Dazu 21,05 Prozent vom Verkaufspreis, Liquids 0,38 Euro je Milliliter: Was der Bundestagsbeschluss für 2027 bis 2030 festlegt
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat in Berlin hat der Erhöhung der Tabaksteuer am 16. Oktober 2026 zugestimmt. Für Zigaretten steigt der Stückanteil laut Beschlussempfehlung des Finanzausschusses von 14,34 Cent (2027) auf 18,57 Cent (2030), jeweils plus 21,05 Prozent vom Kleinverkaufspreis.
- Die neuen Sätze für Zigaretten, Feinschnitt, erhitzten Tabak und Liquids sollen ab dem 1. Januar 2027 gelten, für Zigarren, Zigarillos, Pfeifen- und Wasserpfeifentabak ab dem 1. März 2027.
- Der Bund erwartet laut Drucksache 1,507 Milliarden Euro Mehreinnahmen im Jahr 2027 und 4,461 Milliarden Euro im Jahr 2030. Der Regierungsentwurf hatte 2027 noch 756 Millionen Euro vorgesehen.
In Deutschland wird Tabak ab 2027 in vier Stufen höher besteuert. Der Bundestag in Berlin hat das Gesetz zur Änderung des Tabaksteuergesetzes am 15. Oktober 2026 beschlossen, der Bundesrat hat ihm einen Tag später zugestimmt. Es tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Dieser Überblick stellt die Steuersätze, die erwarteten Mehreinnahmen und die Kritik aus der Anhörung zusammen; alle Angaben stammen aus den unten genannten amtlichen Quellen, Stand: 16. Oktober 2026.
Die Steuersätze: Von 2027 bis 2030 vier Stufen
Die Tabelle zeigt die Regelsätze der Beschlussfassung (Drucksache 21/8605). Neben dem festen Betrag je Stück beziehungsweise je Kilogramm fällt bei Zigaretten und Feinschnitt ein Prozentanteil des Kleinverkaufspreises an, das ist der Verkaufspreis an der Kasse. Für Zigaretten liegt er bei 21,05 Prozent, für Feinschnitt bei 17,97 Prozent.
| Produkt (fester Satz) | 2027 | 2028 | 2029 | 2030 |
|---|---|---|---|---|
| Zigaretten (Cent je Stück, plus 21,05 %) | 14,34 | 15,63 | 17,04 | 18,57 |
| Feinschnitt (Euro je kg, plus 17,97 %) | 75,80 | 88,76 | 103,94 | 121,71 |
| Liquids und andere Substitute (Euro je ml) | 0,38 | 0,40 | 0,42 | 0,44 |
Gegenüber dem Regierungsentwurf hat der Finanzausschuss die Sätze bei Zigaretten und Liquids angehoben: Der Entwurf (Drucksache 21/7859) sah für Zigaretten 2027 noch 13,44 Cent plus 20 Prozent vor, für Liquids 0,33 Euro je Milliliter. Zusätzlich legt das Gesetz Mindeststeuern fest; bei Zigaretten sind es 29,492 Cent je Stück im Jahr 2027 und 38,192 Cent im Jahr 2030. Für Zigarren, Zigarillos und Pfeifentabak gelten nach der Bundesrats-Übersicht die neuen Sätze erst ab dem 1. März 2027.
Was das je Packung und je Flasche bedeutet
Die Bundesregierung rechnete im Gesetzentwurf mit einem durchschnittlichen Kleinverkaufspreis für 20 Zigaretten von 8,77 Euro im Jahr 2027, 9,56 Euro (2028), 10,42 Euro (2029) und 11,36 Euro (2030). Diese Werte beziehen sich auf den Entwurf, also auf die niedrigeren Sätze. Der Bundesrat nennt in seiner Übersicht für 2030 voraussichtlich rund 12 Euro je Packung, knapp vier Euro mehr als heute. Wie viel von der Steuer im Laden ankommt, hängt von den Preisentscheidungen der Hersteller und des Handels ab; belegt sind die Steuersätze und die Preisannahmen der Bundesregierung.
Rechenbeispiel: Der feste Anteil je Packung und je Liquid-Flasche
Der feste Stückanteil je Zigarette steigt zwischen 2027 und 2030 um 4,23 Cent (18,57 minus 14,34 Cent). Bei 20 Zigaretten macht er nach eigener Rechnung 2,87 Euro im Jahr 2027 aus (20 × 14,34 Cent) und 3,71 Euro im Jahr 2030 (20 × 18,57 Cent), also rund 85 Cent mehr. Der Prozentanteil von 21,05 Prozent des Kleinverkaufspreises kommt hinzu und steigt mit dem Preis. Für eine Flasche mit 10 Millilitern Liquid beträgt die Steuer 3,80 Euro im Jahr 2027 und 4,40 Euro im Jahr 2030. Berechnung: NETZ-TRENDS auf Basis der Drucksache 21/8605.
Mehreinnahmen: Der Ausschuss hebt die Erwartung deutlich an
Die Beschlussempfehlung beziffert die Steuermehreinnahmen des Bundes auf 1.507 Millionen Euro (2027), 2.437 Millionen (2028), 3.419 Millionen (2029) und 4.461 Millionen Euro (2030). Gegenüber dem bisherigen Entwurf sind das jeweils zwischen 750 und 872 Millionen Euro mehr. Der Regierungsentwurf hatte für 2027 mit 756 Millionen und für 2030 mit rund 3,59 Milliarden Euro gerechnet, wie der Bundestag in seiner Meldung zur ersten Lesung festhält.
Die Bundesregierung begründet die Erhöhung mit der Haushaltskonsolidierung aus dem Eckwertebeschluss vom 29. April 2026 und zugleich mit dem Gesundheitsschutz: „Die Gesetzesänderung dient auch dem Schutz der öffentlichen Gesundheit“, heißt es im Entwurf. Beide Ziele stehen im Dokument nebeneinander; wie stark die Erlöse steigen sollen, ist beziffert, eine Zielgröße für den Rückgang des Konsums nennen die ausgewerteten Unterlagen nicht.
Kritik aus der Anhörung und Abstimmung im Bundestag
In der Anhörung des Finanzausschusses am 5. Oktober 2026 gingen die Einschätzungen auseinander. Der Bundesverband der Zigarrenindustrie erwartete laut Bundestag Preiserhöhungen von 50 bis 60 Prozent, der Verband der deutschen Rauchtabakindustrie warnte vor einem Schwarzmarkt. Die AOK hielt die Maßnahmen für geeignet, das Konsumverhalten relevant zu steuern; AOK und Deutsches Krebsforschungszentrum begrüßten die Erhöhung als Präventionsmaßnahme.
Im Bundestag stimmten CDU/CSU und SPD für das Gesetz. Dagegen votierten AfD, Bündnis 90/Die Grünen, Linke und zwei Abgeordnete der Unionsfraktion. Ein Entschließungsantrag der Grünen (Drucksache 21/8607) wurde abgelehnt; er forderte, die Sätze für Zigaretten, Feinschnitt und andere Tabakwaren so abzustimmen, dass Ausweichbewegungen zu günstigeren Produkten verhindert werden.
Einordnung: Was noch offen ist
Offen sind der Verkündungstermin und damit der genaue Start der Neuregelung; die Bundesrats-Übersicht nennt dazu keine Angabe. Offen ist auch, welche Packungspreise sich nach der stärkeren Beschlussfassung tatsächlich ergeben: Die Preispfade im Entwurf stammen noch von den niedrigeren Sätzen. Ob Ausweichbewegungen zu günstigeren Produkten eintreten, wie es die Grünen befürchten, lässt sich heute nicht belegen.
Was ab wann gilt
Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die neuen Sätze für Zigaretten, Feinschnitt, erhitzten Tabak und Substitute gelten nach der Beschlussempfehlung ab dem 1. Januar 2027; für Zigarren, Zigarillos und Pfeifentabak nennt die Begründung den 1. März 2027, Wasserpfeifentabak folgt daraus. Am selben Tag hat der Bundesrat auch zur Einkommensteuerreform 2027 Stellung genommen; zu deren Eckwerten hat NETZ-TRENDS gerade den Überblick über den Regierungsentwurf veröffentlicht.
Wie bewerten Sie die schrittweise Erhöhung: Spüren Sie die Preise schon im Alltag, und halten Sie die Steuer für das richtige Mittel? Schreiben Sie uns Ihre Meinung gerne in die Kommentare.
Quellen
- Deutscher Bundestag: Textarchiv, Abstimmung über die Erhöhung der Tabaksteuer, 15. Oktober 2026, abgerufen am 16. Oktober 2026
- Deutscher Bundestag: Beschlussempfehlung des Finanzausschusses, Drucksache 21/8605, abgerufen am 16. Oktober 2026
- Deutscher Bundestag: Gesetzentwurf der Bundesregierung, Drucksache 21/7859, abgerufen am 16. Oktober 2026
- Deutscher Bundestag: Textarchiv, Tabaksteuer soll vier Jahre lang regelmäßig erhöht werden, abgerufen am 16. Oktober 2026
- Bundesrat: Rückblick auf die Plenarsitzung am 16. Oktober 2026, abgerufen am 16. Oktober 2026
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