Prokon Insolvenz Tragödie: Landgericht Itzehoe weist Kritik der Verbraucherzentrale Bundesverband ab

Gleichzeitig wird berichtet, wonach Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble möglicherweise prüfe, ob Verkaufsprospekte für Anlageprodukte nicht noch stärker von der Finanzaufsichtsbehörde Bafin geprüft werden sollten.

5388 Freunde von Prokon - sie kämpfen nach wie vor für den Ökowende-Antreiber.

Es ist eine Tragödie: Einer der erfolgreichsten Antreiber der Ökowende in Deutschland, Prokon aus Itzehoe, hat Insolvenz angemeldet - nach 18 Jahren. Prokon gilt als Vorreiter der erneuerbaren Energien. Doch nun haben bis zu 74.000 Anleger Angst um Ihr Geld. Es geht um ein Anlagevolumen von 1,4 Milliarden Euro.

Doch wie so oft in Insolvenzen spielen auch Medien eine nicht geringe Rolle im Kippen der Gunst der Banken gegenüber der Wirtschaft, was nicht selten zu Insolvenzen führt. Entsprechend kritisiert Prokon nun einige Medien, die einseitig Ängste gegen Prokon geschürt hätten. In die Kritik gerät dabei auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

Die mit vielen Millionen Euro staatlich geförderte Verbraucherzentrale soll nach Aussagen von Prokon den Windenergiehersteller unverhältnismäßig angegriffen haben und dem Öko-Energiebetreiber unterstellt haben, er hätte seine Anleger in seinen Schreiben gedroht. Doch dies hätten nun Richter des Landgerichts Itzehohe nach Aussagen von Prokon zurückgewiesen. So seien die Richter des Landgerichts Itzehoe zu folgendem Gerichtsurteil gekommen und hätten damit der Prokon-Geschäftsführung und deren Rechtsanwälten Recht gegeben:

Auszug Stellungnahme Prokon auf Grund des Landgericht-Urteils: "[…] Es ist schon zweifelhaft, ob die Antragsgegner [Anm. PROKON: die Genussrechtsgesellschaft und Carsten Rodbertus persönlich] mit den dargestellten Informationen im beanstandeten Schreiben überhaupt eine tatbestandsmäßige Drohung aussprechen. Dargestellt werden die nachvollziehbaren Folgen, wenn eine Vielzahl von Genussrechtsinhabern in wirtschaftlich schwerer Lage bei Liquiditätsschwierigkeiten des Unternehmens gleichzeitig Kapital zurückfordern, selbst wenn sie dazu zivilrechtlich berechtigt sind. Dadurch, dass die Antragsgegner diese Gefahrensituation in ihrem Schreiben darstellen, drohen sie den Genussrechtsinhabern nicht, sondern informieren nur über das bestehende Risiko."

Weiter urteilte das Landgericht Itzehohe laut Prokon: "... Darüber hinaus muss es der Geschäftsleitung eines jeden Unternehmens, dessen Eigenkapital durch eine Vielzahl von Anteilsinhabern gehalten wird, erlaubt sein, auf aktuelle Liquiditätsschwierigkeiten und das Insolvenzrisiko bei Entzug des Eigenkapitals hinzuweisen. Das ist in der bestehenden Situation nicht nur legitim, sondern Verpflichtung einer verantwortungsvollen Geschäftsleitung. Dabei darf in einer solchen Situation auch mit deutlichen Worten auf mögliche Konsequenzen und Folgen hingewiesen werden. […]."

Prokon baute in den 18 Jahren seiner Existenz umfangreiche Windenergieanlagen auf: Darunter sind 54 Windparks mit 314 Windenergieanlagen in 7 deutschen Bundesländern. Neben Deutschland baute Prokon in dieser Zeit auch in Polen - 11 Windparks mit 34 Windenergieanlagen.

Mit der PROKON Pflanzenöl GmbH Magdeburg wurden zudem 275.000 Tonnen Biodiesel pro Jahr hergestellt. Außerdem gibt es mit der Holzindustrie Torgau OHG im Geschäftsbereich "Biomasse" eine "enge Kooperation" bei der "nachhaltigen Nutzung des nachwachsenden Rohstoffes Holz".

Das Ziel war und ist die "Veräußerung des erzeugten Stroms auf der Grundlage des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zu gesetzlich festgelegten Mindestpreisen". Angeblich, heißt es nun, plane die Bundesregierung nun ein Verbot "riskanter Anlageformen". Damit könnten Kleinanleger künftig daran gehindert werden, in bestimmte Finanzprodukte zu investieren.

Doch bezweifeln viele, ob man Kleinanlegern tatsächlich den Kauf von Genussscheinen untersagen könnte und ob das gesamtwirtschaftlich sinnvoll ist. Denn gerade der Mittelstand muss auch Möglichkeiten der Refinanzierung haben. Dazu gehört, dass er sich über Mittelstandsanleihen oder Genussscheine auch mehr oder weniger an den Banken vorbei mit Kapital ausstatten kann.

Wie bereits in der Vergangenheit weist die Bundesregierung auch darauf hin, dass die BaFin die üblichen Verkaufsprospekte für Anlageprodukte stärker vor der Freigabe kontrollieren solle.

Durch die Prokon-Insolvenz sind nun 75.000 Anleger mit 1,4 Milliarden Euro bedroht. Sie hatten dem Energie-Innovator Prokon rund 1,4 Milliarden Euro anvertraut und zwar in Form von Genussschreinen. Ob, wie einige Medien spekulieren, diese Anteilseigner ihre Einlagen verlieren, steht noch nicht fest. Für die Genussscheine mit den PROKON Genussrechten hatte man den Anlegern 6 % Zinsen pro Jahr zuzüglich erfolgsabhängiger Überschussbeteiligung versprochen, wobei Prokon darauf verweist, wonach "die Verzinsung in § 5 der Genussrechtsbedingungen geregelt" sei.

Noch vor wenigen Tagen hatte Prokon verkündet, wonach laut einer Befragung bei den Anteilseignern, sich inzwischen haben sich „über 40.000 der PROKON-Genussrechtsinhaber“ entschieden hätten, "ihre Anteile bei uns halten" zu wollen. In nur 10 Tagen sei es gelungen, dass sich "die Hälfte aller unserer Anleger aktiv hinter uns gestellt" hätten. Auf der Webseite "Freunde von Prokon" (freunde-von-prokon.de) schreiben derzeit "5388 Freunde von Prokon", wonach man nach wie vor für die "trudelnde Firma" kämpfen wolle.


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