Der Entwurf der Bundesregierung liegt seit dem 9. Oktober im Bundesrat – den Zuschlag von 0,9 Beitragspunkten tragen Beschäftigte allein.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Beitragszuschlag für kinderlose Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung in Deutschland soll zum 1. Januar 2027 von 0,6 auf 0,9 Beitragssatzpunkte steigen. Das steht im Gesetzentwurf der Bundesregierung, Bundesrats-Drucksache 587/26.
- Der Gesamtbeitrag für Versicherte ohne Kinder stiege damit von 4,20 auf 4,50 Prozent. Den Zuschlag tragen Beschäftigte nach Paragraf 58 des Elften Sozialgesetzbuchs allein, nicht zur Hälfte der Betrieb.
- Nach einer Modellrechnung von NETZ-TRENDS sind das 9 Euro mehr im Monat bei 3.000 Euro Bruttolohn und höchstens 19,13 Euro an der neuen Beitragsbemessungsgrenze.
- Beschlossen ist nichts: Der Bundesrat hat bis zum 20. November 2026 Zeit für seine Stellungnahme, danach berät der Bundestag.
Beschäftigte ohne Kinder sollen ab Januar 2027 einen höheren Beitrag zur Pflegeversicherung zahlen: Der Zuschlag steigt im Entwurf von 0,6 auf 0,9 Beitragspunkte. Tragen müssen sie ihn allein.
Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) am 30. September 2026 beschlossen, wie das Bundesgesundheitsministerium mitteilte. Seit dem 9. Oktober liegt der Text als Drucksache 587/26 beim deutschen Bundesrat, gekennzeichnet als „besonders eilbedürftige Vorlage“.
Dieser Beitrag ordnet ein, was sich am Beitragssatz ändern soll, wen es trifft und was es nach einer Modellrechnung im Monat ausmacht. Stand aller Angaben: 25. Oktober 2026.
Was der Entwurf am Beitrag ändert
Der Eingriff ist kurz: In Paragraf 55 Absatz 3 Satz 1 des Elften Sozialgesetzbuchs soll die Angabe „0,6“ durch „0,9“ ersetzt werden. Das ist der Beitragszuschlag, den Mitglieder ohne Kinder zahlen.
Gleichzeitig schreibt der Entwurf den allgemeinen Beitragssatz von 3,6 Prozent neu in Paragraf 55 Absatz 1 – laut Begründung nur „zur Rechtsklarheit“, weil der geltende Satz bislang über eine Rechtsverordnung festgelegt wurde. Im amtlichen Gesetzestext bei gesetze-im-internet.de stehen deshalb bis heute 3,4 Prozent.
Der allgemeine Beitragssatz selbst steigt in diesem Entwurf also nicht. Teurer wird es ausschließlich für Versicherte ohne Kinder – und für sie in voller Höhe: Nach Paragraf 58 Absatz 1 Satz 3 SGB XI tragen Beschäftigte den Kinderlosenzuschlag allein.
| Kinder | Gesamtbeitrag heute | Anteil Beschäftigte heute | Anteil Beschäftigte ab 2027 (geplant) |
|---|---|---|---|
| ohne Kinder | 4,20 % | 2,40 % | 2,70 % |
| 1 Kind | 3,60 % | 1,80 % | 1,80 % |
| 2 Kinder | 3,35 % | 1,55 % | 1,55 % |
| 3 Kinder | 3,10 % | 1,30 % | 1,30 % |
| 5 und mehr | 2,60 % | 0,80 % | 0,80 % |
Für Eltern bleibt alles beim Alten. Ab dem zweiten bis zum fünften Kind mindert sich der Beitrag um je 0,25 Beitragssatzpunkte, solange das Kind das 25. Lebensjahr nicht vollendet hat.
Wen der Zuschlag trifft – und wen nicht
Den Zuschlag zahlen Mitglieder der gesetzlichen Pflegeversicherung ab dem Monat nach dem 23. Geburtstag, wenn sie keine Kinder haben. Wer einmal Elternteil war, bleibt dauerhaft befreit, auch wenn das Kind längst erwachsen ist. Die zusätzlichen Abschläge ab dem zweiten Kind enden dagegen mit dessen 25. Geburtstag.
Ausgenommen sind nach Paragraf 55 Absatz 3 SGB XI Mitglieder, die vor dem 1. Januar 1940 geboren wurden, Wehr- und Zivildienstleistende sowie Menschen, die Bürgergeld nach Paragraf 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Sozialgesetzbuchs beziehen.
Die Änderung betrifft die soziale Pflegeversicherung. Für die private Pflege-Pflichtversicherung rechnet der Entwurf im Jahr 2027 mit Minderausgaben von rund 80 Millionen Euro.
Modellrechnung: 9 bis 19 Euro im Monat
Wie viel der Zuschlag kostet, hängt allein am Bruttoentgelt. 0,3 Beitragssatzpunkte mehr bedeuten 0,3 Prozent des beitragspflichtigen Bruttolohns – bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
Modellrechnung: Was 0,3 Beitragspunkte kosten
- 3.000 Euro brutto im Monat: 9,00 Euro mehr im Monat, 108 Euro im Jahr
- 4.500 Euro brutto im Monat: 13,50 Euro mehr im Monat, 162 Euro im Jahr
- 6.375 Euro und darüber: 19,13 Euro mehr im Monat, 229,50 Euro im Jahr – das ist der Höchstbetrag
Rechenweg: Bruttoentgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 6.375 Euro im Monat mal 0,3 Prozent. Modellrechnung von NETZ-TRENDS auf Basis des Gesetzentwurfs, keine Prognose über den tatsächlichen Beitragssatz 2027.
Zum Vergleich: Heute zahlen Versicherte ohne Kinder 2,40 Prozent ihres Bruttolohns in die Pflegeversicherung, künftig wären es 2,70 Prozent. Der Anteil der Arbeitgeberseite bleibt bei 1,80 Prozent.
In Sachsen liegen die Anteile anders. Dort tragen Beschäftigte laut GKV-Spitzenverband einen höheren Anteil, weil der Buß- und Bettag als Feiertag erhalten blieb; Paragraf 58 Absatz 3 SGB XI beziffert diesen Anteil auf ein Prozent. Der Kinderlosenzuschlag kommt in beiden Fällen oben drauf.
Zweiter Hebel: die Bemessungsgrenze
Parallel verschiebt sich die Grenze, bis zu der überhaupt Beiträge fällig werden. Für die Kranken- und Pflegeversicherung liegt die Beitragsbemessungsgrenze 2026 bei 5.812,50 Euro im Monat.
Für 2027 hat das Bundeskabinett am 7. Oktober 2026 die Sozialversicherungsrechengrößen beschlossen. Danach steigt die Grenze auf 6.375 Euro im Monat, also 76.500 Euro im Jahr. Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen.
Ein Teil dieses Sprungs ist politisch gewollt: Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz hebt die Grenze in der Krankenversicherung zum 1. Januar 2027 außerordentlich um 300 Euro im Monat an. Das PNOG zieht diese Anhebung für die Pflegeversicherung nach.
Für Beschäftigte mit hohem Einkommen und ohne Kinder addieren sich beide Effekte. Statt 139,50 Euro im Monat wären nach der Modellrechnung 172,13 Euro fällig – 32,63 Euro mehr, 391,50 Euro im Jahr. Rund 13,50 Euro davon gehen auf die höhere Bemessungsgrenze zurück, nicht auf den Zuschlag.
3,3 Milliarden Euro aus einer Gruppe
Was die höhere Abgabe einbringen soll, beziffert der Entwurf selbst. Unter „Weitere Kosten“ heißt es, durch die Erhöhung des Zuschlags um 0,3 Beitragssatzpunkte entstünden den Mitgliedern im Jahr 2027 Mehrausgaben von 3,3 Milliarden Euro.
Zum Vergleich: Die angehobene Bemessungsgrenze bringt der Pflegekasse laut Entwurf 500 Millionen Euro, die geplante Beitragspflicht für Minijobs ab 2028 rund 1,4 Milliarden Euro. Der Zuschlag für kinderlose Mitglieder ist damit die mit Abstand größte Einnahmeposition.
Der Grund dafür steht im Entwurf: Die soziale Pflegeversicherung konnte ihre Leistungen zuletzt nur mit Darlehen aus dem Bundeshaushalt garantieren, ab 2028 werden zweistellige Milliardendefizite erwartet. Der ausgesetzte Bundeszuschuss soll gleichwohl erst 2029 wieder fließen, zunächst nur mit 500 Millionen Euro.
„Damit wir sie heute und in Zukunft erfüllen können, müssen wir das System der sozialen Pflegeversicherung reformieren.“
Carsten Linnemann (CDU), Bundesgesundheitsminister (Bundesministerium für Gesundheit, BMG)
Mit „sie“ meint der Minister die Aufgabe, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu unterstützen. Welche Schritte nach diesem ersten Paket folgen, soll eine Strukturkommission erarbeiten, die laut Ministerium ab Oktober 2026 arbeitet.
Kritik: Einnahmeseite bleibt dünn
Der Sozialverband VdK Deutschland hat den Entwurf bereits in seiner Fassung vom Juni bewertet. In seiner Stellungnahme vom 10. Juni 2026 hält der Verband fest, der Entwurf beschränke sich auf der Einnahmenseite „auf wenige kleinteilige Maßnahmen“ und bleibe hinter einer dauerhaft tragfähigen Finanzierungsreform zurück.
Bemerkenswert ist dabei, was in diesem Papier fehlt: Als Einnahmemaßnahmen nennt der VdK dort die höhere Bemessungsgrenze, Beiträge auf geringfügige Beschäftigung und den Zuschlag für mitversicherte Ehegatten. Der Kinderlosenzuschlag kommt in der 14-seitigen Stellungnahme nicht vor.
Daraus lässt sich nicht ableiten, wann genau die Maßnahme in den Text kam – der Verband hat den Referentenentwurf bewertet, nicht den späteren Kabinettsbeschluss. Festhalten lässt sich aber, dass die größte Einnahmeposition des Gesetzes in der Verbändebeteiligung im Juni noch nicht im Mittelpunkt stand.
Offen bleibt auch, wie viele Menschen betroffen wären. Eine Zahl der kinderlosen Mitglieder nennt der Entwurf nicht, nur die Summe von 3,3 Milliarden Euro.
Was Beschäftigte jetzt prüfen können
Handeln muss zunächst niemand – das Gesetz ist nicht beschlossen. Sinnvoll ist aber ein Blick darauf, ob die eigene Kinderzahl im Lohnbüro überhaupt richtig hinterlegt ist. Wer Kinder hat und trotzdem den Zuschlag zahlt, verschenkt Geld.
Checkliste: Beitrag und Kindernachweis prüfen
- Lohnabrechnung ansehen: In der Zeile zur Pflegeversicherung steht der Arbeitnehmeranteil. Außerhalb Sachsens bedeuten 2,40 Prozent des Bruttoentgelts, dass der Kinderlosenzuschlag abgezogen wird.
- Kinderdaten gegenprüfen: Betriebe und Pflegekassen rufen die Zahl der Kinder seit dem 1. Juli 2025 elektronisch beim Bundeszentralamt für Steuern ab.
- Stief- und Pflegekinder melden: Kinder, die über dieses Verfahren nicht abrufbar sind, müssen Versicherte selbst nachweisen – im Betrieb oder, bei Selbstzahlenden, bei der Pflegekasse.
- Bei Zweifeln nachfragen: Zuständig ist die eigene Pflegekasse, nicht der Betrieb.
Der weitere Weg ist terminiert: Der Bundesrat hat laut Drucksache bis zum 20. November 2026 Zeit für seine Stellungnahme. Danach berät der Bundestag. In Kraft treten soll das Gesetz nach Artikel 11 Absatz 1 am 1. Januar 2027.
Wer den Zuschlag künftig zahlt, sollte den Jahreswechsel deshalb im Blick behalten – auch weil der Zusatzbeitrag der Krankenkassen für 2027 separat festgelegt wird. Zu dessen Prognose hat NETZ-TRENDS die Rechnung des GKV-Schätzerkreises aufgeschlüsselt.
Halten Sie einen höheren Beitrag für Menschen ohne Kinder für gerecht? Oder sollte der Bund stärker einspringen, bevor eine einzelne Gruppe zahlt? Schreiben Sie uns Ihre Meinung gerne in die Kommentare.
Häufige Fragen
Wie hoch wäre der Pflegebeitrag für Kinderlose ab 2027?
Nach dem Gesetzentwurf 4,50 Prozent statt bisher 4,20 Prozent. Davon tragen Beschäftigte 2,70 Prozent, die Arbeitgeberseite unverändert 1,80 Prozent.
Ab wann zahlt man den Zuschlag?
Ab dem Monat nach dem 23. Geburtstag, wenn keine Kinder vorhanden sind. Ausgenommen sind unter anderem vor dem 1. Januar 1940 Geborene und Menschen im Bürgergeldbezug.
Was kostet die Erhöhung im Monat?
Nach einer Modellrechnung von NETZ-TRENDS 9,00 Euro bei 3.000 Euro brutto, 13,50 Euro bei 4.500 Euro brutto und höchstens 19,13 Euro ab 6.375 Euro brutto.
Ist das Gesetz schon beschlossen?
Nein. Das Kabinett hat den Entwurf am 30. September 2026 beschlossen, der Bundesrat kann bis zum 20. November 2026 Stellung nehmen. Bundestag und Bundesrat müssen noch entscheiden.
Quellen
- Bundesrat: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz), Drucksache 587/26 (neu), 9. Oktober 2026 (Paragraf 55 Absatz 3: 0,6 auf 0,9; 3,3 Milliarden Euro Mehrausgaben 2027; Fristablauf 20. November 2026; Inkrafttreten 1. Januar 2027)
- Bundesministerium für Gesundheit (BMG): „Kabinett beschließt Pflegeneuordnungsgesetz“, Pressemitteilung vom 30. September 2026 (Zitat Carsten Linnemann; Zuschlag ab 1. Januar 2027)
- GKV-Spitzenverband: Beitragssatz der sozialen Pflegeversicherung, abgerufen am 25. Oktober 2026 (4,20 Prozent für Kinderlose, Arbeitnehmeranteile, Abschläge je Kind, Kindernachweis beim Bundeszentralamt für Steuern)
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS): „Bundeskabinett beschließt Sozialversicherungsrechengrößen 2027“, 7. Oktober 2026 (Beitragsbemessungsgrenze 6.375 Euro im Monat)
- Bundesregierung: Beitragsbemessungsgrenzen 2026, Stand 29. April 2026 (5.812,50 Euro im Monat)
- Paragrafen 55 und 58 SGB XI: Beitragssatz und Beitragstragung bei versicherungspflichtig Beschäftigten, abgerufen am 25. Oktober 2026
- Sozialverband VdK Deutschland: Stellungnahme zum Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes, 10. Juni 2026
- NETZ-TRENDS: Zusatzbeitrag 2027: Schätzerkreis rechnet mit 2,9 Prozent
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