Alle 87 verpflichteten Verteilnetzbetreiber haben ihre Ausbaupläne vorgelegt – die Summen sind hoch, aber noch keine Strompreisprognose
Das Wichtigste in Kürze
- Die Bundesnetzagentur beziffert den gemeldeten Investitionsbedarf bis 2045 auf rund 239 Milliarden Euro für mehr Transportkapazität und weitere 31 Milliarden Euro für reine Ersatzinvestitionen.
- Die Angaben stammen aus den Netzausbauplänen von 87 verpflichteten Strom-Verteilnetzbetreibern. Die Behörde will sie nun nachvollziehen und auswerten.
- Die Entwürfe sind auf VNBdigital einsehbar. Für viele Pläne läuft der Stellungnahmezeitraum vom 2. bis 30. November 2026.
Deutschlands große Strom-Verteilnetzbetreiber rechnen bis 2045 mit Investitionen von rund 270 Milliarden Euro. Davon entfallen nach Angaben der Bundesnetzagentur etwa 239 Milliarden Euro auf zusätzliche Transportkapazität und 31 Milliarden Euro auf den Ersatz bestehender Anlagen. Die Summe beschreibt Planungen der Betreiber – sie ist weder eine bereits genehmigte Ausgabe noch eine konkrete Vorhersage für künftige Stromrechnungen.
Die neuen Pläne sind trotzdem wichtig für Haushalte, Kommunen und Unternehmen. In den Verteilnetzen werden Solaranlagen, Windparks, Wärmepumpen, Ladepunkte und neue Gewerbeanschlüsse verbunden. Reicht die Kapazität vor Ort nicht aus, können Anschlüsse länger dauern oder zusätzliche Netzmaßnahmen nötig werden. Die Entwürfe zeigen erstmals in dieser Breite, wo Betreiber bis zum Zieljahr 2045 Aus- und Ersatzbedarf sehen.
239 Milliarden für Kapazität, 31 Milliarden für Ersatz
Die Bundesnetzagentur meldete am 6. November 2026, dass alle 87 verpflichteten Verteilnetzbetreiber ihre Pläne fristgerecht eingereicht haben. Die Betreiber nennen zusammen rund 239 Milliarden Euro Bedarf für mehr Transportkapazität. Hinzu kommen ungefähr 31 Milliarden Euro für Anlagen, die unabhängig vom zusätzlichen Kapazitätsbedarf ersetzt werden sollen. Addiert ergibt das rund 270 Milliarden Euro bis 2045.
Die Formulierung „gemeldeter Investitionsbedarf“ ist entscheidend. Die Summen stammen aus den Planungen der Unternehmen. Die Bundesnetzagentur kündigt an, die Angaben nachzuvollziehen und auszuwerten. Daraus folgt nicht, dass jedes Projekt in der genannten Form gebaut, zu exakt diesen Kosten abgerechnet oder bereits regulatorisch anerkannt wird.
Verteilnetze sind die regionalen und lokalen Stromnetze, an denen die meisten Erzeuger und Verbraucher angeschlossen sind. Sie unterscheiden sich von den großen Übertragungsnetzen, die Strom über weite Strecken und auf sehr hoher Spannung transportieren. Wenn in einer Region viele neue Photovoltaikanlagen, Windräder, Wärmepumpen oder Ladepunkte hinzukommen, muss der örtliche Betreiber Einspeisung und Verbrauch auch an Tagen mit hoher gleichzeitiger Leistung bewältigen können.
Die Betreiber planen in mehreren Zeithorizonten
Die gesetzliche Grundlage steht in Paragraf 14d des Energiewirtschaftsgesetzes. Danach müssen betroffene Verteilnetzbetreiber seit 2026 alle zwei Jahre zum 31. Oktober einen Netzausbauplan bei der Regulierungsbehörde vorlegen. Grundlage sind gemeinsame Regionalszenarien. Die Pläne sollen eine vorausschauende und abgestimmte Entwicklung der Netze ermöglichen.
Die Bundesnetzagentur erläutert, dass die Betreiber nicht nur konkrete regionale Entwicklungen der nächsten fünf und zehn Jahre betrachten. Sie müssen auch die gesetzlichen Ziele für 2045 berücksichtigen. Dadurch verbinden die Dokumente absehbare Anschlussvorhaben mit langfristigen Annahmen über Erzeugung und Verbrauch.
Das Gesetz verlangt außerdem, dass Möglichkeiten zur Energieeffizienz und Nachfragesteuerung in die Planung einfließen. Für Niederspannungsnetze müssen die Betreiber langfristig erwartete neue Erzeugungsanlagen und Lasten ansetzen. Ein Plan darf deshalb nicht allein aus neuen Leitungen bestehen. Auch flexibler Verbrauch, digitale Steuerung oder eine bessere Nutzung vorhandener Betriebsmittel können Teil der Lösung sein.
Die nun veröffentlichten Dokumente sind Entwürfe. Beispiele auf der gemeinsamen Plattform zeigen neben PDF-Dateien auch maschinenlesbare Daten zu geplanten Maßnahmen. Nach der Beteiligung und möglichen Rückmeldungen der Bundesnetzagentur sollen die Betreiber finale Fassungen veröffentlichen.
Pläne nach Region und Netzbetreiber finden
Die Entwürfe stehen auf VNBdigital, der gemeinsamen Plattform der deutschen Strom-Verteilnetzbetreiber. Dort lässt sich der zuständige Betreiber suchen. Einzelne Betreiberseiten führen zum Netzausbauplan 2026 und nennen den jeweiligen Zeitraum für Stellungnahmen. Bei den aktuell abrufbaren Entwürfen von Hamburger Energienetze, WEMAG Netz und Avacon Netz läuft er beispielsweise vom 2. bis 30. November 2026.
Das Energiewirtschaftsgesetz garantiert mindestens Netznutzern der Mittel- und Hochspannungsebene sowie Übertragungsnetzbetreibern die Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Bundesnetzagentur hebt zusätzlich potenzielle neue Anschlusskunden hervor und fordert sie auf, ihre Bedarfe für die Netzplanung einzubringen. Stellungnahmen zu den Plänen müssen nach Paragraf 14e EnWG über die gemeinsame Plattform erfolgen.
So prüfen Anschlusskunden den Plan
- Auf VNBdigital den eigenen Ort oder Netzbetreiber suchen.
- Beim Betreiber den „Netzausbauplan 2026“ und den Stellungnahmezeitraum öffnen.
- Prüfen, ob geplante neue Lasten oder Einspeiser am vorgesehenen Standort berücksichtigt sind.
- Eine Stellungnahme innerhalb der Frist über die Plattform einreichen und das konkrete Anschlussvorhaben beschreiben.
Für einen üblichen Haushaltsanschluss in der Niederspannung ist die formelle Stellungnahme nicht der Standardweg. Wer eine Photovoltaikanlage, Wärmepumpe oder Wallbox plant, sollte den konkreten Netzanschluss weiterhin direkt beim zuständigen Betreiber anmelden oder anfragen. Die Ausbaupläne helfen dabei, die langfristige Entwicklung der Region einzuordnen, ersetzen aber keine Anschlusszusage.
Warum 270 Milliarden Euro keine Tarifprognose sind
Netzentgelte finanzieren Betrieb, Unterhaltung und Ausbau der Stromnetze. Sie sind Bestandteil des Endkundenpreises und werden auf der Stromrechnung ausgewiesen. Die Bundesnetzagentur erklärt, dass die Entgelte auf regulierten Erlösobergrenzen beruhen. Regulierungsbehörden prüfen die Kostenbasis; ein Netzbetreiber darf über die Summe seiner Entgelte nicht mehr erlösen als vorgegeben.
Investitionen können in diese Kosten einfließen. Aus der Gesamtsumme der Ausbaupläne lässt sich aber kein Aufschlag pro Kilowattstunde berechnen. Die Projekte verteilen sich über fast zwei Jahrzehnte, Regionen und Spannungsebenen. Dazu kommen Prüfungen auf Effizienz, unterschiedliche Finanzierungszeiträume, Betriebskosten, Strommengen und Regeln zur Verteilung der Netzkosten.
Auch die Wirkung auf einzelne Haushalte kann regional verschieden sein. Verteilnetzentgelte unterscheiden sich je Betreiber. Gleichzeitig können neue elektrische Verbraucher wie Wärmepumpen und Elektroautos die Kosten auf mehr abgenommene Kilowattstunden verteilen. Der Ausbau soll zudem Engpässe vermeiden und neue Anschlüsse ermöglichen. Eine seriöse Einordnung muss daher Investitionen, Nutzen, Regulierung und Verteilung zusammen betrachten.
Für Verbraucher ist im Moment vor allem eines belastbar: Die 270 Milliarden Euro zeigen die Größenordnung der von den Betreibern erwarteten Aufgabe. Ob und wie sich einzelne Maßnahmen später in einem lokalen Netzentgelt niederschlagen, wird in separaten Regulierungs- und Entgeltverfahren entschieden.
Häufige Fragen
Steigt meine Stromrechnung wegen der 270 Milliarden Euro?
Das lässt sich aus den Ausbauplänen nicht ableiten. Netzentgelte enthalten zwar geprüfte Kosten für Betrieb und Ausbau, werden aber über regulierte Erlösobergrenzen, regionale Preisblätter und weitere Regeln bestimmt. Die veröffentlichte Summe ist ein langfristiger Planungswert.
Kann jeder eine Stellungnahme abgeben?
Das Gesetz sichert die Beteiligung mindestens für Netznutzer der Mittel- und Hochspannung sowie für Übertragungsnetzbetreiber. Die Bundesnetzagentur spricht außerdem potenzielle neue Anschlusskunden an. Auf der jeweiligen Betreiberseite sind Adressaten, Frist und Eingabeweg des konkreten Plans genannt.
Wo finde ich den für meinen Ort zuständigen Netzbetreiber?
VNBdigital bietet eine Suche nach Ort und Netzbetreiber. Die Plattform verlinkt auch zu Netzanschlussinformationen und zu den veröffentlichten Netzausbauplänen.
Ihre Einschätzung
Wo erleben Sie heute die größten Hürden beim Netzanschluss – bei Solaranlagen, Wärmepumpen, Ladepunkten oder gewerblichen Projekten? Schreiben Sie Ihre Erfahrung gern in die Kommentare.
Quellen und Stand
- Bundesnetzagentur: Meldung zu den Netzausbauplänen 2026, 6. November 2026
- Bundesnetzagentur: Zustand und Ausbau der Strom-Verteilernetze
- VNBdigital: Netzausbaupläne und Regionalszenarien
- Energiewirtschaftsgesetz: Paragraf 14d
- Energiewirtschaftsgesetz: Paragraf 14e
- Bundesnetzagentur: Netzentgelte und Regulierung
Recherche- und Datenstand: 6. November 2026.
Transparenz: Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz recherchiert und formuliert und ist zur menschlichen redaktionellen Prüfung vorgesehen.
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