Drogen Stuttgart - 500 Euro Strafe wegen 1,1 g Marihuana: Abzocke des Staates von den Kleinsten, die keine sei

Kommentar - Giovanni, 31, ist etwas verpeilt. Er hat aber sein Leben in Deutschland erstaunlich gut mit Höhen und Tiefen im Griff: Sein Bildungsniveau tendiert gegen Null. Seine Intelligenz macht das nicht wett. Aufgewachsen ist er bis 2010 im EU-Mitgliedsland Rumänien in schwierigen Verhältnissen: Ohne Eltern in einem überfüllten Kinderheim. Also da, wo man als Kind oder Teenager als letztes landen will, da die EU-Zonenrandförderung schließlich ihre Grenzen hat.

Staatsverbrechen? 1,1 Gramm Marihuana mit fast 500 Euro Strafe belegt vom Amtsgericht Stuttgart. Das sei noch niedrig, rechtfertigt man sich.

In dem rumänischen Kinderheim wurde ihm beigebracht, dass er täglich beim Duschen in den Massenduschen die Unterhose vom Vortag mit duschen und waschen soll. Die Erzieherinnen und Erzieher kontrollierten das vor Ort. Das spare Wasser und Waschmittel, sagten und drohten sie.

Ist Giovanni bei Freunden oder Bekannten zu Besuch, duscht er bis heute mit Unterhose. Nach wenigen Sekunden dreht er dann den Duschhahn zu. Denn Giovanni macht bis heute auf Tempo, um Wasser zu sparen. Dann bringt er wie ein kleiner Schulbub den Freunden oder Bekannten seine nasse Unterhose entgegen. Er erwartet Lob.

Doch statt Lob schallen ihm oft Schreie und Unverständnis entgegen: Warum er schon wieder mit seiner nassen Unterhose durch die Wohnung laufe und den Boden mit tropfendem Wasser unnötig einsaue, das sei assig. Giovanni versteht das nicht. Und er wird es am nächsten Tag wieder so tun. Erzogen ist halt manchmal verzogen.

Schlagen in Rumäniens Kinderheimen

Und da Schlagen, beziehungsweise vermeintliche körperliche Züchtigung, weltweit immer noch ein weit verbreitetes Mittel der schnellen vermeintlichen Erziehung ist, bekam Giovanni regelmäßig im EU-Land Rumänien eine gelangt von den Erzieherinnen oder Erziehern. Das ist erst gut 15 Jahre her. Wir sprechen nicht vom 19. Jahrhundert.

Das Brüsseler Dolce Vita Bourgeoisie-Gesetz, welches Schlagen von Kindern oder Teenagern EU-weit von der Moldau bis zur Seine verbietet, scheint am Berge Sinai auf der Reise in ein rumänisches Kinderheim verschütt gegangen zu sein.

Die rumänischen Kinderheim-Erzieherinnen und Erzieher erkannten offenbar nicht, dass bei mangelnder intelligenter Reflexionsfähigkeit von Minderjährigen, später auch von Erwachsenen, das Tun schnell absurde Züge annimmt.

Das führ in der Regel unverschuldet in vermeintliche Schuld. Entsprechend oft knallte es bei Giovanni, für den dann eine Welt zusammenbrach, da er nie verstand, wofür es schon wieder eine Schelle gab.

Er zuckt noch heute zusammen

Wenn der schlanke dunkelhaarige junge Mann etwas verbockt und sich mal wieder seiner Schuld nicht bewusst ist, zuckt er heute noch in einer Auseinandersetzung zusammen. Ganz so, als lange ihm gleich wieder jemand eine. Dann läuft er gebückt. Und wenn er in einer Wohnung eine Decke findet, schlingt er sich diese um seine Schultern wie einen Schutzpanzer.

Kein Wunder, fängt er im Streit schnell zu weinen an. Dann spült die Seele die ganze Trauer, Erniedrigung und das Verlassensein als Kind in ihm hoch.
Irgendwann haute Giovanni vom ukrainischen Nachbarland Rumänien ab. Wer mag es ihm verdenken. Und so landete er in Italien.

Noch heute schwelgen Hunderttausende Deutsche, die in Rumänien bis zum Fall der Berliner Mauer im Jahr 1989 lebten, von den bekannten rumänischen Gebieten Moldau und Siebenbürgen.

In Italien wurde Giovanni formlos als Teenager von einer italienischen Familie adoptiert. Schläge bekam er dort nicht mehr. Dafür viel Liebe und Verständnis. Zudem nennt er sich seitdem Giovanni. Sein rumänischer Name steht nur noch im Pass.

Das bringt ihn auf Hochtouren

Heute bringen Giovanni zwei Dinge auf Hochtouren. Zum einen, wenn er Spaghetti ai Frutti di Mare kocht und seine Italiano-Mutter über die Smartphone-Webcam stundenlang parallel mit kocht und Tipps gibt.

Zum anderen, wenn er sich mal wieder in seinem WG-Zimmer oder auf der Straße einen Joint dreht und raucht. Dann sind seine Augen manchmal leicht gerötet, aber ansonsten geht es ihm gut. Er hat sonst nicht viele Höhepunkte im Leben. Aber die wenigen, die er hat, machen sein Leben immer wieder lebenswert ist seine Überzeugung.

Sein Geld verdient der 31-Jährige mit Gelegenheitsjobs. Dafür fährt er 45 Minuten mit der S-Bahn zum Putzen in eine kleine Firma, reinigt dort zwei Stunden die Räume für etwas mehr als den Mindestlohn und fährt dann wieder 45 Minuten zurück in die Stadt.

Manchmal ist er beim Schwarzfahren erwischt worden, was kein Wunder ist, wenn man ständig am Existenzminimum herumkrebsen muss und jeder ausgegebene Euro mindestens zwei zu viel sind.

Dass Menschen wie Giovanni fürs „Schwarzfahren“ bestraft werden, die sich Tag für Tag mit ehrlicher Arbeit und niedrigen Jobs versuchen durchs Leben zu schlagen, interessiert die S-Bahn nicht.

Großes Interesse hatte dafür die Polizei Stuttgart an dem harmlosen, eigentlich stets gut gelaunten Giovanni. Denn er ist ein leichtes Opfer für die Sheriffs der Stadt.

Wenn er spät abends nach dem Putzjob nach Hause kommt, dreht er sich gerne einen Joint

Wie immer, wenn er vom Putzen spät abends zurückkam, scharwenzelte er noch gut gelaunt durch Stuttgarts Straßen und rauchte seinen selbstgedrehten Joint.

Giovanni ist ein Guter, er kann keiner Fliege was zu Leide tun. Und da er Gefahr genauso wenig wittert, wie der Fisch die Giraffe, lief er direkt in die Hände von Stuttgarter Zivil-Sheriffs, die sich die Hände rieben. Wieder einen mini Fisch erwischt, mögen sie wohl gedacht haben.

Deren Job scheint da zu lauten: Im Jahr möglichst Millionen Euro von harmlosen Joint-Rauchern wie Giovanni eintreiben und die Stadtkasse von Stuttgart füttern. Oder eben die Justizkasse.

Offensichtlich weiß der Gemeinderat Stuttgart, in dem mit 16 Sitzen BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN die stärkste Fraktion ist, dass sich mit Joint-Bußgeldern und sonstigen Drogen-Bußgeldern kräftig Kasse machen lässt. Ganz so, wie mit dem Geschäft des Aufstellens von Blitzern.

Die in die Jahre gekommene altmodische Drogenpolitik von CDU, CSU und SPD...

Und da Joints im öffentlichen Raum oft von Leuten geraucht werden, deren Zuhause etwas eng ist, werden sie besonders häufig gebußt und mit saftigen Strafen überzogen. Diese Politik treiben seit Jahrzehnten CDU, CSU und SPD in Deutschland voran.

Denn des kleinen Mannes Vergnügen ist halt oft die Piazza um die Ecke. Das Hoheits-Kontrollgebiet des Staates also, wo nicht wenige Staatsdenker hinter jedem Mülleimer Staatsverrat wittern, sprich: Versteckte Rauschmittel.

Als Giovanni mal wieder nach seinem unterbezahlten Putzjob sich einen Joint genehmigte und auf einer Parkbank Platz nehmen wollte, dachte sich Giovanni zunächst nichts Schlimmes, als er von zwei Männern angesprochen wurde.

Schnell war klar: Es waren „Zivilbullen“, wie er später berichtete. Sie filzten ihn umgehend. Dass sie auf ihn aufmerksam wurden, hatte er gewissermaßen seinem Äußern zuzuschreiben. Dies habe aber, wie die Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Stuttgart später gegen über NETZ-TRENDS.de betonte, natürlich nichts mit Rassismus zu tun.

Fahndungsraster der Polizei Stuttgart? Nein! Und Rassismus erst Recht nicht

Nein. Aber er passte perfekt ins Fahndungsraster der Polizei Stuttgart: Offensichtlich südländisch-fremd aussehend, Sonnenbrille des öfteren am Abend auf der Nase (ob er sie am Abend der Polizeikontrolle trug, wissen wir nicht), oft mit einem „Türken-Koffer“ (O-Ton Giovanni) in der linken Hand unterwegs (Lidl-Tüte; wissen wir ebenfalls nicht, ob er das an diesem Abend tat) und eben des öfteren jenen Glimmstängel, der verdächtig riecht in der Hand oder dem Mund (ob dieser am Abend der Polizeimaßnahme an war, wissen wir auch nicht und er weiß es auch nicht mehr so genau).

Die Sheriffs filzten Giovanni „wie einen Schwerkriminellen“, sagte er später. Nämlich: Hosentaschenleeren, Rucksack öffnen, Schuhe aus, stillgestanden. Fast das ganze Programm „staatlicher Erniedrigungen von harmlosen Bürgern“ also, so zumindest empfand er es.

Wenn es ganz schlimm kommt, werden die verdächtigen Staats-Querulanten sogar von der Polizei in eine Hochsicherheits-Dienststelle verbracht. Dort müssen sich die harmlosen Bürger im übelsten Fall nackt ausziehen. Es könnte ja ein Gramm Marihuana oder Kokain noch im Arsch versteckt sein.

Was dann folgte, verschlägt einem den Atem: Mit gut einem Dutzend Seiten mehrerer Briefen und Vorladungen überzogen die Stuttgarter Behörden Giovanni, die in einem Schreiben an NETZ-TRENDS.de keine andere Möglichkeiten gesehen hätten. Die Gesetzeslage lasse kaum Spielraum zu, verteidigt man sich.

Seitenweise Behördenbriefe auf Deutsch an einen Rumänen der kaum Deutsch kann

Das Gericht hatte Giovanni geschrieben, die Staatsanwaltschaft, die Polizei hatte Protokolle. Natürlich alles auf Deutsch. Dabei müsste doch die Stadt Stuttgart wissen, dass Giovanni einen Pass aus Rumänien hat und erst seit drei Jahren in Deutschland ist.

Das bedeutet: Dass es in Coronazeiten kaum Deutschkurse für Neuankömmlinge gab. Und wenn dann kaum Deutschkurse, welche der Staat bezahlt oder die sich Giovanni selbst hätte bezahlen können.

Was machte den großen Polizeieinsatz der Stuttgarter Polizei gegen einen Fußgänger, der keinen Führerschein besitzt, des Abends notwendig? Man hatte die gigantische Menge von 1,1 Gramm Marihuana bei Giovanni gefunden.

Klar, so viel Staatszersetzung muss drastisch bestraft werden. Im Falle von Giovanni waren es einige Hundert Euro Strafe, welche die Staatsanwaltschaft Stuttgart mit dem Gericht ihm aufbrummten.

Damit sei man noch am unteren Ende der Strafbarkeit, verteidigt die Pressesprecherin später mit vielen Worten die völlig absurd hohe Strafe gegen einen, der sich nicht wehren konnte (kein Deutsch) und deshalb auch keinen Widerspruch hinbekam. Seine Anlaufstelle ist zwar immer wieder die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer – MBE der Caritas Stuttgart. Doch die kann sich auch nicht um alles kümmern.

481 Strafe wegen lächerlicher 1,1 Gramm Marihuana in Stuttgart

Fast 500 Euro Strafe, genau 481 Euro, gegen Giovanni wegen lächerlicher 1,1 Gramm Marihuana ist für ihn verdammt viel Geld und bedrohte ihn in seiner gesamten Existenz.

Denn Giovanni muss von Woche zu Woche schauen, dass er nicht sein WG-Zimmer verliert, für das er monatlich 500 Euro an einen Italiener bezahlen muss.

Sein Stuttgarter Italo-Vermieter macht das Geschäft mit schlecht sprechenden Ausländern. So vermietet er ihnen überteuert jeweils für wenige Monate in einem Keller in der Nähe des Marienplatzes Stuttgart Bruchbuden-Zimmer mit Luftscharten, welche er als Fenster bezeichnet. 2500 Euro kassiert er im Monat für 5 kleine WG-Zimmer in diesem Stuttgarter Keller. Das ist kein schlechtes Geschäft. Es lebt aber von Fluktuation.

Als Giovanni einmal die Miete nicht ganz bezahlen konnte, soll der Vermieter aus Sizilien mit seinem italienischen Vater vorbeigekommen sein und Giovanni geschlagen haben. So erzählte es später Giovanni, als er Freunden und Bekannten ein Foto mit seiner blutigen Nase schickte.

Blutige Nase nach Streit mit Italo-Vermieter wegen Teilzahlung der Miete

Wer nun wie geschlagen hat, ist unbekannt. Heraus kam später, dass der Vermieter in der Tat in der WG-Kellerwohnung war und sich gewaltsam Eintritt in Giovannis Zimmer verschaffte. Daraufhin hat sich wohl Giovanni körperlich gewehrt, was zu jener blutigen Schlägerei führte und zu der Hoffnung bei Giovanni, nun vor Gericht viel Schmerzensgeld fordern zu können. Einmal Arschkarte im Leben immer Arschkarte, möchte man da sagen.

Der Vermieter verteidigte sich damit, er habe ja nur aus sozialen Gründen Giovanni für einige Monate das Zimmer vermietet, um ihm in der Stuttgarter Wohnungsnot zu helfen. Das stimmt wohl. Es ist aber eben nur die eine Seite der Medaille mit der sich Immigranten in Deutschland herumschlagen müssen.

Wegen der völlig überzogen erscheinenden Marihuana-Strafe gegen Giovanni schickt NETZ-TRENDS.DE der Staatsanwaltschaft Stuttgart einen Fragenkatalog. Wir wollten wissen, was der ganze Behördenkrieg gegen Giovanni wegen lächerlicher 1,1 Gramm Marihuana in seinen Taschen notwendig mache?

Im Folgenden geben wir euch die Antworten von Melanie Rischke, Erste Staatsanwältin der Staatsanwaltschaft Stuttgart - Pressestelle -, zur Kenntnis. Die Antwort datiert etwas zurück, in den März, April 2021. Doch NETZ-TRENDS ist erst jetzt dazu gekommen, sich der Sache noch einmal anzunehmen:

So schrieb uns Melanie Rischke, Erste Staatsanwältin der Staatsanwaltschaft Stuttgart damals:

„Sehr geehrte Frau Tang, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 29.03.2021, die ich - soweit sie in den Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Stuttgart fällt - nach Rücksprache mit dem Pressesprecher des Amtsgerichts Stuttgart für die Staatsanwaltschaft Stuttgart und das Amtsgericht Stuttgart wie folgt beantworten kann:

NETZ-TRENDS.DE-Fragenkatalog an die Behörden der Stadt Stuttgart

Frage 1 von NETZ-TRENDS.DE: Warum zockt die Staatsanwaltschaft Stuttgart im Zusammenspiel mit dem zuständigen Gericht wirklich arme Menschen dermaßen ab wegen so geringen Drogenverstößen - zumal bei einem Fußgänger?

Antwort Melanie Rischke, Erste Staatsanwältin der Staatsanwaltschaft Stuttgart – Pressestelle: „Nachdem Ihre Wortwahl darauf schließen lässt, dass Ihnen die Grundzüge der Strafbarkeit im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln nicht bekannt sein dürften, erlaube ich mir - zu Ihrem besseren Verständnis - zunächst einige Grundsätze zu erläutern:

Wie Sie den von Ihnen übersandten Unterlagen entnehmen können, handelt es sich bei einer Tat des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln um eine nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) grundsätzlich strafbewehrte Handlung, vgl. § 29 BtMG. Nach § 31 a BtMG kann die Staatsanwaltschaft unter den dort genannten Voraussetzungen von der Verfolgung der Tat absehen.

Dies wird in der Regel bei einem erstmaligen entsprechenden Verstoß auch so gehandhabt. Tritt ein Beschuldigter jedoch erneut mit einer entsprechenden Tat in Erscheinung, so kommt in der Regel eine Einstellung nicht mehr in Betracht.

Der in § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BtMG geregelte Strafrahmen sieht für eine solche Tat - deren Verwirklichung schon nach dem Gesetzeswortlaut an keine Mindestmenge von Betäubungsmitteln geknüpft ist - eine Geldstrafe von 5 bis zu 360 Tagessätzen oder Freiheitsstrafe von einem Monat bis zu fünf Jahren vor, vgl. §§ 29 Abs. 1 BtMG, 38ff. StGB.

Um zu einer tat- und schuldangemessenen Strafe zu gelangen, sind innerhalb der Strafzumessung im Rahmen einer Gesamtabwägung alle Umstände, die zu Gunsten oder zu Lasten eines Beschuldigten sprechen, gegeneinander abzuwägen.

Ein solcher Umstand, der strafmildernd oder strafschärfend berücksichtigt werden kann, ist beispielsweise die Menge, Art oder Qualität des Betäubungsmittels.

Wie Sie also sehen, bewegt sich die in dem von Ihnen geschilderten Fall im Strafbefehl von der Staatsanwaltschaft Stuttgart beantragten und durch das Amtsgericht Stuttgart festgesetzten Geldstrafe in Höhe von 20 Tagessätzen am unteren Rand des für die Tat gesetzlich vorgesehenen Strafrahmens.

Hierbei wurde etwa die (geringe) Menge des Betäubungsmittels strafmildernd berücksichtigt. Eine Geldstrafe in Höhe von 20 Tagessätzen ist demnach die im geschilderten Fall festgesetzte tat- und schuldangemessene Strafe.

Die Höhe des einzelnen Tagessatzes bestimmt das Gericht unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters, § 40 Abs. 2 StGB. Gem. § 40 Abs. 3 StGB können die Grundlagen für die Bemessung eines Tagessatzes auch geschätzt werden, im vorliegenden Fall auf 20 €. Jeder Beschuldigte/ Angeklagte hat die Möglichkeit, gegen einen Strafbefehl Einspruch einzulegen, § 410 StPO.

Wird kein Einspruch eingelegt, steht der Strafbefehl einem rechtskräftigen Urteil gleich (vgl. § 410 Abs. 3 StPO) mit der Folge, dass der Angeklagte die Kosten des Verfahrens zu tragen hat, vgl. § 465 Abs. 1 StPO.

Bei dem von Ihnen geschilderten Fall - wie Sie den von Ihnen übersandten Unterlagen problemlos entnehmen können - beläuft sich also die Geldstrafe auf 20 Tagessätze zu je 20 € (mithin in Summe 400 €) sowie die Verfahrenskosten auf 81 €. Zusammengerechnet ergibt dies 481 € und nicht 881 €.“

Frage 2 von NETZ-TRENDS.DE: Kann es sein, dass im Strafmaß auch rassistisch-motivierte Ausländerfeindlichkeit eine Rolle spielte?

Antwort Melanie Rischke, Erste Staatsanwältin der Staatsanwaltschaft Stuttgart – Pressestelle: „Nein.“

Frage 3 von NETZ-TRENDS.DE: Wie viel Gebühren und sonstige Geldbeträge nehmen Gerichte oder Staatsanwaltschaften in Baden-Württemberg mit solch völlig überzogenen Strafbefehlen und Gebühren-Erlassen im Jahr bitte ein?

Antwort Melanie Rischke, Erste Staatsanwältin der Staatsanwaltschaft Stuttgart – Pressestelle: „Nachdem aus Ihrer Frage bereits nicht ersichtlich ist, was Sie unter ‚solch völlig überzogenen Strafbefehlen und Gebühren-Erlassen‘ verstehen und was Sie konkret erfragen, kann diese Frage nicht beantwortet werden.“

Frage 4 von NETZ-TRENDS.DE: Kann es sein, dass die Stadt Stuttgart solcherlei Strafbefehle als Einnahmequelle nimmt?

Antwort Melanie Rischke, Erste Staatsanwältin der Staatsanwaltschaft Stuttgart – Pressestelle: „Zuständige Vollstreckungsbehörde ist die Staatsanwaltschaft.“

Frage 5 von NETZ-TRENDS.DE: Wie viele Gerichtsentscheide gibt es im Jahr in Stuttgart zu Drogendelikten, wie viele Personen betreffend?

Antwort Melanie Rischke, Erste Staatsanwältin der Staatsanwaltschaft Stuttgart – Pressestelle: „Diese Frage fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Stuttgart und des Amtsgerichts Stuttgart.“

Frage 6 von NETZ-TRENDS.DE: Wie passen solche Vorgänge einer maximal kriminalisierenden Drogenpolitik in Baden-Württemberg mit einer angeblich so liberalen Landespolitik der GRÜNEN, aber auch CDU zusammen? DIESE FRAGE GEHT AUCH AN ALLE ANDEREN FRAKTIONEN: CDU, SPD, LINKE, FDP, AfD. Wie stehen Sie zu diesem Thema?

Antwort Melanie Rischke, Erste Staatsanwältin der Staatsanwaltschaft Stuttgart – Pressestelle: „Diese Frage fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Stuttgart und des Amtsgerichts Stuttgart.“

Die Stuttgarter Parteien beantworteten die Presseanfrage von NETZ-TRENDS.de feige nicht

Sämtliche zur Sache befragten Stuttgarter Parteien drückten sich vor einer Antwort auf diese Fragen. So hatte NETZ-TRENDS.de diese Presseanfrage noch an folgende Empfänger gesendet, ohne auch nur eine einzige Antwort erhalten zu haben:

andreas.schwarz@gruene.landtag-bw.de; rainer.wehaus@cdu.landtag-bw.de; presse@afd.landtag-bw.de; christian.greiff@fdp.landtag-bw.de; presse@die-linke-bw.de; achim.winckler@spd.landtag-bw.de.

Dieses feige sich Wegducken vor einem Thema wie der Drogenpolitik Deutschlands, die Millionen Deutsche tagtäglich kriminalisiert, ist peinlich.

Es ist umso peinlicher, als dass wahrscheinlich viele Millionen Deutsche sich längst selbst beantwortet haben, wie sie es sehen: nämlich, dass Drogen wie Marihuana und einige andere Drogen in Grenzen konsumiert aus ihrer Sicht in Ordnung sind, sofern nicht andere darin ernstlich gefährdet werden.

Die Drogenpolitik in Deutschland gehört drigend liberalisiert

Je früher die Drogenpolitik liberalisiert wird, besonders der Konsum von Marihuana, desto eher wird endlich wirklich gefährlichen Drogen wie beispielsweise Crystal Meth der Boden etwas entzogen.

Die rigide Staatsgewalt gegen jede und jene, welche es wagen sich dem Alltagsstress mit etwas Drogen, häufig am Wochenende in den eigenen vier Wänden konsumiert, zu entziehen, führt schon jetzt zu abwegigen Preissteigerungen:

Die einstige Billigdroge Crystal Meth werde in vielen Regionen Deutschlands, der Schweiz oder Österreichs zu irren 170 bis 240 Euro pro Gramm verkauft, berichten Insider. Gleichzeitig gebe es das gleiche Rauschmittel in Prag, und einigen anderen osteuropäischen Städten für nur 70 Euro das Gramm.

Es sind nach wie vor deutsche Parteien wie SPD, CDU, aber teils auch die GRÜNEN oder Teile der FDP, die nach wie vor glauben, die Bürger wie kleine Kinder erziehen zu können.

Die Kriminalisierung von Millionen Deutschen, die ab und an Drogen wie Joints konsumieren, muss aufhören

Dabei ist eine Millionen Deutsche kriminalisierende Drogenpolitik schwachsinnig und nicht mehr zeitgemäß. Sie führt lediglich zu einer nicht sinnvollen Untergrund-Szene, wo sich dunkle Gestalten die Taschen mit Milliarden Euro vollstopfen. Die Drogenpolitik des Westens führt also nicht zu weniger Drogen, sondern zu mehr Umsatz mit Drogen auf Seiten der Drogenkartelle.

Obendrein wird unkontrolliert gepanscht und Millionen Menschen werden so nicht primär mit Drogen vergiftet, sondern mit Rattengift & Co. Denn reine Rauschmittel gibt es kaum (mehr). Wer „Kokain“ kauft, kauft meist zu einem Großteil pures Gift, nur kaum Kokain. Dieses gefährliche toxische Gepansche zieht sich durch alle Drogen.

Zu verantworten haben das meist die Staaten, die einseitig glauben, der Hydra den Kopf abschlagen zu können, indem sie Millionen Menschen kriminalisieren, statt kontrolliert Drogenkonsum zu legalisieren und über staatliche Zulassungsstellen zu kontrollieren.

Immerhin ist wenigstens in zahlreichen Ländern Europas mittlerweile Marihuana einigermaßen in Grenzen erlaubt, in manchen Regionen eingeschränkt auch Kokain.
Im Schweizerischen Thurgau dürfen Privatpersonen beispielsweise bis 10 Gramm Marihuana bei sich haben. Im Nachbarkanton St. Gallen sind gar bis 2 Gramm Kokain als Privatbesitz legal.

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Netz-trends.de wird im Jahr von rund 450.000 Lesern gelesen. Seit 2010 sind wir in Google News Deutschland, Österreich, Schweiz als Nachrichtenportal gelistet. Bitte hinterlasse unseren zahlreichen Leserinnen und Lesern einen Kommentar. Was meinst Du zur Drogenpolitik und den teils drastischen Strafen?

Dokumentation des Schriftverkehrs

Mit diesen Schriftsätzen musste sich Giovanni auseinandersetzen und war natürlich komplett überfordert, da er kein gutes Deutsch kann.





















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