Wer bei Schnee, Glätte oder Eis mit Sommerreifen fährt, riskiert laut ADAC 60 Euro und einen Punkt in Flensburg – Halter zahlen 75 Euro.

Das Wichtigste in Kürze

  • In Deutschland gilt eine situative Winterreifenpflicht nach § 2 Absatz 3a der Straßenverkehrs-Ordnung: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte müssen alle vier Räder mit geeigneter Bereifung ausgerüstet sein.
  • Laut ADAC (Stand 8. Oktober 2026) drohen Fahrerinnen und Fahrern ohne passende Reifen 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg, Halterinnen und Haltern 75 Euro und ebenfalls ein Punkt; bei Behinderung anderer werden 80 Euro fällig.
  • Die bekannte Faustregel „von Oktober bis Ostern“ ist laut ADAC keine rechtliche Pflicht, sondern nur ein grober Hinweis – maßgeblich sind allein die tatsächlichen Straßenverhältnisse.

Wer in Deutschland bei Glätte, Schnee oder Eis mit ungeeigneten Reifen fährt, riskiert laut ADAC 60 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg. Eine feste Kalenderpflicht wie „Oktober bis Ostern“ gibt es rechtlich nicht.

Mit dem Wechsel in den November beginnt in Deutschland üblicherweise die Zeit, in der Glätte, Schnee und Eis auf den Straßen wieder häufiger vorkommen. Das deutsche Recht knüpft die Reifenpflicht aber nicht an ein Datum, sondern an die tatsächlichen Straßenverhältnisse – eine Unterscheidung, die nach ADAC-Angaben regelmäßig zu Missverständnissen führt.

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Was das Gesetz wirklich vorschreibt

Grundlage ist § 2 Absatz 3a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Danach darf ein Kraftfahrzeug bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur fahren, wenn alle Räder mit Reifen ausgerüstet sind, die den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entsprechen – also mit Winterreifen oder Ganzjahresreifen mit Alpine-Symbol.

Ausgenommen sind unter anderem einspurige Kraftfahrzeuge wie Motorräder, Stapler, motorisierte Krankenfahrstühle sowie land- und forstwirtschaftliche Nutzfahrzeuge.

Nach ADAC-Angaben ist die Pflicht nur erfüllt, wenn auf allen vier Radpositionen entsprechend geeignete Reifen montiert sind – ein einzelner Winterreifen reicht nicht aus. Für Lastkraftwagen und Busse bestimmter Fahrzeugklassen genügt es laut Gesetzestext, wenn zumindest die Räder der permanent angetriebenen Achsen und der vorderen Lenkachsen entsprechend bereift sind.

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Diese Bußgelder drohen

Wer gegen die situative Winterreifenpflicht verstößt, muss laut ADAC mit folgenden Sanktionen rechnen: Fahrerinnen und Fahrer zahlen 60 Euro und erhalten einen Punkt in Flensburg, Halterinnen und Halter 75 Euro, ebenfalls mit einem Punkt. Behindern ungeeignete Reifen zusätzlich andere Verkehrsteilnehmende, steigt das Bußgeld für die fahrende Person auf 80 Euro.

Checkliste vor dem Reifenwechsel

  • Profiltiefe prüfen: Für Winterreifen empfehlen Fachleute mindestens 4 Millimeter, gesetzlich vorgeschrieben sind 1,6 Millimeter.
  • Auf das Alpine-Symbol achten – ein reines M+S-Zeichen reicht bei winterlichen Verhältnissen nicht mehr aus.
  • Alle vier Räder umrüsten, nicht nur die Antriebsachse.
  • Reifenwechsel nicht an einem festen Kalendertag, sondern an der aktuellen Wetterlage ausrichten.

Warum M+S allein nicht mehr reicht

Als wintertauglich gelten nach geltendem Recht nur noch Reifen mit dem Alpine-Symbol, einem Piktogramm aus Bergumriss und Schneeflocke. Es löste die frühere, reine M+S-Kennzeichnung ab, die keine geprüften Mindestanforderungen an Wintereigenschaften wie Bremsverhalten auf Schnee garantierte. Die Übergangsfrist für ältere, nur mit M+S gekennzeichnete Reifen ist inzwischen ausgelaufen; sie gelten bei winterlichen Straßenverhältnissen nicht mehr als vorschriftsmäßig.

Für Autofahrerinnen und Autofahrer bedeutet das: Wer noch alte M+S-Reifen ohne Alpine-Symbol im Einsatz hat, sollte sie vor der nächsten Saison mit winterlichen Verhältnissen ersetzen – unabhängig davon, wie viel Profil formal noch vorhanden ist.

Was bei einem Unfall mit der Versicherung passiert

Über das Bußgeld hinaus kann ein Verstoß finanzielle Folgen bei der Kfz-Versicherung haben. Nach ADAC-Angaben können Vollkasko- oder Teilkaskoleistungen bei einem selbst verschuldeten Unfall mit ungeeigneten Reifen unter winterlichen Bedingungen wegen grober Fahrlässigkeit gekürzt werden. Bei einem unverschuldeten Unfall kann die Versicherung der Gegenseite der betroffenen Person unter Umständen ein Mitverschulden anrechnen – mit entsprechenden Abzügen bei der Schadenregulierung.

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Die Haftpflichtversicherung für Schäden bei Dritten bleibt davon laut ADAC grundsätzlich unberührt; sie kann aber im Innenverhältnis Regress bei der versicherten Person nehmen, wenn diese ihre Pflichten verletzt hat.

Häufige Fragen

Gibt es in Deutschland eine feste Winterreifenpflicht vom 1. Oktober bis Ostern?

Nein. Die Faustregel „von Oktober bis Ostern“ ist laut ADAC keine gesetzliche Pflicht, sondern nur eine grobe Orientierung. Maßgeblich ist allein, ob bei der Fahrt tatsächlich Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte herrscht.

Welches Bußgeld droht ohne Winterreifen bei Glätte?

Laut ADAC zahlen Fahrerinnen und Fahrer 60 Euro und erhalten einen Punkt in Flensburg, Halterinnen und Halter 75 Euro mit ebenfalls einem Punkt. Bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmender steigt das Bußgeld für die fahrende Person auf 80 Euro.

Reicht ein Reifen mit M+S-Kennzeichnung noch aus?

Nein. Bei winterlichen Straßenverhältnissen gelten nur noch Reifen mit Alpine-Symbol als vorschriftsmäßig. Die Übergangsfrist für reine M+S-Reifen ohne dieses Symbol ist ausgelaufen.

Was passiert mit der Kaskoversicherung, wenn ich mit Sommerreifen einen Unfall verursache?

Nach ADAC-Angaben können Voll- oder Teilkaskoversicherer die Leistung bei einem selbst verschuldeten Unfall mit ungeeigneten Reifen unter winterlichen Bedingungen wegen grober Fahrlässigkeit kürzen.

Haben Sie Ihre Reifen schon gewechselt, oder orientieren Sie sich eher an der aktuellen Wetterlage als am Kalender? Schreiben Sie Ihre Erfahrung in die Kommentare.

Quellen und Stand

Recherche- und Datenstand: 31. Oktober 2026.

Transparenz: Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz recherchiert und formuliert und ist zur menschlichen redaktionellen Prüfung vorgesehen.

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