Das Wichtigste in Kürze

  • Die österreichische Bundesregierung hat ihr Klimagesetz am 18. September 2026 in Begutachtung geschickt. Es schreibt die Klimaneutralität bis 2040 fest; der erste Klimafahrplan soll bis Ende 2027 beschlossen werden, bei Zielabweichungen gilt eine Reaktionsfrist von sechs Monaten.
  • Einen CO2-Preis, ein Datum für den Austausch von Öl- und Gasheizungen oder einen Betrag für Haushalte enthält die Aussendung des zuständigen Ministeriums nicht. Der Pensionistenverband Österreichs, der das Gesetz begrüßt, fordert Nachschärfungen: Ein Gesetz ohne Sanktionen bei Zielverfehlung habe Verbesserungsbedarf.
  • Der Fachverband Energiehandel der Wirtschaftskammer Österreich rechnet dennoch mit Mehrkosten von 80 Cent je Liter über den Beschlusszeitraum. Wie sich die Zahl errechnet, führt seine Aussendung nicht aus.

Österreich hat seit diesem Freitag einen Gesetzentwurf, über den seit Jahren geredet wird. Die österreichische Bundesregierung aus ÖVP, SPÖ und NEOS präsentierte das Klimagesetz am 18. September 2026 in Wien und schickte es anschließend in Begutachtung. Das zuständige Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft nennt in seiner Aussendung von 11:05 Uhr drei Eckpunkte: Klimaneutralität bis 2040, einen ersten Klimafahrplan bis Ende 2027 und eine Frist von sechs Monaten, innerhalb der gegengesteuert werden muss, wenn die Vorgaben verfehlt werden.

Für Haushalte ist die interessantere Information die, die nicht darin steht. Einen Preis für eine Tonne CO2 enthält die ministerielle Darstellung nicht, ebenso wenig eine Frist für den Austausch bestehender Heizungen oder eine Angabe, was der Weg zur Klimaneutralität einen Durchschnittshaushalt kostet. Wie lange die Begutachtungsfrist läuft, nennt die Aussendung ebenfalls nicht.

Das Gesetz setzt ein Ziel, keine Preise

Nach der von APA-OTS wiedergegebenen Darstellung von Umweltminister Norbert Totschnig bei der Pressekonferenz ruht das Klimagesetz auf drei Säulen: der Reduzierung von Emissionen, der Anpassung an den Klimawandel und der Kreislaufwirtschaft. Der Pensionistenverband Österreichs, der den Entwurf begrüßt, beschreibt den Mechanismus in seiner Aussendung genauer: jährliche Emissionsobergrenzen im Klimafahrplan, laufendes Monitoring und ein Korrekturmechanismus bei Zielverfehlungen. Sanktionen für den Fall, dass die Ziele verfehlt werden, vermisst derselbe Verband ausdrücklich. Das ist ein Rahmen – und kein Tarif.

Genau dieser Zuschnitt ist der Grund, warum sich am selben Tag zwei sehr verschiedene Vorwürfe an dasselbe Gesetz richten: Es sei zu unverbindlich, und es sei zu teuer. Beide Seiten beziehen sich dabei nicht auf Paragrafen, die eine Zahl enthalten, sondern auf das Zieljahr 2040.

Der Energiehandel nennt 80 Cent je Liter – und nicht, wie er darauf kommt

Am deutlichsten wird der Fachverband Energiehandel der Wirtschaftskammer Österreich. „Es ist der absolut falsche Zeitpunkt, um Treibstoffe und Heizöl künstlich weiter zu verteuern“, erklärte Fachverbandsobmann Jürgen Roth um 14:42 Uhr. Er rechnet über den Beschlusszeitraum mit Mehrkosten von 80 Cent je Liter und verweist darauf, dass in Österreich derzeit rund fünf Millionen Personenkraftwagen mit Verbrennungsmotor zugelassen seien und 75 Prozent der heuer zugelassenen Fahrzeuge einen Verbrenner hätten. Millionen funktionierender Gas- und Ölheizungen müssten erneuert werden.

Die Zahl ist die schärfste des Tages, und sie ist eine Prognose eines Branchenverbands, keine Berechnung des Gesetzgebers. Ein Rechenweg steht nicht in der Aussendung: weder ein angenommener CO2-Preis je Tonne noch ein Zeitraum, über den sich die 80 Cent verteilen sollen. Auf Verbraucherseite bleibt damit offen, ob sich die Summe auf wenige Jahre oder auf die vollen anderthalb Jahrzehnte bis 2040 bezieht – ein Unterschied, der über die Wirkung auf eine Tankrechnung entscheidet.

Was in diesem Gesetz nicht geregelt wird

Die Preisfrage für Treibstoffe entscheidet sich nach Darstellung des FPÖ-Energiesprechers Paul Hammerl an einer anderen Stelle: einem geplanten Erneuerbaren-Energie-Gesetz Verkehr. Für Haushalte heißt das, dass das Klimagesetz das Zieljahr setzt, die konkrete Belastung an der Zapfsäule aber in Vorhaben steht, die noch nicht beschlossen sind. Wer wissen will, was ihn 2030 das Tanken kostet, findet die Antwort in diesem Entwurf nicht.

Woher die Rechnung „14 statt 24 Jahre“ stammt

Zwei Aussendungen der Wirtschaftskammer nennen an diesem Freitag dieselbe Gegenüberstellung. Die Bundessparte Industrie führt sie aus: „Eine vollständige Dekarbonisierung in 14 statt in 24 Jahren treibt Kosten und Energiepreise in die Höhe und schwächt die Wettbewerbsfähigkeit“, erklärte Obmann Sigi Menz um 11:44 Uhr. Gemeint ist der Abstand zwischen dem europäischen Klimaziel 2050 und dem nationalen Ziel 2040: Nach dieser Lesart verkürzt Österreich den Umbauzeitraum um zehn Jahre und drückt damit dieselben Investitionen in einen engeren Zeitraum. Aus demselben Haus kam um 13:49 Uhr laut Titel einer weiteren Aussendung die Kritik, das 2040-Ziel treibe die Kosten für Tourismusbetriebe in die Höhe.

Als sachliche Beschreibung des Zieljahres ist das zutreffend, als Kostenaussage bleibt es eine Bewertung: Weder ein Investitionsvolumen noch ein Preispfad wird dabei belegt. Die Wirtschaftskammer verbindet die Kritik mit einer konkreten Forderung – das Begutachtungsverfahren solle für Korrekturen genutzt werden, einen „nationalen Sonderweg“ lehnt sie ab.

Beim Strom stehen die Beträge längst fest

Wer heute wissen will, was politische Entscheidungen in Österreich an Energiekosten bewegen, findet die belastbareren Zahlen nicht im Klimagesetz, sondern im Strompaket derselben Woche. Der Pensionistenverband Österreichs begrüßte beides gemeinsam und listet die Konditionen auf. „Strom ist kein Luxusgut, sondern Grundbedarf“, erklärte Präsidentin Birgit Gerstorfer um 13:09 Uhr.

Maßnahme Gilt Konditionen Entlastung je Jahr
Strompreisdeckel für Krisenzeiten beschlossen am 16. September 2026 ab 16,5 ct/kWh netto Deckel bei 10 ct rund 250 €
Strom-Sozialtarif seit 1. April 2026 6 ct/kWh netto für die ersten 2.900 kWh rund 300 €
Klimagesetz (Entwurf in Begutachtung) Zieljahr 2040 keine Preisregelung im Entwurf k. A.
Angaben des Pensionistenverbands Österreichs, Aussendung vom 18. September 2026; Entlastung beim Preisdeckel bezogen auf 3.500 kWh Jahresverbrauch, beim Sozialtarif als Durchschnittswert. Die Werte sind eine Herausgeberdarstellung und redaktionell nicht unabhängig geprüft. Zeile 3: eigene Zusammenstellung nach der Aussendung des Umweltministeriums vom 18. September 2026.

Beide Strommaßnahmen greifen nach Angaben des Verbands automatisch: der Preisdeckel direkt auf der Rechnung, der Sozialtarif über die Befreiung vom ORF-Beitrag. Rund 600.000 Menschen profitieren demnach vom Sozialtarif. Finanziert werde der Deckel aus den Krisengewinnen der Stromerzeuger. Dass eine Entlastung ohne Antrag wirkt, ist der Unterschied, der in der Praxis über ihre Reichweite entscheidet – Förderungen, die beantragt werden müssen, erreichen regelmäßig nur einen Teil der Berechtigten.

Zu zahnlos und zu teuer – beide Vorwürfe am selben Tag

Die Grünen halten dem Entwurf das Gegenteil dessen vor, was die Wirtschaftskammer kritisiert. „Von schönen Worten und guten Vorsätzen wird das Klima nicht geschützt“, erklärte Klubobfrau Leonore Gewessler um 11:12 Uhr; die Koalition schreibe „lediglich ab, was die EU ohnehin schon beschlossen hat“. Die FPÖ wiederum sieht einen Widerspruch bei der Reichweite: Die Regierung nehme Bereiche des europäischen Emissionshandels aus, unterwerfe den Straßenverkehr aber dem Klimagesetz, obwohl auch für ihn ein europäischer Emissionshandel vorgesehen sei, kritisierte Energiesprecher Paul Hammerl um 12:55 Uhr. Nach seiner Darstellung blieb bei der Pressekonferenz offen, ob Fahrzeuge 2040 in Österreich noch Diesel und Benzin tanken dürfen.

Diese Frage ist für Haushalte die praktisch wichtigste. Die Aussendung des Ministeriums beantwortet sie nicht. Der Preisdruck ist dabei kein Zukunftsthema: In Österreich kostete Diesel nach Erhebung des ÖAMTC Mitte September mit 2,268 Euro je Liter einen Rekordwert, und in Deutschland lagen die Erzeugerpreise für leichtes Heizöl im August nach Angaben des Statistischen Bundesamts 65,3 Prozent über dem Vorjahreswert.

Was als Nächstes ansteht

Der Entwurf liegt jetzt in Begutachtung; die Wirtschaftskammer hat angekündigt, dieses Verfahren für Korrekturen nutzen zu wollen. Der erste Klimafahrplan mit jährlichen Emissionsobergrenzen soll nach Angaben des Ministeriums bis Ende 2027 beschlossen werden. Am 20. September befasst sich die ORF-Sendung „Hohes Haus“ mit der Verbindlichkeit des 2040-Ziels. Ob am Ende ein Preis, eine Frist oder eine Heizungsregel im Gesetz steht, entscheidet sich nicht in der Präsentation, sondern in den Wochen danach – und in den Begleitgesetzen, die bislang nur angekündigt sind. Wer Werbeaussagen zur Klimaneutralität prüfen will, findet die Regeln dafür übrigens inzwischen im Wettbewerbsrecht: In Deutschland treten am 27. September sechs neue Verbotstatbestände im UWG in Kraft.

Wie beurteilen Sie ein Klimaziel, das ohne Preisangabe in Begutachtung geht? Schreiben Sie uns Ihre Meinung gerne in die Kommentare.

Quellen

Transparenzhinweis: Bei Recherche, Strukturierung und Erstellung dieses Beitrags kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die verwendeten Quellen sind im Artikel aufgeführt. Die Veröffentlichung erfolgt erst nach manueller redaktioneller Freigabe.

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