Stand 1. Oktober 2026: Was DSL und Glasfaser bei der Telekom kosten, wie lange die Bindung läuft und wann eine Sonderkündigung möglich ist
Das Wichtigste in Kürze
- Laut Preisliste der Telekom Deutschland GmbH (Stand 1. Oktober 2026) kostet MagentaZuhause S 39,95 Euro und Glasfaser 150 47,95 Euro im Monat, jeweils mit 24 Monaten Mindestlaufzeit.
- Einmalig fallen 69,95 Euro Bereitstellung an; in der Modellrechnung ergeben 24 Monate Glasfaser 300 ohne Router und Aktionen 1.340,75 Euro, das TV-Paket bringt rechnerisch 20 Euro im Monat Aufpreis.
- Die Preisliste nennt nichts zu laufenden Verträgen; ändert ein Anbieter einseitig Vertragsbedingungen, gilt nach § 57 Telekommunikationsgesetz (TKG) ein Sonderkündigungsrecht von drei Monaten nach der Information.
In Deutschland führt die Telekom Deutschland GmbH in ihrer Preisliste, Stand 1. Oktober 2026, Glasfaser 300 für 52,95 Euro im Monat bei 24 Monaten Laufzeit. Mit TV-Paket sind es 72,95 Euro, dazu kommen 69,95 Euro Bereitstellung.
Die Preisliste der Telekom Deutschland GmbH trägt den Stand 1. Oktober 2026 und umfasst 18 Seiten. Sie enthält Grundpreise, Mindestlaufzeiten, Bereitstellungs- und Nebenentgelte sowie Kündigungsregeln für Glasfaser, MagentaZuhause und Call. Diese Angaben setzt der Beitrag in Beispiele um und ergänzt sie um die gesetzlichen Rechte nach dem deutschen Telekommunikationsgesetz.
Ein Vergleich mit der Vorgängerliste lag für diesen Beitrag nicht vor. Deshalb nennt er keine Preisdifferenzen zu früher, sondern den Stand, wie ihn das Unternehmen selbst veröffentlicht hat.
Die Preise im Überblick
Die Preisliste führt vier MagentaZuhause-Tarife mit DSL und fünf Glasfaser-Tarife auf. MagentaZuhause S kostet im Monat 39,95 Euro, M 44,95 Euro, L 49,95 Euro und XL 56,95 Euro. Bei Glasfaser beginnt die Staffel mit Glasfaser 150 für 47,95 Euro und reicht bis Glasfaser 2.000 für 142,95 Euro.
Für MagentaZuhause S bis XL nennt die Preisliste außerdem Flex-Varianten ohne Mindestlaufzeit zu denselben Monatspreisen. Glasfaser 150 gibt es zusätzlich mit nur 12 Monaten Laufzeit zum gleichen Preis von 47,95 Euro.
| Tarif | Monatspreis | mit TV-Paket | Mindestlaufzeit |
|---|---|---|---|
| MagentaZuhause S | 39,95 € | 59,95 € | 24 Monate |
| MagentaZuhause M | 44,95 € | 64,95 € | 24 Monate |
| MagentaZuhause L | 49,95 € | 69,95 € | 24 Monate |
| MagentaZuhause XL | 56,95 € | 76,95 € | 24 Monate |
| Glasfaser 150 | 47,95 € | 67,95 € | 24 Monate |
| Glasfaser 300 | 52,95 € | 72,95 € | 24 Monate |
| Glasfaser 600 | 62,95 € | 82,95 € | 24 Monate |
| Glasfaser 1.000 | 72,95 € | 92,95 € | 24 Monate |
| Glasfaser 2.000 | 142,95 € | 162,95 € | 24 Monate |
Die Zusatzvarianten On-Net und All-Net kosten bei MagentaZuhause S 43,95 beziehungsweise 48,95 Euro und bei M 48,95 beziehungsweise 53,95 Euro. Bei M On-Net und M All-Net kommen laut Preisliste bei VDSL 100 zusätzlich 5,00 Euro hinzu.
TV-Paket: rechnerisch 20 Euro extra
Einen Einzelpreis für MagentaTV SmartStream weist die Preisliste nicht aus; es gibt das Paket nur in Kombination mit einem Tarif. Der Aufpreis ergibt sich aus dem Abstand der Spalten: MagentaZuhause S mit SmartStream kostet 59,95 Euro statt 39,95 Euro, Glasfaser 150 mit SmartStream 67,95 Euro statt 47,95 Euro.
Über die Mindestlaufzeit von 24 Monaten summiert sich dieser Abstand rechnerisch auf 480 Euro. Wer den Fernsehdienst nicht nutzt, kann die Spalte „ohne TV-Paket“ als Ausgangspunkt nehmen.
Einmalige Kosten: 69,95 Euro Bereitstellung
Für jeden Anschluss nennt die Preisliste einen Bereitstellungspreis von 69,95 Euro inklusive Umsatzsteuer (58,78 Euro ohne). Er entfällt, wenn ein Anschluss aus einem unmittelbar vorher beendeten Telekom-Vertrag am selben Standort übernommen wird.
Gesondert berechnet werden laut Preisliste Arbeiten an vorhandener TAE-Dose oder Glasfaser-Abschlussgerät (ONT), abweichende Installationen, die Installation eines Routers und Arbeiten außerhalb der Regelarbeitszeit. Eine vergebliche Technikeranfahrt kostet 49,95 Euro inklusive Umsatzsteuer, die Rufnummernmitnahme ist unentgeltlich. Zur Router-Miete macht die Preisliste keine Angaben.
Modellrechnung: Was 24 Monate kosten
Modellrechnung: Glasfaser 300 und MagentaZuhause S über 24 Monate
- Glasfaser 300 ohne TV-Paket: 24 × 52,95 Euro = 1.270,80 Euro, plus 69,95 Euro Bereitstellung = 1.340,75 Euro, im Schnitt 55,86 Euro im Monat.
- Glasfaser 300 mit TV-Paket: 24 × 72,95 Euro = 1.750,80 Euro, plus 69,95 Euro = 1.820,75 Euro, im Schnitt 75,86 Euro im Monat.
- MagentaZuhause S ohne TV-Paket: 24 × 39,95 Euro = 958,80 Euro, plus 69,95 Euro = 1.028,75 Euro, im Schnitt 42,86 Euro im Monat.
Rechenweg: Monatspreis laut Preisliste mal 24 plus Bereitstellungspreis; ohne Router, Aktionen, Rabatte und Nebenentgelte. Eine Modellrechnung der Redaktion, keine Prognose und kein Angebot.
Die Modellrechnung zeigt, dass der einmalige Bereitstellungspreis den Durchschnitt um knapp drei Euro im Monat hebt. Rabatte oder ein entfallender Bereitstellungspreis, etwa bei der Übernahme eines Anschlusses, ändern das Ergebnis. Maßgeblich ist immer das Angebot, das bei Vertragsabschluss vorliegt.
Laufzeit und Kündigung: ein Monat Frist
Verträge ohne Mindestlaufzeit sind laut Preisliste jederzeit mit einem Monat Frist kündbar. Bei 12 oder 24 Monaten gilt die Kündigung mit einem Monat Frist frühestens zum Ende der Mindestlaufzeit; danach läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter und ist monatlich kündbar.
Die Mindestlaufzeit beginnt mit der Bereitstellung. Bis dahin ist eine Kündigung in Textform ohne Frist möglich, das gilt laut Preisliste in der Regel nicht für Unternehmer. Nach Angaben der Verbraucherzentrale dürfen neue Verträge für bis zu 24 Monate geschlossen werden und sind nach einer automatischen Verlängerung mit einmonatiger Frist kündbar.
Ein vorzeitiger Wechsel ist innerhalb einer Tarifgruppe möglich, aber nur zu einem Tarif mit niedrigerer Geschwindigkeit, frühestens nach sechs Monaten und mit neuer 24-monatiger Laufzeit. Voraussetzung ist unter anderem, dass in den letzten drei Monaten vor Vertragsschluss kein Telekom-Internetanschluss geschaltet war.
Sonderkündigung nach § 57 TKG
Ändert ein Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste in Deutschland Vertragsbedingungen einseitig, kann die Kundschaft nach § 57 Absatz 1 TKG ohne Kündigungsfrist und ohne Kosten kündigen. Die Kündigung muss binnen drei Monaten ab Zugang der Information erfolgen und wirkt frühestens zu dem Zeitpunkt, zu dem die Änderung gelten soll.
Der Anbieter muss nach Absatz 2 mindestens einen und höchstens zwei Monate vor Wirksamkeit informieren, auf einem dauerhaften Datenträger, und dabei auf das Kündigungsrecht hinweisen. Ausgenommen sind Änderungen, die ausschließlich zum Vorteil der Kundschaft sind, rein administrativer Art ohne negative Auswirkungen oder durch Recht vorgeschrieben. Nach Angaben der Verbraucherzentrale muss der Anbieter diese Ausnahme beweisen.
Ob und wann die Telekom laufende Verträge ändert, geht aus der Preisliste nicht hervor: Zu Bestandskunden und Aktionen enthält sie keine Angaben. Wer einen Brief oder eine E-Mail mit einer Änderung erhält, sollte das Datum des Zugangs notieren, denn davon hängt die Dreimonatsfrist ab.
Wenn das Internet zu langsam ist
Weicht die tatsächliche Leistung erheblich von der vereinbarten ab, sieht § 57 Absatz 4 TKG bei Internetzugängen eine Minderung des Entgelts oder eine außerordentliche Kündigung vor. Voraussetzung sind erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichungen bei der Geschwindigkeit, ermittelt über einen zertifizierten Überwachungsmechanismus.
Nach Angaben der Verbraucherzentrale (Seitenstand 17. April 2026) müssen Betroffene die Einschränkung nachweisen, etwa mit der Breitbandmessung der Bundesnetzagentur. Bei einem kompletten Telefon- und Internetausfall gibt es demnach ab dem dritten Kalendertag eine Entschädigung von 10 Prozent des Monatsentgelts (mindestens 5 Euro), ab dem fünften Tag von 20 Prozent (mindestens 10 Euro).
Fünf Punkte vor dem Vertragsabschluss
Checkliste Internetvertrag
- Gesamtpreis rechnen: Monatspreis mal Laufzeit plus Bereitstellung, Router und Nebenentgelte.
- TV-Paket prüfen: Den Aufpreis gegen die tatsächliche Nutzung stellen.
- Laufzeit wählen: Flex-Varianten oder 12 Monate, wenn die Bindung an den Standort unsicher ist.
- Router klären: Miete und Installation stehen nicht in der Preisliste; im Angebot nachfragen.
- Schreiben aufbewahren: Bei Vertragsänderungen das Zugangsdatum notieren, damit die Dreimonatsfrist nicht verstreicht.
Alle Beträge in diesem Beitrag enthalten die Umsatzsteuer, sofern nicht anders genannt. Zu Aktionsangeboten enthält die Preisliste keine Angaben; sie können vom hier genannten Stand abweichen.
Häufige Fragen
Was kostet Glasfaser 300 bei der Telekom?
Laut Preisliste (Stand 1. Oktober 2026) 52,95 Euro im Monat bei 24 Monaten Mindestlaufzeit, mit TV-Paket 72,95 Euro. Dazu kommen 69,95 Euro Bereitstellung.
Gibt es Tarife ohne Mindestlaufzeit?
Ja, für MagentaZuhause S bis XL nennt die Preisliste Flex-Varianten ohne Mindestlaufzeit zu den gleichen Monatspreisen, kündbar mit einem Monat Frist. Glasfaser 150 gibt es auch mit 12 Monaten Laufzeit.
Wann darf ich außerordentlich kündigen?
Nach § 57 TKG bei einseitiger Vertragsänderung, binnen drei Monaten ab Zugang der Information und ohne Kündigungsfrist. Ausnahmen gelten für Änderungen, die nur Vorteile bringen, rein administrativ sind oder gesetzlich vorgeschrieben.
Was gilt, wenn das Internet dauerhaft zu langsam ist?
Das Gesetz sieht bei erheblichen Abweichungen eine Minderung des Entgelts oder eine außerordentliche Kündigung vor. Nach Angaben der Verbraucherzentrale muss die Einschränkung nachgewiesen werden, etwa mit der Breitbandmessung der Bundesnetzagentur.
Welche Laufzeit wählen Sie bei einem neuen Internetvertrag – 24 Monate oder lieber flexibel? Schreiben Sie uns Ihre Meinung gerne in die Kommentare.
Quellen
- Telekom Deutschland GmbH: Preisliste Glasfaser, MagentaZuhause und Call, Stand 1. Oktober 2026, abgerufen am 25. Oktober 2026.
- Bundesrepublik Deutschland: § 57 Telekommunikationsgesetz (TKG), Gesetze im Internet, abgerufen am 25. Oktober 2026.
- Verbraucherzentrale: Wichtige Kundenrechte für Telefon-, Handy- und Internetverträge, Seitenstand 17. April 2026, abgerufen am 25. Oktober 2026.
Recherche- und Quellenstand: 25. Oktober 2026.
Transparenz: KI-Unterstützung
Transparenzhinweis: Bei Recherche, Strukturierung und Erstellung dieses Beitrags kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die verwendeten Quellen sind im Artikel aufgeführt. Die Veröffentlichung erfolgt erst nach manueller redaktioneller Freigabe.