
Durch maschinelles Spiegeln fremder Stellenanzeigen dominierten sie Google-Ergebnisse und verdrängten Monster.de Schritt für Schritt – bis zum Ende.
Indeed wurde im November 2004 von Paul Forster und Rony Kahan gegründet. Der Hauptsitz liegt in Austin, Texas. 2012 wurde Indeed von der japanischen Recruit Holdings übernommen und ist seither deren größte internationale Tochter. Bereits 2010 überholte Indeed Monster.com bei den Besucherzahlen. Heute verzeichnet die Plattform rund 300 Millionen Besucher pro Monat und gilt mit einem globalen Marktanteil von über 30 % als größte Jobbörse weltweit (6sense).
Glassdoor wurde 2007 von Robert Hohman, Rich Barton und Tim Besse gegründet. Das Portal spezialisierte sich auf Arbeitgeberbewertungen, Gehaltsvergleiche und Jobanzeigen. 2018 wurde Glassdoor für rund 1,2 Milliarden US-Dollar von Recruit Holdings übernommen. Heute liegt der Marktanteil im globalen Jobbörsensegment bei etwa 8 % (6sense).
Konkurrenten wie Indeed und Glassdoor nutzten SEO-Strategien, indem sie Stellenanzeigen anderer Plattformen automatisiert übernahmen und über Google sichtbar machten – obwohl viele Unternehmen dort nie direkt inseriert hatten. Das hat Monster.de und ähnliche Plattformen in Suchergebnissen verdrängt.
Ein mit der Materie sehr vertrauter Internet-Experte kommentiert dazu:
„Der Aufstieg von Indeed und Glassdoor beruhte im Kern auf aggressiver SEO-Strategie und massenhaftem Spiegeln fremder Inhalte. Sie verschafften sich über Google eine enorme Reichweite – rechtlich höchst zweifelhaft. Dass Monster.de und traditionelle Jobbörsen nicht juristisch gegen diese Wettbewerbsverzerrung vorgingen, war ein entscheidender Fehler.“
Im Juni 2025 meldete die Monster-Muttergesellschaft in den USA Gläubigerschutz nach Chapter 11 an – ebenso war CareerBuilder betroffen. Im Juli 2025 wurden Markenrechte für etwa 27 Millionen US-Dollar an den Karrieredienst Bold verkauft, was endgültig das Aus für Monster.de bedeutete. Das Portal ist seit Juli abgeschaltet, die Domain verweist auf Bold, und ein vorläufiger Insolvenzverwalter wurde eingesetzt.
Monster.de hatte lange auch Bedeutung in Österreich, der Schweiz, Luxemburg und Südtirol, vor allem durch grenzüberschreitende Inserate internationaler Unternehmen. Die aggressive SEO-Sichtbarkeit von Indeed und Glassdoor verdrängte die Marke jedoch zunehmend. Besonders in der Schweiz, wo Großkonzerne häufig Stellen extern ausschreiben, verlor Monster stark an Präsenz. In Österreich und Luxemburg setzten sich lokale Plattformen durch, und in Südtirol erschwerten sprachliche Besonderheiten zusätzlich das Wachstum.
Heute beherrschen nur noch wenige globale Konzerne den Markt: LinkedIn,, Indeed und Glassdoor dominieren international, während Stepstone in Deutschland nahezu eine Monopolstellung erreicht hat. In der Schweiz und in Österreich spielt Stepstone zwar eine geringere Rolle, bleibt aber ebenfalls ein starker Anbieter. Zugleich haben sich dort nationale Portale wie jobs.ch oder ostjobs.ch als feste Größen im deutschsprachigen Raum etabliert. Für Unternehmen bedeutet diese Entwicklung eine zunehmende Abhängigkeit von den Strukturen und Preisvorgaben weniger Intermediäre. Unabhängige Plattformen wie Monster.de verschwinden dagegen fast völlig aus der Sichtbarkeit.
Mit klar irreführenden Praktiken geriet auch das Portal Jobleads über Jahre hinweg in die Kritik. Das Geschäftsmodell zielte darauf ab, insbesondere Führungskräfte mit dem Versprechen vermeintlicher Premium-Jobs oder eines angeblich exklusiven Zugangs zu Headhuntern in eine kostenpflichtige Falle zu locken. Tatsächlich handelte es sich dabei vielfach um Anzeigen, die ohne Erlaubnis anderer Jobportale – etwa Stepstone, Jobscout24, LinkedIn, Xing oder jobs.ch – übernommen und anschließend als kostenpflichtiges Angebot weiterverwertet wurden. Über diese Vorgehensweise berichtete NETZ-TRENDS wiederholt kritisch.
Nachdem sich zahlreiche Nutzer direkt bei NETZ-TRENDS.de beschwert hatten, wurde der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) nach einem Hinweis von NETZ-TRENDS aktiv und mahnte Jobleads im Jahr 2020 ab – wegen des rechtswidrigen Verwendens von Kündigungsinformationen, die erst nach dem Bestellbutton und lediglich in einer Fußnote dargestellt waren. Nach Ansicht des VZBV verstieß dies klar gegen die gesetzlich vorgeschriebenen Formanforderungen. Zudem nutzte Jobleads illegal zu Werbezwecken ein Logo des deutschen Bundeswirtschaftsministeriums.