Die Bundesnetzagentur hat elf Gebote für langfristig verfügbare Kraftwerksleistung bezuschlagt. Der gewichtete Zuschlagswert liegt bei 155.296 Euro je reduzierter Megawatt-Leistung und Jahr.

Das Wichtigste in Kürze

  • Elf Gebote erhielten zusammen 5.159,969 Megawatt reduzierte Leistung.
  • Das ausgeschriebene Volumen von 4.500 MW wurde überschritten, weil auch das erste Gebot oberhalb der Grenze noch einen Zuschlag bekam.
  • Der mengengewichtete Zuschlagswert beträgt 155.296 Euro je rMW und Jahr; der zulässige Höchstwert lag bei 244.000 Euro.
  • Die Bekanntgabe eines zweiten Gebotstermins ist für den 10. November 2026 angekündigt.

Für den Strommarkt ist das Ergebnis ein erster konkreter Belastungstest des neuen Langzeit-Kapazitätsverfahrens: Die Bundesnetzagentur hat am 3. November 2026 elf Gebote bezuschlagt, die zusammen 5.159,969 Megawatt reduzierte Leistung bereitstellen sollen.

Die Zahl liegt über dem geplanten Ausschreibungsvolumen von 4.500 MW. Das ist laut Behörde Folge der Zuschlagsregel: Auch das Gebot, mit dem die Zielmenge erstmals überschritten wurde, wurde noch berücksichtigt.

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Was die erste Runde ergeben hat

Zum Gebotstermin am 8. September gingen 41 Gebote mit insgesamt rund 11.958 MW reduzierter Leistung ein. Sieben Gebote wurden ausgeschlossen, etwa weil Pflichtangaben oder notwendige Nachweise fehlten. Die Bundesnetzagentur weist für die elf erfolgreichen Angebote zusammen 5.159,969 MW aus. Die Zuschläge gelten nach der Veröffentlichung eine Woche später, also am 10. November, als bekanntgegeben.

Die Zuschläge verteilen sich auf fünf Länder: Nordrhein-Westfalen kommt auf rund 2.118 MW aus drei Zuschlägen, Brandenburg auf rund 1.819 MW aus vier, Sachsen auf rund 910 MW aus zwei. Bayern erhielt einen Zuschlag über rund 269 MW, Baden-Württemberg einen über rund 45 MW. Die vollständige Zuschlagsliste und Verfahrensangaben veröffentlicht die Bundesnetzagentur auf ihrer Ergebnisseite.

Was der Zuschlagswert aussagt

Der mengengewichtete Zuschlagswert beträgt 155.296 Euro je MW reduzierter Leistung und Jahr. Er liegt unter dem zulässigen Höchstwert von 244.000 Euro. Das ist ein Durchschnittswert der erfolgreichen Gebote – kein einheitlicher Preis für alle Anlagen und kein unmittelbarer Hinweis darauf, wie sich einzelne Haushaltsstromrechnungen verändern.

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Entscheidend ist auch der Zusatz „reduzierte Leistung“. Sie bildet nicht einfach die installierte Nennleistung ab, sondern bewertet den Beitrag einer Anlage zur Versorgungssicherheit mit gesetzlich festgelegten Faktoren. Die Bundesnetzagentur beschreibt diese Berechnung und die Teilnahmebedingungen in der Ankündigung des ersten Gebotstermins. Die Langzeit-Zuschläge sind laut Ausschreibungsunterlagen mit einem Verpflichtungszeitraum von 15 Jahren verbunden.

Wie es weitergeht

Die Behörde will den nächsten Gebotstermin am 10. November bekanntgeben und bereitet die zweite Runde vor. Erst deren konkrete Ausschreibungsbedingungen zeigen, welche Kapazitäten teilnehmen können und welches Volumen angesetzt wird. Die jetzige Runde ist daher ein wichtiger Zwischenschritt, aber noch kein vollständiges Bild des künftigen Kapazitätsmarkts.

Für die Einordnung gilt: Die Ausschreibung beschafft langfristige Verfügbarkeit und bewertet einen Beitrag zur Versorgungssicherheit. Sie ist nicht mit einem kurzfristigen Börsenpreis, einer garantierten Neubauentscheidung oder einer direkten Senkung von Endkundenpreisen gleichzusetzen.

Häufige Fragen

Warum wurden mehr als 4.500 MW bezuschlagt?

Die Zuschlagsregel berücksichtigt auch das Gebot, mit dem das Ausschreibungsvolumen erstmals überschritten wird. Dadurch summieren sich die Zuschläge auf rund 5.160 MW reduzierte Leistung.

Was bedeutet „reduzierte Leistung“?

Das ist eine gesetzlich gewichtete Größe für den Beitrag einer Anlage zur Versorgungssicherheit. Sie kann von der installierten Nennleistung abweichen.

Senkt das Ergebnis direkt den Strompreis für Haushalte?

Aus dem Zuschlagswert lässt sich keine direkte Änderung einzelner Haushaltsrechnungen ableiten. Er ist der mengengewichtete Wert der erfolgreichen Gebote pro Jahr und rMW.

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Wie sollte die nächste Ausschreibungsrunde ausgestaltet sein, damit Versorgungssicherheit und Kosten nachvollziehbar abgewogen werden? Schreiben Sie Ihre Einschätzung sachlich in die Kommentare.

Quellen und Stand

Recherche- und Datenstand: 3. November 2026.

Transparenz: Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz recherchiert und formuliert und ist zur menschlichen redaktionellen Prüfung vorgesehen. Der Zuschlagswert wird als Verfahrenskennzahl eingeordnet, nicht als direkte Prognose für Endkundenpreise.

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