Wer sein Auto ummelden will und dafür online nach einer Zulassung sucht, landet schnell bei Seiten, die aussehen wie eine Behörde – es aber nicht sind. Vor einer dieser Seiten warnt jetzt die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt ausdrücklich: KFZamt.de.
Der Vorwurf ist konkret. Mehrere Verbraucher berichteten der Beratungsstelle, sie hätten eine Rechnung erhalten – obwohl sie den Bestellvorgang auf der Seite vorher abgebrochen hatten. Betrieben wird das Portal nach eigenen Angaben aus Dubai.
Rechnung, obwohl der Kauf abgebrochen wurde
Der Kern der Warnung ist nicht ein verstecktes Abo oder ein Kleingedrucktes, das man übersieht, sondern eine Zahlungsaufforderung ohne abgeschlossenen Auftrag. Wer den Vorgang beendet, bevor er ihn bestätigt, geht normalerweise davon aus, dass kein Vertrag zustande kommt. Genau hier setzt die Kritik der Verbraucherschützer an.
Die Verbraucherzentrale rät Betroffenen, nicht vorschnell zu zahlen: Wer nach einem abgebrochenen Bestellvorgang eine Zahlungsaufforderung bekomme, solle die Forderung rechtlich prüfen lassen. Das ist dieselbe Linie, die Beratungsstellen auch bei anderen fragwürdigen Rechnungen fahren – bezahlen schafft Fakten, Prüfen hält den Widerspruch offen.
Amtlicher Anschein – aber kein Amt
Das eigentliche Problem solcher Portale ist der Auftritt. Sie sehen amtlich aus, tragen amtlich klingende Namen und ranken bei der Suche oft weit oben – ohne eine Behörde zu sein. „Verbraucher sollten genau prüfen, über welche Internetseite sie eine Kfz-Zulassung beantragen. Nicht jede Seite, die amtlich erscheint, ist tatsächlich ein offizielles Angebot“, warnt Anne Neumann, Juristin der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt.
Hinzu kommt ein technischer Zweifel: Für eine legale Online-Zulassung ist eine sichere Authentifizierung gegenüber der Zulassungsbehörde nötig – in Deutschland läuft das über den offiziellen Dienst i-Kfz mit dem Online-Ausweis. Ob ein Drittanbieter, der lediglich Daten entgegennimmt, eine Zulassung überhaupt wirksam bewirken kann, ist offen. Im Zweifel zahlt man also für eine Leistung, die so nie bei der Behörde ankommt.
Was die Zulassung wirklich kostet
Zur Einordnung hilft der Blick auf die tatsächlichen Amtsgebühren. Sie sind je nach Zulassungsstelle leicht unterschiedlich, ein bundesweit einheitliches Regelwerk gibt es nicht – bewegen sich aber in einem überschaubaren Rahmen:
| Vorgang | Amtliche Gebühr (Richtwert) |
|---|---|
| Ummeldung im selben Bezirk | rund 20 Euro |
| Ummeldung mit Halterwechsel | knapp 29 Euro |
| Abmeldung im eigenen Bezirk | 5,60 Euro |
| Wunschkennzeichen (Zuschlag) | 10,20 Euro |
Die Zahlen stammen aus den Verwaltungsgebühren der Zulassungsstellen. Der Punkt dahinter: Wer für eine simple Ummeldung deutlich mehr zahlt, zahlt für die Vermittlung – nicht für den Behördengang selbst. Und im Fall KFZamt.de steht sogar die Frage im Raum, ob überhaupt eine Leistung erbracht wird.
Praxishinweis: Was Sie jetzt tun können
- Vor dem Beantragen prüfen, ob es sich um die offizielle Zulassungsstelle oder den Dienst i-Kfz handelt – nicht jede „amtlich“ wirkende Seite ist eine Behörde.
- Rechnungen nach einem abgebrochenen Vorgang nicht vorschnell begleichen, sondern die Forderung prüfen lassen.
- Bei Druck oder Mahnungen die Verbraucherzentrale einschalten – die Erstberatung ist kostengünstig und neutral.
- Zahlungsdaten und den Bestellverlauf als Screenshot sichern, falls es zum Streit kommt.
Kein Einzelfall
Fragwürdige Rechnungen und amtlich anmutende Auftritte sind ein wiederkehrendes Muster im Netz – von gefälschten Bank-Mails über falsch abgebuchten Beträgen bis zu Bestellfallen mit Ware aus Fernost. Gemeinsam ist ihnen, dass sie auf den ersten Blick seriös wirken. Die Warnung der Verbraucherzentrale ist deshalb weniger ein Urteil über einen einzelnen Anbieter als eine Erinnerung: Bei der Kfz-Zulassung führt der sichere Weg über die Zulassungsstelle vor Ort oder den offiziellen Online-Dienst – nicht über den erstbesten Suchtreffer.
Wie beurteilen Sie solche „amtlich“ wirkenden Portale – sind Sie selbst schon einmal auf eine Zahlungsaufforderung gestoßen, mit der Sie nicht gerechnet hatten? Schreiben Sie uns Ihre Meinung gerne in die Kommentare.
Quellen
- Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt: Warnung vor KFZamt.de – Rechnungen trotz abgebrochenem Bestellvorgang, Pressemitteilung vom 6. August 2026
- hallelife.de: Vorsicht vor Kfz-Zulassungsseiten, 6. August 2026 (mit Zitat Anne Neumann, Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt)
- Bussgeldkatalog: Kosten der Kraftfahrzeug-Zulassung 2026 (Richtwerte der amtlichen Verwaltungsgebühren)
Transparenzhinweis: Bei Recherche, Strukturierung und Erstellung dieses Beitrags kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die verwendeten Quellen sind im Artikel aufgeführt. Die Veröffentlichung erfolgt erst nach manueller redaktioneller Freigabe.