Staatlich anerkannte Schuldenberatung ist in Österreich gratis – ab 20. November 2026 gilt zusätzlich das neue Verbraucherkreditgesetz 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- In Österreich ist die staatlich anerkannte Schuldenberatung schon jetzt gesetzlich kostenlos – Grundlage sind die §§ 267 f. der Insolvenzordnung (IO), nicht das neue deutsche Gesetz.
- Deutschland bekommt mit dem Schuldnerberatungsdienstegesetz (SchuBerDG) ab 20. November 2026 einen neuen Rechtsrahmen; er gilt ausschließlich für Deutschland.
- Österreich setzt dieselbe EU-Richtlinie 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge über ein eigenes Gesetz um: Das Verbraucherkreditgesetz 2026 (VKrG 2026) ist bereits als Bundesgesetz kundgemacht und ist ab demselben Stichtag, dem 20. November 2026, anzuwenden.
- Die Finanzmarktaufsicht (FMA) erhält mit dem VKrG 2026 erstmals eine Vollzugsrolle im Verbraucherkreditrecht.
Wer in Österreich wegen Schulden Hilfe sucht, muss dafür nichts bezahlen: Die staatlich anerkannten Schuldenberatungsstellen sind gesetzlich zur Unentgeltlichkeit verpflichtet. Das deutsche Schuldnerberatungsdienstegesetz, das ab 20. November 2026 den Zugang zur Schuldnerberatung in Deutschland regelt, ändert daran nichts – es gilt nur für Deutschland. Für Österreich zählt eine andere, ältere Rechtsgrundlage, und ausgerechnet am selben Stichtag tritt ein eigenes österreichisches Gesetz zum Verbraucherkredit in Kraft.
Was in Deutschland ab 20. November gilt
In Deutschland tritt am 20. November 2026 der überwiegende Teil des Schuldnerberatungsdienstegesetzes (SchuBerDG) in Kraft. Es regelt erstmals bundesgesetzlich den Zugang zu unabhängiger Schuldnerberatung und erlaubt Beratungsstellen unter engen Voraussetzungen Entgelte, wenn sie vorab darüber informieren. Das Gesetz setzt die EU-Verbraucherkreditrichtlinie 2023/2225 um und richtet sich ausschließlich an Verbraucher in Deutschland.
Für Österreich hat dieses deutsche Gesetz keine unmittelbare Wirkung. Wer in Österreich lebt, fällt nicht in seinen Anwendungsbereich – maßgeblich ist das österreichische Recht, das in einem zentralen Punkt sogar strenger ist als die deutsche Neuregelung.
Warum Österreich eine eigene Rechtsgrundlage hat
Während Deutschland die Unentgeltlichkeit der Schuldnerberatung erst mit dem neuen SchuBerDG bundesgesetzlich absichert und weiterhin Entgelte unter bestimmten Bedingungen erlaubt, ist die Rechtslage in Österreich seit Langem anders geregelt: Nach §§ 267 und 268 der österreichischen Insolvenzordnung (IO) erkennt der Präsident des zuständigen Oberlandesgerichts eine Schuldenberatungsstelle nur dann als „staatlich anerkannt“ an, wenn sie unter anderem gemeinnützig arbeitet, ihre Leistung unentgeltlich anbietet, ein Qualitätsmanagement nachweist und mindestens zwei Jahre tätig war. Anerkannte Stellen dürfen zudem Betroffene im gerichtlichen Schuldenregulierungsverfahren vertreten (§ 192 IO) und führen das staatliche Schuldenberatungszeichen.
Diese Anerkennung ist nach Angaben des Bürgerservice-Portals oesterreich.gv.at die Voraussetzung dafür, dass Beratung kostenlos bleibt; andere, nicht staatlich anerkannte Anbieter – etwa gewerbliche Vermögensberater nach § 136a Gewerbeordnung, die laut der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) ebenfalls Schuldnerberatung anbieten dürfen – können dagegen kostenpflichtig sein.
Wer in Österreich als Schuldenberatung zählt
Als Dachorganisation der staatlich anerkannten Beratungsstellen in Österreich tritt die Schuldenberatung Österreich (ASB Schuldnerberatungen GmbH) auf; sie beschreibt sich selbst als staatlich anerkannt und bietet die Beratung österreichweit kostenfrei an. Die einzelnen Stellen sind auf Bundesländerebene organisiert; eine Übersicht verlinkt oesterreich.gv.at.
Für Verbraucher in Österreich ist die Abgrenzung ähnlich wichtig wie in Deutschland: Wer Beratung zusammen mit Kreditvermittlung, Inkasso oder Vermögensveranlagung kombiniert anbietet, ist keine staatlich anerkannte, unentgeltliche Schuldenberatungsstelle im Sinn der IO. Vor einer Umschuldung müssen Kreditvermittler Kundinnen und Kunden laut WKO sogar ausdrücklich auf eine gesetzlich bevorrechtete, gemeinnützige Schuldnerberatungsstelle hinweisen, wenn Zahlungsunfähigkeit droht.
Was sich beim Verbraucherkredit ändert
Parallel zur Frage der Beratung ändert sich in Österreich zum selben Stichtag das Kreditrecht: Mit dem Verbraucherkreditrechts-Änderungsgesetz 2026 (VerKRÄG 2026), kundgemacht am 10. Juni 2026 als BGBl. I Nr. 36/2026, wird das bisherige Verbraucherkreditgesetz aufgehoben und durch das neue Verbraucherkreditgesetz 2026 (VKrG 2026) ersetzt. Grundlage einer Regierungsvorlage zufolge setzt es dieselbe EU-Richtlinie (EU) 2023/2225 um wie das deutsche SchuBerDG – nur eben in einem eigenen, österreichischen Gesetz, das auch das Bankwesengesetz und die Gewerbeordnung ändert.
Zu den Neuerungen zählen laut der Regierungsvorlage ein erweiterter Anwendungsbereich auf Kleinkredite und unentgeltliche Kreditierungen, strengere Kreditwürdigkeitsprüfungen, zusätzliche Informations- und Werbepflichten, ein Verbot unangeforderter Kreditangebote sowie Änderungen beim Recht auf vorzeitige Rückzahlung. Zuständig für den behördlichen Vollzug im Verbraucherkreditrecht wird erstmals die Finanzmarktaufsicht (FMA).
„Staatlich anerkannte Schuldenberatungsstellen bieten ihre Leistungen kostenlos an.“
oesterreich.gv.at, Bürgerservice-Portal der Republik Österreich, zum Schuldenregulierungsverfahren
Was Betroffene in Österreich jetzt tun können
Wer in Österreich mit Schulden zu kämpfen hat, kann sich direkt an eine staatlich anerkannte Beratungsstelle wenden – erkennbar am offiziellen Schuldenberatungszeichen oder über die Übersicht der Dachorganisation Schuldenberatung Österreich. Eine Kostenfrage sollte sich dabei nicht stellen: Unentgeltlichkeit ist gesetzliche Anerkennungsvoraussetzung nach § 267 IO.
Checkliste vor dem ersten Kontakt mit einer Schuldenberatung in Österreich
- Prüfen, ob die Stelle das offizielle Schuldenberatungszeichen führt oder bei der Dachorganisation Schuldenberatung Österreich gelistet ist – nur dann ist Unentgeltlichkeit gesetzlich abgesichert.
- Bei einem Angebot mit Kosten nachfragen, ob es sich um eine staatlich anerkannte Stelle oder um einen gewerblichen Vermögensberater nach der Gewerbeordnung handelt.
- Offene Ratenkredite und Finanzierungen vor dem Termin auflisten, damit die Beratung die tatsächliche Belastung einschätzen kann.
- Bei neuen Kreditangeboten ab 20. November 2026 prüfen, ob der Anbieter die erweiterten Informationspflichten des VKrG 2026 erfüllt, etwa eine klare Kreditwürdigkeitsprüfung und keine unangeforderte Kreditvergabe.
Diese Punkte ersetzen keine individuelle Beratung. Die staatlich anerkannten Schuldenberatungsstellen in den Bundesländern sind genau dafür da – kostenlos und unabhängig vom neuen deutschen Gesetz.
Häufige Fragen
Gilt das deutsche Schuldnerberatungsdienstegesetz auch in Österreich?
Nein. Das SchuBerDG regelt ausschließlich die Rechtslage in Deutschland. Für Österreich gilt die Insolvenzordnung (§§ 267 f. IO), die staatlich anerkannte Schuldenberatung bereits unentgeltlich vorschreibt.
Ist Schuldenberatung in Österreich immer kostenlos?
Staatlich anerkannte Schuldenberatungsstellen nach § 267 IO müssen unentgeltlich arbeiten. Andere Anbieter, etwa gewerbliche Vermögensberater nach § 136a Gewerbeordnung, können nach Angaben der Wirtschaftskammer Österreich kostenpflichtig sein.
Was ändert sich am 20. November 2026 konkret in Österreich?
An diesem Tag ist laut dem Verbraucherkreditrechts-Änderungsgesetz 2026 (BGBl. I Nr. 36/2026) das neue Verbraucherkreditgesetz 2026 anzuwenden. Es setzt die EU-Richtlinie 2023/2225 um und bringt unter anderem strengere Kreditwürdigkeitsprüfungen und eine neue Vollzugsrolle der Finanzmarktaufsicht.
Wo finde ich eine staatlich anerkannte Schuldenberatung in Österreich?
Die Dachorganisation Schuldenberatung Österreich (ASB Schuldnerberatungen GmbH) listet die anerkannten, gemeinnützigen Beratungsstellen der Bundesländer; auch das Bürgerservice-Portal oesterreich.gv.at verlinkt eine Übersicht.
Quellen und Stand
- §§ 267, 268 und 192 Insolvenzordnung (IO): Anerkennung und Aufgaben staatlich anerkannter Schuldenberatungsstellen.
- oesterreich.gv.at: Bürgerservice-Portal der Republik Österreich zum Schuldenregulierungsverfahren und zur staatlich anerkannten Schuldenberatung.
- Schuldenberatung Österreich (ASB Schuldnerberatungen GmbH), Dachorganisation der staatlich anerkannten Schuldenberatungsstellen.
- Wirtschaftskammer Österreich (WKO): Fachartikel zur Abgrenzung von Schuldnerberatung und gewerblicher Vermögensberatung.
- RIS: Verbraucherkreditrechts-Änderungsgesetz 2026, BGBl. I Nr. 36/2026, kundgemacht am 10. Juni 2026.
- Parlament.gv.at: Erläuterungen zur Regierungsvorlage 473 der Beilagen, XXVIII. GP (Verbraucherkreditgesetz 2026).
- Schuldnerberatungsdienstegesetz (SchuBerDG), Deutschland, Ausfertigung vom 12. Oktober 2026 (zur Einordnung des deutschen Rechtsrahmens).
Rechts- und Recherchestand: 8. November 2026. Die Aussagen zur Schuldenberatung und zum Verbraucherkredit beziehen sich, soweit nicht anders angegeben, auf die österreichische Rechtslage.
Transparenz: Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz recherchiert und formuliert und ist zur menschlichen redaktionellen Prüfung vorgesehen. Die verwendeten Quellen sind im Artikel aufgeführt. Länderfassung auf Basis eines Artikels von NETZ-TRENDS.de, für Österreich recherchiert.
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