Streaming Nach "Kinox.to"-Urteil: Dürfen Nutzer weiter streamen?

Nach diversen Razzien, Festnahmen und nun ausgesprochenen dreijährigen Haftstrafen gegen auch von Leipzig aus operierende Betreiber des bei Millionen Deutschen beliebten Film-Streamingportals Kinox.to, geht die Hamburger Morgenpost der Frage nach, was Nutzer von Kinox.to nun zu befürchten haben.

Bild: Screenshot
Streaming ist solange nach derzeitiger Rechtsprechung legal, wie keine umfangreichen Dateien auf den PC oder das Smartphone geladen werden.

Die jungen Kinox.to-Betreiber hatten mit ihrer Standortwahl Sachsen ausgerechnet in einem Bundesland operiert, das mit der Dresdner Sonder-Ermittlungseinheit "Integrierte Ermittlungseinheit Sachsen" (Ines) eine besonders aggressiv operierende Justiz-Truppe am Start hat. Sie besteht aus IT-Forensikern, Staatsanwälten, Steuerfahndern, Kriminalitätsbeamten. Razzien oder U-Haft gehören bei dieser Einheit zum Alltagsprozedere. Seit Jahren besonders bei der von der sächsischen CDU-Regierung vor rund 10 Jahren ins Leben gerufenen Ines im Fokus: Die Internetszene, aber auch zahlreiche traditionelle Wirtschaftsunternehmen oder politische oder behördliche Mandatsträger.

Um die Frage zu klären, ob Film-Streamen auf Portalen wie Kinox.to legal oder illegal ist, sprach die Hamburger Morgenpost (Mopo) mit einem IT-Anwalt und zwar Christian Solmecke. In seiner Stellungnahme gegenüber der Mopo erteilte er möglichen Haftstrafen für Film-Schauer auf Kinox.to eine Absage: "Die Nutzer selbst haben beim reinen Streaming keine derartigen Strafen zu fürchten". Gefährlich werde es jedoch, wenn man über Filesharing-Netzwerke wie Kinox.to Filme komplett herunterlade. Dann seien teure Abmahnungen zu erwarten. Teuer meint: Es können leicht über 800 bis über 1000 Euro sein.

Beim Streamen - wie es Nutzer des Kinoportals Kinox.to tun - wird kein Film auf den PC komplett heruntergeladen, sondern es werden lediglich Teile des Films im Computer-Arbeitsspeicher, dem sogenannten RAM-Bereich gespeichert. Doch geschieht dies nur fragmentarisch und flüchtig. Deshalb gilt Streamen von Filmen als nicht illegal. Denn die Datei liegt ja nicht auf dem eigenen PC.

Deshalb erklärte Rechtsanwalt Solmecke gegenüber der Hamburger Morgenpost weiter: "Das Anschauen selbst ist dann überhaupt nicht mehr als rechtswidrige urheberrechtliche Nutzung zu werten und meiner Ansicht nach deshalb legal".

Dennoch weist Solmecke darauf hin, dass eine höchstrichterliche Rechtsprechung noch ausstehe. Die Verbraucher bewegten sich so lange in einem rechtlichen Graubereich. Im Falle der zehntausenden im Nachhinein gerichtlich untersagten "Redtube-Abmahnungen" hatte das deutsche Justizministerin erklärt, dass zumindest Streamen auf Portalen wie Rebtube keine illegale Urheberrechtsverletzung darstelle.

Trotzdem müssen Nutzer von Streamingportalen aufpassen. Denn nicht immer erkennt man, ob man nun streamt - den Film also "nur" anschaut - oder den Film oder erhebliche Teile davon nicht doch herunterlädt auf den eigenen PC. Das wäre dann wieder illegal. Einige vermeintliche Streamingportale laden nämlich automatisch umfangreicher Film-Dateien auf den Nutzer-PC.

Als illegal stufen Juristen derzeit "Streaming" über Filmportale wie Cuevana.tv oder Popcorn Time ein. Das gilt auch für die Nutzung dieser Portale über Apps. Grund: Diese Portale sollen Filme auf den eigenen PC oder das Smartphone angeblich laden. Und genau das könnte eine für den Nutzer letztlich teuer werdende Urheberrechtsverletzung darstellen.

Pro Film können Abmahnungen, schreibt die Hamburger Morgenpost, in Höhe von 1000 Euro von Anwälten an die Nutzer verschickt werden. Dabei gilt: Jugend schützt vor Strafe nicht. Denn gerade Jugendliche sind fleißige Nutzer dieser Portale.

Die Mopo zitiert wieder Anwalt Solmecke, welcher warnt: "Die Tatsache, dass viele Nutzer diesen Vorgang nicht bemerken, ist unerheblich. Das deutsche Urheberrechtsgesetz sieht nämlich eine verschuldensunabhängige Haftung für Urheberrechtsverletzungen vor". Das heißt: Nicht-Wissen ist auch hier kein Schutz.

Grundsätzlich gilt zudem: Wer auf Portalen wie Kinox.to sich Serien oder Hollywood-Blockbuster anschaut, muss wissen: Diese Filme werden illegal angeboten. Nutzer unterstützten entsprechend Plattformen, die der Filmwirtschaft erheblich schaden.

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