Laut ADAC stehen drei Rückrufe im Register des Kraftfahrt-Bundesamts, Bauzeitraum 2022 bis 2025; Škoda wird in der Meldung nicht genannt
Das Wichtigste in Kürze
- Für 9.881 Fahrzeuge in Deutschland (8.650 VW-Modelle, 1.231 Cupra Born) laufen laut ADAC drei Rückrufe, die das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) führt; weltweit sind es rund 72.700.
- Ursache sind laut einem VW-Sprecher Hochvolt-Batteriezellen von Zulieferern, die Qualitätsanforderungen nicht erfüllen; im Extremfall könne ein Brand entstehen.
- Bis zur Prüfung in der Werkstatt gilt ein Ladelimit von 80 Prozent, Betroffene sollen laut Hersteller einen Brief erhalten.
Für 9.881 Elektroautos von VW und Cupra in Deutschland laufen drei Rückrufe wegen möglicher Batteriezellfehler. Bis zur Werkstattprüfung gilt laut ADAC ein Ladelimit von 80 Prozent.
Am 16. Oktober 2026 hatte NETZ-TRENDS berichtet, dass Volkswagen einen Rückruf in Deutschland vorbereitet. Damals waren die genaue Zahl, die Modelle und der Eintrag beim Kraftfahrt-Bundesamt offen. Inzwischen liegen dazu Angaben vor.
Der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC) nennt in einer Meldung vom 21. Oktober 2026 die Rückrufcodes, Bauzeiträume und Fahrzeugzahlen. Die zugrunde liegenden KBA-Einträge wurden nach Angaben einer Verbraucherkanzlei am 19. Oktober 2026 veröffentlicht.
Wer betroffen ist: 9.881 Autos in Deutschland
Betroffen sind nach der ADAC-Meldung der VW ID.3, ID.4, ID.7 und ID. Buzz sowie der Cupra Born. In Deutschland nennt der ADAC 8.650 Pkw von Volkswagen und 1.231 Cupra, zusammen also 9.881 Fahrzeuge. Weltweit sind es laut ADAC fast 68.000 Volkswagen und 4.691 Cupra.
Die Rückrufe laufen unter drei Codes. Die Aufschlüsselung nach Rückrufnummer des Kraftfahrt-Bundesamts stammt aus einer Mitteilung der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vom 21. Oktober 2026. Die Summen der Kanzlei stimmen mit den ADAC-Zahlen überein.
| KBA-Nr. (Code) | Modelle | Bauzeitraum | Deutschland | weltweit |
|---|---|---|---|---|
| 17137R (93MF) | VW ID.3, ID.4, ID.7, ID. Buzz | 13.07.2022 bis 06.06.2025 | 7.112 | 62.927 |
| 17101R (93MV) | VW ID.3, ID.4, ID.7, ID. Buzz | 18.09.2023 bis 27.06.2025 | 1.538 | 5.050 |
| 17103R (93W4) | Cupra Born | 09.2022 bis 05.2024 | 1.231 | 4.691 |
Škoda-Modelle nennt der ADAC nicht, bei Audi laufe laut ADAC noch eine Prüfung. Ob weitere Marken des Konzerns dazukommen, ist damit offen.
Das gilt jetzt: Ladelimit und Werkstatt
Als Sofortmaßnahme muss die Ladung der betroffenen Autos laut ADAC auf höchstens 80 Prozent begrenzt werden. Ladevorgänge sollen nach der ADAC-Darstellung außerdem nur im Freien stattfinden.
Ein Teil der Fahrzeuge wird in die Werkstatt geholt, wo die Hochvolt-Batterie geprüft wird. Die Ladebegrenzung wird laut ADAC erst aufgehoben, wenn die Batterie als in Ordnung gilt. Für den Cupra Born kommen nach Angaben der Kanzlei, die sich auf die KBA-Meldung beruft, auch der Austausch einzelner Batteriemodule oder der gesamten Hochvolt-Batterie in Betracht.
„In seltenen Fällen kann dies zu einer erhöhten thermischen Belastung dieser Batterien führen.“
Sprecher der Volkswagen AG, wiedergegeben vom Allgemeinen Deutschen Automobil-Club (ADAC)
Mit „dies“ meint der Sprecher laut ADAC einzelne Batteriezellen von Zulieferern, die Qualitätsanforderungen nicht erfüllen. Ein Brand sei im Extremfall möglich. Die Kanzlei verweist darauf, dass die deutschen KBA-Meldungen keine Sach- oder Personenschäden nennen.
Was Halterinnen und Halter prüfen sollten
Checkliste für ID.-Modelle und Cupra Born
- Postfach beachten: Betroffene sollen laut Hersteller einen Brief mit Ablauf und Ansprechpartnern erhalten.
- Modell und Baudatum mit den Bauzeiträumen in der Tabelle vergleichen.
- Ladestand auf höchstens 80 Prozent begrenzen, wenn das Auto zu den betroffenen gehört, und im Freien laden.
- Bei Unsicherheit eine Volkswagen- oder Cupra-Werkstatt fragen, ob das eigene Fahrzeug erfasst ist.
- Termin für die Batterieprüfung wahrnehmen, wenn er angeboten wird.
Wer keinen Brief erhält, ist laut ADAC nicht betroffen. Weil Bauzeiträume und Briefe nicht deckungsgleich sein müssen, lohnt bei Zweifeln trotzdem die Nachfrage in der Werkstatt.
Rechte und Kosten: Was bisher bekannt ist
Zu Entschädigungen hat der ADAC in seiner Meldung keine Aussage von Volkswagen gefunden. Der Club fordert, dass Hersteller angemessene Ausgleichslösungen anbieten, wenn Kundinnen und Kunden längere Zeit erhebliche Einschränkungen hinnehmen müssen. Ein Ladelimit von 80 Prozent begrenzt die nutzbare Akkukapazität; wie stark sich das auswirkt, hängt vom Fahrprofil ab.
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ordnet die Rechtslage so ein: Ein Rückruf allein begründe keinen Rückgabeanspruch. Konkrete Brandrisiken könnten aber einen Sachmangel nach § 434 des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) darstellen, dann kämen unter gesetzlichen Voraussetzungen Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz in Betracht. Die Kanzlei wirbt in derselben Mitteilung für eine kostenlose Prüfung von Ansprüchen; ihre Angaben sind deshalb als Darstellung der Herausgeberin zu lesen und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Was noch offen ist
Eine endgültige Reparatur ist in den vorliegenden Unterlagen nicht beschrieben. Die Kanzlei nennt für ein Software-Update zu zwei der Rückrufe nach Angaben von Volkswagen Dänemark voraussichtlich das erste Quartal 2027. Ob dieser Zeitplan für Deutschland gilt, ist laut der Mitteilung nicht bestätigt.
Ebenfalls offen bleibt, wie lange das Ladelimit für einzelne Fahrzeuge gilt und welche Autos in die Werkstatt müssen. Eine Stellungnahme von Volkswagen zu diesen Punkten lag der Redaktion bis zum Redaktionsschluss nicht vor.
Häufige Fragen
Wie viele Autos sind in Deutschland betroffen?
Nach den ADAC-Angaben sind es 9.881 Fahrzeuge: 8.650 Pkw von Volkswagen und 1.231 Cupra Born.
Welche Modelle gehören dazu?
Der VW ID.3, ID.4, ID.7 und ID. Buzz sowie der Cupra Born, jeweils in den genannten Bauzeiträumen. Škoda wird nicht genannt, Audi prüft laut ADAC noch.
Darf ich mein Auto weiter laden?
Laut ADAC ist die Ladung betroffener Fahrzeuge auf höchstens 80 Prozent zu begrenzen und nur im Freien vorzunehmen. Die Begrenzung entfällt erst, wenn die Batterie in der Werkstatt als in Ordnung gilt.
Kann ich mein Auto wegen des Rückrufs zurückgeben?
Nach Einschätzung der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer begründet ein Rückruf allein keinen Rückgabeanspruch. Ob ein Sachmangel vorliegt, hängt vom Einzelfall ab.
Fahren Sie einen ID.3, ID.4, ID.7, ID. Buzz oder Cupra Born – und haben Sie schon Post erhalten oder ein Ladelimit bemerkt? Schreiben Sie uns Ihre Erfahrungen gerne in die Kommentare.
Quellen
- Allgemeiner Deutscher Automobil-Club (ADAC): Brandgefahr! Rückruf für VW ID.3, ID.4, ID.7, ID. Buzz und Cupra Born, Meldung vom 21. Oktober 2026, 09:45 Uhr (abgerufen am 26. Oktober 2026)
- Kanzlei Dr. Stoll & Sauer: Pressemitteilung zum KBA-Rückruf wegen Brandgefahr bei VW, veröffentlicht am 21. Oktober 2026, 11:12 Uhr (abgerufen am 26. Oktober 2026; Herausgeberdarstellung, Kanzlei wirbt für kostenlose Prüfung)
- Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), Rückrufdatenbank: Einträge 17137R, 17101R, 17103R laut ADAC und Kanzlei; die Datenbank war für diese Recherche nicht abrufbar
- NETZ-TRENDS: VW bereitet ID.-Rückruf vor, 16. Oktober 2026
Transparenzhinweis: Bei Recherche, Strukturierung und Erstellung dieses Beitrags kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die verwendeten Quellen sind im Artikel aufgeführt. Die Veröffentlichung erfolgt erst nach manueller redaktioneller Freigabe.