Seit 1. November 2026 gilt EU-weit eine Handlinggebühr für Paket-Importe aus Nicht-EU-Ländern – das österreichische Finanzministerium verweist zusätzlich auf die bereits seit 1. Juli geltende Zollabgabe und die Einfuhrumsatzsteuer.

Das Wichtigste in Kürze

  • Für Online-Bestellungen aus Nicht-EU-Staaten gilt seit 1. November 2026 EU-weit eine Union-Handlinggebühr von zwei Euro je Warenposition – unabhängig vom Warenwert. Das betrifft auch Käufe, die nach Österreich geliefert werden.
  • Schuldner der Gebühr ist grundsätzlich der Zollanmelder, nicht automatisch der Käufer. Händler können die Kosten aber in den Verkaufspreis einrechnen.
  • Für Sendungen bis 150 Euro Warenwert kommt seit 1. Juli 2026 eine befristete Drei-Euro-Zollabgabe pro Warenposition hinzu – laut österreichischem Finanzministerium (BMF) liegen die regulären Zollsätze für Sendungen über 150 Euro je nach Ware zwischen 0 und 17 Prozent.
  • Unverändert gilt in Österreich die Einfuhrumsatzsteuer von 20 Prozent ab dem ersten Cent Warenwert; private Geschenksendungen bis 45 Euro bleiben abgabenfrei.

Wer in Österreich bei einem Online-Shop außerhalb der EU bestellt, zahlt seit November unter Umständen mehrere kleine Beträge zusätzlich – muss aber nicht automatisch eine separate Rechnung über zwei Euro erwarten. Die EU erhebt die neue Handlinggebühr beim Zollanmelder; ob und wie sie im Endpreis landet, hängt von Verkäufer, Plattform und Zustelldienst ab.

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Das österreichische Finanzministerium (BMF) ordnet die neue Gebühr in seiner E-Commerce-FAQ zusätzlich zur bereits bekannten Zollabgabe und zur Einfuhrumsatzsteuer ein – für Konsumentinnen und Konsumenten in Österreich sind damit potenziell drei verschiedene Abgaben relevant, die bei einer einzigen Bestellung zusammenkommen können.

Wofür die zwei Euro anfallen

Die EU-Kommission beschreibt die Union-Handlinggebühr als Entgelt für die Bearbeitung von Waren, die im Fernverkauf aus einem Drittland eingeführt werden. Sie beträgt seit 1. November 2026 zwei Euro je Warenposition in der Zollanmeldung – eine Sendung mit mehreren unterschiedlichen Artikeln kann also mehrere Male zwei Euro auslösen. Schuldner ist laut Leitlinien der EU-Kommission der Zollanmelder, der die Zollanmeldung abgibt – meist der Versanddienstleister oder die Plattform, nicht die Käuferin oder der Käufer direkt.

Davon zu unterscheiden ist die bereits seit 1. Juli 2026 geltende, befristete Drei-Euro-Zollabgabe nach Verordnung (EU) 2026/382 für Warenpositionen mit einem Eigenwert bis 150 Euro. Sie gilt bis 1. Juli 2028. Die österreichische Zollverwaltung erklärt in ihrer E-Commerce-FAQ, dass für Sendungen über 150 Euro stattdessen die regulären Zollsätze gelten, die je nach Warenart zwischen 0 und 17 Prozent liegen.

Produktkennungen und Einfuhrumsatzsteuer

Seit 1. November 2026 müssen Händler, Online-Marktplätze und Zollanmelder außerdem Produktkennungen (PID) für Fernverkaufs-Importe bis 150 Euro Warenwert bereitstellen – eine Kennung der Plattform oder des Händlers sowie, falls vorhanden, eine standardisierte Herstellerkennung wie eine EAN. Käuferinnen und Käufer in Österreich müssen dafür nichts selbst eintragen.

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Unabhängig von den neuen Gebühren gilt in Österreich bereits seit 1. Juli 2021 die Einfuhrumsatzsteuer von 20 Prozent ab dem ersten Cent Warenwert. Läuft der Einkauf über das IOSS-Verfahren (Import-One-Stop-Shop), kann die Steuer bis 150 Euro Warenwert bereits beim Kauf im Preis enthalten sein; sonst zieht sie die Post oder der Zustelldienst zusammen mit einer eigenen Servicegebühr bei Lieferung ein. Private Geschenksendungen zwischen Privatpersonen bleiben laut BMF bis 45 Euro abgabenfrei.

Modellrechnung: Bestellung um 60 Euro aus einem Nicht-EU-Shop ohne IOSS

  • Union-Handlinggebühr: 2 Euro je Warenposition
  • Befristete Zollabgabe: 3 Euro je Warenposition (nur bis 150 Euro Warenwert, befristet bis 1.7.2028)
  • Einfuhrumsatzsteuer: 20 % auf Warenwert plus Versand, hier rund 12 Euro

Eigene Modellrechnung von NETZ-TRENDS nach den oben genannten Sätzen, keine Prognose für den Einzelfall; dazu kommt in der Regel noch eine Servicegebühr des Zustelldienstes für die Vorauslage, deren Höhe die Zollverwaltung nicht beziffert.

Ob diese Beträge sichtbar werden, hängt stark davon ab, ob ein Shop das IOSS-Verfahren nutzt und die Steuer bereits im Kaufpreis ausweist. Die BMF-FAQ rät, vor dem Bestellen zu prüfen, ob Zoll und Steuer bereits enthalten sind.

Checkliste für Käufer in Österreich

  • Vor dem Kauf prüfen, ob der Shop IOSS nutzt und Steuer/Zoll bereits im Preis zeigt.
  • Bei Sendungen bis 150 Euro mit zusätzlichen 2 bis 5 Euro an Gebühren/Abgaben rechnen.
  • Bei Unklarheiten hilft die E-Commerce-Hotline des österreichischen Zolls weiter (unverbindliche Auskunft).
  • Geschenke von Privatpersonen bis 45 Euro bleiben abgabenfrei – Kennzeichnung auf dem Paket beachten.
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Häufige Fragen

Zahle ich als Käufer in Österreich automatisch zwei Euro extra pro Paket?

Nicht automatisch. Die Handlinggebühr schuldet grundsätzlich der Zollanmelder. Händler und Plattformen können die Kosten in den Verkaufspreis einrechnen; eine separate Nachzahlung an der Haustür ist nicht die Regel, aber möglich, wenn der Zustelldienst sie weiterreicht.

Gilt die Drei-Euro-Zollabgabe für jede Bestellung?

Nein. Sie gilt befristet bis 1. Juli 2028 nur für Warenpositionen mit einem Eigenwert bis 150 Euro aus Nicht-EU-Ländern. Darüber gelten die regulären Zollsätze von 0 bis 17 Prozent, die das BMF für Sendungen über 150 Euro nennt.

Fällt zusätzlich noch die österreichische Einfuhrumsatzsteuer an?

Ja, unverändert 20 Prozent ab dem ersten Cent Warenwert, sofern sie nicht bereits über das IOSS-Verfahren im Kaufpreis enthalten ist. Private Geschenksendungen zwischen Privatpersonen bleiben laut BMF bis 45 Euro abgabenfrei.

Quellen und Stand

Recherche- und Datenstand: 3. November 2026.

Transparenzhinweis: Bei Recherche, Strukturierung und Erstellung dieses Beitrags kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die verwendeten Quellen sind im Artikel aufgeführt. Die Veröffentlichung erfolgt erst nach manueller redaktioneller Freigabe. Länderfassung auf Basis eines Artikels von NETZ-TRENDS.de, für Österreich recherchiert. Das Titelbild ist ein KI-generiertes Symbolbild und zeigt keine reale Zollanlage oder tatsächliche Sendung.

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