Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber erhöhen die Umlagen von 2,946 auf 3,621 Cent je Kilowattstunde.

Das Wichtigste in Kürze

  • KWKG-Umlage, Offshore-Netzumlage und der Aufschlag nach § 19 StromNEV steigen 2027 zusammen von 2,946 auf 3,621 Cent je Kilowattstunde – ein Plus von 22,9 Prozent.
  • Veröffentlicht haben die Werte die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (50Hertz, Amprion, TenneT, TransnetBW) am 26. Oktober 2026 auf netztransparenz.de.
  • Getrennt davon sinkt der staatliche Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten von 6,5 auf 5,525 Milliarden Euro – das macht die Netzentgelte selbst teurer.
  • Ein Teil der neuen Werte gilt nur vorläufig, weil das Gesetz zum Zuschuss erst Ende November oder Anfang Dezember 2026 in Kraft treten soll.

Strom wird 2027 an zwei Stellen teurer: Drei bundesweite Umlagen steigen laut amtlicher Veröffentlichung um 22,9 Prozent. Zusätzlich kürzt der Bund seinen Zuschuss zu den Netzentgelten.

Für Verbraucher in Deutschland bedeutet das: Zwei unterschiedliche Posten der Stromrechnung ziehen 2027 gleichzeitig an, und beide hängen am Ende von politischen und regulatorischen Entscheidungen ab, die teilweise noch nicht abgeschlossen sind.

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Dieser Artikel ordnet beide Entwicklungen ein, zeigt die konkreten Zahlen und erklärt, was davon bereits feststeht und was noch vom Bundestag abhängt.

Drei Umlagen steigen um fast ein Viertel

Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW haben am 26. Oktober 2026 auf ihrer gemeinsamen Plattform netztransparenz.de die Höhe von drei gesetzlich vorgeschriebenen Umlagen für das Jahr 2027 bekanntgegeben. Der eigentliche Stichtag nach dem Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) war der 25. Oktober, ein Sonntag – die Veröffentlichung folgte einen Tag später.

Betroffen sind die KWKG-Umlage (finanziert die Förderung von Kraft-Wärme-Kopplung), die Offshore-Netzumlage (finanziert den Anschluss von Windparks auf See) und der Aufschlag für die besondere Netznutzung nach § 19 der Stromnetzentgeltverordnung. Alle drei werden über den Strompreis an Haushalte und Unternehmen weitergereicht.

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Umlage 2026 2027 Veränderung
KWKG-Umlage 0,446 ct/kWh 0,451 ct/kWh +1,1 %
Offshore-Netzumlage 0,941 ct/kWh 1,143 ct/kWh +21,5 %
Aufschlag § 19 StromNEV (bis 1 GWh) 1,559 ct/kWh 2,027 ct/kWh* +30,0 %
Summe 2,946 ct/kWh 3,621 ct/kWh +22,9 %

*Vorläufiger Wert, siehe Abschnitt „Noch nicht endgültig“. Quelle: netztransparenz.de (50Hertz, Amprion, TenneT, TransnetBW), veröffentlicht am 26. Oktober 2026.

Den größten Anteil am Anstieg hat der Aufschlag nach § 19 StromNEV: Er steigt prozentual am stärksten (+30,0 Prozent) und trägt mit 0,468 Cent je Kilowattstunde auch in absoluten Zahlen den größten Teil der gesamten Erhöhung von 0,675 Cent.

Separat: Bundeszuschuss zu Netzentgelten sinkt

Unabhängig von den drei Umlagen verändert sich 2027 noch ein zweiter Posten: der Bundeszuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten. Die Bundesregierung hatte am 2. September 2026 einen Gesetzentwurf beschlossen, wonach der Zuschuss aus dem Klima- und Transformationsfonds von 6,5 Milliarden Euro (2026) auf 5,525 Milliarden Euro pro Jahr sinkt – eine Kürzung um rund 975 Millionen Euro bzw. 15 Prozent.

Für die Jahre 2027 bis 2029 sind insgesamt 16,575 Milliarden Euro vorgesehen, wie der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) in einer Anwendungshilfe vom 15. September 2026 für Netzbetreiber und Lieferanten erläutert.

Ein niedrigerer Zuschuss bedeutet: Die Netzentgelte selbst – ein separater Posten, der laut BDEW rund ein Viertel des Strompreises ausmacht – fallen 2027 tendenziell höher aus, als sie ohne die Kürzung ausfallen würden.

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„Es ist gut, dass die Bundesregierung frühzeitig die Verlängerung des ÜNB-Zuschusses anstößt.“

Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft)

Der BDEW begrüßt zwar die frühzeitige, mehrjährige Verlängerung des Zuschusses als Grundlage für Planungssicherheit, weist aber zugleich darauf hin, dass die Kürzung die gewünschten preisdämpfenden Effekte schwächt. Wie stark sich das vor Ort auswirkt, lasse sich nicht pauschal beziffern, weil es je nach Region und Kundenstruktur stark variiere.

Was das für die Stromrechnung bedeutet

Für die drei Umlagen allein lässt sich die Mehrbelastung direkt aus den veröffentlichten Werten berechnen: Bei 0,675 Cent mehr je Kilowattstunde zahlt ein Haushalt mit 4.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch rund 27 Euro netto mehr im Jahr, mit Mehrwertsteuer rund 32 Euro.

Modellrechnung: Mehrkosten durch die drei Umlagen 2027

  • Differenz: 3,621 ct/kWh (2027) minus 2,946 ct/kWh (2026) = 0,675 Cent je Kilowattstunde mehr
  • Single, 1.500 kWh/Jahr: rund 10 Euro netto, rund 12 Euro mit Mehrwertsteuer
  • Paar, 2.800 kWh/Jahr: rund 19 Euro netto, rund 22 Euro mit Mehrwertsteuer
  • 3-Personen-Haushalt, 4.000 kWh/Jahr: rund 27 Euro netto, rund 32 Euro mit Mehrwertsteuer

Modellrechnung von NETZ-TRENDS auf Basis der von netztransparenz.de veröffentlichten Umlagendifferenz; keine Prognose für den gesamten Strompreis und ohne die separate Wirkung der Netzentgelt-Zuschusskürzung.

Die Netzentgelt-Zuschusskürzung kommt rechnerisch noch dazu, lässt sich aber nicht amtlich beziffern, weil die vorläufigen regionalen Netzentgelte für 2027 von den Verteilnetzbetreibern erst zum Jahreswechsel vollständig vorliegen.

Das Vergleichsportal Verivox schätzte im Sommer 2026, dass eine Zuschusskürzung von rund 1 Milliarde Euro die Netzentgelte netto um etwa 0,25 Cent je Kilowattstunde beziehungsweise rund 3 Prozent anhebt – das entspräche beim Gesamtstrompreis einem Plus von rund 1 Prozent und weiteren 5 bis 12 Euro im Jahr, je nach Haushaltsgröße. Verivox betont, dass die regionalen Unterschiede dabei groß ausfallen können.

Was Verbraucher jetzt prüfen können

  • Die Preisänderungsmitteilung des eigenen Versorgers zum Jahreswechsel aufmerksam lesen – Umlagen und Netzentgelte muss der Versorger laut BDEW-Vorgaben als Durchlaufposten gesondert ausweisen.
  • Den eigenen Jahresverbrauch aus der letzten Abrechnung notieren, um Mehrkosten realistisch einzuordnen statt nur Prozentzahlen zu vergleichen.
  • Bei Fragen zur eigenen Region: Netzentgelte unterscheiden sich laut BDEW deutlich von Netzgebiet zu Netzgebiet, ein bundesweiter Schnitt sagt wenig über die eigene Rechnung.
  • Vor einem Anbieterwechsel prüfen, dass der neue Vertrag dieselben Durchlaufposten ausweist – die Umlagen fallen unabhängig vom Versorger an.

Wie belastbar die Zahlen für 2027 schon sind, hängt allerdings davon ab, welcher Teil der Rechnung gemeint ist – und genau das ist noch nicht einheitlich geklärt.

Noch nicht endgültig: Gesetz fehlt

Ein Teil der neuen Werte steht noch unter Vorbehalt. Das Gesetz, das den gekürzten Bundeszuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten für 2027 bis 2029 festschreibt, hat die Bundesregierung zwar am 2. September 2026 beschlossen, es muss aber noch den Bundestag durchlaufen.

Laut der BDEW-Anwendungshilfe soll es voraussichtlich Ende November oder Anfang Dezember 2026 in Kraft treten – erst dann stehen die endgültigen Zahlen für die Netzentgelte 2027 fest. Der auf netztransparenz.de veröffentlichte Aufschlag nach § 19 StromNEV für 2027 ist aus demselben Grund als vorläufiger Wert gekennzeichnet.

Für Verbraucher heißt das: Die 22,9 Prozent bei den drei Umlagen sind amtlich veröffentlichte Werte und stehen fest. Wie stark die Netzentgelte selbst am Ende steigen, hängt dagegen noch vom parlamentarischen Verfahren in den kommenden Wochen ab.

Häufige Fragen

Was sind KWKG-Umlage, Offshore-Netzumlage und der § 19-Aufschlag?

Es sind drei gesetzlich vorgeschriebene Bestandteile des Strompreises in Deutschland. Die KWKG-Umlage finanziert die Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, die Offshore-Netzumlage den Anschluss von Windparks auf See an das Stromnetz, und der Aufschlag nach § 19 der Stromnetzentgeltverordnung gleicht ermäßigte Netzentgelte für bestimmte Großverbraucher aus. Alle drei werden über den Strompreis auf alle Stromkunden umgelegt.

Wie viel teurer wird Strom 2027 dadurch konkret?

Die drei Umlagen zusammen steigen von 2,946 auf 3,621 Cent je Kilowattstunde, ein Plus von 0,675 Cent. Bei einem Jahresverbrauch von 4.000 Kilowattstunden entspricht das rund 27 Euro netto beziehungsweise rund 32 Euro mit Mehrwertsteuer im Jahr – allein durch diese drei Umlagen, ohne die separate Entwicklung der Netzentgelte.

Ist die Erhöhung schon endgültig?

Die Werte der drei Umlagen sind von den Übertragungsnetzbetreibern amtlich veröffentlicht. Der Aufschlag nach § 19 StromNEV gilt aber noch als vorläufig, weil das Gesetz zum gekürzten Bundeszuschuss für die Netzentgelte erst Ende November oder Anfang Dezember 2026 in Kraft treten soll.

Betrifft die Erhöhung alle Stromkunden in Deutschland gleich?

Die drei Umlagen gelten bundesweit einheitlich. Die zusätzlich steigenden Netzentgelte durch die Zuschusskürzung fallen laut BDEW dagegen je nach Netzgebiet unterschiedlich stark aus, weil die regionalen Netzkosten verschieden hoch sind.

Quellen und Stand

Recherche- und Datenstand: 29. Oktober 2026.

Transparenz: Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz recherchiert und formuliert und ist zur menschlichen redaktionellen Prüfung vorgesehen.

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