Das Wichtigste in Kürze
- Der Entwurf zur Novelle des österreichischen Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes ist seit dem 21. September 2026 in Begutachtung, die Frist endet am 1. November 2026.
- Rechenzentren sollen darin erstmals als eigener Vorhabentyp erfasst werden – nach Angaben der SPÖ ab 100 Megawatt Anschlussleistung, in besonders schutzwürdigen Gebieten ab 50 Megawatt.
- Eine im Juli 2026 veröffentlichte Studie des ÖKOBÜRO hatte für den Regelfall 50 Megawatt vorgeschlagen, also die Hälfte des nun genannten Werts.
Die österreichische Bundesregierung hat ihre Reform des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVP-G) auf den Weg gebracht. Der Entwurf ging nach Darstellung des ORF am 21. September 2026 in Begutachtung; die Frist läuft bis zum 1. November 2026, also rund 40 Tage. Einen Tag später, am 22. September, beschloss der Ministerrat nach der Darstellung des Bundeskanzleramts in Wien zusätzlich einen Gesetzentwurf, der das bestehende Verbot der geologischen Speicherung von Kohlenstoffdioxid aufheben soll. Auch dieser Entwurf geht nach der Mitteilung in Begutachtung.
Für die Digitalwirtschaft steckt die eigentliche Neuigkeit in einem Detail der UVP-Novelle: Große Rechenzentren sollen in Österreich künftig ein Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren durchlaufen müssen. Bislang seien sie in dem Gesetz nicht direkt erfasst gewesen, berichten die Salzburger Nachrichten; der Umweltsprecher der Grünen spricht davon, dass Rechenzentren „dem Grunde nach endlich im UVP-Gesetz verankert werden“.
100 Megawatt, in Schutzgebieten 50 – die Zahlen stehen nicht in der Regierungsmitteilung, sondern in den Aussendungen der Parteien
Die konkreten Schwellenwerte nennt die SPÖ-Umweltsprecherin Julia Herr in einer Aussendung vom 22. September 2026, 12.26 Uhr: „Rechenzentren mit einer Anschlussleistung von 100 Megawatt und mehr müssen künftig genau geprüft werden. In besonders schutzwürdigen Gebieten sinkt die Grenze auf 50 Megawatt.“ Herr bezeichnet die Regelung als Verhandlungserfolg ihrer Partei und begründet sie mit einem Missverhältnis: „Es kann aber nicht sein, dass kleine Windkraftprojekte streng geprüft werden, riesige Server-Hallen auf der grünen Wiese aber nicht.“
Dieselben beiden Werte nennt auch die Wirtschaftsredaktion von börse-express. Die offizielle Mitteilung des Bundeskanzleramts zum Ministerrat führt die Zahlen nicht auf; sie beschreibt die Reform allgemein als Verkürzung der Entscheidungsfrist von neun auf sechs Monate und als Zusammenlegung des bisher zweigleisigen Verfahrens – vereinfachtes und ordentliches Verfahren werden zu einem einzigen Verfahrenstyp. Belegt ist damit vorerst, dass zwei politische Lager und eine Wirtschaftsredaktion dieselben Schwellen nennen; der Wortlaut des Begutachtungsentwurfs selbst lag dieser Redaktion nicht vor.
Die Hälfte dessen, was eine Studie im Juli empfahl
Wie hoch 100 Megawatt als Eingangsschwelle sind, lässt sich an einem Vorschlag messen, der seit dem Sommer auf dem Tisch liegt. Das ÖKOBÜRO, ein Zusammenschluss österreichischer Umweltorganisationen, hat im Juli 2026 eine Studie von Gregor Schamschula veröffentlicht, die eine eigene Ziffer 19a im UVP-G mit abgestuften Schwellen vorsieht.
| Fall | Regierungsentwurf | Vorschlag ÖKOBÜRO |
|---|---|---|
| Volle Prüfung, Regelfall | 100 MW | 50 MW |
| Volle Prüfung bei Wasserkühlung oder Abwärmenutzung unter 50 Prozent | nicht vorgesehen | 20 MW |
| Vereinfachtes Verfahren | Verfahrensart entfällt | 10 MW |
| Besonders schutzwürdige Gebiete | 50 MW | 5 MW |
Der Vergleich hat eine Einschränkung, und die gehört dazu: Das abgestufte Modell der Studie setzt ein vereinfachtes Verfahren voraus, das der Regierungsentwurf gerade abschafft. Ein Eins-zu-eins-Abgleich ist deshalb nicht möglich. An der Größenordnung ändert das wenig – zwischen 50 und 100 Megawatt liegt der Faktor zwei, und die Anlagen, die dazwischen liegen, fielen nach dem Entwurf aus der Prüfpflicht heraus.
Warum 100 Megawatt keine kleine Anlage bezeichnet
Ein Rechenzentrum mit 100 Megawatt Anschlussleistung ist nach europäischen Maßstäben groß. Zum Vergleich: Alle rund 2.000 Rechenzentren in Deutschland zusammen kamen 2025 auf 2.980 Megawatt Anschlussleistung – so die Erhebung des deutschen Digitalverbands Bitkom mit dem Borderstep Institut vom 10. November 2025, die NETZ-TRENDS in der Einordnung der Alibaba-Ausbaupläne herangezogen hat. Eine einzelne Anlage an der geplanten österreichischen Schwelle entspricht damit rechnerisch gut drei Prozent der gesamten deutschen Rechenzentrumsleistung. Eine Unschärfe bleibt dabei: Bitkom weist die IT-Anschlussleistung aus, der österreichische Entwurf knüpft nach den vorliegenden Angaben an die Anschlussleistung des Netzanschlusses an. Die Bezugsgrößen sind also nicht deckungsgleich.
Das größte bekannte Vorhaben im Land liegt deutlich darüber. ORF und börse-express nennen als Beispiel das geplante Google-Rechenzentrum in Kronstorf in Oberösterreich. Für dieses Projekt nannte der Vorstand der österreichischen Regulierungsbehörde E-Control, Alfons Haber, am 16. Juli 2026 gegenüber dem ORF Oberösterreich zwei bekannte Ausbaustufen für den Netzanschluss: „Es gibt zwei Ausbaustufen, was uns bekannt ist, für den Netzanschluss: 150 und 500 MW.“ Haber hielt das Netz für beide Stufen für verkraftbar und verwies darauf, dass Österreich derzeit 60 bis 65 Terawattstunden im Jahr verbraucht und für 2030 mit 80 bis 90 Terawattstunden gerechnet wird.
Die ÖKOBÜRO-Studie rechnet für dasselbe Projekt mit einer Fläche von rund 50 Hektar und einem Stromverbrauch von bis zu 3,5 Terawattstunden im Jahr bei Vollausbau. Das wäre nach den Angaben der Studie mehr als der Haushaltsstromverbrauch ganz Oberösterreichs von etwa 2,5 Terawattstunden und entspräche fünf bis sechs Prozent des österreichischen Bedarfs. Beide Ausbaustufen lägen über der geplanten Schwelle – dieses Projekt wäre also erfasst. Google hat die Rechnung des ÖKOBÜRO nicht bestätigt; eine eigene Angabe des Konzerns zum Stromverbrauch bei Vollausbau lag dieser Redaktion nicht vor. Die Frage ist ohnehin eine andere: was mit den Anlagen unterhalb der Schwelle passiert.
Die Kritik zielt auf das Stromnetz – und auf die Netzgebühren
An dieser Stelle setzt die Kritik der Grünen an, die den Punkt ausdrücklich auf die Stromrechnung beziehen. Lukas Hammer, Umweltsprecher der Partei, nennt die Regelung in einer Aussendung vom 21. September 2026, 15.33 Uhr eine „reine Mogelpackung“: Die Schwellenwerte seien „viel zu hoch angesetzt“, dadurch fielen „genau jene mittelgroßen und großen Projekte durch das Raster, die in der Praxis massiven Boden- und Ressourcenverbrauch verursachen“. Zweitens fehle den Behörden im Verfahren „weiterhin jegliche Prüfungskompetenz hinsichtlich Versorgungssicherheit und Netzkapazität“.
Seine Folgerung richtet sich auf die Kosten: „Es ist aber völlig absurd, riesige Stromfresser zu genehmigen, ohne im UVP-Verfahren zu prüfen, ob das lokale Stromnetz diese Lasten überhaupt tragen kann und woher der Strom kommt. Die Zeche zahlen so am Ende die Steuerzahler:innen – über höhere Netzgebühren auf der Stromrechnung.“ Das ist eine politische Bewertung und keine belegte Rechnung: Eine Bezifferung, wie sich einzelne Großanschlüsse auf die österreichischen Netzentgelte auswirken, nennt Hammer nicht, und die Regulierungsbehörde hat das Netz für den bekannten Anlassfall ausdrücklich für tragfähig gehalten. Dass Netzkosten über die Netzentgelte auf die angeschlossenen Verbrauchsstellen verteilt werden, ist der übliche Mechanismus der Entgeltregulierung – wie stark ein einzelner Großanschluss darauf wirkt, ist damit allerdings nicht gesagt.
Was der Entwurf offenlässt
Drei Fragen bleiben nach den vorliegenden Darstellungen unbeantwortet. Erstens: Welche Anlagen liegen tatsächlich zwischen 50 und 100 Megawatt, also im Bereich, der aus der Prüfpflicht herausfällt? Eine Übersicht über geplante Rechenzentren dieser Größe in Österreich hat bislang niemand vorgelegt. Zweitens: Wird die Anschlussleistung oder der tatsächliche Verbrauch zur Bemessungsgrundlage? Beides kann bei Rechenzentren deutlich auseinanderliegen. Drittens: Soll die Prüfung die Herkunft des Stroms und die Abwärmenutzung umfassen? Die ÖKOBÜRO-Studie knüpft ihre 20-Megawatt-Schwelle ausdrücklich an Kühlung und Abwärmenutzung – im Regierungsentwurf ist ein solcher Bezug nach den vorliegenden Angaben nicht vorgesehen.
Der Streitpunkt, der nichts mit Rechenzentren zu tun hat
Der härtere juristische Vorwurf gegen die Novelle betrifft ein anderes Kapitel: die Kumulierung, also die Zusammenrechnung der Umweltbelastungen mehrerer benachbarter Projekte. Hammer sieht dort eine „massive Aufweichung“ und verweist auf ein nach seinen Angaben laufendes Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegen Österreich wegen mangelhafter Umsetzung der UVP-Richtlinie, das ebenfalls nach seiner Darstellung unter anderem gerade wegen der unzureichenden Berücksichtigung von Kumulierungseffekten geführt wird. „Wenn das Gesetz so beschlossen wird, dann schafft man sich hier sehenden Auges das nächste Vertragsverletzungsverfahren“, sagt er. Eine öffentliche Äußerung der Europäischen Kommission zu diesem Entwurf war zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung nicht auffindbar.
Die Bewertungen gehen weit auseinander. Der Generalsekretär der österreichischen Wirtschaftskammer, Jochen Danninger, begrüßte nach der ORF-Darstellung die kürzeren Verfahren, äußerte sich aber kritisch zu den neuen Vorgaben für Rechenzentren. Die Klima- und Energieexpertin von Greenpeace, Jasmin Duregger, warnte nach derselben Darstellung davor, dass kleinere Projekte durchgewinkt werden könnten. Die WWF-Vertreterin Viktoria Auer forderte nach der Darstellung von börse-express eine UVP-Pflicht bereits ab 50 Megawatt. Der österreichische Klimaschutzminister Norbert Totschnig begründet die Straffung nach der ORF-Darstellung mit einer erheblichen Zeitersparnis.
Der zweite Beschluss: Kohlenstoffdioxid darf künftig unter die Erde
Parallel zur UVP-Novelle hat der Ministerrat am 22. September nach der Mitteilung des Bundeskanzleramts einen Entwurf für ein Kohlenstoffspeicherungsgesetz beschlossen, der das bestehende österreichische Verbot der geologischen Speicherung von Kohlenstoffdioxid aufheben soll. Adressiert sind nach dieser Darstellung Industrien, die nicht klimaneutral produzieren können – genannt werden Zement, Kalk und Stahl, und als Nutznießer nennt die Mitteilung auch den Stahlkonzern voestalpine. Vorgesehen ist ein zweistufiges Verfahren: Vor einer Speichergenehmigung soll eine befristete Explorationsgenehmigung erteilt werden, gespeichert werden darf nach der Mitteilung nur dort, wo es umweltverträglich und sicher ist.
Die Mitteilung des Bundeskanzleramts ordnet beide Vorhaben demselben Ziel zu: weniger und besser zu regulieren. Klimaschutzminister Totschnig verbindet das Speichergesetz nach dieser Darstellung mit Investitionssicherheit für die Industrie, Finanzminister Markus Marterbauer stellt den gesetzlichen Rahmen unter die Stichworte Sicherheit und Umweltverträglichkeit. Den Wortlaut der Zitate konnte diese Redaktion auf der Regierungsseite nicht vollständig abrufen; sie sind deshalb hier nur inhaltlich wiedergegeben.
In Deutschland kommt das Wort Rechenzentrum im UVP-Gesetz nicht vor
Für Leser in Deutschland ist der Vergleich aufschlussreich. Die Anlage 1 des deutschen Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung listet die Vorhaben auf, die eine UVP oder eine Vorprüfung auslösen. Eine Volltextsuche im Gesetz und in dieser Anlage am 23. September 2026 ergibt: Die Begriffe Rechenzentrum, Datenzentrum und Serveranlage kommen dort nicht vor. Erfasst werden Rechenzentren in Deutschland über andere Wege – über das Baurecht und über immissionsschutzrechtliche Genehmigungen etwa für Notstromaggregate und Kälteanlagen. Eine Vorhabenprüfung, die allein an der Größe eines Rechenzentrums anknüpft, sieht das deutsche UVP-Recht nicht vor.
Sollte Österreich die Schwelle wie angekündigt einführen, entstünde damit innerhalb des deutschsprachigen Raums ein Unterschied, der für Standortentscheidungen relevant werden kann: In einem Land löst die Anschlussleistung ein Umweltverfahren aus, im anderen nicht. Dass die Netzanbindung großer Rechenzentren in Europa ohnehin zum Engpass wird, hat NETZ-TRENDS zuletzt in der Auswertung eines IWF-Papiers für das Ecofin-Treffen in Dublin beschrieben, in dem Frankfurt am Main unter fünf genannten Netz-Engstellen auftaucht.
Wie es weitergeht
Bis zum 1. November 2026 können Stellungnahmen zum Entwurf eingebracht werden. Danach soll die Novelle nach der Darstellung der SPÖ im österreichischen Parlament beschlossen werden – ein Datum dafür ist bislang nicht genannt. Ob die Schwellen von 100 und 50 Megawatt das Begutachtungsverfahren unverändert überstehen, ist offen: Mit Wirtschaftskammer, Umweltorganisationen und einer Regierungspartei ziehen an dieser Zahl drei Seiten in zwei verschiedene Richtungen. Welche Seite sich durchsetzt, wird der Wortlaut des späteren Gesetzes zeigen.
Wie beurteilen Sie die Schwelle von 100 Megawatt – angemessen oder zu hoch angesetzt? Schreiben Sie uns Ihre Meinung gerne in die Kommentare.
Quellen
- Bundeskanzleramt Österreich: Ministerrat beschließt schnellere Genehmigungsverfahren und ein Ende des CO2-Speicherungsverbots, Mitteilung vom 22. September 2026
- SPÖ-Umweltsprecherin Julia Herr: Presseaussendung OTS0094 vom 22. September 2026, 12.26 Uhr
- Die Grünen, Umweltsprecher Lukas Hammer: Presseaussendung OTS0142 vom 21. September 2026, 15.33 Uhr
- ÖKOBÜRO: Studie zur Einführung von Schwellenwerten für Datencenter im UVP-G von Gregor Schamschula, Juli 2026
- ORF: UVP-Novelle: Verfahren sollen beschleunigt werden, 21. September 2026
- ORF Oberösterreich: E-Control: Rechenzentrum für Stromnetz verkraftbar, 16. Juli 2026
- börse-express: Österreich-UVP-Reform: Rechenzentren erstmals ab 100 Megawatt erfasst, 22. September 2026
- Bundesrepublik Deutschland: Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, abgerufen am 23. September 2026
- Bitkom und Borderstep Institut: Erhebung zum deutschen Rechenzentrumsmarkt vom 10. November 2025, herangezogen über den NETZ-TRENDS-Beitrag vom 22. September 2026
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