Elektronische Gesundheitskarte ab 2014 Pflicht aber ohne Angaben von Krankheiten

Hinzukommt: Auch der Gesetzgeber sieht auf Druck der Datenschützer ein, dass die eigene Gesundheit Privatsache ist - und auch nicht jedem Arzt und jeder Arzthelferin im Kuhdorf xy auf die Nase gebunden werden muss. Außerdem besteht eine zunehmende und reale hohe Gefahr, dass Hacker an solch hochsensible Daten, wie der chronologisch dargestellte Verlauf von Krankheiten, digital in die Hände bekommen.

Foto: Apothekerverband ABDA
Krankheiten sind Privatsache. Das möchte auch die neue elektronische Gesundheitskarte berücksichtigen.

Die über 70 Millionen gesetzlich Krankenversicherte in Deutschland müssen ab Anfang 2014 eine elektronische Gesundheitskarte vorlegen. Allerdings enthält diese auf Grund zahlreicher datenschutzrechtlicher Einwände, nicht mehr die komplette Historie der Medikamenteneinnahme sowie von Krankheitsverläufen. Viele meinen: Das ist auch richtig so. Denn die Gesundheit sei letztlich ureigene Privatsache.

Gerät so etwas zudem illegal auf eine Onlineplattform vom Schlage Wikileaks - vielleicht so eine Art "Gesundheitsleaks" - dürften tausende Menschen in der Ausübung ihres Jobs massive Probleme bekommen: Wer stellt schon eine Frau ein, die seit Jahren in depressiver Behandlung ist? Wer gibt einem Mann einen Job, der vielleicht Drogenprobleme hatte oder als Alkoholiker in Behandlung war? Auch HIV-Patienten dürften nicht unbedingt ein Interesse haben, dass jeder Arzt und jede Arzthelferin im Kuhdorf xy von A bis Z alles weiß...

Doch ursprünglich wollten die Kontrollfreaks im Bundestag genau eine solche Gesundheitskarte haben - ein Lebenslang für Kranke, ein dauerhafter und nicht mehr löschbares Gesundheitstestament. Denn nichts anderes wäre der Gesundheitsdatenspeicher gewesen.

Doch die jetzt ab 2014 eingeführte Elektronische Gesundheitskarte wird nun kein Gesundheitstestament mehr enthalten, sondern im Prinzip nur noch die wichtigsten Daten - wohl Name, Foto, eventuell mittelfristig noch Dinge wie Blutgruppe und durchgeführte Impfungen. Gerade im Bereich der Impfungen ist das bisherige System der Impfbücher nicht ideal - wer es verliert, hat ein Problem.

Auch vergessen viele Verbraucher die regelmäßige Überprüfung des Impfbuches durch den Arzt. Viele Impfungen müssen regelmäßig wiederholt werden - ob Polio oder Wundstarrkrampf, ob Hepatitis A und B (auf dem Vormarsch) oder sonstige chronische Krankheiten: Hier wäre ein digitales Impfbuch hilfreich.

Doch auch ein digitales Impfbuch wird er erst einmal nicht geben. Zum Jahresende 2013 verlieren allerdings auf jeden Fall die von den Krankenkassen verschickten Krankenversichertenkarten ihre Gültigkeit. Seit 1995 wurden die Krankenversicherten damit automatisch versorgt. Die ab 1. Januar 2014 geltende Elektronische Gesundheitskarte ist auf Grund einer Vereinbarung zwischen dem Spitzenverbands der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) getroffen worden.

Rund 95% der Gesetzlich Krankenversicherten verfügen derzeit über eine elektronische Gesundheitskarte (eGK). Die alte Karte wird aber auch im Jahr 2014 noch ihre Gültigkeit behalten, sollte nach Empfehlung des GKV-Verbandes aber ausgewechselt werden. Theoretisch könnte ein Arzt einem Patienten ab 2014 eine Rechnung privat in Rechnung stellen, verfügt er nicht über die dann geltende neue Elektronische Gesundheitskarte, die primär der Abrechnung für ärztliche Leistungen dienen soll, nicht aber als Speichermedium privater Krankheitsverläufe oder von Medikamenten.

Gut 10 Jahre dauerte nun die Einführung der neuen elektronischen Gesundheitskarte. Im Jahr 2003 hatte sie die damalige Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) angekündigt. Trotz allem gibt es bis heute starke Gegner der neuen Digitalkarte für Krankenversicherte. Sie sei ein teures und unsinniges Projekt und ein weiterer Schritt zum "gläsernen Bürger". Spionagebehörden wie die US-Stasibehörde NSA (National Security) hacken schon heute im Auftrag der US-Regierung gezielt Datenbanken der Pharmaindustrie und der Krankenhäuser. Das Ziel: Möglichst viele Informationen auch aus dem Gesundheitsbereich über Millionen Menschen auszuspionieren.

Neu ist zudem, dass seit dem 1. Oktober 2013 eine neue Kennzeichnung für Arzneimittel gilt. Nun muss es auf jedem Medikament ein schwarzes Dreieck geben, teilte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) nun mit. Konkret solle auf der Spitze des schwarz aufgedruckten Dreiecks in der Packungsbeilage deutlich werden, wie viele Informationen zur Verfügung stehen zu einem Medikament und wie viele nicht.

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