Das Wichtigste in Kürze

  • Das Europäische Parlament hat am Mittwoch die Reform des Unionszollkodex beschlossen. Nach Angaben des Rates der EU soll spätestens ab dem 1. November 2026 eine Bearbeitungsgebühr auf Kleinsendungen aus Drittstaaten gelten – in allen EU-Staaten, also auch in Deutschland und Österreich.
  • Wie hoch die Gebühr ausfällt, legt die EU-Kommission per delegiertem Rechtsakt fest. Auf der Nachrichtenseite der zuständigen Generaldirektion Steuern und Zollunion war am Mittwochabend keine Mitteilung dazu veröffentlicht; der jüngste Eintrag dort datiert vom 10. September.
  • Seit dem 1. Juli 2026 gilt EU-weit bereits ein Pauschalzoll von 3 Euro je Warenart auf Sendungen bis 150 Euro. In Österreich kommt am 1. Oktober eine Paketsteuer von 2 Euro je Zustellung hinzu – sie knüpft nach der Darstellung des Finanzministeriums an die Zustellung im Inland an und nicht an die Herkunft der Ware.

Acht Euro für ein T-Shirt aus China, drei Euro Zoll obendrauf: So rechnet sich eine Kleinbestellung in Deutschland und Österreich seit dem Sommer. Vom 1. November an kommt eine weitere Abgabe dazu. Wie hoch sie ausfällt, ist gut sechs Wochen vorher nicht veröffentlicht.

Das Europäische Parlament hat am Mittwoch die Reform des Unionszollkodex beschlossen – ein Vorhaben, das der zyprische Finanzminister Makis Keravnos in der Mitteilung des Rates im März als größte Reform seit Gründung der Zollunion im Jahr 1968 bezeichnet hatte. Die Pressestelle des Parlaments verbreitete die Mitteilung mit dem Titel „The European Parliament adopts new e-commerce and customs rules“ am Mittwoch um 13:33 Uhr mitteleuropäischer Sommerzeit. Der Rat der EU hatte dem Text bereits am 3. September zugestimmt; nach dem Votum in Straßburg fehlt noch die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU.

Was in der Reform steht

Die Eckpunkte hat der Rat in seiner Mitteilung vom 3. September 2026 zusammengefasst. Vier Punkte sind für den Onlinehandel wesentlich:

  • Plattformen aus Drittstaaten gelten künftig selbst als Importeur der Ware. Damit liegen Zollanmeldung und Zollzahlung bei ihnen und nicht mehr bei der Kundschaft.
  • Bei schweren Verstößen sind Geldbußen von bis zu 6 Prozent des jährlichen Einfuhrwerts vorgesehen, dazu der Entzug von Zollvereinfachungen und Zugangsbeschränkungen für Plattformen.
  • Eine neue EU-Zollbehörde mit Sitz im französischen Lille soll 2027 die Arbeit aufnehmen.
  • Ein zentraler EU-Zolldatenraum wird für den elektronischen Handel ab dem 1. Juli 2028 und für alle übrigen Wirtschaftsbeteiligten ab dem 1. März 2034 verpflichtend.

Und eben: die Bearbeitungsgebühr auf Kleinsendungen, die direkt an private Haushalte gehen.

Die Gebühr hat ein Datum, aber keinen Betrag

Der Termin steht seit der politischen Einigung im Frühjahr fest. In der Mitteilung des Rates vom 26. März 2026 heißt es wörtlich: „The level of the fee will be decided by Commission delegated act before it starts being applied by EU member states no later than 1 November 2026.“ Übersetzt: Den Betrag legt die EU-Kommission in einem delegierten Rechtsakt fest, bevor die Mitgliedstaaten die Gebühr anwenden – und das soll spätestens am 1. November geschehen.

Eine Festlegung ließ sich am Mittwochabend nicht finden. Auf der Nachrichtenseite der Generaldirektion Steuern und Zollunion stand am Mittwochabend keine Mitteilung zur Höhe der Gebühr; der jüngste Eintrag dort stammt vom 10. September und betrifft eine Konsultation zur Mehrwertsteuer.

Über den Betrag wird seit anderthalb Jahren gestritten. NETZ-TRENDS hatte Anfang September berichtet, dass die europäischen Textilverbände zehn Euro je Kleinpaket fordern, während der zuständige EU-Kommissar im Mai 2025 von zwei Euro gesprochen hatte. Am Mittwoch meldete sich der Handelsverband Österreich zu Wort: Die Gebühr müsse „spürbar, EU-weit einheitlich und vollständig von den verursachenden Drittstaatenplattformen getragen“ werden, erklärte Geschäftsführer Rainer Will in einer Aussendung um 14:13 Uhr. Und weiter: „Zwei Euro können daher nur die Untergrenze sein.“ Nach Darstellung des Verbands wird die Gebühr je gekauftem Artikel erhoben und nicht je Paket – bei fünf Teilen in einer Sendung wären zwei Euro je Artikel rechnerisch zehn Euro.

Abgabe Betrag Gilt ab Geltungsbereich und Schuldner
Pauschalzoll je Warenart, Sendungen bis 150 Euro 3 € 1. Juli 2026 alle EU-Staaten, Übergangsregel bis 1. Juli 2028
Paketsteuer je Zustellung im Inland 2 € 1. Oktober 2026 nur Österreich; geschuldet von Versandhandelsunternehmen mit mehr als 100 Millionen Euro Inlandsumsatz im Vorjahr
Bearbeitungsgebühr je Kleinsendung aus Drittstaaten offen spätestens 1. November 2026 alle EU-Staaten; Höhe durch delegierten Rechtsakt der EU-Kommission
Quellen: Rat der EU, Mitteilungen vom 11. Februar 2026, 26. März 2026 und 3. September 2026; österreichisches Bundesministerium für Finanzen zum Paketsteuergesetz, BGBl. I Nr. 62/2026. Abgerufen am 16. September 2026.

„Der Importeur zahlt“ – die Frage ist, wer es am Ende trägt

Die österreichische Europaabgeordnete Sophia Kircher, nach eigenen Angaben Binnenmarktsprecherin der ÖVP im Europäischen Parlament, beschreibt die Gebühr in ihrer Aussendung vom Mittwoch so: Bezahlt werde sie vom Importeur und nicht von der Kundschaft. „Der Konsument darf am Ende nicht der Dumme sein, wenn ein Produkt aus einem Drittstaat nicht unseren Regeln entspricht“, wird sie zitiert. Wie mühsam die Durchsetzung eigener Ansprüche gegenüber Anbietern außerhalb der EU im Alltag sein kann, zeigte zuletzt ein von NETZ-TRENDS dokumentierter Fall: 58,90 Euro bezahlt, falsche Ware aus Shenzhen erhalten, kein Geld zurück.

Beides ist richtig und beantwortet doch zwei verschiedene Fragen. Zollrechtlich schuldet die Plattform die Gebühr, weil die Reform sie zum Importeur erklärt. Ob dieser Betrag anschließend im Endpreis auftaucht, regelt der Rechtsakt nicht – das ist eine Preisentscheidung der Anbieter. In den Mitteilungen des Rates, die den Beschluss zusammenfassen, findet sich keine Vorgabe, die eine Weitergabe an die Endkundschaft ausschließt; der vollständige Verordnungstext ist noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.

Die offene Stelle

Zwei Euro auf eine Bestellung von 30 Euro sind ein Aufschlag von rund sieben Prozent. Zehn Euro, wie sie die europäischen Textilverbände fordern, können bei einer Kleinbestellung über dem Warenwert der Ware selbst liegen. Zwischen beiden Beträgen liegt für Haushalte in Deutschland und Österreich der Unterschied zwischen einer Randnotiz und einem Grund, das Bestellverhalten zu ändern. Veröffentlicht ist dieser Betrag gut sechs Wochen vor dem Stichtag nicht.

In Österreich beginnt schon am 1. Oktober eine zweite Abgabe

Einen Monat vor der EU-Gebühr startet in Österreich die Paketsteuer. Nach der Darstellung des österreichischen Finanzministeriums unterliegen „die Zustellungen von Paketen im Inland“ einer Steuer von 2 Euro, sobald die Steuerschuld nach dem 30. September 2026 entsteht. Rechtsgrundlage ist das Budgetbegleitgesetz 2027 und 2028, verkündet als BGBl. I Nr. 62/2026 am 29. Juli 2026.

Zwei Punkte daran gehen in der Debatte über Fernost-Pakete leicht unter. Erstens knüpft die Steuer an Zustellungen im Inland an und nicht an die Herkunft der Ware – sie trifft nach der Darstellung des Ministeriums auch Sendungen aus der EU. Zweitens schuldet sie nicht die Kundschaft, sondern nach dem vom Ministerium wiedergegebenen Gesetzeswortlaut „der Unternehmer, der Versandhandelsumsätze ausführt und dessen Versandhandelsumsätze im Inland im vorangegangenen Wirtschaftsjahr 100 Millionen Euro überschritten haben“. Als Zweck nennt das Ministerium die Gegenfinanzierung der Umsatzsteuersenkung auf ausgewählte Nahrungsmittel sowie den Ausgleich von Umwelt- und Handelsfolgen des elektronischen Handels.

Die amtliche Zahlenbasis endet im Jahr 2025

Wie groß das Problem ist, das die Reform lösen soll, weist die EU-Kommission auf ihrer Seite „Goods bought online“ aus: Ende 2024 erreichten demnach schätzungsweise 4,6 Milliarden E-Commerce-Artikel den EU-Markt, Ende 2025 knapp 5,9 Milliarden – ein Zuwachs von 26 Prozent. Weiter reicht die Darstellung nicht: Zahlen für das Jahr 2026 enthält die Seite beim Abruf am Mittwoch nicht.

Damit endet die amtliche Reihe genau dort, wo es interessant wird: vor dem 1. Juli 2026, dem Start des Pauschalzolls. Wie sich die Mengen seitdem entwickelt haben, weist die Kommission auf dieser Seite bislang nicht aus. Der deutsche Handelsverband HDE berief sich am 2. September auf das französische Wirtschaftsministerium und nannte einen Rückgang von 30 bis 40 Prozent bei Paketimporten aus China unter 150 Euro Warenwert. Zugleich warnte der stellvertretende Hauptgeschäftsführer Stephan Tromp, es seien „immer noch Millionen von Paketen pro Tag, die aus China in die EU geliefert werden“. Beide Angaben sind Darstellungen eines Verbands, der die Interessen des deutschen Einzelhandels vertritt; eine eigene Auswertung der EU-Kommission für die Zeit nach dem 1. Juli lag am Mittwoch nicht vor.

Was bis zum 1. November offen bleibt

Offen ist erstens der Betrag. Offen ist zweitens, ob die Kommission ihn rechtzeitig festlegt: Der Rat hat den 1. November als spätesten Anwendungsbeginn formuliert, nicht als Veröffentlichungstermin für den Rechtsakt. Und offen ist drittens, was Haushalte davon merken – ob die Gebühr im Bestellvorgang ausgewiesen wird, ob sie im Artikelpreis verschwindet oder ob sie, wie bei sehr günstigen Sendungen denkbar, dazu führt, dass einzelne Angebote aus den Sortimenten verschwinden.

Aus dem deutschen Verbraucherschutz kam dazu am Mittwoch bis zum Abend nichts: In der Liste der Pressemitteilungen des Verbraucherzentrale Bundesverbands stand am Abend keine Stellungnahme zur Zollreform; der jüngste Eintrag vom 15. September betraf ein Partnervermittlungsportal. Auch beim HDE fand sich am Mittwoch keine neue Meldung zum Parlamentsbeschluss. Eine ausführliche Reaktion kam am Mittwochnachmittag aus Wien – von einem Verband, der die Interessen des österreichischen Handels vertritt und die Plattformhaftung nach eigener Darstellung seit Jahren gefordert hat.

Der nächste belegbare Schritt ist die Veröffentlichung des beschlossenen Textes im Amtsblatt der EU. Erst danach laufen die Fristen, die der Rat genannt hat.

Bestellen Sie regelmäßig bei Plattformen außerhalb der EU – und ab welchem Aufschlag je Paket würden Sie es lassen? Schreiben Sie uns Ihre Meinung gerne in die Kommentare.

Quellen

Transparenzhinweis: Bei Recherche, Strukturierung und Erstellung dieses Beitrags kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die verwendeten Quellen sind im Artikel aufgeführt. Die Veröffentlichung erfolgt erst nach manueller redaktioneller Freigabe.

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