Das Wichtigste in Kürze
- Nach der an diesem Montagmorgen veröffentlichten Auswertung des Statistischen Bundesamtes lebten 2025 in Deutschland 3,8 Millionen Menschen in Haushalten, die Rechnungen von Versorgungsbetrieben nicht fristgerecht begleichen konnten – 4,6 Prozent der Bevölkerung nach 4,2 Millionen und 5,0 Prozent im Vorjahr.
- Der Anteil sinkt damit das zweite Jahr in Folge, liegt aber weiter deutlich über den 3,3 Prozent des Erhebungsjahres 2020. In Mieterhaushalten waren es 5,8 Prozent, in Eigentümerhaushalten 3,3 Prozent.
- Im selben Berichtsjahr stieg die Zahl der tatsächlich vollzogenen Stromsperren nach Zahlen der Bundesnetzagentur um rund 3,5 Prozent auf fast 254.000. Beide Reihen messen Verschiedenes, entwickeln sich aber gegenläufig.
Das Statistische Bundesamt hat an diesem Montag um 8 Uhr eine Zahl veröffentlicht, die auf den ersten Blick nach Entspannung aussieht: Der Anteil der Menschen in Deutschland, die in Haushalten mit Zahlungsrückständen bei Versorgungsbetrieben leben, ist im Erhebungsjahr 2025 erneut gesunken. 3,8 Millionen Menschen waren betroffen, 4,6 Prozent der Bevölkerung. Ein Jahr zuvor hatte die Behörde 4,2 Millionen Menschen und 5,0 Prozent ausgewiesen.
Zwei Vergleiche relativieren diese Entlastung. Der erste steht in der eigenen Zeitreihe des Bundesamtes: Im ersten Jahr dieser Reihe, dem Erhebungsjahr 2020, lag der Anteil bei 3,3 Prozent. Der zweite steht in einer anderen Statistik – der Zahl der Stromsperren, die deutsche Netzbetreiber 2025 tatsächlich vollzogen haben. Sie ist im selben Jahr gestiegen.
Was das Statistische Bundesamt heute Morgen veröffentlicht hat
Die Mitteilung N063 des Statistischen Bundesamtes vom 14. September 2026 stützt sich auf EU-SILC, die europäische Gemeinschaftsstatistik zu Einkommen und Lebensbedingungen. In Deutschland läuft die Erhebung seit 2020 als Unterstichprobe des Mikrozensus. Erfasst wird, ob ein Haushalt Rechnungen von Versorgungsbetrieben nicht fristgerecht begleichen konnte.
Zwei methodische Punkte gehören zu dieser Zahl dazu, und die Behörde nennt sie selbst. Erstens beruhen die Angaben auf Selbsteinschätzungen der befragten Haushalte, nicht auf Abrechnungsdaten der Versorger. Zweitens misst der Indikator einen finanziellen Engpass, nicht dessen Folgen: Ob aus dem Rückstand eine Mahnung, eine Ratenvereinbarung oder eine Unterbrechung der Versorgung wurde, bleibt offen. Die Behörde weist zudem darauf hin, dass die Umstellung auf den Mikrozensus im Jahr 2020 einen Bruch in der Zeitreihe bedeutet; Werte aus der Zeit davor sind mit den heutigen nicht vergleichbar.
Der Rückgang bleibt über dem Niveau von 2020
Wer nur zwei Jahre nebeneinanderlegt, sieht eine Verbesserung. Die vollständige Reihe, die das Bundesamt in seiner Tabelle zu wirtschaftlichen Belastungen durch Zahlungsrückstände führt, zeigt etwas anderes: einen Anstieg von 3,3 Prozent im Jahr 2020 auf den Höchstwert von 5,4 Prozent im Jahr 2023 und seither zwei Jahre mit sinkenden Werten. Der aktuelle Wert von 4,6 Prozent liegt nach eigener Berechnung noch immer 1,3 Prozentpunkte über dem Ausgangswert von 2020.
Deutlicher fällt der Befund bei der armutsgefährdeten Bevölkerung aus. Dort weist die Tabelle für 2025 einen Anteil von 8,0 Prozent aus, nach 9,1 Prozent im Vorjahr und 6,9 Prozent im Jahr 2020.
| Erhebungsjahr | Bevölkerung insgesamt | armutsgefährdete Bevölkerung |
|---|---|---|
| 2020 | 3,3 % | 6,9 % |
| 2021 | 3,7 % | 6,5 % |
| 2022 | 4,3 % | 7,4 % |
| 2023 | 5,4 % | 9,3 % |
| 2024 | 5,0 % | 9,1 % |
| 2025 | 4,6 % | 8,0 % |
Bei Mieterhaushalten fiel der Anteil stärker als bei Eigentümern
Deutlicher als die Bewegung im Zeitverlauf ist der Abstand zwischen zwei Gruppen. In Mieterhaushalten konnten 2025 nach den Angaben des Bundesamtes 5,8 Prozent der dort lebenden Menschen eine Versorgerrechnung nicht fristgerecht begleichen, in Eigentümerhaushalten 3,3 Prozent – nach eigener Berechnung rund das 1,8-Fache.
Der Vergleich mit dem Vorjahr zeigt zugleich, wo der Rückgang herkommt. In der Mitteilung N050 vom 16. September 2025 hatte die Behörde für das Erhebungsjahr 2024 noch 6,4 Prozent bei Mieterhaushalten und 3,4 Prozent bei Eigentümerhaushalten ausgewiesen. Bei den Eigentümern bewegte sich der Wert also kaum, bei den Mietern um 0,6 Prozentpunkte nach unten. Dass Wohnkosten in Mietverhältnissen anders wirken, hat NETZ-TRENDS Anfang September am Mietenreport 2026 nachgezeichnet.
Die Preise fallen, die Nebenkosten steigen weiter
Das Bundesamt ordnet die Rückstände ausdrücklich in die Preisentwicklung ein – und zwar in beide Richtungen. Haushaltsenergie war im August 2026 um 0,7 Prozent günstiger als ein Jahr zuvor. Die Wohnungsnebenkosten stiegen im selben Monat um 3,1 Prozent und damit stärker als die allgemeine Teuerung, die die Behörde am 10. September für August 2026 mit 2,9 Prozent bestätigt hat. Das Preisniveau bei Haushaltsenergie bezeichnet sie trotz der Rückgänge als weiterhin hoch.
Für einen Haushalt heißt das: Die Jahresabrechnung kann niedriger ausfallen als im Vorjahr und trotzdem hoch bleiben – das Bundesamt bezeichnet das Preisniveau bei Haushaltsenergie ausdrücklich weiterhin als hoch. Auf einen monatlichen Abschlag von 120 Euro übertragen, entspricht ein Minus von 0,7 Prozent nach eigener Berechnung rund 84 Cent.
Im selben Jahr wurden mehr Stromanschlüsse gesperrt
Die Bundesnetzagentur erhebt jährlich, wie oft Versorger und Netzbetreiber in Deutschland eine Sperrung androhen und wie oft sie eine vollziehen. Nach der am 14. Juli 2026 auf ihrer Informationsplattform SMARD veröffentlichten Auswertung gab es 2025 fast 254.000 durchgeführte Stromsperren – ein Anstieg um rund 3,5 Prozent gegenüber rund 245.000 im Jahr zuvor. Bei Gas sank die Zahl leicht um etwa 1 Prozent auf rund 34.000; für 2024 weist die Behörde auf ihrer Verbraucherseite zu Sperrungen 34.393 Fälle aus.
Auffälliger als die vollzogenen Sperrungen sind die Androhungen. Bei Strom blieben sie mit rund 4,6 Millionen unverändert, bei Gas stiegen sie um fast 30 Prozent auf gut 1,28 Millionen. Die Bundesnetzagentur weist zugleich darauf hin, dass nur rund 3 bis 5 Prozent der Androhungen in einer tatsächlichen Sperrung enden.
Die naheliegende Deutung, die eine Zahl widerlege die andere, trägt nicht. Das Bundesamt befragt Haushalte danach, wie sie ihre Lage einschätzen; die Bundesnetzagentur zählt Vorgänge, die Netzbetreiber gemeldet haben. Beides kann sich gleichzeitig in verschiedene Richtungen bewegen, und der Zeitpunkt der Befragung muss nicht mit dem Zeitpunkt einer Sperrung zusammenfallen. Bemerkenswert bleibt trotzdem, dass die im Befragungsergebnis sichtbare Entlastung sich 2025 nicht in weniger abgeklemmten Stromanschlüssen niedergeschlagen hat.
Wann ein Anschluss in Deutschland gesperrt werden darf
Maßgeblich sind die Paragrafen 41f und 41g des deutschen Energiewirtschaftsgesetzes. Nach der Darstellung der Bundesnetzagentur muss der geschuldete Betrag doppelt so hoch sein wie der Monatsabschlag und mindestens 100 Euro betragen. Zwischen der ersten schriftlichen Androhung und der Unterbrechung müssen mindestens vier Wochen liegen; die endgültige Sperrung ist acht Werktage vorher anzukündigen. Wird eine Abwendungsvereinbarung geschlossen und später verletzt, gilt ebenfalls eine Ankündigungsfrist von acht Werktagen. Diese Fristen und Beträge stammen aus deutschem Recht; in Österreich und in der Schweiz gelten eigene Regelungen.
Die Sperrung selbst kostet den Haushalt im Schnitt 145 Euro
Wer den Anschluss verliert, zahlt für die Unterbrechung und für die Wiederherstellung. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Berlin hat dazu am 4. August 2026 einen Marktcheck bei 58 Netzbetreibern veröffentlicht. Danach lagen die Kosten beim Strom in den 29 untersuchten Netzgebieten im Mittel bei 145 Euro und reichten von 92 bis 231 Euro, beim Gas im Mittel bei 168 Euro mit einer Spanne von 92 bis 315 Euro.
Der Verband zählte nach eigenen Angaben 2025 zudem mehr als 1.700 Beschwerden zu Strom- und Gassperren – 36 Prozent mehr als 2024 und 108 Prozent mehr als 2023. Er fordert unter anderem eine Verdoppelung der Wartefristen, ein Sperrmoratorium für die Heizperiode, eine klare Definition angemessener Sperr- und Entsperrentgelte sowie ein Ruhen des Verfahrens, solange eine anerkannte Schuldnerberatung eingeschaltet ist. Die Fristen, die die Bundesnetzagentur auf ihrer Verbraucherseite nennt, liegen weiterhin bei vier Wochen und acht Werktagen.
Was die Veröffentlichung offen lässt
Drei Angaben, die man erwarten würde, enthält die heutige Mitteilung nicht:
- Keine Angabe dazu, welche Rechnung offen blieb. Der Indikator fasst die Rechnungen von Versorgungsbetrieben zusammen. Welcher Posten die Rückstände treibt, lässt sich daraus nicht ablesen.
- Keine Angabe zu Dauer und Höhe der Rückstände. Ein um zwei Wochen verspäteter Abschlag und ein über Monate aufgelaufener Betrag zählen in derselben Kategorie.
- Keine Angabe zu den Folgen. Wie viele der betroffenen Haushalte eine Ratenvereinbarung schlossen, eine Sperrandrohung erhielten oder tatsächlich abgeklemmt wurden, geht aus der Erhebung nicht hervor.
Für weitere Ergebnisse verweist die Mitteilung auf die Datenbank GENESIS-Online des Bundesamtes. Für die Einordnung bleibt der Punkt trotzdem erheblich: Ein sinkender Anteil sagt nichts darüber, ob die Lage derjenigen, die betroffen bleiben, besser oder schlechter geworden ist. Die parallel steigende Zahl der Stromsperren spricht eher dagegen.
Wie es weitergeht
Absehbar ist, dass der nationale CO₂-Preis die Kosten für Heizöl und Erdgas weiter beeinflusst: Für 2027 hat das deutsche Kabinett einen Korridor von 55 bis 65 Euro je Tonne beschlossen. Bei der Fernwärme soll nach den im August beschlossenen Eckpunkten des Wärmenetzpakets eine Preisaufsicht eingeführt werden – Eckpunkte sind allerdings noch kein Gesetz.
EU-SILC wird jährlich erhoben. Ergebnisse für das Erhebungsjahr 2026 liegen damit noch nicht vor; ob der heute gemeldete Rückgang Bestand hat, lässt sich erst mit ihnen beantworten.
Haben Sie schon einmal eine Sperrandrohung Ihres Energieversorgers erhalten – und wie ist die Sache ausgegangen? Schreiben Sie uns Ihre Meinung gerne in die Kommentare.
Quellen
- Statistisches Bundesamt: 3,8 Millionen Menschen leben in Haushalten mit Zahlungsrückständen bei Versorgungsbetrieben, Mitteilung N063 vom 14. September 2026, veröffentlicht um 8:00 Uhr, Datengrundlage EU-SILC, Erhebungsjahr 2025
- Statistisches Bundesamt: Wirtschaftliche Belastungen durch Zahlungsrückstände, Tabelle mit den Erhebungsjahren 2020 bis 2025, abgerufen am 14. September 2026
- Statistisches Bundesamt: 4,2 Millionen Menschen leben in Haushalten mit Zahlungsrückständen bei Versorgungsbetrieben, Mitteilung N050 vom 16. September 2025, Erhebungsjahr 2024
- Statistisches Bundesamt: Inflationsrate im August 2026 bei +2,9 %, Pressemitteilung Nr. 320 vom 10. September 2026
- Bundesnetzagentur / SMARD: Entwicklung der Strom- und Gassperren in 2025, veröffentlicht am 14. Juli 2026
- Bundesnetzagentur: Sperrungen – Voraussetzungen und Zahlen, Verbraucherportal, abgerufen am 14. September 2026; Zahlen aus dem Monitoringbericht 2025
- Verbraucherzentrale Bundesverband: Energiesperren: Hohe Kosten belasten Verbraucher, Pressemitteilung vom 4. August 2026, Marktcheck bei 58 Netzbetreibern
Transparenzhinweis: Bei Recherche, Strukturierung und Erstellung dieses Beitrags kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die verwendeten Quellen sind im Artikel aufgeführt. Die Veröffentlichung erfolgt erst nach manueller redaktioneller Freigabe.