Justiz Kino.to: Kopie-Freaks erhalten in Leipzig Bewährungsstrafen und hohe Geldstrafen

Kommentar - Die zwei jungen Männer, die jetzt vor dem Amtsgericht Leipzig bezüglich des illegalen Streaming-Portals kino.to vor Gericht standen, zeigten sich reuig. Das was sie taten, gaben die 29-Jährigen und 32-Jährigen Männer zu , sei so nicht rechtens gewesen.

So sah kino.to aus: Millionen Deutsche liebten die Seite und nutzten sie.

Kino.to war von Sachsen aus weltweit sehr erfolgreich als Movie-Streamingportal betrieben worden. Im Jahr 2011 war es von der umstrittenen staatsanwaltlichen "Integrierten Ermittlungseinheit Sachsen" (Ines) hochgenommen worden.

Der kino.to-Gründer Dirk B. - der als Internet-Genie gilt, mit dem Hang im juristischen Graubereich zu arbeiten - bezahlte bereits 2012 für das von ihm betriebene Lieblingsportal von Millionen Deutschen mit einer viereinhalbjährigen Haftstrafe wegen Urheberrechtsverletzungen. In ihrer Anklage gegen ihn hatte die Integrierte Ermittlungseinheit Ines zum in Deutschland eigentlich selten gegriffenen Vorwurf der angeblichen "Bildung" einer "kriminellen Vereinigung zur gewerbsmäßigen Begehung von Urheberrechtsverletzungen" gegriffen. Das klingt immer dramatisch, hat aber vor allem zum Ziel, um eigentliche Zivilrechtsansprüche Geschädigter in ein Strafrechts-Verfahren wandeln zu können. Es ist ein gerade in Sachsen gern geübter juristischer Taschenspielertrick.

Doch im Falle von kino.to war er durchaus effektiv. Immerhin wurde der kino.to-Gründer vom Gericht in Leipzig neben der Haftstrafe auch zu einer saftigen Geldstrafe in Höhe von 3,7 Millionen Euro verurteilt. Das Geld habe er durch den Streamingdienst verdient, aber auch dem Betreiben von Trojanern, umstrittenen Abo-Modellen, Adware, Sportwetten sowie Onlineglücksspielen, warfen im die Ines-Staatsanwälte sowie das Gericht vor. Also alles Dinge, die man als Deutscher in Deutschland lieber nicht betreibt. Dabei half dem kino.to-Streaming-Freak auch nicht, dass er seine Firma in Spanien angemeldet hatte. Ursprünglich hatte es im Falle von kino.to 13 Festnahmen gegeben, schreibt teltarif.

Die jetzt vom Amtsgericht Leipzig Verurteilten scheinen zwei der 13 zu sein. Sie gelten als kino.to-Helfer und kamen mit Bewährungsstrafen davon. Dies dürfte einerseits an der nicht großen Schuld liegen, andererseits daran, dass die beiden vor Gericht geständig waren und letztlich keine großen Einnahmen durch ihre kino.to-Hilfe erzielen konnten. Das gaben die beiden vor Gericht auch unumwunden zu.

Man habe, sagten sie, sich erhoff, dass mittels Werbeeinnahmen die Kosten gedeckt werden könnten und auch Gewinne erwirtschaftet würden. Doch die Realität habe anders ausgesehen: Die massiven Streamingkosten durch Zugriffe Hunderttausender Movie-Streamer seien enorm gewesen. Das habe die Umsätze durch Werbung schnell wieder aufgefressen.

50.000 Raubkopien von Filmen und beliebten TV-Serien

Insgesamt sollen die beiden Leipziger Technik-Freaks 50.000 Raubkopien von Filmen und beliebten TV-Serien hochgeladen und angeboten haben – also eine enorm hohe Anzahl. Vor dem Amtsgericht Leipzig räumten sie ein, über einen sogenannten Filehoster die gespeicherten Raubkopien von Filmen und Serien vertrieben zu haben. Das heißt: Die Filme wurden zerstückelt über unzählige Server weltweit angeboten. Wer darüber einen Film anschauen möchte, aktiviert einen Link und dieser wiederum setzt wie in einem Dominoeffekt die vielen zerstückelten Film-Puzzleteilchen wieder zu einer Einheit zusammen. Mit diesem Trick arbeiten viele Streaming-Portale.

Doch gilt Deutschland schon lange als ein unsicheres Land für solche Betreiber, Sachsen sowieso. Denn in dem seit Jahren von der CDU dominierten Land gelten Internet-Unternehmen immer noch eher als nicht willkommen. Gerade die Justiz von Sachsen steht im Ruf brachial gegen die Szene bei vermeintlichen oder tatsächlichen Fehltritten vorzugehen und das, wo auch in Sachsen zehntausende Familien vom Einkommen aus Internet-Unternehmungen abhängig sind.

Millionen Deutsche sind auf Portalen wie kino.to & Co: Vom BWL-Elitestudenten in Mannheim bis zum Angestellten der Stadt Leipzig

Trotz der juristischen Schritte gegen kino.to & Co, gilt aber auch: Diese Art von Portalen werden faktisch von Millionen Deutschen genutzt. Darunter sind junge Angestellte der Stadt Leipzig ebenso wie Handwerker aus München, Doktoren aus Hamburg oder BWL-Elitestudenten aus Mannheim. Heißt: Gestreamt wird in Deutschland was das Zeug hält und zwar von Millionen normaler Bürger. Dies macht Gerichtsprozesse wie jener in Leipzig auch immer etwas zur Farce.

Letztlich ließ der Leipziger Amtsrichter Mathias Winderlich wohl auch deshalb Milde vor juristischer Gewalt in sein Urteil einfließen, als er die beiden Kino.to-Kopierer nicht ins Gefängnis steckte, sondern ihnen eine Bewährungsstrafe aufbrummte von jeweils einem Jahr und neun Monaten. Hinzu kommen allerdings hohe Geldstrafen zwischen 1.500 Euro und 75.000 Euro. Das ist zwar immer noch hart, führt aber nicht zu einer gesellschaftlichen Komplett-Vernichtung der beiden Internet-Neards. Der 29-Jährige kino.to-Angeklagte erklärte seine jetzige Situation mit den folgenden Worten: "Jetzt arbeite ich mich seit drei Jahren bei einer Firma hoch. Hätte ich das früher gemacht, hätte ich mehr Geld verdient als mit dem Dienst."

Sachsens Justiz hat auch im Falle von kinox.to Razzien und U-Haft für die Betreiber veranlasst

Doch ist kino.to nicht das einzige Portal, gegen das die "Integrierte Ermittlungseinheit Sachsen" vorgeht. Die Dresdener Ines-Staatsanwälte hatten 2014 auch einen kino.to-Nachfolger ins Visier genommen und nach einem Bericht der Rheinischen Post zwei vermeintliche kinox.to-Betreiber in Düsseldorf und Dormagen festnehmen lassen. Es ist davon auszugehen, dass sie immer noch in U-Haft sitzen – möglicherweise in Dresden. So schrieb die Rheinische Post vor rund einem Jahr am 27. Oktober 2014 in ihrem Online-Auftritt:

"Mit einer Razzia sind Ermittler der Generalstaatsanwaltschaft Dresden gegen die Betreiber des Onlineportals kinox.to vorgegangen. In Düsseldorf und im Raum Neuss gab es laut Staatsanwaltschaft zwei Festnahmen, Letztere erfolgte nach Informationen unserer Redaktion in Dormagen." Im Gegensatz zu kino.to ist aber kinox.to wieder online - und wird wieder von Millionen Deutschen genutzt.

Auf Kino.to fand sich monatelang folgender Eintrag: "Die Kriminalpolizei weist auf Folgendes hin: Die Domain zur von Ihnen ausgewählten Webseite wurde wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerbsmäßigen Begehung von Urheberrechtsverletzungen geschlossen. Mehrere Betreiber von KINO.TO wurden festgenommen. Internetnutzer, die widerrechtlich Raubkopien von Filmwerken hergestellt oder vertrieben haben, müssen mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen."

In Google findet sich noch heute folgender Claimer zu kino.to: "kino.to is your first and best source for information about Movie Kinofilme . Here you will also find topics relating to issues of general interest...".


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