Prominente verklagen Google auf 100 Mio. Dollar wegen Nacktfotos

Grund: Google habe bislang nicht genug getan, um die vor einigen Wochen gestohlenen Nacktfotos von Prominenten auf eigenen Diensten zu löschen oder auf Webseiten über den Suchindex von Google unauffindbar zu machen. Im aktuellen Konflikt mit Google geht es darum, dass Hacker die Handys und Tablets von Prominenten geknackt hatten und im September 2014 angeblich unzählige Nacktfotos klauten. Angeblich seien zahlreiche der Fotos bereits auf diversen Onlineforen aufgetaucht:

Der Brief der Prominenten an Google.

In den USA spitzt sich der Konflikt zwischen der Google Inc. und Prominenten immer weiter zu. Jetzt tauchte im Internet ein Brief einer bekannten Anwaltskanzlei auf, in welcher der Google Geschäftsführung mitgeteilt wird, dass man den Internet-Giganten auf 100 Millionen US-Dollar Schadensersatz verklage.

Genau darum geht es nun in der 100-Millionen-Dollar Klage gegen Google: Amerikas Prominente werfen Google vor, die dortigen Techniker würden nicht genug unternehmen, um Nacktfotos der Prominente auf diversen Plattformen zu löschen oder nicht mehr auffindbar zu machen. Betroffen sind neben der Internetsuchmaschine von Google auch Google-Tochterunternehmen wie YouTube oder Webseiten von Bloggern.

Unterschrieben ist das Anwaltsschreiben an die Google Inc. von Marty Singer, einem bekannten Hollywood-Anwalt. Erstmals tauchte das Schreiben unter anderem beim bekannten Promi-Blog The Hollywood Reporter auf. Die Anwälte der Prominenten werfen Google eine erhebliche zeitlich in die Länge gezogene Verletzung von Persönlichkeitsrechten vor. Die Rede ist von "blatant violations". Immerhin, so die Anwälte, wisse Google bereits seit vier Wochen, dass unzählige Nacktfotos von Prominenten geklaut worden seien.

Singer wirft Google vor, seiner Verantwortung beim Entfernen der Nacktfotos von Prominenten nicht in dem Ausmaß bislang nachgekommen zu sein, wie man es von einem Konzern wie Google erwarten dürfte. Damit verstoße auch Google eindeutig gegen geltendes Recht.

Google weigerte sich zunächst

Das Verhalten von Google sei "unethisch" und juristisch äußerst bedenklich. Auch deshalb, so Singer, sehe man sich nun gezwungen, gegenüber Google den Schaden vor Gericht einzuklagen, der schon jetzt durch die Auffindbarmachung von Prominenten-Nacktfotos über die Google-Suchmaschine oder YouTube entstanden sei: 100 Millionen US-Dollar.

Bislang habe sich Google's YouTube Anwaltskanzlei, ebenso wie das "compliance department" geweigert, lautet zumindest der Vorwurf, die gestohlenen Fotos auf YouTube komplett zu entfernen oder in Googles Such-Index unauffindbar zu machen. Dabei wäre Google dazu mittels seines "content verification process" technisch recht umfangreich in der Lage .

Auf Kritik stößt auch, wonach der Google Konzern angeblich vor allem deshalb bislang die Fotos nicht komplett entfernt habe, da er kommerzielle Interessen verfolge. So liegt der Jahresgewinn von Google bei rund 13 Milliarden US-Dollar.

Nach Angaben des Anwalts Singer würde er "über ein Duzend prominenter Frauen" nun gegen die Google Inc. vertreten. Alle Frauen seien Opfer des Hacking-Angriffs gewesen. Allerdings ist bislang nicht bekannt, für welche prominenten Frauen Singer konkret arbeitet. Damit möchte er wohl noch größeren Schaden bei den vom Foto-Diebstahl betroffenen Personen abwenden.

Namen die bislang in diversen Medien mit der Foto-Diebstahls-Affäre in Zusammenhang gebracht wurden, sind unter anderem Jennifer Lawrence, Kirsten Dunst oder Kate Upton. Weitere Namen die bislang in den Medien kursieren, sind: Amber Heard, Kate Bosworth, Jenny McCarthy, Rihanna, Kim Kardashian sowie Mary Elizabeth Winstead. Ob von diesen Personen allerdings tatsächlich Nacktfotos im Internet aufgetaucht sind, ist bislang nicht bekannt.

Haben Google und YouTube gegen den Digital Millennium Copyright Act verstoßen?

Singer bezieht sich in seiner jetzigen Klage auf den berühmte Paragraphen ("Section") 512(c) des "Digital Millennium Copyright Act" (DMCA). Gegen die dort festgeschriebenen Vorgaben habe Google nun erheblich verstoßen und handele somit, so der Anwalt, illegal. Zwar sagt der Paragraph 512 (c) wonach ein Webseiten-Betreiber nicht dafür haftbar gemacht werden dürfe, wenn er auf illegalen Content weiterleite, wohl aber, wenn er von der Weiterleitung auf illegalen Content erfahre und nicht alle Anstrengungen unternehme, um eine Weiterleitung zu unterbinden.

Mittlerweile versucht sich Google damit herauszureden, wonach man bereits "Tausende Bilder innerhalb weniger Stunden entfernt" habe, nachdem man von dem Fotodiebstahl der Prominenten erfahren habe. Dabei habe man (wohl auf YouTube oder in Google+) zudem Hunderte Accounts geschlossen. Weiter sagte Google, man sei auch darauf angewiesen, dass man Hinweise erhalte, auf welchen Webseiten Nacktfotos der Prominenten veröffentlicht worden seien:

Ausgerechnet eine große Boulevardzeitung aus dem Hause News Corporation (Rupert Murdoch) veröffentlichte nun ebenfalls eine öffentliche Rüge an Google. Der Vorwurf: Das Senior Management von Google habe es unterlassen, umgehend die betroffenen Fotos aus dem Google-Suchindex zu entfernen. Erst dieser Umstand habe es möglich gemacht, dass die Nacktfotos nun auf Webseiten kursierten.

Rechtsanwalt Marty Singer schreibt: "…. Google knows the images are hacked stolen property, private and confidential photos and videos unlawfully obtained and posted by pervert predators who are violating the victims’ privacy rights."

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