Das Wichtigste in Kürze

  • Die Microsoft-Sparte Microsoft AI hat am Montag, 14. September 2026, einen Entwurf für einen Verhaltenskodex ihrer eigenen KI-Modelle veröffentlicht. Nach der Zeitangabe auf der Seite geschah das um 15 Uhr deutscher Zeit; die öffentliche Konsultation dazu läuft nach Unternehmensangaben sechs Wochen.
  • Der Kodex gilt nach eigener Darstellung ausdrücklich noch nicht: „Dieses Dokument und unser Ansatz insgesamt befinden sich noch in Entwicklung, deshalb nutzen wir es heute nicht, um unsere Modelle zu trainieren.“ Eine überarbeitete Fassung soll die Modellentwicklung „ab 2027″ leiten (Übersetzungen der Redaktion).
  • In der EU greifen verbindliche Pflichten für Anbieter solcher Modelle bereits seit dem 2. August 2025, die Hauptanwendung der KI-Verordnung läuft nach Angaben der Europäischen Kommission seit dem 2. August 2026. In Deutschland ist seit dem 29. Juli 2026 die Bundesnetzagentur die zentrale Marktüberwachungsbehörde.

Ein KI-Modell, das sich nicht gegen die eigene Abschaltung wehrt, sich keine eigenen Ziele setzt und seine Begründungen nicht vor den Menschen verbirgt, die es prüfen sollen: Das sind die Kernsätze eines Dokuments, das die Microsoft-Sparte Microsoft AI am Montagnachmittag mitteleuropäischer Zeit veröffentlicht hat. Der Humanist AI Code of Conduct beschreibt, wie sich die hauseigenen MAI-Modelle des US-Konzerns künftig verhalten sollen – und er ist zugleich ein Entwurf, über den die Öffentlichkeit sechs Wochen lang mitreden darf.

Für den deutschsprachigen Raum ist daran vor allem eine Differenz interessant, die in dem Dokument selbst nicht vorkommt: Während Microsoft AI die eigenen Regeln erst zur Diskussion stellt, gelten in der EU seit über einem Jahr Pflichten für genau diese Art von Modellen – und seit Ende Juli 2026 gibt es in Deutschland auch eine Behörde, die sie durchsetzen soll.

Fünf Teile, ein erklärter Zweck: die Kontrolle behalten

Der begleitende Blogbeitrag von Microsoft AI trägt das Veröffentlichungsdatum 14. September 2026; die Seitenauszeichnung weist 13:00 Uhr koordinierter Weltzeit aus, also 15 Uhr in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Nach dem Bericht des US-Fachdienstes GeekWire sagte Mustafa Suleyman, Chef von Microsoft AI, das Dokument sei etwa fünf Monate lang erarbeitet worden. Das Dokument gliedert sich in fünf Teile: Mission und Ziele, Sicherheitsbeschränkungen, operative Leitlinien, Voreinstellungen und Schlussfolgerungen, dazu ein Glossar und ein Anhang zur Bewertung der Modelle.

Der Ausgangssatz steht gleich im ersten Teil: „people matter more than AI“ – Menschen zählen mehr als KI. KI solle ein Werkzeug sein, keine Person, und sich niemals dagegen wehren, abgeschaltet zu werden.

Konkret wird das an zwei Stellen. Unter der Überschrift „Absolute Constraints“ listet der Kodex Bereiche auf, die nach seiner Darstellung weder von Betreibern noch beim Einsatz durch einzelne Personen aufgehoben werden können: keine Unterstützung bei chemischen, biologischen, radiologischen, nuklearen oder explosiven Waffen; kein funktionsfähiger Angriffscode und keine Angriffswerkzeuge für Cyberoperationen; keine Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder; keine nicht einvernehmlichen intimen oder gewalttätigen Bilder und keine böswilligen Deepfakes; keine Manipulation im großen Maßstab, etwa durch systematische Desinformation.

Der zweite Block heißt „Human Control“. Dort steht unter anderem, die Modelle würden sich „niemals menschlicher Unterbrechung, Übersteuerung, Korrektur oder Abschaltung widersetzen“, ihre Handlungsspuren nicht verschleiern und nicht „in Neuralese oder einer anderen Form jenseits einfachen menschlichen Verständnisses“ kommunizieren (Übersetzungen der Redaktion). Die Begründung dafür formuliert das Dokument in einem Satz: „If humans can’t understand it, humans can’t oversee it.“ Wer es nicht versteht, kann es nicht beaufsichtigen.

Die Rangfolge: Kodex vor Betreiber vor Anwendung

Ein eigener Abschnitt regelt, wessen Anweisungen im Konfliktfall gelten. Microsoft AI nennt das „Chain of Command“ und ordnet drei Ebenen: Der Kodex steht oben, darunter die Konfiguration durch Betreiber – also Unternehmen und Organisationen, die die Modelle in eigene Produkte einbauen –, darunter die Vorgaben derjenigen, die das Produkt am Ende benutzen.

Bemerkenswert an dieser Konstruktion ist der Satz, der sie abschließt: Ein Modell werde an seiner Aufgabe scheitern, wenn der Erfolg den Kodex in nennenswerter Weise verletzen würde. Die Einhaltung der Regeln hat nach dieser Darstellung also Vorrang vor der Erledigung des Auftrags.

Was der Kodex nach eigener Auskunft nicht leistet

Ungewöhnlich offen ist der Schlussteil. Dort schreibt Microsoft AI, das Dokument sei „beschreibend und zugleich anspruchsvoll gemeint“ und „keine vollständige Darstellung des heutigen Modellverhaltens“. Es bestehe eine Lücke zwischen den heute trainierten Voreinstellungen und dem, was der Kodex beschreibt. Und weiter: „Written objectives alone can never ensure alignment“ – schriftliche Zielvorgaben allein könnten Ausrichtung niemals sicherstellen.

Dazu passt der Hinweis in der Vorbemerkung, das Dokument werde gegenwärtig nicht zum Training der Modelle verwendet. Eine überarbeitete Fassung soll nach Unternehmensangaben „gegen Ende des Jahres“ erscheinen und die Modellentwicklung „im Jahr 2027 und darüber hinaus“ leiten.

Auf der Modellübersicht von Microsoft AI waren am Montagabend fünf MAI-Modelle aufgeführt: MAI-Transcribe-2, MAI-Thinking-1, MAI-Code-1.1-Flash, MAI-Image-2.6 und MAI-Voice-2. Für sie gilt der Kodex nach der eigenen Zeitangabe also noch nicht.

Was ein Modellkodex ist – und was nicht

Ein Verhaltenskodex dieser Art ist ein selbst gesetztes Regelwerk eines Unternehmens für das Verhalten seiner eigenen Software. Er wird nicht von einer Behörde genehmigt, nicht von einem Gericht ausgelegt und nicht von einer Aufsicht überwacht. Wer meint, ein Modell halte sich nicht daran, kann sich darauf nicht berufen wie auf ein Gesetz. Rechtlich verbindlich sind für Anbieter in der EU die Vorgaben der KI-Verordnung, nicht der Kodex – beides kann nebeneinander bestehen, deckungsgleich ist es nicht.

In der EU laufen die Fristen längst

Die Zeitleiste der Europäischen Kommission zur KI-Verordnung nennt vier Daten, die den Unterschied zum Konsultationsstand von Microsoft AI markieren: Seit dem 2. Februar 2025 gelten die Verbote bestimmter KI-Praktiken und die Pflicht zur KI-Kompetenz. Seit dem 2. August 2025 gelten die Governance-Regeln und die Pflichten für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck. Seit dem 2. August 2026 läuft die Hauptanwendung der Verordnung samt Durchsetzung. Für Hochrisiko-Systeme in Bereichen wie Biometrie, kritischer Infrastruktur, Bildung und Beschäftigung greifen die strengen Pflichten nach dieser Darstellung ab dem 2. Dezember 2027.

Microsoft ist dabei nicht unbeteiligt: Der Konzern hat den EU-Verhaltenskodex für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck nach Angaben der Europäischen Kommission mit unterzeichnet; veröffentlicht wurde dieser am 10. Juli 2025. Dieser EU-Kodex ist ebenfalls freiwillig, aber anders verankert: Kommission und KI-Ausschuss haben ihn als geeignetes Mittel bestätigt, die Pflichten aus den Artikeln 53 und 55 der Verordnung nachzuweisen. Wer ihn unterzeichnet, bekommt nach Darstellung der Kommission weniger Verwaltungsaufwand und mehr Rechtssicherheit.

Merkmal Code of Conduct von Microsoft AI KI-Verordnung der EU
Wer setzt die Regeln das Unternehmen selbst EU-Gesetzgeber
Stand Entwurf, Konsultation bis Ende Oktober 2026 in Kraft, Hauptanwendung seit 2. August 2026
Wirkung auf die Modelle nach eigener Angabe erst ab 2027 im Training Pflichten für Modellanbieter seit 2. August 2025
Aufsicht im Dokument nicht geregelt, Verweis auf separate Prozesse KI-Büro der EU, nationale Marktüberwachung
Folgen bei Verstoß im Dokument nicht geregelt Abhilfemaßnahmen und Geldbußen möglich
Quellen: Microsoft AI, Humanist AI Code of Conduct und Blogbeitrag vom 14. September 2026; Europäische Kommission, Zeitleiste zur KI-Verordnung und Angaben zum Verhaltenskodex für Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck, abgerufen am 14. September 2026. Gegenüberstellung der Redaktion.

Der Kodex nennt kein einziges Land und kein einziges Gesetz

Eine Beobachtung lässt sich am Wortlaut belegen: Im gesamten Dokument kommen die Begriffe „European“, „EU“ und „AI Act“ nicht vor. Wo das Dokument auf Recht verweist, tut es das allgemein – von „geltendem Recht“ und „geltenden Gesetzen und Vorschriften“ ist die Rede, dazu von „weiterem regulatorischem Engagement, soweit anwendbar“. Der Kodex ordnet sich damit keiner Rechtsordnung zu.

Das ist für ein weltweit eingesetztes Produkt nachvollziehbar und zugleich der Punkt, an dem er für die Leserschaft im deutschsprachigen Raum an Aussagekraft verliert: Ob die beschriebenen Regeln über das hinausgehen, was die KI-Verordnung ohnehin verlangt, oder dahinter zurückbleiben, lässt sich aus dem Dokument nicht ablesen. Es beantwortet die Frage nicht, weil es sie nicht stellt.

Zuständig sind in Deutschland, Österreich und der Schweiz verschiedene Stellen

Wer in Deutschland ein Problem mit einem KI-System melden will, hat seit Kurzem eine klare Adresse. Nach der Mitteilung der Bundesnetzagentur vom 29. Juli 2026 ist die Bonner Behörde mit dem Inkrafttreten des „Gesetzes zur Marktüberwachung und Innovationsförderung von künstlicher Intelligenz“ (KI-MIG) an diesem Tag zentrale Marktüberwachungsbehörde, Anlaufstelle und Beschwerdestelle für die Umsetzung der KI-Verordnung geworden. Sie überwacht nach eigenen Angaben unter anderem die Transparenzpflichten und die verbotenen Praktiken, koordiniert andere Marktüberwachungsbehörden und betreibt ein Reallabor sowie einen Service-Desk. Behördenpräsident Klaus Müller wird dort mit den Worten zitiert: „Die KI-Verordnung ist ein Meilenstein für den verantwortungsvollen Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Europa.“

In Österreich ist die KI-Servicestelle bei der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH nach Darstellung der Plattform Digital Austria als Anlaufstelle und Informationsdrehscheibe eingerichtet; eine nationale Regelung mit Datum nennt die Seite nicht. Die Schweiz ist an die EU-Verordnung nicht gebunden: Der Schweizer Bundesrat hat nach Angaben des Bundesamts für Kommunikation am 12. Februar 2025 einen eigenen Weg beschlossen – Übernahme der KI-Konvention des Europarats, sektorielle Anpassungen, ergänzend nicht bindende Maßnahmen. Eine Vernehmlassungsvorlage dazu soll bis Ende 2026 vorliegen.

Sechs Wochen: Wer mitreden will, muss das Formular nutzen

Die Konsultation läuft nach Angaben von Microsoft AI ab dem Veröffentlichungstag sechs Wochen, endet also Ende Oktober 2026. Rückmeldungen nimmt das Unternehmen über ein Formular unter forms.cloud.microsoft entgegen; ein festes Enddatum, eine Angabe zur Auswertung durch Dritte oder eine Zusage, die eingegangenen Beiträge zu veröffentlichen, enthält der Blogbeitrag nicht. Genannt wird lediglich, dass ein Kernteam die Rückmeldungen nach Abschluss der Konsultation sichten werde.

Der Zeitpunkt der Veröffentlichung fällt in eine Debatte, die am selben Tag an den US-Börsen für Bewegung sorgte: Nach Berichten von GeekWire und CNN Business hatten Führungskräfte mehrerer KI-Unternehmen eine Verlangsamung der Entwicklung besonders leistungsfähiger Modelle gefordert, worauf Aktien aus dem Halbleiter- und KI-Umfeld nachgaben. Microsoft AI stellt in der Einleitung des Kodex selbst einen Bezug zur Sicherheitslage her und verweist auf „jüngste Sicherheitsvorfälle in Gestalt groß angelegter, hoch koordinierter und hartnäckiger Angriffskampagnen von KI-Agenten“ (Übersetzung der Redaktion).

Wie schwer die Aufsicht über eigenständig arbeitende Systeme im Alltag fällt, hat NETZ-TRENDS Anfang September an einem deutschsprachigen Beispiel beschrieben: In einem Entwickler-Wiki fanden sich laut einer Untersuchung rund 18.000 Beiträge von KI-Agenten ohne erkennbare Offenlegung. Und dass der Streit um KI-Modelle längst vor Gericht angekommen ist, zeigt die Klage zweier US-Zeitungen gegen OpenAI und Microsoft über 1.375 registrierte Werke.

Was bis zur nächsten Fassung offen bleibt

Drei Punkte lassen sich anhand des Dokuments benennen, ohne Absichten zu unterstellen:

  • Die Lücke zwischen Text und Modell. Der Kodex beschreibt das gewünschte Verhalten, nicht das heutige. Das steht ausdrücklich so im Dokument – geprüft werden kann die Aussage von außen nicht.
  • Keine Durchsetzung im Dokument selbst. Der Kodex regelt keine Folgen für den Fall, dass ein Modell von den beschriebenen Regeln abweicht, und nennt keine Beschwerdestelle. Er verweist stattdessen auf getrennte Verfahren des Konzerns und Dritter – genannt werden Systemkarten, Risikobewertungen und Audits.
  • Keine Zuordnung zum geltenden Recht. Ohne Bezug auf eine konkrete Rechtsordnung bleibt offen, an welcher Stelle der Kodex über die Pflichten der KI-Verordnung hinausgeht.

Öffentliche Reaktionen europäischer Aufsichtsstellen auf den Entwurf waren am Montagabend nicht auffindbar; die Konsultation steht allen offen, die Rückmeldung geben wollen.

Belegbar ist der nächste Termin: die überarbeitete Fassung, die nach Unternehmensangaben gegen Jahresende erscheinen und ab 2027 in die Modellentwicklung einfließen soll. Ob sie die offenen Punkte aufgreift, wird sich an ihrem Wortlaut ablesen lassen.

Wie beurteilen Sie selbst gesetzte Verhaltensregeln von KI-Anbietern im Verhältnis zu gesetzlichen Vorgaben? Schreiben Sie uns Ihre Meinung gerne in die Kommentare.

Quellen

Transparenzhinweis: Bei Recherche, Strukturierung und Erstellung dieses Beitrags kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die verwendeten Quellen sind im Artikel aufgeführt. Die Veröffentlichung erfolgt erst nach manueller redaktioneller Freigabe.

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