firmenprofilen auf; Fair Commerce Limited ist zudem als Designated Member der britischen Starsight Commerce LLP bei Companies House eingetragen. Solche Konstruktionen erschweren eine klare Inhaberkette und die Durchsetzung von Verbraucherrechten über EU-Grenzen hinweg. Konkrete Gründerangaben sind öffentlich nicht transparent, was bereits ein Risikofaktor ist. (Unternehmensinfos Aktualisieren)

Zur Website orthoback.de und Erfahrungsbild

Externe Verbraucherwarnseiten führen orthoback.de als „problematischen Shop“: kein klassischer Fakeshop, aber lange Lieferzeiten, Retourenprobleme, Behauptungen man habe Retouren immer mal wieder nicht erhalten, die dann in Inkassoforderungen münden, Zusatzkosten und minderwertige Ware scheinen häufig.

Auf Trustpilot häufen sich ebenso negative Erfahrungen (Lieferung/Service/Qualität). Dem gegenüber stehen überwiegend positive Bewertungen auf der eigenen Shop-Seite – eine typische Red-Flag-Kombination, wenn externe und interne Bewertungsbilder stark auseinandergehen. (Watchlist Internet).

Zum Inkasso selbst

ACCS Germany tritt nach außen als reguliertes Inkasso auf und betreibt eine eigene Website. Das Zahlungsportal „CollectOnline“ ist eine Branchen-Software für Forderungsmanagement, die von verschiedenen Inkassos genutzt wird – der Domainname allein belegt also noch keinen Betrug. Gleichwohl ist die Länder-Kombination hier auffällig: Hongkonger Gläubiger, deutsches Inkasso, Zahlung über niederländische IBAN. Das rechtfertigt besonders gründliche Prüfung der Forderungsgrundlage. (ACCS Germany).cms.xpzcz.548x400

Auffällige Details in den Schreiben

Die vorliegenden Forderungsbriefe weisen einige Gemeinsamkeiten auf: Hauptforderungen zwischen 119 und 339 Euro, aufgestockt durch Inkassogebühren und Zinsen, sodass am Ende 176 bis knapp 400 Euro gefordert werden.

Die Zahlung soll nicht nach Deutschland gehen, sondern auf eine niederländische IBAN (INGB, NL68 …).

Alternativ wird der Zugang zu einem „Debtor Portal“ (collectonline.eu) angeboten – betrieben von einem externen Softwareanbieter in Belgien/Niederlande.

Diese Kombination – Hongkonger Gläubiger, deutsches Inkasso, niederländisches Konto – ist untypisch für seriösen Onlinehandel und erschwert im Streitfall die Rückverfolgung.

Inkassofirma mit Lizenz – aber fragwürdigen Praktiken

Die ACCS Germany GmbH ist im deutschen Handelsregister eingetragen und als Inkassodienstleister nach § 10 RDG registriert. Auch die Bundesanstalt für Justiz listet die Firma offiziell. Damit ist das Unternehmen formal kein „Fake-Inkasso“.

Was an den Forderungen skeptisch macht

Erstens: Der Gläubiger ist außerhalb der EU mit schwer greifbarer Inhaberstruktur.
Zweitens: Es gibt verifizierte Warnhinweise und Tausende Beschwerden nicht nur über die deutsche Bestellseite orthoback.de.

Drittens: Zahlung an eine NL-IBAN und der Zwang ins externe Portal sind unüblich, wenngleich nicht per se rechtswidrig.

Viertens: Die Inkasso- und Mahnbriefe erhöhen die Summe zügig um Gebührenpauschalen und Zinsen, obwohl die Hauptforderung vergleichsweise klein ist – ohne in den uns vorliegenden Briefen belastbare Belege beizulegen (Bestellbestätigung, konkrete Widerrufs-/Retourendokumentation, Zustellnachweise). Das ist typisch für massenhaftes Inkasso, aber kein rechtskräftiger Beweis einer Zahlungsverpflichtung.

Rechtliche Einordnung und Schutzmaßnahmen

Die US-FTC und europäische Verbraucherstellen warnen generell vor solchen Inkasso und Drucktaktiken. Entscheidend ist immer: Erst zahlen, wenn der Anspruch belegt ist. Du hast das Recht, schriftlich die vollständige Forderungsdokumentation anzufordern: vertraglicher Bestellnachweis, Liefer-/Leistungsnachweis, Widerruf/Retouren-Status, Zession/Vollmacht, Zins- und Gebührenberechnung. Ohne diese Nachweise kann ein Inkasso keinen vollstreckbaren Titel herbeizaubern. (Consumer Advice)

Handlungsplan – so gehst du jetzt vor

Deshalb unser Tipp: Schriftlich widersprechen und Nachweise verlangen. Bestreite die Forderung substantiiert und fordere binnen 14 Tagen: Bestell-/Liefernachweise, Rechtsgrund (AGB, Widerruf), Vollmacht/Abtretung an ACCS, detaillierte Gebührenkalkulation. Sende per Einwurf-Einschreiben.

Zudem: Nichts im „Debtor-Portal“ bestätigen. Keine Anerkenntnisse abgeben, keine sensiblen Daten nachreichen.

Außerdem: Indizien sichern. Screenshots/Belege zu Bestellung, Retoure, Mails, Tracking, Bewertungen.

Weitere Tipp: Beschwerdekanäle nutzen. BDIU-Beschwerde gegen das Inkasso, Verbraucherzentrale einschalten; bei Betrugsverdacht Anzeige erstatten.

Nur bei gerichtlichem Mahnbescheid fristwahrend reagieren. Kommt ein amtlicher Mahnbescheid, innerhalb von 14 Tagen Widerspruch einlegen.

Datenminimierung. Keine Ausweiskopien oder Kontodaten versenden.

Hinweis: ACCS ist nach Angaben des BDIU – Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen dort nicht Mitglied (Kommentar unter diesem Text) und ob es eine reguläre RDG-Lizenz verfügt konnten wir bisher nicht verifzieren; Beschwerden sind dennoch möglich und sinnvoll, wenn Nachweise fehlen oder Druck aufgebaut wird. (debitura.com)

Transparenz zu den beteiligten Firmen

ACCS Germany GmbH, Monheim am Rhein, Geschäftsführer: Gerardus Hendrikus Maria Jansen; registrierter Inkassodienstleister nach § 10 RDG. CollectOnline ist ein Software-Anbieter (Belgien/Niederlande) für Inkassoportale. Fair Commerce Limited ist als Gesellschaft in Hongkong verzeichnet und seit Mai 2024 als Designated Member der britischen Starsight Commerce LLP gelistet; Gründerangaben sind öffentlich nicht klar ersichtlich. orthoback.de bewirbt Medizin-/Wellness-Produkte und steht unter externer Beobachtung von Verbraucherwarnportalen, während eigene Shop-Bewertungen überwiegend positiv sind – ein auffälliges Bewertungsgefälle. (ACCS Germany)

Vorläufiges Fazit

Die Kombination aus außereuropäischem Gläubiger, schwach transparenter Eigentümerstruktur, kritischem Bewertungsbild zur verlinkten Bestellseite, Auslands-IBAN und der schnellen Gebühreneskalation ist hochgradig risikobehaftet. Ein automatisches Zahlen wäre nicht empfehlenswert. Fordere die Beweise ein, widersprich sauber und ziehe bei weiterem Druck Verbraucherschutz bzw. Anwalt hinzu.

Klar ist: Bei solchen Forderungen musst Du immer schriftlich und per Einschreiben widersprechen. Tust Du das nicht, gilt es rechtlich so, als hättest Du die Forderung akzeptiert.

Es ist ein Nervenkrieg, aber den musst Du durchstehen. Sonst läufst Du Gefahr, dass aus ein paar hundert Euro am Ende tausende Euro Forderungen werden.

Im uns vorliegenden Fall wurde aus einer ursprünglichen Summe von 800 Euro inzwischen eine angebliche Forderung von 1.900 Euro. Trotzdem bleibt die betroffene Rentnerin standhaft: Sie widerspricht – und zahlt nicht für Produkte, die sie fristgerecht per Einschreiben zurückgeschickt hat.

Doch die chinesische Firma behauptet einfach dreist, sie habe nichts erhalten.

Unser Rat: Ab sofort jeden Schritt dokumentieren – am besten mit dem Handy filmen und unter Zeugen, damit im Zweifel ein klarer Nachweis vorliegt.

Hinterlasse unseren Lesern bitte einen Kommentar mit Deinen Erfahrungen!

Diskussion

14 Kommentare

  1. Das Unternehmen ACCS Germany GmbH ist nicht Mitglied im Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU). Richtig ist, dass es im Rechtsdienstleistungsregister beim Bundesamt für Justiz (BfJ) verzeichnet ist. Deshalb sollten Beschwerden über ACCS Germany GmbH bitte direkt an die Aufsichtsbehörde (Bundesamt für Justiz) gerichtet werden.

  2. Ich habe ein defektes Gerät erhalten und es sofort mit gewünschten Bildern und Videos der Fa Orthoback dokumentiert und reklamiert.
    Es kam daraufhin keine Antwort mehr nur Mahnungen und jetzt der Brief von ACCS Inkasso mit der Aufforderung bis zum 22.09.2025 zu zahlen . Auch die horrenden Gebühren von 30 Euro sind dazu gekommen.

  3. Auch wir sind davon betroffen. Haben nur die Seite angesehen und schwupps kamen 2 Geräte. Eins davon ist leider kaputt. Ein CE Zeichen haben sie auch nicht. Es wurde Widerspruch eingelegt. Anzeige wurde bei der Polizei gemacht. Jetzt kam von Accs ein neuer Brief vom Inkasso. Auch hier wurde Widerspruch gemacht. Es ist einfach nur zum K… es gibt soviele Geschädigte aber die kommen immer wieder mit ihren Gebaren weiter.

  4. ich habe ein produkt nur angesehen, nicht bestellt, bekam sofort rechnung und lieferhinweis, habe X-mal widerspruch eingelegt bzw. stornierung verlangt, da nicht bestellt. ware ist auch nie angekommen ! mittlerweile trotz ständiger emails keinerlei reaktion, nur mahnungen, letzte mahnung und jetzt androhung von inkasso-verfahren.
    da sich weder auf der rechnung noch sonst irgendwo eine absenderadresse befindet (auch keine vorgeschriebene steuer-id) ist ein widerspruch per einschreiben unmöglich. hat jemand schon erfahrung, ob das inkasso-verfahren tatsächlich betrieben wird ?

  5. Auch ich habe das Problem, daß ein gebrauchtes Gerät ohne Netzteil nicht zurück gegeben kann,da ich bis heute keine Rücksende Adresse bekommen habe. 10 Seiten E-Mails und jetzt auch noch eine Aufforderung von einem Inkasso Unternehmen. Ich gehe morgen mit allen Beweisen zur Kripo.

  6. Hallo zusammen,
    Auch ich habe ein Gerät von Orthoback, was nicht funktioniert, bekommen und sofort Widerspruch eingelegt. Das geht nur über eine ominöse Hilfe Email und deren Antwort war: zurücksenden nach Hongkong zu enormen Kosten. Da Anfang August noch eine deutsche Adresse unter Orthoback angegeben war, habe ich es dorthin geschickt und zurückbekommen. Erst dann habe ich verstanden, dass der Onlineauftritt in Deutsch Betrug ist. Auf der Rechnung fehlen Absenderadresse und Steuernummer. Es werden aber 18% MwSt verlangt.Daher habe ich es
    beim Finanzamt zur Prüfung vorgelegt. Inzwischen habe ich trotz weiterer Widersprüche Mahnung und Inkassoschreiben von ACCS bekommen. Gestern habe ich bei der örtlichen Polizei Anzeige erstattet. Heute habe ich das Amtsgericht Düsseldorf, Abt. Mahnverfahren angerufen und mein Einschreiben angekündigt. Damit möchte ich die Dokumente schon vorlegen, bevor das Gericht einen Mahnbescheid ausstellt. Kann nur hoffen, dass es jemand liest.
    MfG

  7. Auch ich hatte nur ein Gerät bestellt, es wurden dann aber 2 geliefert. Ich konnte die Lieferung über DHL zurückgehen lassen ohne, dass sie bei mir an kam. Es kamen Mahnschreiben und jetzt das vom Incassounternehmen. Meine heutige Rücksprache bei der Rechtsschutzversicherung der Allianz ergab, dass ich weitere Schreiben ignorieren soll. Es werden noch weiter Mahnungen folgen aber irgendwann wird es aufhören. Das Incassounterbehmen wird nicht klagen, so meint der beratende Rechtsanwalt.

  8. Auch ich bin auf orthobach hereingefallen. In Ihren Ratschlägen heißt es, widersprechen sie mit Einschreiben.
    Allerdings ist in dem gesamten mailverkehr mit orthoback nirgends eine Adresse zu finden, die man mit Einschreiben erreichen könnte. Also was soll dieser Vorschlag.

    Mir fehlt die klare Aussage zu: Bezahlen oder aussitzen?

  9. Offensichtlich ist in ganz Deutschland bekannt, dass mit der Fa Orthoback etwas nicht stimmt. 95% der Nutzer berichten über negative Erlebnisse.
    Warum kann man diesem Unternehmen nicht den Stecker ziehen? Sicher, die Unternehmensstruktur ist toll und unübersichtlich aufgebaut, ein offensichtlicher Betrug ist nicht oder nur schwer nachweisbar, aber das Geschäftsgebaren hat schon vielen Menschen viel Geld gekostet, mir auch. Und ob Verbraucherschutz,Netz-Trend oder wer auch immer, es passiert nichts und tausende ahnungslose Bürger tappen jeden Tag erneut in die Falle.
    Das darf nicht so bleiben.

  10. Habe heute von ACCS eine Aufforderung erhalten einen Betrag von 151,44 Euro zu zahlen. Der ursprüngliche Betrag ist 119,90 Euro von einem Artikel (den ich nicht erhalten habe). Habe mehrmals mit Orthoback korrespondiert. Es wurde mir am 1.10.25 eine erneute Lieferung innerhalb von 4-5 Tagen zugesagt. Bis heute nichts erhalten. D.h. für mich jetzt auf in den Kampf. Sowas ist beschämend, dass man solchen Betrügern nicht an den Kragen gehen kann. Kann alles belegen, aber warum muß ich mich jetzt mit solchen Leuten herumärgern.

  11. auch ich habe von ACCS eine Aufforderung zum zahlen einer Forderung erhalten. Ich habe keine Beträge zur Zahlung offen. Was mache ich jetzt zuerst? Einschreiben an die Fa. ACCS oder gleich die Aufsichtsbehörde für Justiz ??

    @Redaktion:

    An die örtliche Verbraucherzentrale wenden, Strafantrag wegen Betrug stellen mit einem Ausdruck der NETZ-TRENDS.de-Hintergrundartikel. Auf jeden Fall in Widerspruch gehen und erklären, warum Sie nicht bereit sind, die Rechnung zu begleichen. Da sich aber die Inkassogebühren schnell erhöhen können, geht das nicht ohne Hilfe durch die Verbraucherzentrale (Termin buchen) oder über ein Widerspruchsschreiben durch einen Anwalt, was vielleicht günstiger kommt, als zu bezahlen.

    Wenn die Ware nicht die ist, die Sie damals online bestellt haben, wäre das wichtig. Natürlich alles mit Einschreiben. Aber wir können hier keine Rechtsberatung leisten. Das ist nur unser Tipp. Viel Erfolg!

  12. Auch ich kann vor dieser Firma nur warnen.
    Die Firma Ortho back arbeitet mit kriminellen Methoden.
    Ich habe die Rechnung zwar bezahlt, aber nur damit nicht noch mehr Kosten durch die Inkasso-Firma für mich entstehen.
    Auf keinen Fall irgendein Produkt von dieser Firma bestellen, es gibt nur Ärger.

  13. Hallo am 04.11.25 habe ich in Konstanz Aldi Filiale eingekauft, am 28.01.26 habe ich den Brief bekommen in hohe von 58,80€ angeblich Park Verstoß .
    Ich habe es zwar überwiesen. Eins ist sicher wegen diesen Firma werde ich nie wieder in dort einkaufen.
    Also wer in Aldi einkauft muss mit solchen Rechnungen rechnen.

    Herzlichen Grüße

    N.Ojun

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