3,7 Millionen Haushaltskunden wechselten im ersten Halbjahr 2026 ihren Stromlieferanten – der Preisvorteil aus dieser Zeit ist nicht auf jedes heutige Angebot übertragbar.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Bundesnetzagentur schätzt den durchschnittlichen Neukundenpreis für Strom im September 2026 auf 38,62 Cent pro Kilowattstunde. Das ist ein Modellwert, kein einzelner Tarif.
  • Am 1. April kostete Strom in der Grundversorgung für Bestandskunden im Schnitt 41,23 Cent, bei anderen Lieferanten 36,85 Cent pro Kilowattstunde.
  • Der damalige Abstand entspricht bei 3.500 Kilowattstunden rechnerisch rund 153 Euro im Jahr. Für einen Wechsel heute müssen Haushalte aktuelle Angebote vergleichen.

Die modellierten Strompreise für Neukunden in Deutschland sind seit April wieder gestiegen: Für September 2026 nennt die Bundesnetzagentur 38,62 Cent pro Kilowattstunde. Wer einen Wechsel prüft, sollte deshalb nicht automatisch von früheren Preisvorteilen ausgehen.

Die Behörde hat ihre Einzelhandelsdaten für Strom und Gas am 27. Oktober 2026 veröffentlicht. Sie kombiniert darin erhobene Bestandskundenpreise zum Stichtag 1. April mit modellierten Neukundenpreisen und Wechselzahlen für das erste Halbjahr. Die Werte haben unterschiedliche Grundlagen und sind nicht als aktuelles Angebot für einen einzelnen Haushalt zu verstehen.

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Neukundenpreis im Modell seit April gestiegen

Die Bundesnetzagentur modelliert monatliche Neukundenpreise unter anderem anhand von Beschaffungsstrategien der Lieferanten und Großhandelspreisen. Für das erste Halbjahr 2026 errechnet sie einen Durchschnitt von 35,39 Cent je Kilowattstunde. Im September lag der Modellwert bei 38,62 Cent – nach Angaben der Behörde rund neun Prozent über dem Halbjahresniveau.

Für Oktober erwartet die Behörde einen weiteren Anstieg. Das ist eine Einschätzung, kein bereits gemessener Oktoberpreis. Sie verweist auf höhere Großhandels- und Terminmarktpreise, die sich zeitversetzt auf Neukundenangebote auswirken können. Was ein Haushalt tatsächlich angeboten bekommt, hängt unter anderem vom Wohnort, Verbrauch und Tarif ab.

Einordnung der Modellwerte

Die Differenz zwischen 38,62 und 35,39 Cent beträgt 3,23 Cent je Kilowattstunde. Auf 3.500 Kilowattstunden hochgerechnet sind das rund 113 Euro im Jahr. Das ist ein Rechenbeispiel aus zwei Durchschnittswerten verschiedener Zeiträume – keine gemessene Preisänderung eines konkreten Vertrags.

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Grundversorgung lag im April höher

Für Bestandskunden erhob die Behörde am 1. April 2026 einen durchschnittlichen Strompreis von 37,96 Cent pro Kilowattstunde. Die Werte sind nach abgegebener Strommenge gewichtet; größere Lieferanten fließen damit stärker ein.

In der Grundversorgung lag der Durchschnitt bei 41,23 Cent. Bei einem anderen Lieferanten als dem örtlichen Grundversorger waren es im Mittel 36,85 Cent. Die Differenz von 4,38 Cent ergibt bei 3.500 Kilowattstunden rechnerisch 153,30 Euro im Jahr. Der Vergleich beschreibt Vertragsgruppen zum Aprilstichtag – weder den günstigsten heute verfügbaren Tarif noch eine garantierte Ersparnis für jeden Haushalt.

Auch ein Sondervertrag beim örtlichen Grundversorger kann günstiger als dessen Grundversorgung sein: Für diese Gruppe nennt die Behörde 37,62 Cent. Deshalb lohnt sich ein Blick auf den genauen Vertragsnamen und nicht nur auf den Namen des Versorgers.

3,7 Millionen Wechsel im ersten Halbjahr

Nach den Angaben der Netzbetreiber wechselten im ersten Halbjahr rund 3,7 Millionen Haushaltskunden ihren Stromlieferanten. Ein Jahr zuvor waren es 3,8 Millionen. Die Bundesnetzagentur beziffert die geschätzte jährliche Entlastung dieser Wechsler auf insgesamt rund 331 Millionen Euro.

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Das ist eine Hochrechnung: Sie vergleicht den modellierten Neukundenpreis des ersten Halbjahres mit dem erhobenen Bestandskundendurchschnitt vom 1. April und unterstellt 3.500 Kilowattstunden je Haushalt. Individuelle Grundpreise, Vertragsbedingungen und Verbrauch können abweichen. Die Summe ist keine Auswertung aller einzelnen Rechnungen.

Den eigenen Vertrag statt Durchschnittswerte vergleichen

Ein Tarifvergleich braucht den Jahresverbrauch und den gesamten Jahrespreis aus Arbeitspreis und Grundpreis. Preisgarantie, Laufzeit, Kündigungsfrist und mögliche Bonusbedingungen gehören ebenfalls dazu. Ein einmaliger Bonus sollte für die spätere Vertragszeit nicht als dauerhafte Entlastung gerechnet werden.

Die Bundesnetzagentur erläutert zu Preiserhöhungen: Haushaltskunden sind grundsätzlich mindestens einen Monat vorher zu informieren; in vielen Fällen besteht ein Sonderkündigungsrecht. Es gibt Ausnahmen, etwa bei bestimmten vertraglich geregelten hoheitlich bedingten Änderungen. Wer sich in der Grundversorgung befindet, kann diese laut Behörde grundsätzlich mit zwei Wochen Frist kündigen.

Häufige Fragen

Ist 38,62 Cent mein neuer Strompreis?

Nein. Das ist der von der Bundesnetzagentur für September 2026 modellierte durchschnittliche Neukundenpreis. Der eigene Vertrag oder ein konkretes Angebot kann deutlich abweichen.

Spart jeder Haushalt durch einen Wechsel 153 Euro?

Nein. Die Zahl vergleicht zwei durchschnittliche Vertragsgruppen zum 1. April und setzt 3.500 Kilowattstunden voraus. Ein aktueller individueller Vergleich kann ein anderes Ergebnis liefern.

Was muss ich beim Vergleich berücksichtigen?

Jahresverbrauch, Arbeitspreis, Grundpreis, Vertragslaufzeit, Preisgarantie und Bonusbedingungen. Entscheidend sind die Kosten über den Zeitraum, für den Sie den Vertrag tatsächlich nutzen wollen.

Kann ich bei einer Preiserhöhung kündigen?

Grundsätzlich gibt es bei einer Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht. Die Bundesnetzagentur nennt Ausnahmen für bestimmte staatlich bedingte Änderungen und Vertragsklauseln; prüfen Sie daher die Mitteilung und Ihren Vertrag.

Ihre Meinung ist gefragt: Wie übersichtlich finden Sie Stromangebote und deren Preisgarantien?

Schreiben Sie uns Ihre Erfahrungen gerne in die Kommentare.

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Quellen und Stand

Recherche- und Datenstand: 28. Oktober 2026.

Transparenz: Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz recherchiert und formuliert und ist zur menschlichen redaktionellen Prüfung vorgesehen.

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