Das Wichtigste in Kürze
- Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit kommt in seinem Abschlussbericht vom 10. September 2026 zu dem Ergebnis, dass Aufnahmen von Personen außerhalb des engen Freundes- und Familienkreises mit den Ray-Ban Meta AI Glasses datenschutzrechtlich in aller Regel nicht zulässig sind.
- 61 Prozent der Befragten in Deutschland erkennen die weiße Leuchtdiode der Brille nicht als Aufnahmesignal – so eine Civey-Befragung im Auftrag der Organisation HateAid unter 5.000 Personen vom 21. bis 23. August 2026.
- Drei deutsche Bundespolitikerinnen fordern nun Konsequenzen bis hin zu einem bundesweiten Verbot; in Frankreich hat die Pariser Staatsanwaltschaft nach Reuters-Informationen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Eine Sonnenbrille mit Kamera, die aussieht wie eine gewöhnliche Sonnenbrille: Genau diese Eigenschaft bringt die Ray-Ban Meta AI Glasses in Deutschland und Frankreich zugleich unter Druck. Am Freitag, dem 18. September 2026, haben drei deutsche Bundespolitikerinnen gegenüber dem Recherchezentrum CORRECTIV Konsequenzen gefordert – von einer erneuten Prüfung bis hin zu einem bundesweiten Verbot. Am selben Tag wurde nach Informationen der Nachrichtenagentur Reuters bekannt, dass die Staatsanwaltschaft in Paris ermittelt, weil Frauen mit solchen Brillen heimlich gefilmt worden sein sollen.
Der sachliche Kern beider Vorgänge liegt in einem Dokument, das gut eine Woche älter ist: dem technischen und datenschutzrechtlichen Prüfbericht, den der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit am 10. September 2026 vorgelegt hat. Darin hat die Behörde das Gerät technisch geprüft und anschließend rechtlich bewertet.
Was die Hamburger Behörde tatsächlich geprüft hat
Untersucht wurde das Modell Ray-Ban Meta Wayfarer der ersten Generation aus dem Jahr 2023 – eine Brille mit 12-Megapixel-Kamera, fünf Mikrofonen, zwei Lautsprechern, 32 Gigabyte Speicher sowie WLAN- und Bluetooth-Verbindung. Die Prüfung übernahm nach Angaben der Behörde ein Team aus den Bereichen soziale Netzwerke, technischer Datenschutz und KI-Recht.
Im Zentrum der technischen Befunde steht die kleine weiße Leuchtdiode, die anzeigen soll, dass gerade aufgenommen wird. Sie ist das sichtbare Signal, auf das Umstehende angewiesen sind. Der Bericht hält dazu fest: „Das Licht der LED ist in vielen Umgebungen nicht gut erkennbar, insbesondere im Außenbereich und bei Sonneneinstrahlung.“ Sie wirke zudem nur aus kurzer Entfernung und bei frontalem Blick auf die Brille.
Hinzu kommt ein Befund, der die Schutzwirkung der Leuchte nach den Feststellungen der Behörde erheblich einschränkt: Die Leuchtdiode lässt sich nach den Feststellungen der Behörde mit Aufklebern oder Lack so abdecken, „dass keine oder nur noch eine minimale Lichtmenge erkennbar ist“. Bei Videoaufnahmen werde die Abdeckung nur beim Start geprüft – wird die Leuchte danach verdeckt, laufe die Aufnahme weiter. Für die neuere Gerätegeneration beschreibt der Bericht, dass die Leuchte bei Nutzung der Meta-KI gar nicht aufleuchte.
61 Prozent erkennen das Signal nicht – und 65 Prozent die Brille nicht
Dass ein Warnsignal technisch existiert, heißt nicht, dass es verstanden wird. Das Meinungsforschungsinstitut Civey hat im Auftrag der deutschen Organisation HateAid vom 21. bis 23. August 2026 rund 5.000 Personen ab 18 Jahren in Deutschland befragt; der statistische Fehler liegt nach Angaben von HateAid bei 2,6 bis 2,7 Prozentpunkten.
| Befund der Befragung in Deutschland | Anteil |
|---|---|
| erkennen die LED nicht als Signal für eine Aufnahme | 61 % |
| davon: wissen nicht, was das Leuchten bedeutet | 47 % |
| davon: halten es für Internetverbindung oder schwachen Akku | 14 % |
| trauen sich zu, eine Datenbrille von einer normalen Brille zu unterscheiden | 15 % |
| trauen sich das nicht zu | 65 % |
| wollen Datenbrillen von außen klar erkennbar haben | 59 % |
| sorgen sich, heimlich gefilmt zu werden | 53 % |
Die beiden Zahlen greifen ineinander. Wer eine Datenbrille nicht als solche erkennt, achtet auch nicht auf ihr Signal – und wer das Signal sieht, ordnet es mehrheitlich falsch ein. Der rechtliche Schutz hängt damit an einer Voraussetzung, die in der Praxis selten erfüllt ist.
Warum daraus ein datenschutzrechtliches Problem wird
Genau an diesem Punkt setzt die rechtliche Bewertung aus Hamburg an. Der Bericht hält fest, dass das bloße Aufleuchten der Leuchtdiode nicht genüge, um Betroffene hinreichend über die Datenverarbeitung zu informieren; darin sieht die Behörde einen Verstoß gegen den Transparenzgrundsatz aus Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a der EU-Datenschutz-Grundverordnung.
Die praktische Folge formuliert der Bericht so: Die erkennbare Aufnahme von Personen, die nicht zum engen Freundes- und Familienkreis gehören, werde „datenschutzrechtlich bis auf seltene Konstellationen des berechtigten Interesses nicht zulässig sein, da die informierte Einwilligung in der Realität nicht eingeholt werden kann“. Das richtet sich nicht gegen den Hersteller allein, sondern trifft zuerst die Person, die die Brille trägt.
Die Haushaltsausnahme – und wo sie endet
Private Aufnahmen sind vom Datenschutzrecht grundsätzlich ausgenommen: Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe c der EU-Datenschutz-Grundverordnung nimmt die „ausschließlich persönliche oder familiäre“ Verarbeitung aus. Nach dem Hamburger Bericht greift diese Ausnahme jedoch nur, solange nichts veröffentlicht und nichts zum KI-Training übermittelt wird. Wer Aufnahmen ins Netz stellt oder der KI-Auswertung nicht widerspricht, verlässt den geschützten Bereich – und braucht dann eine eigene Rechtsgrundlage. Die Verordnung gilt unmittelbar auch in Österreich; in der Schweiz greift stattdessen das revidierte Datenschutzgesetz.
Dazu kommt ein zweiter Strang, der weniger sichtbar ist als die Kamera. Nach dem Bericht werden Interaktionsdaten standardmäßig für das KI-Training verwendet, sofern nicht widersprochen wird. Für die Übermittlung personenbezogener Daten Dritter an Meta zu diesem Zweck sei eine zusätzliche Rechtsgrundlage erforderlich. Die Behörde beschreibt, dass die tragende Person dabei gemeinsam mit dem Unternehmen verantwortlich werde – ein dafür vorgesehener Vertrag nach Artikel 26 der Verordnung existiere nicht. Wie KI-Anbieter mit eigenen Fehlerfällen umgehen, zeigte zuletzt die Offenlegung von sechs Berichten über KI-Fehlverhalten durch OpenAI.
Hamburg hat die Brillen in Bädern und im Nahverkehr untersagt
Politisch hat der Befund in Hamburg bereits Folgen. Die Fraktionen von SPD und Grünen brachten Anfang September einen gemeinsamen Zusatzantrag ein, über den die Hamburgische Bürgerschaft am 2. September entscheiden sollte: Datenbrillen mit eingeschalteter Kamera- oder Aufnahmefunktion sollen in den Bädern und Saunen von Bäderland sowie in Bussen, Bahnen und den Zugangsbereichen des Hamburger Verkehrsverbunds ausdrücklich untersagt sein. Nach übereinstimmenden Medienberichten wurde der Antrag beschlossen.
In der Begründung der Fraktionen steht der Gedanke, dass sich mit solchen Geräten etwas Grundlegendes verändere, weil Menschen gefilmt werden können, ohne es zu bemerken – und dass gerade beim Schwimmen und Sonnenbaden ein Vertrauen darauf möglich bleiben müsse. Der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Hansjörg Schmidt, verbindet das nach Angaben der Mitteilung mit der Forderung nach bundesweiten Regeln; die digitalpolitische Sprecherin der Grünen, Eva Botzenhart, verweist auf einen dokumentierten Hamburger Fall.
Am Freitag fordern Bundespolitikerinnen Konsequenzen bis hin zum Verbot
Auf Bundesebene ist der Vorgang seit diesem Freitag angekommen. Nach einer Recherche von CORRECTIV, veröffentlicht am 18. September 2026, äußerten sich drei Bundespolitikerinnen: Carolin Wagner (SPD) plädiert demnach dafür, die bisherige Bewertung unter Berücksichtigung der Hamburger Hinweise erneut zu prüfen, und unterstützt ortsbezogene Verbote. Jeanne Dillschneider (Grüne) verlangt dem Bericht zufolge weitere Tests zur unbemerkten Aufnahme, klare Kriterien für Hersteller und ein zusätzliches akustisches Signal während des Filmens. Donata Vogtschmidt (Linke) fordert ein bundesweites Verbot solcher Geräte.
Das sind Forderungen, keine Beschlüsse. Ein Gesetzgebungsverfahren dazu ist bislang nicht bekannt.
In Paris ermittelt die Staatsanwaltschaft
Am selben Tag wurde der Vorgang zu einem europäischen. Nach Informationen der Nachrichtenagentur Reuters, auf die sich französische Fachmedien berufen, hat die Pariser Staatsanwaltschaft mindestens ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der sexuellen Belästigung eingeleitet; Anlass sollen Anzeigen sein, wonach Frauen mit Datenbrillen ohne ihr Wissen gefilmt und die Aufnahmen anschließend im Netz veröffentlicht worden seien. Gegen wen genau sich das Verfahren richtet, geht aus den vorliegenden Berichten nicht hervor. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Bei der französischen Datenschutzbehörde CNIL sind den Berichten zufolge rund zehn Beschwerden zu solchen Geräten eingegangen; eine auf Cyberkriminalität spezialisierte Einheit habe die Brillen vor etwa zwei Wochen getestet. Vergleichbare Zahlen für Deutschland oder Österreich sind nicht bekannt.
Was Meta geändert hat – und was offen bleibt
Das Unternehmen hat auf die Kritik an der Leuchtdiode reagiert, allerdings vor dem Hamburger Bericht. Ende August 2026 kündigte Meta ein Software-Update an, das eine laufende Aufnahme beendet, sobald die Leuchte verdeckt wird; der für AR zuständige Vizepräsident Alex Himel erklärte, die Kamera höre auf zu arbeiten, wenn das Licht während einer Aufnahme abgedeckt werde. Zuvor hatte das Unternehmen bereits eine Sperre für den Fall eingeführt, dass die Leuchte physisch manipuliert wird.
Die offene Stelle
Offen bleibt, wie sich dieses Update zu den Hamburger Feststellungen verhält: Der Bericht vom 10. September beschreibt das Abkleben der Leuchte weiterhin als wirksamen Weg, eine laufende Videoaufnahme zu verbergen. Ob das geprüfte Gerät den angekündigten Stand hatte, lässt sich von außen nicht beurteilen. Eine eigene Anfrage an Meta war bis Redaktionsschluss nicht möglich; die zuletzt öffentlich bekannte Position des Unternehmens ist die Ankündigung von Ende August.
Unabhängig davon hat die Organisation HateAid nach eigenen Angaben am 12. August 2026 Strafanzeige bei der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main erstattet – gegen Meta sowie nach Darstellung der Organisation gegen weitere beteiligte Hersteller- und Handelsunternehmen. Gestützt wird sie nach Darstellung der Organisation auf das deutsche Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz, das das Inverkehrbringen von Geräten verbietet, die sich als Alltagsgegenstände tarnen und zum unbemerkten Filmen oder Abhören bestimmt sind. Eine Strafanzeige besagt nichts darüber, ob eine Straftat vorliegt; ob daraus ein Ermittlungsverfahren geworden ist, ist nicht bekannt.
Was als Nächstes ansteht
Belegbar ist derzeit dreierlei: Das Hamburger Verbot für Bäder und Nahverkehr ist nach den vorliegenden Berichten beschlossen und an Orte gebunden, nicht an das Gerät. Der Prüfbericht liegt in deutscher und englischer Fassung vor und steht damit anderen Aufsichtsbehörden zur Verfügung. Und in Frankreich läuft ein Ermittlungsverfahren, dessen Ausgang offen ist.
Alles Weitere – bundesweite Regeln, Auflagen für Hersteller, ein Verkaufsstopp – ist bislang Forderung. Auf EU-Ebene liegen die derzeit konkretesten Vorhaben zum Schutz im Netz an anderer Stelle, etwa im Entwurf für den EU Kids Act; Datenbrillen kommen darin nicht vor. Für alle, die eine solche Brille nutzen, ist die Feststellung aus Hamburg damit der derzeit konkreteste Maßstab – und sie richtet sich in erster Linie an die Person hinter der Kamera, nicht an das Unternehmen dahinter.
Wie gehen Sie damit um, wenn Ihnen jemand mit einer Kamerabrille gegenübersitzt – fällt Ihnen das überhaupt auf? Schreiben Sie uns Ihre Meinung gerne in die Kommentare.
Quellen
- Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit: Ray-Ban Meta AI Glasses – HmbBfDI legt technischen und datenschutzrechtlichen Prüfbericht vor, Meldung vom 10. September 2026, sowie der Abschlussbericht (PDF)
- HateAid: Heimlich gefilmt mit Smart Glasses – Mehrheit erkennt Aufnahmesignal nicht, 10. September 2026, mit den Ergebnissen der Civey-Befragung
- HateAid: Mitteilung zur Strafanzeige vom 12. August 2026
- SPD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft: Pressemitteilung vom 1. September 2026
- CORRECTIV: Bundespolitikerinnen fordern Verbote von Smart Glasses, 18. September 2026
- Next: Bericht zum Ermittlungsverfahren der Pariser Staatsanwaltschaft vom 18. September 2026, unter Berufung auf Reuters
- Engadget: Bericht über das angekündigte Software-Update vom 27. August 2026, mit Äußerungen von Meta-Vizepräsident Alex Himel
Transparenzhinweis: Bei Recherche, Strukturierung und Erstellung dieses Beitrags kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die verwendeten Quellen sind im Artikel aufgeführt. Die Veröffentlichung erfolgt erst nach manueller redaktioneller Freigabe.